denn wir alle wissen, dass vor allem die Spitzensportler aufgrund der Wettbewerbsstruktur im Sport eine besondere Belastung haben, die wir mit mobilen und flexiblen Elementen
auch in der Zulassung berücksichtigen müssen. Wir setzen damit übrigens ganz konsequent das fort, was wir im Schulbereich schon haben. Bei den Spitzenschulen der Olympiastützpunkte und der Sportförderung haben wir hier auch schon einiges Flexibles auf den Weg gebracht. Insofern wird das, was wir an den Schulen tun, hier konsequent weiterentwickelt. Ich bedanke mich dafür, dass alle auch die Paralympics mit erwähnt haben und ihre Teilnehmer in den Mittelpunkt stellen. Dass dies gut funktionieren kann, halte ich für sehr wichtig, auch im Sinne einer inklusiven Gesellschaft.
Zum Thema weitere Quoten möchte ich sagen, dass es klar sein muss, dass jede weitere Vorabquote zulasten der anderen geht. Die anderen werden damit ein Stück zurückgestellt, das ist klar. Deshalb haben wir uns in diesem Fall sehr bewusst für die Sportler entschieden, weil dieser Personenkreis mit dem Begriff der A-, B- und C-Kader klar abgrenzbar ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die Hochschulen und Universitäten zum Beispiel beim Ehrenamt und bei allen Dingen, für die ein besonderer öffentlicher Bedarf vorhanden ist, schon jetzt per Satzung die Möglichkeit hätten, weitere Quoten zu bilden. Wenn die Hochschulen das als wichtigen Punkt ansehen, mögen sie das dann entsprechend regeln.
Wir haben jetzt einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung zugunsten des Sportes getan, sodass wir uns freuen können, wenn wir wieder olympische Medaillen gewinnen wollen. Wenn wir Weltmeister- und Europameistertitel gewinnen wollen, dann setzen wir ein Zeichen auch für die Zukunftsfähigkeit, denn es bringt uns nichts, wenn die Spitzensportler zwar gute Ergebnisse bringen, dann aber, weil nicht alle Sportarten so große Besoldungen bringen wie der Fußballsport, in ihrer beruflichen Zukunft eingeschränkt werden. Wir müssen sicherstellen, dass Menschen, die sich zum höheren Ruhm und zur Ehre des Freistaates Bayern – das sage ich augenzwinkernd – einbringen, eine Chance auf eine gute berufliche Perspektive haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf mich ausdrücklich für die sehr konstruktive Debatte sowohl hier im Landtagsplenum als auch in den Ausschüssen bedanken. Wie man sieht, kommen wir zu einem der seltenen einstimmigen Voten über Sachfra
gen. Deshalb herzlichen Dank! Wir haben einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan. Danke an all diejenigen, die sich fachlich eingebracht haben!
Danke schön, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6769 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 17/7496 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2015" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, dass sie in einfacher Form durchgeführt wird. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern".
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (Drs. 17/3518) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Angelika Weikert, Ruth Waldmann u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (Drs. 17/3768) - Zweite Lesung
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 36 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Celina vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, liebe Kollegen und Kolleginnen, aber mich ärgert es, dass wir heute an diesem sonnigen Tag kurz vor der Sommerpause schon wieder über das Blindengeldgesetz diskutieren müssen. Sie werden jetzt sagen, wir hätten doch keinen Gesetzentwurf einbringen müssen. Aber das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der falsche Ansatz; denn hätten Sie Ihre Versprechungen erfüllt, die Sie seit Jahren immer wieder vollmundig machen, ohne dass etwas passiert, dann könnten wir uns die Debatte heute sparen.
Sie waren es doch, die uns 2012 mit Ihrem sogenannten Vier-Stufen-Plan in Bayern im Plenum vorgestellt haben, was Sie beabsichtigen. Im ersten Schritt sollte nämlich eine Bestandsgarantie für das bayerische Blindengeld ausgesprochen werden. Im zweiten Schritt sollte ein erhöhtes Taubblindengeld eingeführt werden. Dies wurde 2013 für die 114 in Bayern lebenden taubblinden Menschen auch eingeführt, und das ist auch gut so. In einem dritten Schritt wollten Sie mit dem Nachtragshaushalt 2014 den Einstieg in ein Schwerstsehbehindertengeld vollziehen. Aber nichts ist passiert. Erst als vierter Schritt wurde dann auf das Bundesteilhabegesetz verwiesen, welches auf Bundesebene zu einer grundlegenden Reform der Eingliederungshilfe führen soll. Jetzt sagen Sie, dass es das Bundesteilhabegesetz schon regeln wird; deshalb ändern wir die Reihenfolge, und dann ist alles gut. Ich sage aber: Nichts wird gut, wenn wir die Reihenfolge ändern.
Ein Bundesteilhabegesetz wird kommen, aber voraussichtlich später als erwartet, und es wird unseren hochgradig Sehbehinderten in Bayern gar nichts bringen. Im Koalitionsvertrag wurde nämlich festgelegt, dass ein Bundesteilhabegesetz verabschiedet werden soll. Papier ist aber bekanntlich geduldig. Seit zwei
Jahren fragen sich die Betroffenen, welches Eingliederungsgesetz kommen wird. Die Bundesregierung hat nun über das zuständige Ministerium ganz aktuell im Juli 2015 einen Flyer dazu herausgegeben, in dem steht, dass das Ganze nichts kosten darf. Wörtlich heißt es:
Die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung wird so geregelt, dass daraus keine neue Ausgabendynamik entsteht.
Mit blumigen Worten werden in diesem Flyer Ziele beschrieben, die alle erreicht werden sollen, ohne dass es etwas kosten darf. Liebe Leute, nach allem, was jetzt absehbar ist, werden in Zukunft alle Leistungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt werden, weiter auf Einkommen und Vermögen angerechnet werden, und das versprochene Bundesteilhabegeld ohne Einkommensanrechnung wird aller Voraussicht nach nicht kommen. Dann aber macht eine Aufnahme des bayerischen Blindengeldes in das neue Gesetz überhaupt keinen Sinn, sondern bedeutet eine Verschlechterung für die blinden Menschen in Bayern.
Darüber hinaus ist eine bundeseinheitliche Regelung für hochgradig Sehbehinderte überhaupt nicht in Sicht. Bayern muss deswegen selber tätig werden. Sie werden heute wieder verweigern, selbst tätig zu werden, und mit blumigen Worten auf das Bundesteilhabegesetz verweisen. Wahrscheinlich sitzen wir in einem Jahr oder in zwei Jahren wieder hier an einem heißen Sommertag im Plenum und diskutieren Dinge, die schon längst hätten geregelt werden können und müssen.
Dabei wäre es so einfach: Sie müssten nur den aktuell 5.229 hochgradig sehbehinderten Menschen in Bayern ein abgestuftes Blindengeld gewähren. Nach unserem Vorschlag wären dies 163 Euro pro Monat. Bisher haben nämlich nur vollständig erblindete oder taubblinde Menschen einen Anspruch auf Blindengeld. Die hochgradig sehbehinderten Menschen brauchen aber Geld für zusätzliche Ausgaben, zum Beispiel für Taxis, weil sie keine Fahrpläne lesen können, für technische Hilfsmittel und für persönliche Dienstleistungen. Bisher müssen diese Menschen alle Aufwendungen für Hilfsmittel oder Unterstützungsleistungen selber tragen oder auf eine Teilhabe an der Gesellschaft verzichten. Das aber verstößt sowohl gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes als auch gegen den Teilhabeanspruch der UN-Be
Sie wissen auch, dass es Inklusion nicht zum Nulltarif gibt. Das wussten Sie aber auch schon im Jahr 2012, als Sie den Nachteilsausgleich für hochgradig Sehbehinderte versprachen. Wenn Sie sich heute an das Podium stellen und sagen würden, liebe Frau Celina, wir sind sicher, dass mit einem Bundesteilhabegesetz genau das kommt, was wir versprochen haben, deswegen brauchen wir die dritte Stufe in unserem Plan nicht mehr, wäre ich zufrieden, und dann werden es auch die Menschen in Bayern mit extrem starker Sehbehinderung sein. Dessen bin ich mir sicher. Das wird aber nicht passieren. Über das Bundesteilhabegesetz wird nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt werden, wenn es haushaltsneutral sein soll. Deswegen ist es Ihre Aufgabe, in Bayern Ihre Versprechen umzusetzen.
Ich kann Ihnen auch sagen, was passieren wird. Sie werden nachher sagen, Sie halten die Forderung nach einem Nachteilsausgleich für hochgradig Sehbehinderte immer noch für grundsätzlich berechtigt, aber die notwendigen Haushaltsmittel stünden zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht zur Verfügung. Ich frage aber nicht Ihre Haushaltspolitiker, sondern ich frage Sie als Sozialpolitiker in Ihrer Fraktion. Sind Sie wirklich der Meinung, dass in einem solch reichen Bundesland wie Bayern diese lang versprochene sozialpolitische Leistung an einer Summe von knapp 8 Millionen Euro im Jahr scheitern muss? Sie wollen eine dritte Startbahn am Flughafen München bauen, Sie versenken Milliarden in finanzpolitischen Abenteuern der Landesbank, und Sie werfen Geld für unnötige Umzüge und Behördenverlagerungen quer durch Bayern zum Fenster hinaus.
Sie verweigern aber dann eine Sozialleistung, die in wesentlich ärmeren Bundesländern, in Berlin, in Hessen, in Mecklenburg-Vorpommern, in Sachsen und in Sachsen-Anhalt, schon längst gewährt wird. Was tun Sie denn eigentlich? – Bayern war beim Blindengeld einmal bundesweit Vorreiter. Im Jahre 1949 hat Bayern als erstes Land ein Landesblindengeld verabschiedet. Inzwischen wendet Bayern wesentlich weniger Mittel für das Blindengeld auf als prognostiziert; denn zum Glück sinkt die Zahl der blinden Menschen aufgrund der medizinischen Fortschritte stetig. Allein dadurch werden jährliche Einsparungen von rund 20 Millionen Euro realisiert.
Hinzu kommt, dass Bayern im Jahr 2004 eine Kürzung des Blindengelds um 15 % vorgenommen hat. Dadurch werden noch einmal jährliche Einsparungen von rund 12 Millionen Euro erzielt. Wenigstens ein Teil dieses Geldes sollte den 5.229 Menschen mit schwersten Sehbehinderungen zugutekommen.
Sie können hier zwar keine bunten Bändchen durchschneiden oder mit einem Foto in der Zeitung stehen, aber dies wäre Sozialpolitik und eine verlässliche Politik. Genau das fordern wir heute mit unserem Gesetzentwurf von Ihnen ein.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächste hat Frau Kollegin Waldmann von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir befinden uns jetzt in der Zweiten Lesung eines Gesetzentwurfs zu einem Thema, das wir schon öfter auf der Tagesordnung hatten. Der einzige Unterschied zwischen dem Gesetzentwurf, den die GRÜNEN eingebracht haben, und unserem Gesetzentwurf besteht darin, dass in unserem Gesetzentwurf zusätzlich die Gruppe derjenigen aufgenommen wurde, die eine an Blindheit grenzende Sehbehinderung haben, also nicht mehr als 5 % auf dem besseren Auge sehen können, und die gleichzeitig taub oder nahezu taub sind. Diese Personengruppe ist nicht groß. Es geht hier nicht um viele Personen. Diese Personengruppe hat jedoch einen besonders hohen Hilfebedarf. Ich glaube, das leuchtet jedem ein. Das muss ich nicht näher begründen. – Im Übrigen sind sich die GRÜNEN und die SPD in ihren Gesetzentwürfen weitgehend einig. Das nächste Mal werden wir es besser machen und einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen. Das wäre mein Vorschlag.
Bei den Beratungen anlässlich der Ersten Lesung und der Beratung im sozialpolitischen Ausschuss konnten wir eine weitgehende fachliche Einigkeit feststellen, auch mit den Kollegen der Mehrheitsfraktion. Umgesetzt wird der Gesetzentwurf aber leider nicht. Es ist damit zu rechnen, dass er auch heute wieder abgelehnt wird, obwohl eigentlich Einsicht in seine dringende Notwendigkeit besteht. Bei Menschen, die sowohl sehr stark sehbehindert als auch mit Taubheit oder mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit geschlagen sind, addieren sich die Sinnesbehinderungen nicht, sondern sie potenzieren sich. Hier besteht ein enorm dringender Handlungsbedarf.
Diese Belastungen wirken sich sehr stark auf das Umfeld und die Angehörigen aus. Diese Menschen sind praktisch von der Welt der Sehenden und Hörenden ausgeschlossen. Sie brauchen Assistenz, manchmal sogar rund um die Uhr. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Hier besteht ein dringender Hilfebedarf. Wir können nicht warten.
Die Einsicht besteht zwar insgesamt – aber es scheitert am Geld. Sie sagen: Wir würden ja gerne, aber wir können nicht. Ich möchte hier zwei große Fragezeichen setzen: Zum einen haben wir wesentlich weniger Blindengeldempfänger als früher. Diese Entwicklung setzt sich stetig fort. Gott sei Dank sind die medizinischen Fortschritte so weitgehend, dass immer weniger Menschen vollständig erblinden und dann Blindengeld bekommen können. Nach verschiedenen Berechnungen belaufen sich die Einsparungen auf bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr. Das ist das Potenzial, mit dem wir der Personengruppe entgegenkommen können, die von einer an Blindheit grenzenden Sehbehinderung betroffen ist und die sehr viele Hilfsmittel braucht, deren Kosten von den Kassen nicht übernommen werden. Hier sind so grundlegende Fragen der Teilhabe berührt, dass wir dieses Geld wirklich dafür verwenden könnten.
Zum anderen können wir das Bundesteilhabegesetz nicht abwarten; denn der Bedarf besteht schon lange. Vonseiten der CSU wurde bereits für das Jahr 2014 eine entsprechende Regelung angekündigt. Leider liegt diese Regelung bis heute nicht vor. Ich muss keine Prophetin sein, um erraten zu können, dass im folgenden Wortbeitrag einer Kollegin oder eines Kollegen aus der Mehrheitsfraktion auf die hohen Ausgaben in den Sozialetats hingewiesen wird, auf die enormen Anstrengungen seitens des Sozialministeriums, und dass wir deshalb bei unseren Forderungen bescheidener sein sollten. Darum geht es nicht. Es geht hier um Ansprüche, die bestehen. Diese Ansprüche haben mit dem, was an anderer Stelle ausgegeben wird, erst einmal nichts zu tun.
Uns stellt sich die Frage nach dem Grundverständnis von sozialpolitischen Ausgaben. Hier geht es nicht um Leistungen, die wir aus Barmherzigkeit gewähren, weil wir gerade einmal Geld haben. Vielmehr ist es ein Auftrag des Staates, für den sozialen Ausgleich und für die soziale Teilhabe zu sorgen.
Dafür sind wir da. Das ist die vornehme Aufgabe des Staates. Sie verweisen darauf, dass die Kosten in den Sozialetats ständig ansteigen und dass der Sozialhaushalt ständig an Volumen gewinnt. Das bedeutet, dass die soziale Schere auseinanderklafft. Das be
deutet, dass die soziale Ungleichheit größer wird. Wir müssen stärker mit sozialen Leistungen, mit der Eingliederungshilfe und anderen Leistungen, steuernd eingreifen. Die Steigerung des Sozialetats und die Zunahme der Ungleichheit sind jedoch nicht die Schuld der Betroffenen, die auf bestimmte Eingliederungs und Teilhabeleistungen angewiesen sind. Deshalb werden wir Ihre Argumentation an dieser Stelle nicht gelten lassen.
Fassen Sie sich bitte ein Herz und setzen Sie um, was Sie sich selbst schon vorgenommen haben. Lassen Sie die Menschen mit sehr starken Sehbehinderungen und diejenigen, die zusätzlich auch noch von Taubheit betroffen sind, nicht länger auf diese Leistungen warten.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat Herr Kollege Thomas Huber von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Celina, liebe Frau Kollegin Waldmann, Einigkeit besteht über das Ob. Uneinig sind wir uns über das Wie und den Zeitplan. Liebe Frau Celina, Sie haben andere Bundesländer wie Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und SachsenAnhalt als Vorbilder hingestellt. Ich muss Ihnen sagen: Die von Ihnen genannten Bundesländer sind für uns keine Vorbilder, weder in sozial- noch in fiskalpolitischer Hinsicht. Mit fremdem Geld ist es einfach, Wohltaten im Lande zu verteilen.