Protocol of the Session on July 16, 2015

Ich möchte mich sehr herzlich bei den Vorsitzenden, bei den Stellvertretern sowie bei den Kolleginnen und Kollegen des Rechts- und des Verfassungsausschusses bedanken. Es war eine außerordentlich erfreuliche Diskussion. Sicherlich gibt es einige Punkte, die in nächster Zukunft noch weitergedacht werden müs

sen. Dem werden wir uns sicherlich nicht verschließen. Die Diskussion hier hat jedoch bewiesen, dass wir das Problem allesamt in einer einheitlichen und sehr überzeugenden Auffassung angehen. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön.

Schließlich hat es noch eine Anregung gegeben, die ich gerne wiedergeben möchte. In beiden Ausschüssen – dem federführenden Ausschuss, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, sowie dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen – ist angeregt worden, in § 2 noch das Datum des Inkrafttretens, nämlich den 1. August 2015, einzufügen. Mit dieser Bitte, den entsprechenden Beschlüssen in den Ausschüssen Rechnung zu tragen, möchte ich mich noch einmal sehr herzlich bei Ihnen allen bedanken. Ich bin auch als Funktionär im Sport tätig, und ich glaube, dass wir allesamt eine gute Sache verfolgen, wenn wir hier federführend tätig werden. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU und der Abgeordneten Helga Schmitt-Bussinger (SPD))

Danke schön, Herr Kollege. – Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, möchte ich auf der Besuchertribüne Herrn Pavel Svoboda begrüßen. Er ist der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments. Wir alle wissen, dass das Europäische Parlament heute Mitgesetzgeber ist; das heißt: Alle Rechtsnormen, die die Europäische Union in Gesetzesform erlässt, laufen durch diesen Ausschuss. Ich begrüße es sehr, dass Sie als Vorsitzender dieses wichtigen Ausschusses dem Bayerischen Landtag einen Besuch abstatten.

(Allgemeiner Beifall)

Gleichzeitig finde ich es ein ermutigendes Zeichen, dass Sie als Bürger der Tschechischen Republik nach Bayern kommen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, alles Gute und gute Eindrücke, die Sie nach Brüssel mitnehmen mögen.

Jetzt hat die nächste Rednerin das Wort. Bitte schön, Frau Schmitt-Bussinger von der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hier im Hohen Hause besteht Einigkeit, dass angehende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler beim Zugang zu einem Hochschulstudium ausreichend berücksichtigt werden sollen. Wir wollen ausdrücklich, dass Leistungsträger unserer Gesellschaft, zu denen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler gehören, beste Qualifikationen erhalten. Dazu ist es eben auch notwendig, für diesen

Personenkreis die Zugangsvoraussetzungen zu den Hochschulen zu erleichtern.

Das ist mit einer Vorabquote von 1 %, wie sie derzeit im Gesetz festgelegt ist, nur unzureichend möglich. Deswegen sind wir uns, wie gesagt, einig, dass diese Vorabquote auf 3 % zu erhöhen ist. Damit erhalten mehr Spitzensportlerinnen und Spitzensportler die Möglichkeit, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Paralympics hierin einbezogen sind und ebenfalls als Spitzensportlerinnen und Spitzensportler gelten. Hier besteht also Einigkeit. So weit, so gut.

Im Ausschuss wurde ausgiebig über die Frage diskutiert, ob nur Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zu berücksichtigen seien und ob das Bayerische Hochschulzulassungsgesetz überhaupt noch zeitgemäß ist. Das sind zwei Fragen, denen sich der Gesetzentwurf nicht explizit widmet. Diesen Fragen müssen wir jedoch nachgehen.

Nach Artikel 5 Absatz 3 Satz 2 des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes gilt diese Vorabquote für alle Bewerberinnen und Bewerber, die einem – ich zitiere – "im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder zu fördernden Personenkreis angehören." Ich denke, dass dieser Personenkreis mehr umfasst als eben nur Spitzensportler. Deswegen ist die Frage, inwieweit wir auch Künstlerinnen und Künstler oder junge Menschen, die im Ehrenamt – sei es im Verein, sei es im Sozialbereich oder in der Politik – tätig sind, entsprechend berücksichtigen können. Auch dieser Punkt muss, denke ich, noch einmal diskutiert werden.

Ebenso müssen wir darüber diskutieren, welche anderen Wege der Hochschulzulassung es geben soll bzw. schon gibt. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir dazu im Herbst einen Bericht erhalten. Ich denke jedoch, dass dies allein noch nicht ausreichen wird. Wir müssen uns auch der Frage widmen, welche anderen Wege der Hochschulzulassung denkbar, sinnvoll und möglich sind; dabei denke ich an die Bewerbungsverfahren, die teilweise Anwendung finden, und an die Losverfahren. Auch damit müssen wir uns auseinandersetzen und die bayerischen Hochschulen eventuell noch weiter öffnen.

Dies gilt es heute nicht weiter zu diskutieren. Ich wollte nur den Blick ein bisschen im Hinblick darauf weiten, was im Bereich der Hochschulzulassung noch an Aufgaben vor uns liegt. Heute gilt es, den Gesetzentwurf der CSU-Fraktion auf den Weg zu bringen. Das tun wir. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Dazu besteht ja, wie schon gesagt, eine einstimmige Haltung

hier im Hause. Damit steht nichts mehr dem Vorhaben entgegen, die Quote für den besagten Personenkreis auf 3 % zu erhöhen und einen besseren Hochschulzugang zu ermöglichen.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Dr. Florian Herrmann (CSU))

Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat der Kollege Professor Dr. Piazolo von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer darf studieren? Wer wird an den Hochschulen zugelassen? Wie viele dürfen studieren? – Das sind ganz zentrale Fragen, die wir zu klären haben. Wie immer, wenn es um zentrale Fragen geht, haben sich die FREIEN WÄHLER auch der heute diskutierten Frage angenommen. Wir haben bereits vor einem halben Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht, und zwar genau zum Thema Hochschulzulassung.

Und was ist dann damit passiert? - Bei der CSU gibt es einen pawlowschen Reflex: Auf dem Gesetzentwurf steht "FREIE WÄHLER" – also ablehnen. Das passiert automatisch, das ist eine Konditionierung, wie man sie normalerweise aus dem Tierreich kennt. Man kennt sie aber auch in der Politik. Das Interessante und Spannende daran ist die Tatsache, dass solche Gesetzentwürfe wie der der FREIEN WÄHLER, aber auch der anderen Oppositionsparteien, doch so langsam Eingang in den entsprechenden Gehirnen finden, dort diffundieren und schließlich von der Mehrheitsfraktion aufgenommen werden. In veränderter Form, ob absichtlich oder unabsichtlich, landen sie dann wieder auf dem Tisch des Hauses. So auch hier. Ich begrüße das. Ich kann Spurenelemente dieses Gesetzes der FREIEN WÄHLER auch im Vorstoß der CSU erkennen. Allein das ist schon positiv und zu begrüßen. Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf, aber nicht nur wegen des Vorgehens, sondern auch wegen des Inhaltes. Auch wir sind der Auffassung, dass nicht nur für Spitzensportler, aber auch für sie der Hochschulzugang erleichtert werden soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz richtet sich, wenn man es sich genauer anschaut diese Frage hat Frau Schmitt-Bussinger gerade aufgeworfen –,nicht nur an Spitzensportler, sondern auch an Ehrenamtliche, Künstler und viele mehr. Sie brauchen Unterstützung.

(Unruhe bei der CSU – Glocke des Präsidenten)

- Danke für die Glocke. Auch dies ist ein pawlowscher Reflex, dass die Glocke dazu führt, dass man still ist.

(Thomas Kreuzer (CSU): Das geht bloß nicht lange! – Weiterer Zuruf von der CSU)

- Die Aktuelle Stunde? Auch das ist ein pawlowscher Reflex, dass, wenn Herr Kreuzer an das Mikrofon tritt, sofort automatisch die Zwischenrufintensität steigt, weil wir schon wissen, was dann an Inhalten kommt bzw. was nicht kommt.

(Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU): Kreuzer bürgt für Qualität!)

Herr Dr. Piazolo, normalerweise kommentiert der Redner nicht die Handlungsweise des Präsidenten. Sie haben das Wort, bitte schön.

Danke schön. Ich habe auch nicht die Handlungsweise des Präsidenten kommentiert, sondern das, was auf Ihre Handlung erfolgt ist, nämlich dass die Fraktion der CSU darauf durch Schweigen reagiert.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Zurück zum Thema Hochschulzulassung.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Die CSU-Fraktion ermöglicht dankenswerterweise, dass Spitzensportler, Ehrenamtler und Künstler leichter als bislang an den Hochschulen zugelassen werden. Man muss aber hinzufügen: Das ist nur eine Möglichkeit. Die Hochschulen sind frei in der Entscheidung darin, ob sie es ausführen. Insofern wäre ich dankbar, wenn aus dem Ministerium noch Unterstützung für den Gesetzentwurf an die Hochschulen ginge, ein Briefchen, in dem man schreibt: Bitte unterstützen Sie diesen Gesetzentwurf, setzen Sie ihn entsprechend um. Ansonsten ist die Intention gut und die Umsetzung unterstützenswert. Deshalb werden wir ähnlich, wie wir das im Ausschuss getan haben, diesem Gesetzentwurf auch in der Zweiten Lesung zustimmen.

An dieser Stelle sollte jetzt – das ist aber natürlich kein Reflex – ein Beifall bei der CSU-Fraktion aufbranden, weil ihrem Gesetzentwurf zugestimmt wird.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat nun Frau Osgyan von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nicht verhehlen: Am meisten freut mich an dem Gesetzentwurf, dass Sie von der CSU mal den Quoten das Wort reden. Wenn wir vielleicht auch noch einmal eine Quote für Professorinnen finden, dann wären wir im Hochschulwesen noch ein ganzes Stück weiter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nichtsdestotrotz zurück zu diesem Thema. Ich bin wie viele von uns grundsätzlich überzeugt, dass die Abiturnote nicht das alleinige Kriterium bei der Hochschulzulassung sein darf und dass wir junge Menschen, die unter besonderen Umständen leben oder bestimmte Leistungen erbringen, auch besonders fördern müssen. Hierin sind wir uns einig. Dabei sind die Vorabquoten eine wichtige und richtige Maßnahme für mehr Chancengerechtigkeit. Uns geht es auch darum, die Studienabbrecherquoten zu senken.

Eines muss ich aber kritisieren: Im bayerischen Hochschulzulassungsgesetz sind die Vorabquoten sehr kleinteilig geregelt, und wir haben nur 2 % für echte Härtefälle. Das finde ich ziemlich wenig; denn ich denke, auch Studierende, die Angehörige pflegen oder alleinerziehend sind, müssen besonders gefördert werden. Wenn ich dann in dem Gesetzentwurf lese, dass wir 3 % für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler einführen möchten, muss ich sagen: Sicherlich, sie brauchen auch Förderung. Das wollen wir unterstützen. An einzelnen Hochschulen, die zum Beispiel in der Nähe eines Leistungszentrums sind, brauchen wir wohl die 3 %. Besonders freut mich auch, dass jetzt die Paralympioniken und Paralympionikinnen einbezogen werden.

Trotzdem glaube ich, dass wir hier ein neues Ungleichgewicht schaffen, wenn wir einseitig die Sportlerquote erhöhen. Anstatt hier an der einen Stellschraube mit den 3 % zu drehen, hätten wir eine viel umfassendere und flexiblere Lösung für die Hochschulzulassung brauchen können. Die Hochschulzulassungsgesetze der Länder sind hierbei sehr unterschiedlich. Baden-Württemberg sieht 20 % für alle Personengruppen vor. Das heißt, man kann sehr flexibel, je nach Erfordernissen an den Hochschulen gestalten, wie man das für die einzelnen Personengruppen einsetzt. Das halte ich zum Beispiel für eine wesentlich zukunftsorientiertere Lösung.

(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Die Quoten müssen auch nicht ausgeschöpft werden, aber wir behalten uns damit vor, dass wir je nach den Erfordernissen unserer Gesellschaft die ganze Vielfalt abbilden. So etwas wäre auch ein Signal gewesen,

um Bayern etwas sozialer in der Hochschulzulassung aufzustellen.

Dennoch: Wir stimmen dem Entwurf zu; denn auch wir möchten die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler fördern. Wenn wir die einen oder anderen Olympiateilnehmer und -teilnehmerinnen in ein Studium bekommen, dann ist das eine tolle Sache. Aber der Entwurf hat es in dieser Fassung noch nicht aufs Treppchen geschafft. Dort müssen wir noch nachlegen. Ich habe mich sehr gefreut, dass Sie im Ausschuss signalisiert haben, Herr Jörg, dass vielleicht noch etwas Umfassenderes kommen könnte. Herr Kränzle, Sie haben es gerade ebenfalls gesagt. Darauf bauen wir, und daran werden wir auch konstruktiv mitarbeiten.

Leider kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass wir hier und jetzt einen Gesetzentwurf verabschieden, der zwar ein kleines Kriterium regelt; aber wir haben aktuell beim Hochschulwesen in Bayern riesige, viel gravierendere Baustellen. Ich nenne zum Beispiel die fehlenden Masterstudienplätze, die sinkende Grundfinanzierung, den Sanierungsstau bei den Bauten. Darauf sollten wir uns konzentrieren und dort voranschreiten, anstatt weiter im Klein-klein zu denken. Die Hochschulzulassung muss umfassend angegangen werden. Es lohnt sich jetzt nicht, noch zusätzliche Worte zu verlieren. Packen wir die wichtigen, dringenden Themen an!

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön. – Als Nächster hat nun der Herr Staatsekretär Sibler das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Osgyan, anders als in Ihrer letzten Bewertung sinkt die Grundfinanzierung bei Universitäten und Hochschulen in Bayern nicht; sie steigt, weil der Freistaat Bayern als eines der wenigen Bundesländer die BAföG-Mittel, die uns der Bund zur Verfügung gestellt hat, im Bildungsbereich, vor allem im Hochschulbereich, und hier vor allem für die Stabilisierung und Ausweitung der Grundfinanzierung verwendet hat. Wenn man draußen ist, hört man, dass alle Universitäten und Hochschulen recht zufrieden sind, dass wir hier, anders als alle anderen Bundesländer, diesen Weg eingeschlagen haben. Dort haben wir deutliche Verbesserungen. – Dies nur zur sachlichen Richtigstellung, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Wir haben hier einen guten Gesetzentwurf, mit dem wir die Spezialfragen des Sportes sehr gut regeln;

denn wir alle wissen, dass vor allem die Spitzensportler aufgrund der Wettbewerbsstruktur im Sport eine besondere Belastung haben, die wir mit mobilen und flexiblen Elementen