Deswegen haben wir in den letzten Jahren – wir hatten im Haus ja auch andere Debatten – unsere Wertschätzung und unsere Akzeptanz bewusst zum Ausdruck gebracht und auch die Leistungsanreize so gesetzt, dass wir hoch qualifizierten Nachwuchs gewinnen können; denn gerade bei der Gewinnung von Beamten konkurrieren wir sehr stark mit der Realwirtschaft; denken Sie einmal an den IT-Bereich. Es ist nicht leicht, junge Leute dafür zu gewinnen, in den Staatsdienst einzutreten. Insofern ist es wichtig, die Bezahlung und die Perspektive sauber auszustatten.
Als die Verhandlungen nach Rücksprache mit unserem Ministerpräsidenten und mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unter dem Vorsitz von Ingrid Heckner und mit Peter Winter vom Haushaltsausschuss stattgefunden haben, habe ich klar gesagt, dass wir das Signal setzen müssen, dass es keine Differenz zwischen Angestellten und Beamten gibt. Deswegen haben wir das Tarifergebnis ohne zeitliche Verzögerung und ohne Abstriche eins zu eins für die Beamten übernommen; denn wir wollen keine Zwei-KlassenGesellschaft im öffentlichen Dienst, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das war eine gute Entscheidung.
Jährlich findet bei Herrn Habermann eine "Beamtenparade" statt. Da gibt es nach dem Hauptausschuss – das ist der wichtigste Teil – normalerweise strittige Diskussionen. Es war nur der hohen Qualität der Opposition zu verdanken, dass man noch irgendwie über einzelne Kommas diskutiert hat;
Stefan Schuster und andere waren dabei. Herr Meyer, unser Vizepräsident, hat gesagt: Es gibt noch so ein Gesetz mit dem Dingsbums, und da müsste man noch etwas ändern. - Man hat richtig gemerkt, dass es keine brennenden Probleme gab, wenn ich das sagen darf, sondern dass eine gewisse Grundzufriedenheit herrscht.
Sie kommt auch daher – das ist ganz wichtig –, dass wir in der Relation erfolgreich sind. Wir sind nicht nur innerhalb Bayerns stabil, sondern auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, die Tarifabschlüsse nicht, verspätet oder versetzt übernehmen und innerhalb der einzelnen Strukturen Unterschiede machen. Zum
Beispiel liegt zwischen der Besoldung eines bayerischen Beamten und derjenigen eines Beamten in Nordrhein-Westfalen in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 14 ein Unterschied von 4.500 Euro. Zwischen Berlin und Bayern beträgt der Unterschied zum Teil 15 %. Darum finde ich, man kann schon sagen: Es ist besser, Beamter in Bayern zu sein als anderswo in Deutschland.
Insofern war die Entscheidung gut und richtig. Ich sage auch noch einmal ausdrücklich, weil das angesprochen wurde: Wir haben nicht nur das Tarifergebnis eins zu eins übertragen, sondern haben auch die Ballungsraumzulage dynamisiert. Das war eine politische Entscheidung und keine rechtliche Folgewirkung. Wir haben bewusst gesagt, dass wir die Balance beim öffentlichen Dienst im Land halten wollen und dabei auch – wir sprechen über Behördenverlagerungen – den ländlichen Raum stärken wollen, um die Zentralität des öffentlichen Dienstes zu steigern. Dabei wissen wir natürlich, dass auch die Leistungen des öffentlichen Dienstes im ländlichen Raum wichtig sind. Es geht nicht darum, dass Ministerialdirektoren Sorge um ihre finanzielle Ausstattung haben, sondern es handelt sich gerade für den mittleren Dienst und andere Dienstgruppen um eine ganz wichtige Herausforderung. Das Signal, das wir entsprechend dem großen Wunsch des Beamtenbundes bei der Dynamisierung der Ballungsraumzulage gesetzt haben, zeigt, dass wir unsere Zusage, uns auch um die Beamten in der Stadt und im Großraum München zu kümmern, eingehalten haben. Das war ein ordentliches und gutes Signal, meine Damen und Herren.
Was das Thema der Vorsorge für unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, möchte ich schon sagen, dass wir bei diesem Thema gut aufgestellt sind. Ich bin ziemlich sicher, dass in anderen Bundesländern relativ bald darüber spekuliert werden wird, ob Pensionszusagen eingehalten werden. Wir in Bayern halten aufgrund unserer Vorsorgeplanung die Balance, damit wir Pensionen in der Zukunft leisten können. Ich möchte – das halte ich für wichtig – keine Spekulation haben, dass jemand damit rechnen muss, dass seine Pension möglicherweise nicht sicher sei; denn wir wollen den Menschen die von ihnen erworbene Lebensleistung garantieren. Auch wer für den Staat sein Leben lang hart gearbeitet hat, muss für sein höheres Lebensalter ausgesorgt haben. Wir wollen die Pensionen halten. Kürzungen wie anderswo gibt es bei uns nicht.
Gleichzeitig erkennen wir natürlich an, dass wir eine Haushaltsherausforderung haben. Deswegen brauchen wir nicht nur eine sinnvolle und maßvolle Entwicklung der Stellensituation, die jetzt übrigens – das ist die Hauptherausforderung – infolge des Themas "Asyl" etwas verändert wird. Das Thema "Asyl" zwingt uns, alle Planungen, was die Entwicklung der Stellen betrifft, neu zu justieren; wir haben da eine große Herausforderung; das ist ganz klar.
Trotzdem halten wir – auch in den nächsten Jahren, wenn die großen neuen Zahlen kommen – die Versorgungsquoten im Haushalt relativ stabil bei 10 %. Das ist ein hervorragender Wert, zumal wenn man berücksichtigt, dass die Zahl der Versorgungsempfänger zwischen 2020 und 2035 gleichzeitig stark ansteigen wird. Wir halten die Quote mit unserem Pensionsfonds stabil und können, wenn wir die Schulden getilgt haben, in den darauffolgenden Jahren unsere Anforderungen an den öffentlichen Dienst und an die anderen Aufgaben sogar gut miteinander koordinieren. Das sage ich Ihnen nicht nur als Finanz- und Heimatminister, sondern auch als Beamtenminister.
Die Leute, die im öffentlichen Dienst für uns arbeiten und ein hohes Maß an Loyalität gegenüber uns und dem Staat zeigen, brauchen eine entsprechende Fürsorge. Wir leisten sie, und deswegen bedanke ich mich auch beim Parlament, beim Haushaltsausschuss und bei Peter Winter, aber auch – ich sage das an dieser Stelle bewusst – beim Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, der in der großen medialen Wahrnehmung nicht immer die prioritäre Rolle spielt. Liebe Ingrid Heckner, dir und deinen Kolleginnen und Kollegen einfach einmal ein herzliches Dankeschön. Du bist eine Mutter Courage, die sich um die bayerischen Beamten kümmert. Ein herzliches Dankeschön für die wirklich engagierte Arbeit, die da geleistet wird.
Zusammenfassend stelle ich fest: Das ist ein gutes Gesetz. Wir setzen unseren bewährten Weg fort. Während andere Länder in schwierigen Zeiten bei Beamten kürzen, machen wir das Gegenteil. Wir erhalten die Qualität und die Leistungsfähigkeit der Beamten und sichern damit dem öffentlichen Dienst eine echte Perspektive. Ich wünsche uns und unseren Beamten weiterhin viel Erfolg.
Danke schön, Herr Staatsminister. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6611, der Änderungsantrag auf Drucksache 17/6991 sowie die Beschlussempfehlung des fe
Vorweg ist über den vom federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/6991 abzustimmen. Wer entgegen dem Votum des Ausschusses dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/6991 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN Wähler. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in den §§ 1 und 6 jeweils eine neue Nummer 1 eingefügt wird und in § 8 der Absatz 2 eine neue Fassung erhält. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu; ich verweise insofern auf die Drucksache 17/7495. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Ich stelle fest: Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz beschlossen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2015/2016".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Baukammerngesetzes und des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (Drs. 17/6612) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Erwin Huber, Karl Freller, Jürgen Baumgärtner u. a. (CSU) hier: Änderung der Bayerischen Bauordnung; Aufhebung der Befristung der Übergangsregelung (Windenergie) (Drs. 17/7052)
Die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6612, der Änderungsantrag auf Drucksache 17/7052 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie auf Drucksache 17/7504 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Überschrift des Gesetzentwurfs eine neue Fassung erhält, in § 1 Nummer 6 Buchstabe g Doppelbuchstabe bb die Zahl "1.000.000 Euro" durch die Zahl "600.000 Euro" ersetzt wird und ein neuer § 3 zur Änderung der Bauordnung eingefügt wird.
Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zu, dass in § 1 Nummer 18 c und in § 2 Nummer 6 die jeweiligen Inkrafttretenszeitpunkte und Außerkrafttretenszeitpunkte eingefügt werden. Ergänzend schlägt er vor, im neuen § 4 als Datum des Inkrafttretens den 1. August 2015 einzufügen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/7504. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das Gesetz so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Danke schön. Gegenstimmen! – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Baukammerngesetzes, des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen und der Bayerischen Bauordnung".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/7052 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Oliver Jörg, Gudrun Brendel-Fischer, Karl Freller u. a. (CSU) zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern (Drs. 17/6769) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist der Kollege Bernd Kränzle von der CSU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die CSU das Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern ändern. Grundlage für unsere Überlegungen zur Änderung war die Beobachtung, dass erfolgreiche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in einer bestimmten Hinsicht gegenüber anderen Studierenden benachteiligt sind.
Wir alle sind sicherlich der Meinung, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler den positiven Ruf unseres Freistaates, aber auch der Bundesrepublik insgesamt in herausragender Weise prägen und fördern. Sie sind diejenigen, die als Sympathiebotschafter der gesamten Republik gelten. Denken Sie nur an den Sportpreis, den der Bayerische Ministerpräsident am vergangenen Samstag verliehen hat.
Wer Spitzensport betreibt und gleichzeitig studiert, wird allerdings zeitlich weit überdurchschnittlich beansprucht. Diese jungen Sportlerinnen und Sportler sind benachteiligt, wenn es darum geht, ein vergleichbares Leistungsniveau wie die anderen Studierenden zu erreichen.
Wir legen großen Wert darauf, dass die Studierenden an unseren Universitäten und Hochschulen ihr Zeitbudget einhalten. Insoweit können Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die einen berufsqualifizierenden Studienabschluss anstreben, Probleme bekommen. Die Beobachtungen der Hochschulverwaltungen und die Rückmeldungen, die die Mitglieder aller Fraktionen und Parteien in vielen Gesprächen erhalten haben, bestärken uns in unserer Einschätzung, dass für unsere Spitzensportlerinnen und Spitzen
sportler bessere Bedingungen geschaffen werden müssen, damit sie ihr Studium im vorgegebenen Zeitfenster absolvieren können. Wir sind sicherlich nicht unglücklich, wenn die sympathischen Menschen, die den Leistungssport prägen und unsere Republik international sehr gut vertreten, sich um eine berufliche Ausbildung für die Zeit nach dem Leistungssport kümmern.
Unser Gesetzentwurf, der auch von den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen in den Ausschüssen positiv eingeschätzt worden ist, sieht deshalb vor, außergewöhnlich leistungsbereiten jungen Studierenden, deren Wirken im öffentlichen Interesse steht, ihr Engagement nicht zum Nachteil geraten zu lassen, sondern ihnen bei der Berufsausbildung zu helfen.
Zunächst hat es im Jahr 2011 eine Gesetzesänderung gegeben, auf die ich verweisen möchte. Darin ist für die zulassungsbeschränkten Studiengänge eine Vorabquote von 1 % formuliert worden.
Nach den jüngsten Erfahrungen sind wir alle jedoch der Meinung, dass es einer weiteren Novellierung bedarf. Wir sollten beim Erststudium eine gewisse Erleichterung einführen, und zwar in Artikel 5 Absatz 3 Satz 2. Statt eine Vorabquote von 1 % festzuschreiben, wollen wir diese Quote auf 3 % erweitern.
Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn spätere Weichenstellungen an den Hochschulen erforderlich sein sollten, etwa wenn Hochschulen von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine Zulassungszahl für ein höheres Fachsemester festzusetzen. Auch da würden wir analog befürworten, dass die Quote von 3 % Eingang in das Gesetz findet.
Ich komme zu Nummer 3 in der Begründung des Gesetzentwurfs und bin damit bereits in der Schlussrunde der Ausführungen hierzu. Bei postgradualen Studiengängen, etwa beim Master, und bei Promotionsstudiengängen sollten wir ebenfalls eine Erleichterung ermöglichen.
Fazit: Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung wird das Hochschulzulassungsgesetz so geändert, dass die Hochschulen künftig die Möglichkeit haben, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in allen Phasen des Studiums bei der Verfolgung ihrer Studienziele zu unterstützen.
Ich möchte mich sehr herzlich bei den Vorsitzenden, bei den Stellvertretern sowie bei den Kolleginnen und Kollegen des Rechts- und des Verfassungsausschusses bedanken. Es war eine außerordentlich erfreuliche Diskussion. Sicherlich gibt es einige Punkte, die in nächster Zukunft noch weitergedacht werden müs