Die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen wird mittlerweile für immer mehr Personen ein akutes Thema. Der finanzielle und zeitliche Aufwand trifft viele Menschen ganz plötzlich und ist nicht planbar. In diesem Sinne ist daher sehr zu begrüßen, dass die Möglichkeit geschaffen wird, sich nach Ausschöpfung der Höchstbeurlaubungsdauer von 15 Jahren noch für weitere zwei Jahre eine Beurlaubung zu Zwecken der Pflege genehmigen zu lassen. Die Pflege von Angehörigen trifft viele Leute plötzlich und darf nicht zweitrangig behandelt werden. Die Möglichkeit eines Gehaltsvorschusses bei der Pflege von Angehörigen ist ein weiteres Instrument, das an dieser Stelle für Entlastung sorgen kann.
Dabei darf es aber nie dazu kommen, dass Arbeitnehmer um ihr berufliches Vorankommen fürchten müssen, wenn sie auf gesetzlich verankerte Angebote zurückgreifen. Eine fiktive Laufbahnnachzeichnung, die gegebenenfalls auch eventuelle Beförderungen enthält, ist bei der Pflegezeit vorzunehmen. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Pflegezeit durch die geplante Neuregelung im Sinne der Laufbahnnachzeichnung gleichberechtigt neben Elternzeit und Beurlaubung zur Kinderbetreuung stehen soll. Ob Elternzeit oder Pflegezeit – der Freistaat muss als Arbeitgeber die familiären Herausforderungen seiner Arbeitnehmer unterstützen, aber nicht nur diese Herausforderung.
Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen und Personalratsmitglieder müssen ohne Laufzeitbeschränkung eine fiktive Laufbahnnachzeichnung erfahren. Das Wort "müssen" ist an dieser Stelle nicht zufällig gewählt. Ich teile hier die Bedenken des Bayerischen Beamtenbundes, dass eine Sollvorschrift nicht die flächendeckende Umsetzung der Neuregelung garantiert. Dieser Änderungsantrag der CSU bereichert den Gesetzesvorschlag. Eine Schlechterstellung durch die Ausübung einer der genannten Tätigkeiten in der Praxis muss aber dringlich verhindert werden. Dabei geht der Änderungsantrag auf viele Forderungen des Bayerischen Beamtenbundes ein. Diese müssen aber konsequent zu Ende gedacht und entsprechend umgesetzt werden.
Bei der Umsetzung der Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand sieht man ebenfalls den guten Willen der Regierung; es besteht aus meiner Sicht jedoch eine große Unsicherheit bei der Umsetzung. Dass sich nach Eintritt der Altersteilzeit noch Umstände ergeben können, die einen Antragsruhestand begründen, ist nicht weit hergeholt
und in der Praxis nicht selten der Fall. Jedem Betroffenen sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, unter Inkaufnahme von Abschlägen aus der Altersteilzeit vorzeitig auszuscheiden, um sich zum Beispiel um Enkelkinder, Ehrenämter oder pflegebedürftige Angehörige kümmern zu können.
Ich kann nur hoffen, dass die Untersuchung auf hinreichend relevanten Umfang der zeitlichen Beanspruchung durch die Betreuung oder Pflege dem Erreichen der Zielgruppe dient und ihr nicht im Wege steht. Eine gesetzliche Neuregelung, die sich schön liest, die aber nicht zur Anwendung kommt, ist so effektiv wie eine Maut, die man erst eintreibt und den Leuten dann am Jahresende zurückerstattet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde es schön zu sehen, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER unsere Forderung nach Ausweitung von Tele- und Wohnraumarbeit aufgegriffen und in diesem Kontext mit einem Änderungsantrag neu platziert hat. Im Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zum Gleichstellungsgesetz 2013 regten wir diese Regelung bereits an, und wir unterstützen sie auch weiterhin. Die Staatsregierung muss sich hier zur wirklichen Umsetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bekennen und dort das Themenfeld nicht nur halbherzig ankratzen. Die Beurlaubung von Müttern und Vätern und deren zumindest zeitweiser Ausfall als Arbeitskräfte kann so in vielen Fällen von vornherein vermieden werden. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen müssen. Auch in diesem Punkt müssen sie äquivalent zur Gruppe der Eltern behandelt und vonseiten des Freistaats unterstützt werden. Wenn der Arbeitsplatz und der Arbeitnehmer dafür geeignet sind, ist Tele- und/oder Wohnraumarbeit oft eine gute Lösung.
Leider bleibt es aber viel zu oft bei bloßer Phrasendrescherei seitens der Regierung, und es mangelt an der Umsetzung nötiger Regelungen. Dass man im Zweifelsfall auch einmal nicht erkennt, wo ein Problem angegangen werden muss, sieht man bei der Neuregelung der Besoldung begrenzt Dienstfähiger. Die Besoldung begrenzt Dienstfähiger wird bisher als fiktives Ruhegehalt berechnet und deswegen zu Recht als verfassungswidriger Zustand angeprangert. Im März 2014 wurde eine ähnliche Regelung in Baden-Württemberg gekippt. Daher ist es nur richtig, das Bayerische Besoldungsgesetz rückwirkend zum April 2014 anzupassen.
Begrenzt Dienstfähige sind Arbeitnehmer, die Vollzeit arbeiten würden, dazu aber nicht in der Lage sind.
Dass sie häufig nicht mehr verdienen als Personen, die freiwillig in Teilzeit arbeiten, ist nicht länger tragbar. Sie müssen endlich als vollwertige Arbeitnehmer und nicht länger als Pensionäre im Wartestand betrachtet werden. Auch wenn dieses Thema nicht zu den primären Themenfeldern im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört, ist es doch sehr wichtig. Der dahin gehende Gesetzentwurf der Staatsregierung ist insofern sinnvoll. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir scheint, dass auch bei der Regierung langsam Denkprozesse in Gang kommen. Das geschieht zwar einige Jahre später als bei anderen, aber man merkt doch, dass auch die CSU-Fraktion erkannt hat, was einen modernen Arbeitgeber ausmacht. Bessere Möglichkeiten, Urlaub zur familiären Pflege zu erhalten, eine angemessene Besoldung für begrenzt Dienstfähige und eine bessere Berücksichtigung von Pflegezeiten in der Laufbahnnachzeichnung sind kein schlechter Anfang. Wenn jetzt noch eine bessere Möglichkeit zur Tele- und Wohnraumarbeit geschaffen und endlich eine Fachkräfte- und Nachwuchsinitiative initiiert wird, dann sehe ich gute Voraussetzungen dafür gegeben, dass der Fachkräftemangel an den vielen vorhandenen Baustellen angegangen werden kann.
Neben der Perspektive des Freistaats, der gute Arbeitskräfte braucht, gibt es auch immer noch die Perspektive der Angestellten und der Beamtinnen und Beamten, die einen guten Arbeitgeber brauchen. Dieser Gesetzentwurf ist der erste Schritt dazu. Wir werden diesem Gesetzentwurf und den beiden Änderungsanträgen deshalb zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FREIEN WÄHLER setzen sich seit jeher für einen starken öffentlichen Dienst ein. Dafür ist es dringend erforderlich, dass der Staat ein attraktiver Arbeitgeber ist und bleibt, um beim Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte auch künftig mithalten zu können. Denn – und das ist ein ständiger Spruch von mir – auf rein monetärer Ebene wird der Staat die sogenannte freie Wirtschaft niemals übertrumpfen können. Gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Absolventen ein sehr gutes, wenn nicht sogar das ausschlaggebende Argument, und zwar insbesondere für Akademikerinnen, für den Eintritt in den öffentlichen Dienst. Das erleben wir in vielen Ressorts. Aus diesem Grund begrüßen wir den Gesetzentwurf der Staatsregierung, und wir werden ihm auch zustim
men. Bekanntlich war das Votum im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes einstimmig. Das gilt insbesondere für die genannten Regelungsgegenstände: fiktive Laufbahnnachzeichnung, Erweiterung der Beurlaubung für die Pflege von Angehörigen, die neuen Flexibilisierungsmöglichkeiten sowie die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Besserstellung von begrenzt Dienstfähigen.
Wenn wir aber über die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und über größere Flexibilisierung beim Ruhestandseintritt sprechen, dann muss ich doch noch einmal an unseren Gesetzentwurf zum Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz erinnern, den wir hier vor einigen Wochen auf der Tagesordnung hatten. Dieser Gesetzentwurf wurde von der Mehrheit dieses Hauses mit der Begründung abgelehnt, dass es den Staatshaushalt über Gebühr belasten würde, wenn man mit 45 Berufsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen dürfte. Dabei hätte sich nach unserem Gesetzentwurf das Ruhegehalt ausschließlich nach der Dienstzeit berechnet, und es würde eine Kürzung des Ruhegehalts in Höhe der gesetzlichen Rente stattfinden. So teuer wäre das also gar nicht geworden. Darüber hinaus haben Sie kritisiert, dass wir unzulässige Privilegierungen gegenüber dem Nur-Beamten vorgehabt hätten. Dieser Vorwurf war aber komplett falsch. Wir wollten nur nachzeichnen, was im Tarifbereich möglich ist.
Vor diesem Hintergrund stellt sich mir bei aller Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf schon die Frage, ob wir nicht die breitere, die familienfreundlichere Variante gehabt hätten. Das gilt insbesondere dann, wenn man bedenkt, dass von der hier geplanten Neuregelung vermutlich nur eine kleinere Gruppe von Beamten Gebrauch machen wird, nämlich die aus den höheren Besoldungsgruppen. Man muss sich das schließlich auch leisten können. Der vorzeitige abschlagsfreie Antragsruhestand bei der gemischten Erwerbsbiografie würde hingegen eher den niedrigeren Besoldungsgruppen helfen.
In der Gesetzesbegründung steht, man wolle den Großeltern die Möglichkeit geben, auf die Enkel aufzupassen. Darauf kann ich hier nur erwidern: Mit unserem Gesetzentwurf hätten wir deutlich mehr Beamte erreicht, die nach einem langen Arbeitsleben, vielleicht ein bis zwei Jahre früher, gerne auf ihre Enkel aufgepasst hätten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schicken wir hingegen Beamte in den deutlich vorgezogenen Ruhestand, damit sie auf Enkel aufpassen, deren Eltern möglicherweise in der privaten Wirtschaft arbeiten. Das heißt, dass der öffentliche Dienst hier die Privatwirtschaft unterstützen muss.
- Ja, Frau Heckner, diese Diskussion hatten wir schon im Ausschuss. Insgesamt tragen wir natürlich den Familienpakt Bayern mit. Es geht um die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Insofern darf ich mich auch beim Bayerischen Beamtenbund für die konstruktive Mitwirkung bedanken. Herr Landesvorsitzender Rolf Habermann sitzt oben auf der Tribüne.
Zu unserem Änderungsantrag: Liebe Frau Kollegin Heckner, es hätte nicht sein müssen, dass wir schon wieder in die Ecke gestellt werden.
Es wird so getan, als hätten die FREIEN WÄHLER ein Haar in der Suppe gefunden. Damit machen Sie die Einstimmigkeit, die es im Ausschuss gab, wieder kaputt. Das ist wirklich unfair.
Es geht doch nicht darum, dass es die Tele- und Wohnraumarbeit nicht gäbe; wir wollten ihr vielmehr Gesetzesrang verschaffen. Ich muss es zur Kenntnis nehmen: Es ist offensichtlich Majestätsbeleidigung, wenn man einem Gesetz zustimmt, aber noch Verbesserungsmöglichkeiten findet.
Meine Damen und Herren, von Ihrer Seite wird immer betont, dass die Tele- und Wohnraumarbeit wichtig ist. Umso mehr verwundert es mich, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung kein Wort darüber verliert. Die Argumente, die Sie im Ausschuss gebracht haben, sind doch an den Haaren herbeigezogen. Es stellt wirklich keine Schwächung der Personalvertretung dar oder gar einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wenn man den Anspruch auf Einrichtung eines Tele- oder Wohnraumarbeitsplatzes in Gesetzesrang erhebt. Da bleiben doch noch genügend örtliche Dinge zu regeln. Aus unserer Sicht wäre das jedenfalls besser gewesen und ein eindeutiges Bekenntnis des Staates für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu gehört ganz einfach die Festschreibung der Tele- und Wohnraumarbeit im Gesetz.
Alles in allem, meine Damen und Herren: Wir stimmen dem Gesetzentwurf selbstverständlich zu, bedauern aber zutiefst, dass unsere Vorschläge für eine weitere Verbesserung kein Gehör gefunden haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf gleich am Beginn meiner Rede ankündigen, dass auch meine Fraktion, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Gesetzentwurf zustimmen wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf enthält zum einen die Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur besseren Besoldung von begrenzt dienstfähigen Beamten, was in unser aller Sinne ist. Zum anderen enthält er sinnvolle und notwendige Maßnahmen, um den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber weiterhin attraktiv zu gestalten. Weil der Gesetzentwurf im Ausschuss schon eingehend beraten worden ist, möchte ich mich hier auf das Wesentliche konzentrieren.
In den Personalkörpern unserer Verwaltung haben wir einen sehr hohen Altersdurchschnitt und müssen davon ausgehen, dass wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine große Pensionierungswelle und daraus resultierend einen hohen Bedarf an guten Nachwuchskräften haben. Wie meine Vorredner schon erwähnt haben, werden wir den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um die besten Köpfe nicht über die Besoldung gewinnen können. Es ist deshalb wirklich notwendig, dass wir den öffentlichen Dienst mit anderen Maßnahmen attraktiv gestalten. Gleichzeitig wird es zunehmend notwendig, dass die Familienzeiten im Arbeitsleben und in der Arbeitswelt berücksichtigt werden. Das ist nicht nur für die Väter und Mütter notwendig, die Familie und Beruf vereinbaren wollen, sondern das ist aufgrund des demografischen Wandels in zunehmendem Maße für die Betreuung von Angehörigen wichtig. Zusätzliche Beurlaubungszeiten und eben eine ergänzende Änderung der Vorschussrichtlinien bieten einen sinnvollen Ansatz. Dennoch gebe ich zu bedenken: Man muss es sich leisten können, auf Gehalt oder Teile des Gehalts zu verzichten, um Familien- und Pflegezeiten in Anspruch nehmen zu können. Deswegen sind wir der Überzeugung, dass gerade die Telearbeitsplätze eine sehr gute und wichtige Alternative wären, um Familie und Beruf in solch schwierigen Situationen ohne Gehaltseinbußen in Einklang bringen zu können. Deswegen
werden wir dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER zustimmen, so wie wir auch dem Änderungsantrag der CSU zustimmen werden.
Insgesamt handelt es sich um ein sehr sinnvolles und gutes Gesetz. Ich gebe zum Schluss aber auch noch zu bedenken: Wir dürfen uns nicht ausruhen. Wir haben viele andere Bereiche, in denen wir noch Lösungen suchen müssen. Ich nenne hier nur kurz zwei Bereiche, zunächst die Situation am Bayerischen Untermain. Dort ist es extrem schwierig, Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst zu bekommen. Das müssen wir betrachten. - Ich nenne ferner den Ballungsraum München. Dort ist es auch wahnsinnig schwierig, gerade in den unteren Besoldungsstufen Nachwuchskräfte zu finden. Wir haben jetzt zwar eine dynamische Anpassung der Ballungsraumzulage; aber diese paar wenigen Euro, so glaube ich, lösen das Problem der explodierenden Mietpreise im Ballungsraum München nicht. Auch darüber müssen wir noch einmal nachdenken und Lösungen finden. Ich nenne als Stichwort den verstärkten Bau von Staatsbedienstetenwohnungen oder, was Kollege Meyer beim Gesetzentwurf schon angesprochen hat, eine Besserstellung von Menschen mit gemischten Erwerbsbiografien. Ich meine, auch dieser Punkt wird zunehmend wichtig, um Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst zu bekommen. Wir sollten den öffentlichen Dienst durchlässiger für Menschen gestalten, die vorher schon in der Privatwirtschaft tätig waren. Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER wäre dazu ein wirklich guter Vorschlag gewesen. Auch diesbezüglich müssen wir in den nächsten Jahren noch Verbesserungen in Angriff nehmen. Dem Gesetzentwurf können wir trotzdem auf jeden Fall zustimmen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6577 und die Änderungsanträge der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/6753 sowie von Abgeordneten der CSU auf Drucksache 17/6760 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 17/7268 zugrunde.
Vorweg ist über den vom federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag auf Drucksache 17/6753 abzustimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksa
che 17/6753 – das ist der Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER – zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zu Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 3 – Änderung des Leistungslaufbahngesetzes – ein neuer Artikel 17a eingefügt wird.
Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zu, dass in § 1 – Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes – der bisherige Zitierhinweis in "zuletzt geändert durch § 2 Nr. 9 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl S. 82)" geändert wird, in der Nummer 6 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2015" und als Datum des Außerkrafttretens der "31. Juli 2015" eingefügt werden; in § 2 Nummer 4, Buchstabe b, Doppelbuchstabe bb – das ist die Änderung des Bayerischen Richtergesetzes – als Datum des Inkrafttretens ebenfalls der "1. August 2015" und als Datum des Außerkrafttretens der "31. Juli 2015" eingefügt werden; in § 3 Nummer 5 – Änderung des Leistungslaufbahngesetzes – als Datum des Inkrafttretens ebenfalls der "1. August 2015" eingefügt wird; in § 4 – Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes – der bisherige Zitierhinweis in "zuletzt geändert durch Art. 10a Absatz 6 des Gesetzes vom 23. Juni 2015 (GVBl S. 178)" geändert wird, und in der Nummer 5 als Datum der "31. Juli 2015" eingefügt wird. Ergänzend schlägt er vor, in § 5 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2015" einzufügen. - Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/7268.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltungen. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir jetzt gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen bitte ich auf gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? –
Auch keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/6760 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir kommen nun zurück zu Tagesordnungspunkt 4. Ich erinnere: Es geht um die Drucksache 17/6576, das Katastergesetz. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6576 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 17/7269 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung.