Digitalisierung, Breitband und Vermessung; es geht auch um die Verlagerung des Rechtenzentrums Süd. Wir sprechen über eine Verlagerung von 350 Dienstposten. Jetzt haben wir im gesamten Bereich des Landesamts und der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung rund 3.400 Bedienstete.
Die Aufgabenzuweisung ist wesentlich angewachsen. Der bisherige Name hat nur die Aufgabe Vermessung beschrieben. Die Ämter wurden breiter aufgestellt und leisten auch Großes. Auch das muss ich unterstreichen. Wieso man nicht darüber reden darf, was im Bereich Vermessung passiert und ob es notwendig ist, bei zuwachsenden Aufgaben einmal einen Namen ändern zu dürfen, und wieso das eine Zeitverschwendung sein sollte, bleibt ihr Geheimnis, Herr Mütze. Ich rede darüber gern; denn die Bayerische Vermessungsverwaltung mit ihren neuen Aufgaben ist hervorragend aufgestellt. Die Verwaltung und die neuen Aufgaben müssen erledigt werden, und es ist auch durchaus richtig, dass das Landesamt und die Ämter die neuen Aufgaben im Namen führen.
Das Landesamt ist für die Digitalisierung zuständig und ist das IT-Dienstleistungszentrum der IT-Dienstleister der bayerischen Verwaltung. Ich glaube, dass diese Aufgabe durchaus in seinem Namen genannt werden darf. Es ist ja nicht so, dass hier etwas unternommen würde, was keinen Sinn hätte. Vielmehr ist es nur logisch, die Zuständigkeit für die Digitalisierung der gesamten Verwaltung des Freistaats zu nennen.
Vom Breitbandausbau und vom schnellen Internet haben wir gehört. Entgegen dem, was Herr Halbleib eben erzählt hat, ist das geradezu das Erfolgsmodell schlechthin. Wenn wir in Bayern zu spät dran sein sollen und wenn die CSU geschlafen haben soll, Herr Halbleib, frage ich mich, was in den letzten Jahren dort passiert ist, wo die SPD regiert. Was passiert denn jetzt, wo die SPD regiert? – Wo die SPD regiert, passiert im Bereich Breitband nichts, null Komma null.
Wir greifen in Bayern das bestehende Problem lieber spät als gar nicht an. Bayern ist beim Breitband nicht hintendran. Die Übertragungsraten in Bayern sind nicht schlechter als anderswo. Jedoch wird sich als Unterschied herausstellen, dass wir innerhalb kürzester Zeit weit, weit vorne sein werden. Als wir 2013 die Aufgabe übertragen bekamen, machten 265 Kommunen mit. Jetzt sind es über 1.800 Kommunen. 89 % der bayerischen Kommunen betreiben Breitbandausbau, und zwar so, dass sie davon etwas verstehen, Herr Halbleib. Die Bürgermeister und die Planungsbüros vor Ort wissen sehr wohl, dass in den Gewerbegebieten Glasfaserkabel verlegt werden müssen.
Dafür brauchen sie Ihre Hilfe nicht. Wenn sie natürlich so rechnen würden wie Sie – Sie behaupten, für 100.000 Euro könnten 7 km Glasfaserkabel verlegt werden –, dann hätten wir ein Problem in Bayern. Ich bin froh, dass die Verantwortlichen vor Ort richtig rechnen können. Im Gegensatz zu Ihrer Rechnung sind es nämlich nur 1,67 km Glasfaserkabel, die für 100.000 Euro verlegt werden können. Angesichts dessen muss ich Ihnen ehrlich sagen, dass Sie in diesem Bereich wenig Sachverstand haben.
Ich weiß auch nicht, wie Sie aus der Änderung des Namens einer Behörde ableiten können, dieses Gesetz sei ein "Bürokratiemonster". Wenn freilich Herr Muthmann dort anruft und verwirrt ist, weil er kaum auseinanderhalten kann, wofür das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung alles zuständig ist, dann ist das nicht ganz einfach für ihn. Aber die Masse der Menschen versteht das sehr wohl. Die Beschreibung der neuen Aufgaben ist auch richtig.
Die Digitalisierungsbemühungen und der Breitbandausbau laufen hervorragend. In welcher Geschwindigkeit der Breitbandausbau erfolgt, bestimmt aber nicht der Bayerische Landtag oder die Bayerische Vermessungsverwaltung, sondern das bestimmen die Bürgermeister zusammen mit ihren Gemeinderäten; beraten werden sie von unseren Ämtern. Machen Sie sich deswegen keine Sorgen, Herr Halbleib. Dafür brauchen wir Ihre Tipps nicht.
Unsere Vermessungsämter machen ihren Job hervorragend. Sie haben im Jahr 2014 247.000 Grenzpunkte in rund 30.000 Grundstücksvermessungen abgemarkt. Etwa 55.000 Gebäudevermessungen wurden erledigt. Das ist ein hervorragendes Jahresergebnis, das mit fast 100-prozentiger Kostendeckung und niedrigsten Gebühren erzielt werden konnte. Das ist einmalig im Bundesvergleich.
Wir werden unsere Vermessungsverwaltung, eine hervorragende Verwaltung im Freistaat Bayern, nicht privatisieren.
Warum wir nicht auch in der Bezeichnung des Amtes zum Ausdruck bringen sollen, dass wir das Aufgabenspektrum um die Bereiche Digitalisierung, IT-Dienstleistungen und Breitbandausbau erweitert haben, müssen Sie mir einmal erklären, meine Damen und Herren von der SPD.
Es gibt wahrscheinlich kaum einen anderen bayerischen Politiker als mich, der innerhalb kürzester Zeit so viele Vermessungsämter besucht hat.
Ich bin seit anderthalb Jahren Staatssekretär und kenne kaum einen anderen bayerischen Politiker, der in dieser Zeit so viele Vermessungsämter besucht hat wie ich. Ich habe nirgendwo erlebt, dass die dort tätigen Beamten darunter leiden, dass die Ämter jetzt "DBV" heißen. Im Gegenteil, das sind selbstbewusste Beamte, die sich freuen, wenn die Politik vorbeikommt. Sie freuen sich insbesondere darüber, dass ihre Verwaltung durch neue Aufgaben aufgewertet wird und dass dies auch in der Bezeichnung der Behörde erscheint. Ob DBV oder VDB - ich sage: In DBV bleibt "Vermessung" als letztes Wort zum Glück länger haften als das erste Wort. So ist es auch in der heutigen Landtagsdebatte: Das Letzte bleibt länger haften als Ihre ständige Stänkerei vom Beginn der Debatte.
(Markus Rinderspacher (SPD): Als ob Sie hier der Chef wären! – Harald Güller (SPD): Wenn Sie eine Abstimmung über Arroganz durchführen, die verlieren Sie schon in Ihrer eigenen Fraktion! – Beifall bei der SPD)
Die von Ihnen regierte wunderbare Landeshauptstadt München hat auch die Notwendigkeit gesehen, die Vermessungsverwaltung umzubenennen. Dort heißt sie jetzt GeodatenService München. Ist das nur Show? Oder hat man das gemacht, weil es Sinn hat? Hat man den neuen Namen vielleicht doch gebraucht? Hat Herr Pfaffmann das vielleicht gar nicht mitbekommen?
Es könnte ja sein, dass – wie es bei der SPD üblich ist – wieder einmal die eine Hand nicht weiß, was die andere Hand gemacht hat.
Es ist überhaupt nicht angebracht, die Leistungen unserer Verwaltungen kleinzureden. Wir wollen die Veränderung der Aufgabe auch in der Bezeichnung des Amtes dokumentieren. Digitalisierung, Breitband und Vermessung – eine wunderbare Namenskombination für eine wunderbare Behörde.
Wenn Sie heute nicht zustimmen wollen, ist das nur ein weiterer Beweis dafür, dass Sie offensichtlich keine großen Probleme mehr in Bayern sehen. Wenn Sie sich wegen der Umbenennung einer Behörde so mit uns zanken möchten und wenn Sie damit beweisen möchten, dass ein Staatssekretär arrogant ist, dann tun Sie mir leid. Arroganz liegt uns fern.
Bitte bleiben Sie am Rednerpult, Herr Staatssekretär. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Muthmann. Bevor ich ihm das Wort erteile, teile ich Ihnen mit, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich bitte Sie zunächst, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich nicht angerufen habe, sondern dass ich über Gespräche berichtet habe nicht nur über ein einzelnes –, die in dieser Form stattgefunden haben. Berichtet haben die Mitarbeiter aus den besagten Vermessungsämtern. Das nur als Vorbemerkung.
Dann möchte ich eine Frage nachschieben. Da Sie gesagt haben, das letzte Wort dieses Dreiklangs – Vermessung – würde am längsten im Gedächtnis bleiben, stellt sich die Frage, warum in der Bezeichnung Ihres Ministeriums nicht die Finanzen an das Ende gerückt sind. Mein Frage lautet also: Ist Ihre Aussage von vorhin nicht ein Widerspruch zu der Namensgebung für Ihr Ministerium? Dort werden die weiteren Aufgaben – Landesentwicklung, Heimat – einfach fortlaufend aufgelistet. Wie wollen Sie diesen Wertungswiderspruch auflösen?
Es gibt keinen Wertungswiderspruch. Ich sehe keinen Unterschied in der Wertigkeit, nur weil in der Bezeichnung DBV die eine Aufgabe früher als die andere genannt wird. Ich weiß also nicht genau, worauf Sie hinauswollen.
Meine Güte, wenn Ihnen das ein so wichtiges Anliegen ist! Für uns ist das nicht Ausdruck einer Wertung, sondern einfach die Benennung zusätzlicher Aufgaben; diese sind in den Namen aufgenommen worden. Wollen Sie wirklich überall ein Haar in der Suppe suchen? Ich wiederhole: Für uns ist das kein Problem, für die Bayerische Vermessungsverwaltung auch nicht.
Herr Rinderspacher lachte ganz arrogant, als ich sagte, dass niemand so oft bayerische Vermessungsämter besucht hat wie ich in den vergangenen anderthalb Jahren. Aus meinen Gesprächen kann ich Ihnen berichten, dass wir dort mit den Beschäftigten über viele Dinge diskutiert haben, vor allem über die Aufgaben, die zu erledigen sind. Aber das Problem, dass das "V" für "Vermessung" als dritter Buchstabe in der Bezeichnung vorkommt, wurde bei all den Besuchsterminen, die ich absolviert habe, und in allen Debatten mit den Beschäftigten wesentlich weniger diskutiert, als es heute im Bayerischen Landtag der Fall gewesen ist. Deswegen brauchen Sie sich darüber keine Sorgen zu machen. Wir sind für die Bediensteten der bayerischen Vermessungsverwaltung ein sehr guter Ansprechpartner. Die Menschen dort kränkt das, was Sie von der SPD heute thematisiert haben, nicht.
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir können jedoch noch nicht in die Abstimmung eintreten, weil die Wartezeit von 15 Minuten nicht erfüllt ist.
Ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rinderspacher, Dr. Wengert, Scheuenstuhl und anderer und Fraktion (SPD) zur Sicherung der Ausübung des ehrenamtlichen Mandats eines Gemeinderatsmitglieds, Kreisrats, Bezirksrats (Änderung der Ge- meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksord- nung), Drucksache 17/2630, bekannt: Mit Ja haben gestimmt 70, mit Nein haben gestimmt 85, Stimment
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern (Drs. 17/6577) - Zweite Lesung