Protocol of the Session on July 8, 2015

Die anderen Mitglieder, die hier sind, können sich gerne melden und zu Ihrer Unterhaltung beitragen. Ich versichere Ihnen, der Rest meiner Rede war ebenfalls wahrheitsgemäß.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. - Als Nächste hat nun Frau Kollegin Guttenberger das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz wird die bisher punktuelle Regelung im bayerischen Unterbringungsgesetz abgelöst. Mit diesem Gesetz werden Transparenz und endlich ein sicheres rechtliches Fundament geschaffen, um zum einen bestmöglich die Bevölkerung zu schützen – das ist der sicherheitsrechtliche Aspekt -, um zum anderen die untergebrachte Person in medizinischer und therapeutischer Hinsicht unterstützen zu können. Von ganz besonderer Bedeutung – das sage ich jetzt aus

der Sicht des Verfassungsausschusses – ist dabei nicht nur diese Transparenz, sondern für uns war es auch wichtig, dass Maßnahmen, die gegen den Willen des Patienten durchgeführt werden, auch eine klare rechtliche Grundlage bekommen.

Herr Schindler, Sie haben es vorher angesprochen. Ein wichtiges Thema ist dabei immer die Fixierung. Allerdings teile ich Ihre Einschätzung nicht. Der Artikel 26 sieht ganz klar einen Richtervorbehalt vor, sodass immer eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme stattfindet. Ich verstehe auch nicht, warum man jetzt den Strafvollstreckungskammern ein gewisses Misstrauen entgegenbringt. Der Richtervorbehalt ist eine wesentliche Verbesserung. Damit können die Meldungen, die uns alle erschreckt haben, wenn sie in den Medien erschienen sind, ein für alle Mal ad acta gelegt werden, weil eine ganz klare richterliche Überprüfung stattfindet. Auch alle anderen Zwangsmaßnahmen unterliegen einer richterlichen Überprüfung. Auch das war für uns von ganz besonderer Wichtigkeit.

Fortan ist auch klar geregelt, wer die Fachaufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen führt. Mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales, das nicht nur beratend tätig wird, sondern auch kontrolliert und damit Vollzugsdefiziten entgegenwirkt, haben wir die Fachaufsicht in diesem Gesetz auf den Weg gebracht.

Uns war es auch wichtig, dass es einen Ansprechpartner, vergleichbar den Anstaltsbeiräten in den Justizvollzugsanstalten, gibt, nämlich den Maßregelvollzugsbeirat. Auch das war für uns von besonderer Bedeutung, um bei der Therapie, die natürlich im Mittelpunkt steht, und auch beim Schutz der Bevölkerung in gewisser Weise einen Ansprechpartner für Angehörige und andere zur Verfügung zu stellen.

In diesem Sinne werden wir diesem Gesetz gerne zustimmen, weil es die bisher bestehende Rechtslage wesentlich verbessert und einen optimalen Ausgleich zwischen dem Sicherheitsbedürfnis auf der einen Seite – bei den untergebrachten Personen handelt es sich um Straftäter – und andererseits dem Anspruch der untergebrachten Personen auf medizinisches und therapeutisches Wirken zu schaffen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin. - Als Nächster hat nun Herr Staatssekretär Hintersberger das Wort. Ich darf ihm gleichzeitig alles Gute für sein neues Amt wünschen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehr

ter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst herzlichen Dank für die guten Wünsche und ein "Grüß Gott" in dieser neuen Position.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dem Entwurf eines Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes hat die Bayerische Staatsregierung ein gutes, modernes und nach unserer Überzeugung auch für alle Länder richtungweisendes Gesetz für den Vollzug von strafgerichtlich angeordneten Maßregeln der Besserung und der Sicherung vorgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, es geht uns gar nicht darum, jemandem etwas weiszumachen. Es geht darum, eine rechtlich stabile und planungssichere Grundlage für den Maßregelvollzug vorzulegen. Genau dies wird heute mit der Zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfs gemacht.

Um was geht es? Was sind die Hauptanliegen des Gesetzes? - Erstens wollen wir im Interesse der Untergebrachten und in der Verantwortung für sie eine gute Qualität der Therapie und der Resozialisierung gewährleisten. Wir wollen zweitens die bestmögliche Sicherheit zum Schutz der Bevölkerung gewährleisten. Wir wollen drittens im Interesse der Untergebrachten und der Beschäftigten ein bestmögliches Maß an Transparenz und Rechtssicherheit im Maßregelvollzug erreichen.

Lassen Sie es mich kurz zusammenfassen: Die erste wichtige Säule ist die Qualität. Der Gesetzentwurf gewährleistet – Kollegin Guttenberger hat dies deutlich gemacht – für die betroffenen untergebrachten Personen eine hohe Qualität der Therapie. Sie reicht von der Behandlung ihrer Erkrankung über Beschäftigungs- und Arbeitstherapie bis hin zur Sporttherapie. Jede untergebrachte Person hat einen gesetzlich verankerten Therapieanspruch. Ich möchte das noch einmal betonen: Jede untergebrachte Person hat einen gesetzlich verankerten Therapieanspruch. Dies ist in dieser Deutlichkeit und Klarheit neu.

Wichtig ist uns, dass wir in Bayern einen menschlichen Maßregelvollzug gewährleisten. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass der Gesetzentwurf die Belange von besonderen Personengruppen auch besonders berücksichtigt. Was meinen wir damit? Zum Beispiel gibt es spezielle Regelungen für schwangere Frauen, für Personen, die gemeinsam mit ihren Kindern untergebracht werden, und für junge untergebrachte Personen. Derzeit befindet sich die Jugendforensik in Regensburg im Bau, die jungen Menschen besonders gerecht werden soll. Qualität gibt es aber nur, wenn sie auf Dauer gewährleistet ist. Deshalb legen wir auf die Qualitätssicherung des

Maßregelvollzugs besonderen Wert. Ich darf hier zwei Punkte besonders erwähnen:

Erstens. Um die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug zu verstärken und aktiv zu gestalten, wollen wir beim Zentrum Bayern Familie und Soziales eine neue Fachaufsichtsbehörde über den Maßregelvollzug in Bayern etablieren. Wir konnten vor zwei Tagen – etliche Kollegen waren dabei – den 10. Geburtstag des ZBFS begehen. Dabei hatte diese Thematik eine besondere Bedeutung. Der Standort Nördlingen wurde dafür ausgewählt. Derzeit laufen die Maßnahmen, um die Fachaufsicht am Standort Nördlingen aufzubauen. Mit der neuen, verstärkten Fachaufsicht wollen wir sicherstellen, dass diese auch präventiv und beratend tätig werden kann. Ich denke, dass die Qualität und die bewährte Arbeit des Zentrums Bayern Familie und Soziales eine gute Grundlage dafür bilden, dort die Fachaufsicht, die Kontrolle, aber auch die präventive Beratung anzusiedeln.

Zweitens. Wir wollen Maßregelvollzugsbeiräte einrichten. An den 14 bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen sollen Beiräte eingeführt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist für mich ein ganz entscheidender Punkt. Ich durfte zusammen mit dem Kollegen Güller zehn Jahre Anstaltsbeirat in Augsburg sein. Genau dies stand bei der Einrichtung der Beiräte im Maßregelvollzug Pate. Ein Beirat arbeitet vor Ort, kennt die Verantwortlichen vor Ort und pflegt die Beziehungen vor Ort. Ein Beirat kann hier viel erreichen, auch und gerade unter Einbeziehung der Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag. Das ist ein ganz wichtiger Punkt in Bezug auf Transparenz und das Öffnen dieser Bereiche, Kollege Schindler, Sie haben es angesprochen.

Die zweite Säule betrifft die Sicherheit. Gerade mit Blick auf die Forderungen der Opposition ist mir eines besonders wichtig, meine Damen und Herren: Der Sicherheit des Maßregelvollzugs kommt eine große Bedeutung zu. Es handelt sich um kranke Personen, die straffällig geworden sind und von Strafgerichten in den Maßregelvollzug eingewiesen worden sind. Daher gilt es auf der einen Seite zu Recht, die Bevölkerung zu schützen. Auf der anderen Seite geht es darum, diese Personen auf ein künftig straffreies Leben vorzubereiten. Ich glaube, dies kommt im Gesetz gut zum Ausdruck.

Die dritte Säule umfasst Rechtssicherheit und Transparenz. Mit dem Gesetzentwurf stellen wir den Maßregelvollzug – dies ist notwendig und ist die Basis – auf ein sicheres, transparentes rechtliches Fundament. Diese rechtliche Grundlage, dieses rechtliche Fundament, diese rechtliche Basis zu garantieren und

festzulegen, ist gerade im Rechtsstaat ein äußerst wichtiger Aspekt.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Damit kommen wir – Kollege Schindler hat es ausgeführt, Kollege Unterländer hat es deutlich gemacht – den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts insbesondere in der Rechtsprechung der Jahre 2011 und 2012 nach. Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren insbesondere im Bereich Fixierungen und Zwangsbehandlungen im Maßregelvollzug gesetzgeberische Festlegungen eingefordert. Diese kommen in dem vorliegenden Gesetz entsprechend zum Ausdruck.

Zum anderen bringt die detaillierte Regelung den Untergebrachten selbst, ihren Familien, ihren Angehörigen und den in den Einrichtungen Beschäftigten eine rechtssichere Grundlage für das Arbeiten, auch für die Besucher. Sie sollen und müssen genau wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben und welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen – Stichwort Richtervorbehalt – notwendig und zulässig sind.

Bei all dem gilt: Wir wollen an den bewährten Strukturen des Maßregelvollzugs in Bayern festhalten. Das heißt insbesondere, dass die Bezirke auch künftig die Träger des Maßregelvollzugs sind. Ihnen ist diese Aufgabe seit Langem übertragen. Sie nehmen diese Aufgabe selbst oder mittels ihrer Kommunalunternehmen in enger Verzahnung mit dem Kostenträger, dem Freistaat, verantwortlich und engagiert wahr. An dieser Stelle sage ich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein ehrliches und herzliches Danke, die in diesem schwierigen Bereich engagiert und verantwortlich mit den Menschen umgegangen sind, die Menschen betreut haben und den Maßregelvollzug bislang vollzogen haben, ein herzliches Danke hier von diesem Platz, aus diesem Hohen Haus.

(Beifall bei der CSU)

Ich denke, dies ist einen Applaus wert. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bayerische Maßregelvollzugsgesetz bringt Rechtssicherheit und Transparenz für die untergebrachten Menschen sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug. Wir legen dieses Gesetz jetzt nach intensiver Anhörung aller Experten und Verbände, der Träger und der verschiedenen Ausschüsse vor, nachdem es im Januar dieses Jahres eingebracht worden war. Ich darf Sie bitten, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. Er ist gut und wichtig und hilft den Menschen im Maßregelvollzug ganz entscheidend.

(Beifall bei der CSU – Unruhe)

Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/4944

(Unruhe)

- ich bitte doch um etwas Ruhe – sowie die Änderungsanträge von den Abgeordneten der CSU auf Drucksache 17/6017, der SPD auf Drucksache 17/6016, der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/5299 und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/5080 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration auf der Drucksache 17/7253 zugrunde.

Vorweg ist über die vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/6016, 17/5299 und 17/5080 abzustimmen. Besteht damit Einverständnis, dass wir über die Änderungsanträge insgesamt abstimmen und der Gesamtabstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration zugrunde legen? – Dies ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Änderungsanträge sind damit abgelehnt.

Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung mit der Maßgabe, dass Artikel 35 Absatz 2 eine neue Fassung erhält. Dem Artikel 48 Absatz 1 und dem Artikel 49 Absatz 2 ist jeweils ein neuer Satz 2 angefügt. In Artikel 49 erhält Absatz 3 eine neue Fassung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zu, dass bei Artikel 53a in den Absätzen 2 und 3 die bisherigen Zitierhinweise den letzten Änderungen des Gesetzes- und Verordnungsblatts vom Mai und Juni angepasst werden. Ergänzend schlägt er vor, dass in Artikel 54 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2015" und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens der "31. Juli 2015" eingefügt wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/7253.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen! – Gegenstimmen von den FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der SPD. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung – Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/6017 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich führe jetzt Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 1 durch, zunächst die einfache Abstimmung über den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/2412. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung. Wer dem Antrag nun zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktion der CSU und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich lasse die namentliche Abstimmung zum Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/2630 durchführen und gebe Ihnen dafür fünf Minuten Zeit. Die Abstimmung beginnt jetzt.

Noch eine Minute!

(Namentliche Abstimmung von 14.42 bis 14.47 Uhr)

Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmen werden außerhalb des Saales ausgezählt. Ich bitte darum, wieder Platz zu nehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.

(Unruhe)

- Bitte nehmen Sie wieder Platz.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/6576) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Hans Herold. Bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede darauf hinweisen, dass das Erfolgsmodell Bayern nach meiner Ansicht – das sage ich mit großer Überzeugung – auch darauf zurückzuführen ist, dass wir eine sehr gute Katasterverwaltung und eine sehr gute technische Verwaltung haben. Deswegen ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer staatlichen Behörden!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf werden nun die jeweiligen Aufgaben gebündelt. Was es bedeutet, über keine solch gute Behörden zu verfügen, zeigt die derzeitige Situation in Griechenland sehr deutlich.

Unser Bayerischer Ministerpräsident Horst Seehofer hat im Jahr 2013 unserem Finanzministerium, das jetzt für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat zuständig ist, weitere und, wie ich ausdrücklich betone, wichtige Zuständigkeiten übertragen. Dazu gehört zum Beispiel, wie Sie alle wissen, der wichtige Breitbandausbau in Bayern, für den wir 1,5 Milliarden Euro in die Hand nehmen. Das ist ein einmaliges Projekt in ganz Deutschland. Ich bin sehr dankbar dafür, dass diese Verfahren bei uns im Lande optimal laufen. Auch dafür ein herzliches Dankeschön!