Protocol of the Session on June 23, 2015

Der Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissen schaft und Kunst hat mit Schreiben vom 1. Juni 2015 mitgeteilt, dass der Bayerische Bezirketag Herrn Be zirkstagspräsidenten Erwin Dotzel zur Bestellung als stellvertretendes Mitglied im Landesdenkmalrat vorge schlagen hat. Er hat gebeten, den zur Bestellung des stellvertretenden Mitglieds notwendigen Beschluss des Landtags herbeizuführen. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Bayerischen Bezirketags seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Hand zeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Enthal tungen? – Auch keine. Damit ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 2)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhal tens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten sei ner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste ein verstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREI EN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Abgeordneten Harry Scheuenstuhl, Klaus Adelt, Florian von Brunn u. a. (SPD) Sonderförderprogramm I: Keine Wasserverschmutzung durch öffentliche Abwasserkanäle (Drs. 17/5968)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Mi nuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Scheuenstuhl von der antragstellenden Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Frau Mi nisterin,

(Zuruf von der SPD: Wo ist sie denn?)

Kolleginnen und Kollegen! Zum 31. Dezember dieses Jahres läuft die gegenwärtige Förderung der Erster schließung mit kommunalen Wasserversorgungs und Abwasserentsorgungsanlagen aus. Rund 99 % aller Bürgerinnen und Bürger im Freistaat verfügen nun über einen Anschluss an die kommunale Wasserver

sorgung, und gut 97 % sind an die öffentliche Abwas serentsorgung angeschlossen. Dies ist zwar lobens wert, aber wieso wehrt sich die Staatsregierung gegen eine Verlängerung des Förderprogramms? – Immerhin verfügen noch einige Kommunen nicht über eine Ersterschließung, übrigens aus den verschie densten Gründen. Ich frage mich ferner, wieso die staatliche Förderung von 880 Millionen Euro in den Jahren 2001 bis 2005 sukzessive auf lediglich 42 Mil lionen Euro in den Jahren 2013 und 2014 zurückge fahren wurde. Hier fordern wir ein Eingreifen. Wir set zen uns für die Aufrechterhaltung bzw. Errichtung eines staatlichen Sonderprogramms ein, das den Erstanschluss öffentlicher Abwasserkanäle weiterhin fördert.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann nur ein ers ter kleiner Schritt in die richtige Richtung sein; denn das eigentliche, viel größere Problem ist die Sanie rungssituation im Freistaat: Bei fast einem Fünftel bzw. bei rund 12.500 Kilometern öffentlicher Kanäle besteht akuter Sanierungsbedarf. Unsere Kanäle, die zu gut einem Drittel vor 1970 errichtet wurden, gelan gen zunehmend an ihr Nutzungsende. Um etwas deutlicher zu werden, sage ich: Unser Abwassernetz ist in einem miserablen Zustand. Bayern verfault von unten her, war die letzte Schlagzeile hierzu. Die Kos ten für die Behebung dieses Sanierungsstaus belau fen sich Schätzungen zufolge auf rund vier Milliarden Euro. Schadhafte Kanäle sind ein Risiko für die Ge sundheit, für die Ortshygiene und natürlich für die Um welt.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Eine rechtzeitige Sanierung der Kanäle ist kosten günstiger als eine Erneuerung, die dann unaufschieb bar wird, wenn nicht behobene Schäden zum Zusam menbrechen des Kanals führen. In den letzten Jahren hat der Freistaat lediglich den Erstanschluss von Ab wasseranlagen unterstützt. Inzwischen hat die Staats regierung aber eingesehen, dass dringend gehandelt werden muss, natürlich nicht ganz freiwillig, sondern insbesondere durch unser Zutun seitens der SPD Fraktion. Mittlerweile wird die Sanierung von Entwäs serungsanlagen ähnlich kontrovers diskutiert wie die Straßenausbaubeiträge. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sehen sich immer höher steigenden Bei trägen und Gebühren ausgesetzt. Die Kommunen selbst sind fast nicht mehr in der Lage, die Kosten aufzufangen. Besonders im ländlichen Raum werden die Sanierungen zu unzumutbaren Belastungen. In Städten können mit einem Kilometer Kanal Tausende von Leuten angeschlossen werden; aber im ländli chen Bereich sind es vielleicht nur einhundert, zwei

hundert oder dreihundert. Selbst bei einer Ver doppelung der Gebühren sind kleine Gemeinden nicht in der Lage, Rücklagen zu bilden, obwohl ihnen immer wieder vorgeschlagen wird: Bildet halt Rückla gen! – Das geht im ländlichen Bereich nicht.

Aus diesem Grund wurde bereits ein Vorschlag unter breitet, wie finanzschwachen Kommunen geholfen werden könnte. Hierzu hat die Staatsregierung eine Förderung vorgeschlagen, deren Eckpfeiler eine so genannte Härtefallregelung darstellt: Nur wenn sich eine sogenannte MindestProKopfBelastung ergibt, über deren Höhe noch diskutiert werden muss – wo liegt die Härtefallschwelle? , kann ein solcher Antrag überhaupt gestellt werden, kann über ihn entschieden werden. Hierbei bleibt es für die Kommunen bisher weitgehend unkalkulierbar, wann ein Förderanspruch besteht und wann nicht. Die Sanierung von Abwas serkanälen, Regenrückhaltebecken und Kläranlagen soll nur gefördert werden, wenn es sich um eine be sondere Härte handelt. Wir wollen diesen Vorschlag nicht ganz vom Tisch wischen. Aber wir sehen ihn als kritisch an und fordern deshalb eine zeitnahe Aufsto ckung bestehender Finanzmittel, die dann mithilfe eines neuen Sonderförderprogramms effizient zu den Kommunen und natürlich auch zu den Bürgerinnen und Bürgern gelangen könnten, um den Erstan schluss öffentlicher Abwasserkanäle stärker als bisher zu fördern und in einem zweiten Schritt natürlich auch die Sanierung des gesamten Abwassernetzes zügig voranzutreiben.

Fakt ist: Kommunen und Grundstücksbesitzer können die benötigten Milliarden nicht alleine stemmen. Der Freistaat Bayern muss hier helfen, und er hat es be reits getan; denn bis 2004 waren auch Sanierungs maßnahmen zuschussfähig. Der Freistaat Bayern darf sich hier nicht zurückziehen und alles den Haus und Grundstücksbesitzern überlassen; er darf vor allen Dingen die Kommunen nicht überfordern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich noch kurz auf unseren zweiten Antrag zur Thematik "Keine Wasserverschmutzung durch private Kanäle" hinweisen. Das private Abwassernetz ist mit circa 190.000 km Länge etwa doppelt so lang wie das öffentliche Netz. Das Landesamt für Umwelt schätzt, dass bis zu 80 % der privaten Abwasserkanäle sanie rungsbedürftig sind. Irgendwann muss auch hier etwas getan werden. Unserer Meinung nach ist es wichtig, durch ein Förderprogramm einen Anschub zu geben, damit auch der Zustand der privaten Abwas serkanäle in Zukunft ordnungsgemäß ist. Diese Zeit bombe muss entschärft werden, Frau Ministerin Scharf. – An dieser Stelle möchte ich der SPDFrak tion, insbesondere Markus Rinderspacher, für die klare Unterstützung des ländlichen Raums danken.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Ritt von der CSUFraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einem Zitat aus dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen vom 20. Mai 2015 beginnen, in der der Antrag der SPD auf Drucksache 17/5968 mitberaten wurde und wie be reits im federführenden Umweltausschuss dessen Ab lehnung empfohlen worden ist. Kollege Thomas Mütze von den GRÜNEN legte dar, "im Grundsatz sei kein Sonderprogramm erforderlich, da in jedem Jahr im Staatshaushalt ein dreistelliger Millionenbetrag für die Wasserver und entsorgung veranschlagt sei, der nach der Haushaltsrechnung bisher nie vollständig ausgeschöpft worden sei". An dieser Stelle könnte ich meine Rede beenden, da damit alles Wesentliche ge sagt wurde. Doch ich habe noch etwas Redezeit, die ich nutzen möchte, um zu unterstreichen, dass eine Behandlung dieses Antrags im heutigen Plenum nicht sinnvoll ist.

Kein anderes Bundesland leistet so viel für die Kom munen wie der Freistaat Bayern. Allein 8,3 Milliarden Euro fließen in den kommunalen Finanzausgleich. Gleichzeitig hat Bayern die Kommunen bei der erst maligen Errichtung von Abwasseranlagen über mehr als sechs Jahrzehnte mit einer Summe von knapp neun Milliarden Euro unterstützt. Natürlich wissen auch wir von der CSU, dass die derzeitige Förderung der Ersterschließung im Bereich der kommunalen Wasserver und Abwasserentsorgung zum 31.12.2015 ausläuft. Auch ist hinreichend bekannt, dass in vielen Gemeinden nach jahrzehntelangem Be trieb eine verstärkte Sanierung der Wasser und Ab wasseranlagen notwendig ist. Die Instandhaltung und Sanierung ist eine Pflichtaufgabe unserer Kommunen und muss kostendeckend über Beiträge und Gebüh ren finanziert werden. Diesbezüglich hat die CSU mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 01.07.2013 den Kommunen erweiterte und zugleich verbesserte Möglichkeiten zur Rücklagenbildung ge schaffen.

Während viele Kommunen die Instandhaltung und Sa nierung ihrer Anlagen vorbildlich betreiben, bekom men manche Kommunen durch relevante Einflussfak toren wie den demografischen Wandel eventuell Schwierigkeiten infolge der Belastung durch die Sa nierung von Anlagen. Auch hier hat die CSU reagiert und bereits im Juni 2014 in einem Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung aufgefordert, zu berichten, wie

der Staat bei sogenannten Härtefällen unterstützend handeln kann.

(Beifall bei der CSU)

Das Konzept liegt nunmehr vor und erklärt eindeutig, dass die Kommunen, die aufgrund nachvollziehbarer Kriterien, wie zum Beispiel der demografischen Ent wicklung der Gemeinden oder der Einkommenssituati on der Bürger, als Härtefallkommunen identifiziert werden müssen, eine angemessene staatliche Förde rung erhalten werden. Ein allgemein gültiges staatli ches Sonderförderprogramm, wie von der SPD ange dacht, würde zudem nicht zu einer in diesem Zusammenhang propagierten Gleichwertigkeit der Le bensverhältnisse führen; denn Gleichwertigkeit per se schließt auch eine weitgehend gerechte Behandlung ein. Kommunen würden belohnt werden, die sich nicht pflichtbewusst um ihre vorrangigen Aufgaben geküm mert haben.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Die Leistungen der vorbildlich wirtschaftenden Kom munen würden dadurch in ihrer gesamtgesellschaftli chen Wertigkeit herabgesetzt werden.

(Beifall bei der CSU)

"Also kann ich mich nicht damit anfreunden, dass man hier im Prinzip mit der Gießkanne arbeitet…" – Diese Worte sind übrigens der Rede von Dr. Christian Ma gerl in der Plenarsitzung am 26.06.2014 entnommen, in der er sich für unseren bereits erwähnten Dringlich keitsantrag und gleichzeitig gegen den damaligen An trag der FREIEN WÄHLER bezüglich der Schaffung einer allgemein gültigen Förderungsmöglichkeit für die Sanierung von Wasserversorgungs und Abwasseran lagen aussprach. Der Antrag ist abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von der CSU: Bravo!)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Kraus von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, wertes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört: Aufgrund eines CSUAntrags vom April 2013 wird die Förderung des jetzigen Erst anschlusses zum 31.12.2015, also noch in diesem Jahr, auslaufen. Wir wissen nicht, wie es danach wei tergeht. Ein paar Fakten sind schon genannt worden; aber uns ist das zu wenig. Wir FREIEN WÄHLER for dern seit Jahren hier im Bayerischen Landtag, dass

es Förderprogramme geben soll. Allerdings soll es nicht nur für die Erstanschlüsse Förderungen geben; denn hier haben wir, wie schon erwähnt, sowieso schon 99 % Deckung erreicht. Vielmehr wird, wie der Kollege Harry Scheuenstuhl schon gesagt hat, die Sa nierung das große Problem in der Zukunft werden.

Uns allen ist bekannt, dass unser Abwassernetz mehr als marode ist. Allein das Abwassernetz in Deutsch land hat eine Länge von 100.000 km. Das entspricht – man höre und staune – zweieinhalbmal dem Erdum fang. Ein Fünftel davon ist marode. Kurz und mittel fristig stehen Fördersummen von vier bis fünf Milliar den Euro im Raum. Diese Summe können unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Bürgermeister innen und Bürgermeister nicht allein schultern. Des wegen brauchen wir hier ein zuverlässiges Förderpro gramm für die Zukunft.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Warum ist eine Sanierung nötig? – Unser Trinkwasser ist ein Dauerthema. Über kaputte Abwasserkanäle ge langen Schadstoffe in das Grundwasser, die unser Trinkwasser belasten. Das Thema Nitrat wurde vor Kurzem hier behandelt. Diese Umweltbelastung wol len wir alle natürlich nicht. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall – DWA – hat im Jahr 2009 eine Umfrage durchgeführt. Daran haben sich 123 Kommunen mit insgesamt über 20 Millionen Einwohnern beteiligt. Jeder vierte Ein wohner von Deutschland war davon erfasst. Darin sind die folgenden Zahlen genannt worden: Private Anlagen wie Hausanschlüsse etc. werden alle 24 Jah re untersucht, öffentliche Anlagen alle 12 Jahre. Das ist einfach zu wenig; das kann nicht sein.

Wie schon erwähnt sind die ländlichen Gebiete am al lerschlimmsten betroffen. Wir waren heuer schon in Oberfranken, in Bayreuth. Das ist ein Gebiet mit einer dünn besiedelten Struktur. Die Gemeinden dort sind aufgrund ihrer Probleme die Leidtragenden. Erstens gibt es dort aufgrund ihrer Fläche große, lange Leitun gen, die viel Geld kosten. Zweitens gibt es dort immer weniger Einwohner, sodass immer weniger Wasser gebraucht wird und immer weniger Abwasser anfällt. Sie stehen vor langsam unbezahlbar werdenden Summen. Wir haben von einem Betrag von über zehn Euro pro Kubikmeter gehört. Es darf nicht sein, dass eine Gemeinde dort oben diesen Preis allein schlu cken muss. Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt sind allein für die Reparatur, Renovierung und Erneuerung der kurzfristig betroffenen Kanäle vier bis fünf Milliarden Euro erforderlich. Ich habe das vorhin erwähnt. Für uns FREIE WÄHLER ist es deshalb selbstverständlich, dass wir ein Förderprogramm brauchen, und zwar schnell. Wir müssen jetzt han

deln; denn wir sind der Bevölkerung schuldig, sie vor den teilweise horrenden Abwassergebühren zu ver schonen.

Im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz habe ich es schon angekündigt: Wir werden dem An trag der SPD zustimmen, auch wenn der Erstan schluss nur ein Teil der Lösung ist. Der zweite Teil des Antrags betrifft die Sanierung, die für uns am aller wichtigsten ist. Im Interesse der Planungssicherheit unserer Gemeinden, der Sicherheit unseres Trinkwas sers und der Sauberkeit unserer Umwelt bitte ich die CSUKollegen, diesen Antrag, der in richtige Richtung geht, nicht wie angekündigt abzulehnen, sondern ihm wie die FREIEN WÄHLER zuzustimmen.

Eine Härtefallregelung allein kann nicht sein. Es gibt Gemeinden, die auf dem Gebiet seit Jahren gut und solide wirtschaften, die anständige Wasserpreise haben, weil sie gute Rahmenbedingungen haben. Dass nur Härtefälle berücksichtigt werden und Kom munen, die anständig gewirtschaftet haben, die Ver lierer sind, das darf nicht sein. Deswegen: Zustim mung zum Antrag der SPD!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat nun der Kolle ge Dr. Magerl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kol leginnen und Kollegen! Es ist so manches marode im bayerischen Untergrund.

(Helga SchmittBussinger (SPD): Nicht nur im Untergrund!)

Das erkennt man, wenn man sich mit der Frage der Abwasserentsorgung in Bayern beschäftigt. Wir sehen in dieser Angelegenheit enormen Handlungs bedarf. Nicht in erster Linie beim Erstanschluss, aber bei der Sanierung haben wir einen enormen Sanie rungsstau. – Die Redezeitanzeige läuft andersherum. – Vielen Dank, Herr Präsident, jetzt passt’s. – Es be steht also enormer Handlungsbedarf; das ist von den Vorrednern schon angesprochen worden. Es geht um eine Größenordnung von vier bis fünf Milliarden Euro, wahrscheinlich noch plus ein dickes X dahinter, die wir hierfür aufwenden müssen. Für den Umweltschutz ist das enorm wichtig.

Wir haben uns in den letzten Plenarsitzungen sehr in tensiv mit der Frage der Grundwasserverschmutzung beschäftigt. Wir haben uns zweifelsohne nicht zu Un recht mit der Landwirtschaft auseinandergesetzt.