Unser zweiter Punkt betrifft die Modellkommunen. Die 16 Modellkommunen, die Herr Unterländer angespro chen hat, halten wir für eine gute Sache. In einigen Wochen wird das Ergebnis vorgestellt. Dann soll eine Broschüre entstehen. Diese 16 Modellkommunen, über ganz Bayern verstreut, haben in den letzten Wo chen und Monaten intensiv gearbeitet und Erfahrun gen gesammelt. Jetzt ist aber wieder Schluss. Dann gibt es nur noch die Broschüre. Wir FREIEN WÄH LER meinen, die Erkenntnisse, die in den 16 Modell kommunen gewonnen wurden, sollten vertieft werden. Die Leute in diesen Modellkommunen, die sehr moti viert und aktiv dabei sind, sollten weitermachen dür fen. Dies wäre eine gute Sache im Sinne der Barriere freiheit. Jetzt werden diese 16 Modellkommunen aber abgebremst. Sie erhalten eine Broschüre, und das war es dann.
Meine Damen und Herren, ich komme zu unserem dritten Punkt: Wir wollen bestimmte Themen forcie ren, zum Beispiel das Thema barrierefreies Rathaus. Wohin gehen die Menschen sehr häufig? – Zum Rat haus. Zu diesem Thema wird mein Kollege Joachim Hanisch etwas sagen, weil es für den Einstieg sehr wichtig ist.
Ein weiteres Thema sind die barrierefreien Bahnhöfe. Darüber haben wir schon öfter diskutiert. Ich muss es aber immer wieder sagen: Von 1.000 Bahnhöfen in Bayern sind nur 200 barrierefrei. Ein Riesenproblem ist der Würzburger Hauptbahnhof, der eigentlich ein Aushängeschild sein sollte; denn im Jahr 2018 be ginnt dort die Landesgartenschau. Zu diesem Thema gibt es einen Runden Tisch, an dem unter anderem Oliver Jörg, Barbara Stamm, Gerhard Eck und ich teil nehmen. Am Würzburger Hauptbahnhof haben wir täglich 32.000 Reisende. Wir werden es aber, wenn wir Glück haben, erst bis zum Jahr 2018 schaffen, die Barrierefreiheit bis zum Gleis 8 zu erreichen. Meine Damen und Herren, es bewegt sich zwar etwas, aber im Tempo einer Schnecke.
Wir brauchen auch Förderprogramme für Busbahnhö fe. Vor dem Hintergrund, dass das Angebot der Fern busreisen immer stärker genutzt wird, ist die derzeiti ge Nichtförderung der Busbahnhöfe nicht mehr zeitgemäß.
Der nächste Punkt ist das Thema des barrierefreien Tourismus. Die SPD hat zu diesem Thema vor einigen Jahren einen Berichtsantrag eingebracht, zu dem die Staatsregierung lediglich erklärt hat, dass es dazu keine Erkenntnisse gebe. Wir halten den barrierefrei en Tourismus für ein sehr wichtiges Thema, das ei gentlich zu dem Thema der barrierefreien Bahnhöfe gehört. Die Staatsregierung hat bisher noch kein Kon zept für den barrierefreien Tourismus. Für uns ist das ein Teil der Wirtschaftsförderung. Deshalb werden wir hierzu einen Berichtsantrag einbringen.
Was ist noch zu tun? – Ich nenne nur einige Beispiele: Wir brauchen bezahlbare und barrierefreie Wohnun gen für Senioren und Menschen mit Handicap. Wir sollten uns einmal konkret überlegen, wie wir dieses Thema angehen könnten. Wir wissen, dass dies Geld kostet. Wir dürfen aber Senioren mit Handicap nicht vergessen.
Die Bayerische Bauordnung sieht lediglich für öffent lich zugängliche bauliche Anlagen eine Pflicht zur Barrierefreiheit vor. Unsere Behindertenbeauftragte, Frau Badura, fordert, dass alle Bereiche barrierefrei
sind. Zumindest sollte geprüft werden, ob und wie die ser Vorschlag unserer Behindertenbeauftragten um setzbar ist.
Ich möchte einen kleinen Vorschlag machen, nämlich zur Einrichtung barrierefreier Spielgeräte für Kinder mit Handicap auf Spielplätzen. Würde dieser Vor schlag umgesetzt, wäre dies insgesamt eine gute Sache.
Zum Schluss noch eine kleine Zukunftsvision, nämlich das barrierefreie Wählen. Dies war bei den Bürgers chaftswahlen in Bremen im Jahr 2015 möglich. Ich weiß, dass Bremen anders als Bayern ist. Bremen ist eine Stadt, Bayern ist ländlich strukturiert. Wir sollten dieses Thema aber im Hinterkopf behalten, weil es wichtig ist.
Ich komme zum Schluss: Vielen Dank an die Kollegin nen und Kollegen der SPD, dass Sie dieses wichtige Thema auf die politische Agenda gesetzt haben. Die Antworten der Staatsregierung zeigen klar und deut lich, dass noch ein großer Handlungsbedarf der Staatsregierung besteht. Das weiß auch Herr Unter länder. Wir sagen: Wer A sagt – das hat der Herr Mi nisterpräsident getan , der muss auch B sagen. Die ses B fehlt immer noch. Deshalb besteht ein Handlungsbedarf, dem wir nachkommen müssen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Celina vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kollegen! Von der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten am 12. November 2013 sind mir vor allem zwei Aussagen im Gedächtnis geblie ben: Erstens. "Bayern ist das Land der unbegrenzten Möglichkeiten." Zweitens. "Bayern wird in zehn Jahren komplett barrierefrei sein: im gesamten öffentlichen Raum, im gesamten öffentlichen Personennahver kehr. Dazu werden wir ein Sonderinvestitionspro gramm ‚Bayern barrierefrei 2023‘ auflegen."
Das Wort eines Ministerpräsidenten hat Gewicht; denn bei ihm liegt die politische Richtlinienkompetenz. In seinem Handeln ist der Ministerpräsident dem Landtag gegenüber verantwortlich. Deswegen bedau re ich es, dass er heute bei der Diskussion über die ses wichtige Thema nicht anwesend ist.
Für mich und für viele Menschen, sowohl diejenigen, die für Menschen mit Behinderungen arbeiten, als auch für die behinderten Menschen selbst, bestand und besteht immer noch die Hoffnung, dass Bayern das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, auch für Menschen mit Behinderungen die Vorstufe zum Para dies wird. Mit seinem ehrgeizigen Versprechen, Bay ern bis zum Jahr 2023 barrierefrei zu machen, ging der Ministerpräsident sogar noch über die Ankündi gung der ehemaligen Sozialministerin Haderthauer hi naus, die bereits in der letzten Legislaturperiode von einem barrierefreien Bayern bis zum Jahr 2025 sprach.
Ich gehe davon aus, dass deshalb schon unter der ehemaligen Ministerin Haderthauer das Thema "Bay ern barrierefrei" ernsthaft diskutiert wurde. Ich gehe außerdem davon aus, dass ein Ministerpräsident, der dieses Ziel nach vorne schiebt, und zwar nicht nur in zeitlicher Hinsicht, sondern der es auch als persönli ches Ziel in seine Regierungserklärung einbringt, weiß, dass dies einen enormen Hoffnungsschub für Menschen mit Behinderungen bedeutet. Ich hoffe, dass dieser Ministerpräsident weiß, was er damit aus gelöst hat.
Nach dieser Regierungserklärung konnte man des halb davon ausgehen, dass dem Ministerpräsidenten und der Staatsregierung bewusst war, wie umfang reich und auch wie lohnend diese Aufgabe sein wird. Natürlich war allen, die diese Worte gehört haben, be wusst, dass nicht nur der Freistaat Bayern, sondern auch der Bund und die Kommunen mitziehen müs sen. Natürlich haben wir darauf gehofft, dass mit einem Sonderinvestitionsprogramm des bayerischen Staates, das der Größe der Aufgabe entspricht, Bar rierefreiheit im gesamten öffentlichen Raum angesto ßen wird. Bayern ist schließlich das Land der unbe grenzten Möglichkeiten. Zunächst hatten wir zumindest den Eindruck, dass die Staatsregierung ernsthaft mit der Verwirklichung dieses Programms beginnen würde.
Die SPD hat mit ihrer Interpellation schon vorher beim Projekt "Bayern barrierefrei 2023" nachgehakt. Sie hat viele richtige Fragen aufgeworfen, zur Bestandsauf nahme aufgefordert und nach Konzepten gefragt. Die Antwort der Staatsregierung zeigt an vielen Stellen, dass man sich in allen Ressorts Gedanken gemacht hat und dass an Konzepten gearbeitet wurde. Ver wirklicht wurde aber bisher nahezu nichts,
Die Verwirklichung der Barrierefreiheit auf den unter schiedlichsten gesellschaftlichen Ebenen ist die wich tigste Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen. Egal ob körperlich behindert, seelisch behindert, egal ob Rollstuhlfahrer, blind, seh behindert, gehbehindert, gehörlos, antriebslos oder was auch immer, wer nicht teilhaben kann, wird aktiv ausgegrenzt. Das müssen Sie sich alle einmal be wusst machen: Wer nicht teilhaben kann, wird ausge grenzt! Wer also nichts oder zu wenig für Barrierefrei heit tut, trägt aktiv dazu bei, Menschen mit Behinderungen weiterhin auszugrenzen. Ausgrenzun gen, die nicht aktiv beseitigt werden, behindern auch in Zukunft jeden Tag diejenigen, die gerne an der Ge sellschaft teilhaben würden, es aber nicht können. Genau deshalb muss die Bayerische Staatsregierung aktiv eine Menge tun, um Ausgrenzungen nicht weiter hinzunehmen. Wir als Parlament müssen genau da rauf schauen, was bereits getan wurde und was ge plant ist, und das tun wir heute.
Die SPD hat in ihrer Interpellation gleich in der Einlei tung formuliert, es gehe um 1.000 Bahnhöfe, mehr als 4.000 Schulen, mehr als 21.000 Gebäude in staatli cher Hand, 375 Polizeidienststellen und hörbare Sig nale an allen Ampeln. Die Interpellation hat dazu bei getragen, dass quantifiziert wird, wo überall noch Barrieren vorhanden sind, im kulturellen Sektor, in der Bildung und im Gesundheitswesen. Ich danke dem Ministerium in diesem Zusammenhang für die über wiegend genauen Antworten.
Ich nehme einmal als Beispiel den Bahnhof in Würz burg. Das fast schon jahrzehntelange Trauerspiel nä hert sich langsam dem Ende. Eine der schönsten Städte Bayerns hat immer noch einen der hässlichs ten Bahnhöfe Deutschlands, der immer noch Jahre, wenn auch nicht mehr Lichtjahre, davon entfernt ist, barrierefrei zu sein. Hätte sich nicht die Landtagsprä sidentin als Würzburgerin persönlich eingeschaltet, hätten die Besucher der Landesgartenschau 2018 in Würzburg als Erstes einen teilweise sehr tristen und in manchen Bereichen wirklich sehr abgeranzten Bahnhof voll mit Barrieren gesehen. Jetzt scheint es wenigstens in Würzburg voranzugehen. Bei vielen an deren Bahnhöfen geht dagegen gar nichts voran. Deswegen sage ich: Beim barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe hätte die Staatsregierung bei den zuständi gen Stellen schon viel früher Tempo machen müssen.
nen ihre Verantwortung für das Projekt "Bayern barrie refrei 2023" zugewiesen. Das kann ich nachvollzie hen. Schließlich fallen 90 % der Aufgaben für die Barrierefreiheit Bayerns in die Zuständigkeit der Kom munen, aber nicht nur 90 % der Aufgaben, sondern auch 90 % der Ausgaben. Genau weil das so ist, macht die Ankündigung des umfassenden Sonderin vestitionsprogramms auch Sinn. Der kommunale Fi nanzausgleich nach dem Finanzausgleichsgesetz Bayerns reicht doch nicht für ein so ehrgeiziges Pro jekt, auch wenn der Finanzausgleich der beste ist, den wir je hatten, wie Sie sagten. Mit den zur Verfü gung stehenden FAGMitteln können die Kommunen vielleicht fröhlich hüpfen, aber doch keine großen Sprünge hin zur Barrierefreiheit machen.
Gestern kam übrigens die Einladung von Minister Herrmann zur Abschlussveranstaltung des Modellvor habens zum Thema barrierefreie Kommune, das Sie schon angesprochen haben. 16 Städte können am 9. Juli ihre Aktionspläne zur Verwirklichung von Bar rierefreiheit präsentieren. Wir haben in Bayern aber über 2.000 Gemeinden. Die restlichen Gemeinden lässt die Staatsregierung im Regen stehen.
Das Sonderinvestitionsprogramm ist das Papier nicht wert, auf dem es steht, und das, obwohl es nach der Regierungserklärung so gut angefangen hatte.
Auf Anweisung des Ministerpräsidenten wurde im Februar 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Sozialministeriums ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe hatte die Aufgabe, ein umfassendes Programm zur Verwirklichung der Bar rierefreiheit in Bayern zu entwickeln. Grundlage dieser Aufgabe war die Maxime, das Sonderinvestitionspro gramm dürfe keinen Bereich des öffentlichen Lebens ausklammern. So stand es auch in der Regierungser klärung.
Die Arbeitsgruppe hatte bereits am 20. Juni letzten Jahres dem Ministerrat ein Grundkonzept zur Durch führung des Sonderinvestitionsprogramms vorgelegt. Damit wollte sie – ich zitiere – "ein kraftvolles Signal setzen, um die Verwirklichung der Barrierefreiheit in Bayern voranzubringen." Das vorgelegte Konzept wäre ein wirklich guter erster Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung von Barrierefreiheit in Bayern gewe sen. Alle Ministerien haben für ihre Geschäftsbereiche eine Analyse der IstSituation bei der Barrierefreiheit vorgenommen und zentrale Handlungsfelder identifi ziert. Sie haben auch konkrete Haushaltsansätze an
gemeldet. Die Oberste Baubehörde hat beispielswei se als Teil des Gesamtkonzepts ein eigenes Modul "Bayern barrierefrei 2023 – Bau und Verkehr" entwi ckelt. Ausdrücklich wurde darin als Ziel formuliert, ins besondere Kommunen und ÖPNVBetreiber finanziell zu unterstützen. Leider wurde dieses ambitionierte Konzept aber niemals beschlossen. Vielmehr ist es still und heimlich wieder in der Schublade verschwun den. Das ist nicht nur ein Rückschlag für das Pro gramm und für die behinderten Menschen in diesem Land, das ist auch ein Schlag in den Rücken der zu ständigen Ministerinnen und Minister.
Die Ursache für die Reduzierung des Projekts auf ei gene Mittel der Ministerien ist bekannt. Es ist das Veto des Finanzministers. Für das Innenministerium und für das Sozialministerium war völlig klar, dass für die ses Sonderinvestitionsprogramm zusätzliche Mittel aus dem Haushalt des Freistaates Bayern erforderlich sind. Genauso muss auch jeder, der die Regierungs erklärung gehört hat, die Zielsetzung, Bayern bis 2023 barrierefrei zu machen, verstanden haben. Die vor handenen Investitions und Fördermittel können bei diesem ehrgeizigen Ziel gar nicht ausreichen, um die angestrebten Verbesserungen zu erreichen.
Allein für den Ausbau der Straßen in kommunaler Baulast und für den öffentlichen Raumbedarf wurde ein Investitionsbedarf von circa 1,3 Milliarden Euro angenommen. Mindestens in derselben Größenord nung liegt der Finanzbedarf für den Umbau der Bahn höfe, die Umgestaltung des ÖPNV sowie die Nach rüstung der staatseigenen Gebäude und der Bundes und Staatsstraßen. Minister Söder hat dann wegen der absehbaren Mehrkosten im Ministerrat sein Veto gegen die Beschlussvorlage eingelegt. Für ihn sind alle Maßnahmen im Programm "Bayern barrierefrei 2023" im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen. Damit war bei diesem ehrgeizigen Projekt die Luft raus, und damit hat sich die Staatsre gierung innerlich und äußerlich von ihrem Ziel, Bayern bis 2023 barrierefrei zu gestalten, verabschiedet.
Das Ziel, das vom Ministerpräsidenten in seiner Re gierungserklärung formuliert wurde, wird nur durch eine finanzielle Schwerpunktsetzung innerhalb der Ressorts nicht zu erreichen sein, schon gar nicht in diesem ehrgeizigen Zeitrahmen. Rein appellative Ini tiativen sind nicht geeignet, das vorgegebene Ziel zu erreichen. Das ist allen Beteiligten bewusst. Ein Son derinvestitionsprogramm ohne zusätzliche Mittel hat seinen Namen nicht verdient. Ohne ein staatliches
Förderprogramm für die Kommunen, welche die Hauptlast bei der Verwirklichung zu tragen haben, wird es 2023 kein barrierefreies Bayern geben. Ob wohl ein zwischen allen zuständigen Ressorts vorge legtes Konzept existiert, erscheint der avisierte Zeit raum bis 2023 völlig unrealistisch.
Es gibt nur einige wenige Maßnahmen zum Umbau staatlicher Gebäude, zur Anschaffung barrierefreier Linienbusse, zum Umbau von Bahnhöfen sowie zur barrierefreien Nachrüstung von Kindertagesstätten und Schulen. Die Staatsregierung behauptet, für diese Initiative über 200 Millionen Euro im Doppel haushalt eingestellt zu haben. Das entspricht aber nicht den Tatsachen. Neue Fördermittel wurden näm lich so gut wie gar nicht zur Verfügung gestellt. Nur 10 % der Summe, also 20 Millionen Euro, sind tat sächlich zusätzliches Geld. Der Rest besteht aus einem Sammelsurium unterschiedlicher Titel, die be reits seit Langem in den Haushalt eingestellt sind. An statt ein zentrales Investitionsprogramm im Haushalt zu verankern, werden lediglich alte Haushaltsmittel unter einem neuen Etikett zusammengefasst. Größ tenteils werden Bundesmittel einfach nur durchge reicht, wie bei den Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr. Bei dem angeblichen Sonderin vestitionsprogramm handelt es sich um die größte Mogelpackung im gesamten Doppelhaus halt 2015/2016.
Nur die insgesamt 17,5 Millionen Euro für den Umbau staatlicher Gebäude und die 2,5 Millionen Euro für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sind tatsächlich fri sches Geld. Doch auch diese Summe ist angesichts der Vielzahl der notwendigen Maßnahmen lächerlich gering. Wie es aussieht, wird "Bayern barrierefrei" 2023 nicht gelten, sondern erst 2123.