Protocol of the Session on April 22, 2015

Das wollte ich ausdrücklich hinzufügen, weil wir in den Ausschreibungen zum einzusetzenden Zugmaterial in

den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte erzielt haben.

Auch auf den Stationen haben wir insoweit große Fortschritte erzielt. Viele wichtige Bahnhöfe sind barrierefrei umgebaut worden, beispielsweise Nürnberg Hauptbahnhof, München-Pasing, München-Ostbahnhof, Ingolstadt, Aschaffenburg, viele Stationen des Münchner S-Bahn-Netzes und fast alle Stationen des Nürnberger S-Bahn-Netzes; für die neuen Stationen des S-Bahn-Ergänzungsnetzes ist Barrierefreiheit sowieso Standard. In den nächsten Jahren, das heißt in einem überschaubaren Zeitraum, wird das gesamte Nürnberger S-Bahn-Netz barrierefrei umgestaltet sein. Der Freistaat hat für diese Maßnahmen erhebliche Mittel bereitgestellt. So ist der barrierefreie Umbau im Bereich der Münchner S-Bahn praktisch vollständig vom Freistaat finanziert worden.

Wir müssen uns der Frage stellen, wie wir die meisten Menschen als Fahrgäste für einen barrierefreien ÖPNV erreichen können. 80 % der Reisenden in Bayern können bereits barrierefreie Bahnhöfe nutzen.

Kollege Glauber hat die Streckenpläne mit den barrierefreien Bahnhöfen angesprochen. Damit nicht beklagt wird, die Staatsregierung halte Herrschaftswissen zurück, habe ich Kopien dieser Pläne mitgebracht. Diese werden gleich in die Fächer der Abgeordneten gelegt, sodass sich alle Kollegen des Hohen Hauses unmittelbar informieren können.

(Beifall bei der CSU)

Allerdings bitte ich schon an dieser Stelle darum, diese Pläne richtig zu lesen, Herr Kollege Glauber. Ich greife das Beispiel Ansbach heraus. Es gibt mehrere Pläne, einen mit dem gesamten bayerischen Netz sowie Spezialpläne für das Nürnberger und das Münchner S-Bahn-Netz. Wenn Sie sich die Pläne genau anschauen, werden Sie feststellen, dass Ansbach auf dem Spezialplan des Nürnberger S-BahnNetzes blau, auf dem Plan für ganz Bayern aber weiß gekennzeichnet ist. Der Grund liegt darin, dass die SBahn-Station schon barrierefrei umgebaut ist, der übrige Bahnhof aber noch nicht. Die Karten sind also absolut richtig. Man muss sie nur richtig lesen, lieber Herr Kollege Glauber.

(Beifall bei der CSU)

In vielen Zielen sind wir uns sicherlich einig. In der Debatte ist auch schon viel Richtiges gesagt worden. Lieber Herr Kollege Glauber, Sie haben sich dann aber zu ein paar Bemerkungen verstiegen, die ich im Interesse des fairen Umgangs miteinander nicht gutheißen kann.

Das Thema Ebensfeld beschäftigt mich schon seit einer Weile, weil sich die Bürgermeister der an der Neubaustrecke liegenden Gemeinden an mich gewandt haben. Lange, bevor Sie auf die Idee gekommen sind – das werfe ich Ihnen gar nicht vor, Herr Glauber; denn Sie wussten es vorher nicht – und diese hier im Landtag thematisiert haben, hatte ich mich aufgrund der Anregung der Bürgermeister schon an den Bundesverkehrsminister gewandt. Wir sind uns sicherlich darin einig: Wenn es um den Ausbau von ICE-Strecken geht, entscheide nicht ich als bayerischer Innen- und Verkehrsminister, sondern dann entscheidet allein die Bahn. Das betrifft auch den Bau des Bahnsteigs der Stationen an der ICE-Strecke. Ich betone: Wir können nur auf den Bund Einfluss nehmen.

Das Anliegen habe ich schon vor einer Weile an den Bundesverkehrsminister herangetragen. Es wäre in der Tat unverständlich, wenn nach dem Neu- oder Ausbau einer Strecke die an dieser liegenden Stationen nicht barrierefrei wären. Bundesminister Dobrindt hat mir gesagt, dass er sich darum gekümmert und dies an die Bahn herangetragen habe. Ich gehe davon aus, dass das umgesetzt wird, kann es Ihnen aber heute noch nicht endgültig versprechen. Einer Aufforderung Ihrerseits an das bayerische Ministerium, sich darum zu kümmern, bedarf es wirklich nicht.

Ich verstehe, dass die Station Forchheim-Nord den Kollegen aus dem Landkreis Forchheim ein besonderes Anliegen ist. Ich habe die klare politische Zusage gegeben, dass ich mich für den S-Bahn-Halt Forchheim-Nord einsetze. Wir wollen diesen S-Bahn-Halt. Sie wissen aber auch, dass es unabhängig von unserem Wollen in einem Rechtsstaat auch juristische Verfahren gibt. Diese gelten übrigens auch für den Straßenbau. Ich könnte mich zwar hinstellen und versprechen, dass wir eine Straße bauen wollen. Aber unabhängig davon ist ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Ein solches wird in einem Rechtsstaat nicht durch die Ankündigung eines Ministers ersetzt. Genauso ist es mit der S-Bahn-Station ForchheimNord, lieber Herr Kollege Glauber. Eigentlich wissen Sie das genau.

Es gibt eine klare Zusage meinerseits; wir wollen diese Station. Aber unabhängig davon muss man – ich wiederhole mich – ein bestimmtes Verfahren einhalten; das ist übrigens bei der Bahn noch komplizierter als beim Straßenbau. Das Vorhaben muss zunächst einmal angemeldet werden. Dann folgen verschiedene Planungsstufen. Am Schluss bedarf es der Genehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt, nicht von mir. Das bitte ich auseinanderzuhalten. Die politische Zusage steht im Raum. Aber gebaut wird die Station erst, wenn das Eisenbahn-Bundesamt die Ge

nehmigung erteilt hat. So ist das nun einmal in unserem Rechtsstaat. Wenn man das weiß, sollte man aus diesem Hohen Haus heraus den Bürgern draußen nicht irgendwelchen Unsinn erzählen. Sie können sich auf mein Wort verlassen.

(Beifall bei der CSU)

Wir wollen auf jeden Fall beim Ausbau der Barrierefreiheit weiter vorankommen. Ich will aber noch auf einen Punkt eingehen, den Herr Ganserer schon angesprochen hat: Die Stationen stehen im Eigentum der DB Station & Service AG. Sie ist für die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus zuständig. Die Finanzierung liegt nach Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes zunächst einmal klar in der Verantwortung des Bundes.

Da der Bund nicht ausreichend Mittel für den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen aufwendet, hat der Freistaat Bayern in den zurückliegenden Jahren daher umfangreiche freiwillige Leistungen erbracht, um den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen voranzubringen. In Summe hat sich der Freistaat zu Leistungen im Umfang von bereits mehr als 300 Millionen Euro über die letzten Jahre verpflichtet. Meine Damen und Herren, Sie werden kein Bundesland finden, das schon bisher in den letzten Jahren und auch weiter in den nächsten Jahren mehr aus eigenen Mitteln zum barrierefreien Ausbau beisteuert, als das der Freistaat Bayern tut. Wir sind uns einig: Wir sind noch lange nicht am Ziel. Aber Sie werden niemanden finden, der dafür mehr tut als wir.

Im Rahmen des vom Ministerrat beschlossenen Ausbauprogramms "Bayern-Paket 2013 bis 2018" wird der Freistaat Bayern weiterhin den Ausbau barrierefreier Bahnhöfe fördern. Aktuell haben wir für dieses Paket einen Mitteleinsatz von 60 Millionen Euro, womit 26 Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut werden und darüber hinaus für fünf weitere Stationen die Planung schon einmal finanziert wird. Wir bereiten außerdem in Gesprächen mit der Bahn – da setzt dann diese Planung schon an – das nächste Programm vor. Es ist wichtig, dass wir dafür Planungen in den nächsten Jahren finanzieren, weil wir bei der Bahn einen unheimlich langen Vorlauf haben. Ich hätte das am Anfang auch nicht geglaubt, weil man als Laie meint: Was kann daran so schwierig sein, den Bahnsteig ordentlich herzurichten usw.? Aber bei der Bahn ist das nun einmal – ich will jetzt auf die technischen Einzelheiten nicht eingehen – unheimlich kompliziert. Wir brauchen selbst für das Herrichten eines solchen Bahnsteigs in der Regel mindestens drei bis vier Jahre Vorlaufzeit. Darum müssen wir jetzt in die Planung gehen für ein Programm, das sich dann ab 2018

für die weiteren Ausbaumaßnahmen anschließen soll. Da bin ich dankbar, wenn dieses hier unterstützt wird.

Ich will aber doch deutlich sagen: Der Freistaat erwartet nachdrücklich, dass sich der Bund zu seiner Verantwortung bekennt und einen beachtlichen eigenen Beitrag zur Herstellung der kompletten Barrierefreiheit leistet.

(Beifall bei der CSU)

Wir unternehmen seitens des Freistaats große Anstrengungen. Aber wir brauchen die anderen schon auch dabei. Die Staatsregierung fordert vom Bund und von der DB AG, dass die spürbar gestiegenen Mittel für die Ersatzinvestitionen im Bundeshaushalt, die wir sehr begrüßen, auch einhergehen mit einer deutlichen Verstärkung der Finanzierung des barrierefreien Ausbaus der Verkehrsstationen.

Die Deutsche Bahn hat eine interne, eigene Festlegung, dass sie von den Investitionsmitteln, die sie insgesamt vom Bund bekommt, höchstens 10 % für Investitionen für Stationen und Service verwendet, das heißt, dass de facto 90 % von der Netz AG gebaut werden und höchstens 10 % von DB Station & Service. Dies ist eine Festlegung, die nirgends im Gesetz steht. Diese hat auch nicht, soweit ich weiß, die Bundesregierung verlangt, sondern damit beschränkt sich die Bahn selbst. Gerade beim Ausbau und bei der Modernisierung von Bahnhöfen ist dies eine Beschränkung. Es wären nämlich an Geld schon noch ein paar Euros da, aber die Bahn sagt überall: Nein, die 10-%-Grenze ist erreicht, und deshalb können wir nicht mehr Mittel in Bahnhöfe investieren. Ich habe das jetzt nicht nur wegen der Barrierefreiheit, sondern auch wegen anderer Aspekte noch einmal gegenüber der Bahn und dem Bundesverkehrsminister thematisiert. Wir halten diese Selbstbeschränkung auf 10 % für den Ausbau von Stationen für überzogen.

(Beifall des Abgeordneten Bernhard Roos (SPD))

Das ist eine unnötige Einschränkung des eigenen Handlungsspielraums der Bahn in Zeiten, wo sie sonst eigentlich durchaus Gelder hätte. Herr Kollege Ganserer hat das ja auch angesprochen.

Meine Damen und Herren, summa summarum: Sie können sich darauf verlassen, dass die Staatsregierung weiter mit Nachdruck auf den Ausbau der Barrierefreiheit des Schienenpersonennahverkehrs hinwirken wird. Für die Unterstützung, die wir dabei aus diesem Hohen Haus erfahren, bedanke ich mich bei Ihnen allen sehr herzlich.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatsminister, dürfte ich Sie bitten, an das Rednerpult für eine Zwischenbemerkung des Kollegen Glauber zurückzukehren?

Aber gerne, Frau Präsidentin.

Danke schön. – Herr Kollege, bitte.

Herr Minister, ich möchte nicht, dass Sie dann sagen, dass man sich in irgendwelche Legenden versteigt. Sie sind Jurist, ich bin Architekt. Wir beide kennen Planfeststellungsverfahren. Der eine Fall ist, dass ein Planfeststellungsverfahren, wie es jetzt der Sachverhalt ist, abgeschlossen ist. Ein neues Planfeststellungsverfahren anzuschließen, halte ich für sehr schwierig, wenn man nach Anhörung der Träger öffentlicher Belange und nach Abwägung all der Belange, die man im Planfeststellungsverfahren beachten muss, dann sagt: Ich würde gern noch Weiteres haben. Aber Sie haben versprochen, dass Sie es im nachgelagerten Verfahren tun wollen. Soweit klar.

Nur, die Deutsche Bahn beruft sich immer darauf: Wir würden ja gern, aber die Bayerische Eisenbahngesellschaft hat bei uns nie einen Halt bestellt. Die Deutsche Bahn plant natürlich nur Dinge, die wir als Freistaat Bayern für den Nahverkehr bestellt haben. Die Bahn ist da sehr hartleibig und sagt: Wenn ihr nicht bestellt, dann planen wir nicht. So ist das natürlich ein Katz-und-Maus-Spiel. Sie wissen genau, dass die Bahn sich immer aktuell auf die Position zurückzieht: Wenn nicht bestellt, dann planen wir nicht.

Lieber Herr Glauber, Sie müssen dies schon zeitlich auseinanderhalten. Richtig ist, dass im Moment ein Planfeststellungsverfahren läuft für den Ausbau der Strecke Forchheim – Bamberg, wobei ich selbst bedauere, dass das nicht schon längst abgeschlossen ist; denn eigentlich soll und wird auch wohl die Neubaustrecke nach Erfurt Ende 2017 in Betrieb gehen, und eigentlich war immer die Zielsetzung, dass bis dahin der Ausbau zwischen Nürnberg und Bamberg auch fertig ist. Es ist leider so, dass die Bahn das nicht rechtzeitig zuwege gebracht hat.

Als dies vor zehn Jahren begonnen wurde, hat niemand – das ist in der Tat richtig – einen Halt Forchheim-Nord bestellt. Darum gibt es in diesem Planfeststellungsverfahren keinen Haltepunkt ForchheimNord. Inzwischen haben wir uns intensiv damit beschäftigt, und ich habe Ihnen nach Prüfung der Sache vor Ort und aufgrund der vielen kommunalen Forderungen in dem Bereich und auch der jetzigen

Einschätzung – da liegen bereits die Gutachten vor, mit wie vielen Fahrgästen wir dort rechnen können – versprochen: Jawohl, wir wollen diesen Haltepunkt Forchheim-Nord. Es ist natürlich richtig, dass der gleichzeitig gebaut wird.

Jetzt ging es um das rein formale Vorgehen: Schieben wir diese Änderung noch in das laufende Planfeststellungsverfahren nach, oder machen wir ein getrenntes, nachträgliches Änderungsverfahren? Da haben die Gespräche mit der Bahn ergeben, weil die ganze Strecke von Forchheim nach Bamberg kompliziert genug ist, dass es auch der Bahn lieber ist, das Planfeststellungsverfahren von Forchheim bis Bamberg jetzt nicht mehr zu ändern; denn sonst würde sich das noch weiter verzögern. Damit hängen ja viel kompliziertere Fragen, wie Sie wissen – Gestaltung in Bamberg, Lärmschutzmaßnahmen usw. – zusammen. Es ist besser, dies jetzt zügig voranzubringen und in dem Bereich Forchheim-Nord, wo es wohl sonst keine Probleme gibt, den Abschnitt, der dann geändert werden muss, wo es "nur" – ich weiß, es ist auch dort komplizierter – letztendlich nur darum geht, einen Bahnsteig – es müssen deswegen die Gleise ein bisschen auseinandergezogen werden – zwischen die vorhandenen Gleise zu setzen an einer klaren Position, mit einem Änderungsgenehmigungsverfahren hinterherzuschieben.

Dies ist inzwischen klar bei der Bahn angemeldet. Es wird seitens der Bayerischen Eisenbahngesellschaft einerseits und der Deutschen Bahn andererseits daran gearbeitet. Wir werden alles dafür tun, dass dieses Änderungs- oder Ergänzungsgenehmigungsverfahren dann auch abgeschlossen ist, bis das Ganze mit dem Bau begonnen wird, weil dann, wenn der viergleisige Ausbau zwischen Forchheim und Bamberg begonnen wird, schon gleichzeitig selbstverständlich der S-Bahn-Halt Forchheim-Nord errichtet werden soll.

Dies ist die Sachlage. Es ist also noch nicht fertig. Es ist auch noch nicht fertig genehmigt, weil das vom Verfahren her aufwendig ist. Aber es gibt eine klare politische Zusage von mir, die ich noch einmal bekräftige, die, soweit ich das sehe, auch von niemandem infrage gestellt wird. Die Kommunen sind sich einig. In diesem Hohen Haus gibt es dazu keine abweichende Meinungen. Die stehen also alle dahinter. Deshalb, denke ich, kann man den Forchheimern auch mit Fug und Recht in Aussicht stellen: Es wird auch kommen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der geänderten Drucksache 17/6211 – das ist der Antrag der SPDFraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, Fraktion der FREIEN WÄHLER, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/6233 – das ist der Antrag der CSU – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen der SPD-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Günther Felbinger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Wahl der Eltern und Schüler ernst nehmen: Alle Anmeldungen auf G9 umsetzen und niemand abweisen! (Drs. 17/6212)

Ich eröffne die Aussprache und darf als Erstem Herrn Kollegen Felbinger das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Minister! Herr Minister Spaenle, Sie möchte ich gleich ansprechen. Was würden Sie davon halten – er ist noch beschäftigt, irgendwelche Glückwünsche entgegenzunehmen -, wenn Ihr Kind an eine der 47 Pilotschulen geht und Ihre Familie nun vor der Entscheidung steht, ob Ihr Kind das reguläre G 8 oder die Mittelstufe plus wählen soll.

Sicherlich werden Sie innerhalb Ihrer Familie Vorüberlegungen machen, lange Debatten führen, abwägen und dann zu einer Entscheidung kommen: Das Kind soll in die Mittelstufe plus gehen, vielleicht, weil es ein Jahr mehr Zeit braucht, um die Unterrichtsinhalte zu vertiefen, um ins Ausland zu gehen, oder mehr Zeit benötigt, um sich ehrenamtlich in der Feuerwehr oder in irgendeinem Verein zu engagieren. Es gibt viele Motive, warum diese Entscheidung letztendlich fällt, die vorab natürlich nicht unbedingt so eingeplant werden kann. Sie füllen dann das Formular in der Schule aus und gehen als Eltern davon aus: Die Anmeldung ist erfolgt; alles klar. Eine Last fällt von Ihnen ab; denn

die Entscheidung steht. Doch einige Tage später werden Sie überrascht, weil ein Brief von der Schule bei Ihnen im Briefkasten ist: Papperlapapp, alles zurück an den Start.

Mir liegen einige solche Schreiben von Gymnasien vor. Ich möchte aus einem Schreiben exemplarisch vorlesen, ohne die konkrete Schule zu nennen. Dort heißt es:

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wir haben Ihre Wahlzettel ausgewertet. Leider können wir Ihre Wünsche aus organisatorischen und rechtlichen Gründen in der folgenden Form nicht umsetzen: Der verbliebene Regelzug G 8 ist zu klein, und damit kann keine Klasse gebildet werden. … Nach § 36 GSO richtet sich die Klassenbildung nach pädagogischen, personellen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten. Um diese Vorgaben realisieren zu können, behält sich die Schulleitung nach dieser Wahl eine Auswahl vor.