- Das Ergebnis wird angezweifelt. Dann bleibt uns nichts anderes übrig, als das endgültige Ergebnis durch Hammelsprung festzustellen.
- Wir fangen jetzt hier nicht an zu zählen, sondern alle verlassen bitte den Saal, und dann wird gezählt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf das Ergebnis der Abstimmung durch Hammelsprung bekannt geben: Mit Ja haben 67 gestimmt. Mit Nein haben 86 gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, da das erste Abstimmungsergebnis angezweifelt worden ist, gab es keine andere Wahl, als auf diese Weise ein korrektes Abstimmungsverhältnis herbeizuführen.
Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, bitte ich Sie, zunächst einmal die Plätze wieder einzunehmen.
Jetzt darf ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Abgeordneten Bause, Hartmann, Dr. Magerl und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes, Schutz von Gewässerrandstreifen, auf Drucksache 17/3726 bekanntgeben. Mit Ja haben 17 gestimmt. Mit Nein haben 107 gestimmt. Es gab 36 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)
Von der Abstimmung ausgenommen ist die Nummer 21 der Anlage. Das ist der Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Professor Dr. Bauer und andere und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Zugang von Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschaftern zur Weiterbildung als Einrichtungsleitung" auf Drucksache 17/5097. Auf Antrag der SPD-Fraktion wird dieser Antrag gesondert beraten, und auf Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER wird über diesen namentlich abgestimmt.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktion verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Ich sehe auch keine Stimmenthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Antrag der Abgeordneten Andreas Lotte, Annette Karl, Angelika Weikert u. a. (SPD) Gezieltes Schaffen von bezahlbarem Wohnraum in Bayern (Drs. 17/4073)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Andreas Lotte von der SPD. Bitte schön, Herr Kollege. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Mieten in astronomische Höhen steigen und wir in Bayern mehr als ein Viertel unseres Nettoeinkommens für das Dach über dem Kopf ausgeben, müssen wir uns fragen: Wollen wir das? Wir müssen uns darüber unterhalten, wie wir die Schwachen unserer Gesellschaft schützen, aber auch darüber – darum geht es heute in dem Antrag der SPD –, wie wir für das Gros der Bevölkerung Wohnraum schaffen können. Bayern boomt, und die Mietpreise explodieren. Bayerns Wohnungspolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte war –
das sage ich nicht zum ersten Mal – bescheiden. Nachdem Mitte der Neunzigerjahre im Durchschnitt 350 Millionen Euro ausgegeben wurden, waren es zuletzt im Durchschnitt 160 Millionen Euro. Das spürt man. Das ist das, was ich meine, wenn ich vom Trümmerhaufen der bayerischen Wohnungspolitik spreche.
Kampagnen wie das Jahr des Wohnungsbaus haben bis jetzt nur kosmetisch gewirkt. Wenn sich Staatsminister Herrmann zufrieden auf die Schultern klopft und die Kolleginnen und Kollegen verkünden, dass in Bayern überdurchschnittlich viel für den Wohnungsbau ausgegeben wird, kann ich Ihnen mit Blick auf die neuen Zahlen sagen: Die gefeierten zusätzlichen 5 % der Baugenehmigungen im letzten Jahr, im "Jahr des Wohnungsbaus", sind im bundesweiten Vergleich gerade einmal durchschnittlich. Das ist die Realität. Wir meinen Geschosswohnungsbau, wenn wir von Ballungsräumen reden. Den 6,3 % beim Geschosswohnungsbau in Bayern stehen 8,8 % im Bund gegenüber. Bayern liegt lockere 2,5 % unter dem Bundesdurchschnitt – im gefeierten "Jahr des Wohnungsbaus".
In meiner letzten Plenarrede habe ich bereits erwähnt, dass im "Jahr des Wohnungsbaus" knapp über 9.100 geförderte Mietwohnungen entstanden sind. Nun hört man immer wieder vonseiten der Regierung und der CSU: Wir müssen einfach nur bauen, bauen, bauen, um das Wohnungsproblem zu lösen. Da sage ich: Ja, lassen Sie uns bauen, aber lassen Sie uns als Staat keinen Beitrag dazu leisten, den Preiswettbewerb weiter anzuheizen.
Lassen Sie uns staatliche Grundstücke nicht nach dem Höchstpreis verkaufen, sondern lassen Sie uns überlegen, welche Möglichkeiten wir haben, Rahmenbedingungen bei staatlichen Grundstücken zu setzen und zu nutzen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Da wundere ich mich schon, wenn der Bauminister Herrmann auf der Tagung der bayerischen Wohnungswirtschaft lobt, wir hätten einen wichtigen Ansatz auf Bundesebene vereinbart und wollten jetzt die Grundstücke des Bundes bevorzugt an Kommunen und nicht nach dem Höchstpreisprinzip verkaufen. Da stimme ich ihm explizit zu. Mich ärgert aber, dass wir bei den Grundstücken auf Bundesebene nicht vorankommen, wenn es um den konzeptionellen Wohnungsbau geht und darum, nicht nur Konversionsflächen nicht zum Höchstpreis zu veräußern. Das Gleiche gilt natürlich für die bayerischen Grundstücke.
Ich möchte es für all diejenigen, die nicht tief in der Wohnungspolitik drin sind, noch einmal ganz kurz erklären: Konzeptioneller Wohnungsbau heißt, es gibt
keine direkte Förderung, man gibt niemandem Geld dafür, dass er ein Haus baut oder dass er es günstig vermietet, man verkauft ihm nicht einmal ein Grundstück unter Wert. Es geht nicht um einen unterwertigen Verkauf, sondern man überlegt sich, wie der Wohnungsbau auf dem zu verkaufenden Grundstück ausschauen soll. Man legt konkrete und transparente, energetische, ökologische und auch wohnungspolitische Kriterien wie die Schaffung bezahlbaren Wohnraums transparent fest. Man schreibt vor, wie lange der Mietwohnungsbau gebunden sein soll oder dass dort Mietwohnungsbau stattfinden soll. Das alles führt dazu, dass der Verkehrswert des Grundstücks sinkt, weil der Käufer nicht mehr marktliberal darüber verfügen kann. Der Verkehrswert, den man dann ermittelt, ist der Kaufpreis bei der Ausschreibung.
Der Kollege Winter hat Verfassungsbedenken angemeldet und gesagt, das sei ein Zufallsverkauf. Das ist es mit diesem Konzept der transparenten Kriterien bewusst nicht. Das ist ein transparentes Verfahren. An der Ausschreibung können sich diverse Unternehmer aus der Bauwirtschaft beteiligen, und derjenige bekommt den Zuschlag, der das beste Konzept liefert. Dieses Konzept lässt sich anhand der Kriterien festlegen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir wollen keine Luxuswohnungen. Wir wollen keine maximale Rendite, die über einen erhöhten Kaufpreis hereingeholt werden muss, sondern wir wollen durch den Grundstückspreis, der für den Mietwohnungsbau maßgeblich ist, eine positive Beeinflussung erreichen.
Lassen Sie mich ein Letztes sagen, und da bin ich mit dem Herrn Kollegen Rotter einer Meinung. Er hat im letzten Plenum gesagt, wenn auch auf München bezogen, dass der Freistaat Bayern vielleicht Grundstücke hat, die möglicherweise für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können. Eine Anfrage hat ergeben: Es stünden demnächst 13 Grundstücke in München und dem Umland unmittelbar zur Verfügung. Lassen Sie uns doch bei diesen konkreten Fällen prüfen, ob das geeignete Grundstücke für Wohnungsbau wären. Ich glaube, wir sind uns einig, dass angesichts der Grundstückspreise im Moment überwiegend Eigentumswohnungsbau entsteht. Dieser ist nicht per se schlecht. Wir brauchen in den Ballungsräumen aber den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Georg Winter von der CSU das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute ein wichtiges Anliegen. Zu Recht wird die Frage gestellt, was wir tun können, damit Wohnraum bezahlbar bleibt, und was wir dafür tun können, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und ganz besonders unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eben unsere Familien, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung haben. Das ist das Ziel. Da sind wir uns einig.
Das ist aber eine schwierige Aufgabe, weil extreme Veränderungen stattfinden. Die wesentlichen Veränderungen waren im vergangenen Jahr auf dem Bayerischen Immobilienkongress zu erfahren, wo ein Professor gesagt hat, es gebe im Grunde genommen zwei Wachstumsgebiete in Deutschland. Er hat das auf zwei ganz wesentliche Gebiete herunterreduziert. Ich will den Regionen in Bayern nicht zu nahe treten, die auch Zentren sind, wichtig sind und wachsen, aber er hat gemeint, Berlin und München seien die zwei ganz großen Wachstumsgebiete.
Darüber müssen wir einmal nachdenken: Wollen wir diese Verdichtung, wollen wir diesen Weg weitergehen, oder wollen wir uns Lösungen einfallen lassen, die dafür sorgen, dass unsere ländlichen Räume nicht entleert werden? Da gibt es viele Wege. Ich werde das nachher noch ansprechen. Herr Kollege Lotte, das ist die Grundsatzfrage, die wir klären müssen, bevor wir mit einem Einzelpunkt kommen und sagen, du, Staat, schenk uns die Grundstücke. Wenn wir gerade in München verfügbare Liegenschaften haben, haben wir Glück, und die anderen haben keine Liegenschaften und darum nicht dieses Glück. Zu diesem Punkt möchte ich nur sagen, dass wir uns bewusst machen müssen, welch großes Thema wir vor uns haben.
Jetzt gehen wir das einmal der Reihe nach durch. Es ist wichtig, dass wir versuchen, viele positive Akzente zu setzen. Da können wir in Bayern großartige Ergebnisse vorweisen. Ich nenne nur das Jahr 2014, in dem 1.683 Mietwohnungen neu gebaut und 1.504 Eigentumswohnungen gebaut oder erworben wurden. Das bedeutet zusammen eine Mehrung von 3.187 Wohnungen in Bayern allein im Jahr 2014. Die Wohnraumförderung betrug 220 Millionen Euro; mit den Studentenwohnungen sind es 242 Millionen Euro. Zusammen mit dem Wohngeld, das wir bezahlen, sind es 330 Millionen Euro, die in diesen Wohnbereich investiert werden, also Wohnraumförderung plus Studentenwohnungen plus das Wohngeld. 330 Millionen Euro! Man muss sich bewusst machen, was hier allein im vergangenen Jahr stattgefunden hat und in gleicher Größe heuer wieder stattfindet.
Es kommen ein paar weitere ganz wichtige Aspekte dazu. Jeder weiß, dass beim Schaffen von Wohnraum – gerade in München wird das deutlich mit den Quartieren, wie man anlegen kann oder was man für ein Umfeld braucht, wenn eine Verdichtung stattfindet – die Städtebauförderung eine ganz wichtige Maßnahme ist. Frau Architektin und Vizepräsidentin Aures, das wissen Sie. Wir haben erreicht, dass gemeinsam mit dem Bund, auch nach dem aktuellen Inhalt des Koalitionsvertrags, im Vergleich zu den Jahren 2005, 2006 und 2007 heute im Durchschnitt eine Verdoppelung der Städtebauförderung vorliegt. Ich glaube, das ist eine ganz tolle Zahl, es ist toll, wenn man sagen kann, wir sind bei der Städtebauförderung von 106 Millionen Euro auf jetzt 215 Millionen Euro angekommen. Das war eine große Anstrengung. Für den ländlichen Raum könnte man noch die 90 Millionen Euro für die Dorferneuerung dazunehmen, die sich auch um dieses Thema kümmert.
Wir haben in der Plenardebatte vor der Karwoche diskutiert. Herr Lotte, wir wollen, dass die energetische Gebäudesanierung abgeschrieben werden kann. Da warten wir auf die Zustimmung der SPD-Länder. Wenn diese Ja sagen, wird das stattfinden und ins Gesetzblatt kommen. Dann ist das ein ganz wichtiger Beitrag dazu, dass die Wohnraumförderung finanzierbar ist. Ich komme nachher noch zu den Auflagen, die Sie machen.
Am 26. März haben wir hier einen Antrag beschlossen, um den Mietwohnungsbau zu unterstützen. Wir haben uns für die degressive Abschreibung ausgesprochen und die Staatsregierung beauftragt, sich mit dem Votum des Landtags in Berlin dafür einzusetzen. Meine werten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, die Länderkammer war in der letzten Wahlperiode nicht bereit, die degressive Abschreibung zuzulassen. Die FDP, die nicht mehr hier sitzt - also muss ich sie nicht groß ansprechen -, wollte etwas anderes, nämlich die große Reform. Die ging aber nicht. Wir können nur hoffen, dass jetzt in der Länderkammer ein Veränderungsprozess stattfindet und es in der Großen Koalition gelingt, hierfür eine Mehrheit zu bekommen. Bayern ist dafür.
Nun komme ich zu einem anderen wichtigen, Ihren Antrag betreffenden Punkt. Nach der Verfassung ist es nicht möglich, etwas unter Wert abzugeben. Das ist der Grundsatz. Dann gibt es die Möglichkeit, eine sondergesetzliche Regelung zu schaffen, vorausgesetzt, wir können sagen, sie liegt im Interesse des Allgemeinwohls. Das Allgemeinwohl haben wir hier, aber wir haben auch das Problem, dass wir das Allgemeinwohl nicht dadurch erreichen, dass eine Zufallsförderung eintritt, weil Standorte in Bayern, bei denen wir gerade Liegenschaften zur Verfügung haben, davon
profitieren könnten, während andere Standorte nicht in gleicher Weise unterstützt werden. Bei der Zufallsförderung gibt der Normausschuss eine rechtliche Prüfung vor, und eine sondergesetzliche Regelung würde scheitern.
Das Ganze wird noch dadurch unterstrichen, dass der Bund in seiner Finanzausschusssitzung vom 14. Januar dieses Jahres gesagt hat, dass sich dies nicht eignet. Außerdem wird diese Aussage auch dadurch unterstrichen, dass man bereits im Jahr 2004 sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene die Regelung mit der Zufallsförderung abgeschafft hat, weil die flächendeckende Zurverfügungstellung von Liegenschaften bedauerlicherweise nicht gegeben war. Die Regelung hat sich durch die immer weniger werdenden Liegenschaften auf immer weniger Standorte konzentriert. So viel also zu der Frage, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können.
Nun zu dem anderen Punkt; doch dabei handelt es sich um eine Münchner Insidergeschichte. Die Landeshauptstadt ist in ihren Entscheidungen frei. Ich wundere mich nur, warum die Landeshauptstadt, die früher den Quadratmeterpreis von 1.500 Euro auf 400 Euro reduziert hat, um günstigen Wohnraum zu schaffen, nun auf die Konzeptausschreibungen umgestellt hat. Sie sagen, Sie wollen keine Luxuswohnungen. Das mag sein, aber wenn Sie so viele Auflagen vorgeben, wie Sie das in Ihren Konzeptausschreibungen tun, wie mir die Münchner Kollegen sagen, dann müssen Sie bedenken, dass jede Auflage Kosten verursacht, die auch bezahlt werden müssen. Es ist schön, wenn man alles erfüllt, was heute denkbar ist. Das ist gar keine Frage, aber wir reden davon, dass wir auch in der Großstadt bezahlbaren Wohnraum schaffen wollen. Das ist der Punkt. Nachdem hier viele Inhouse-Ausschreibungen stattfinden, bei denen Münchner Wohnbauunternehmungen tätig sind, würde es sich doch anbieten, nachdem Sie Kontakt in die Landeshauptstadt München haben und über einen direkten Weg zum Oberbürgermeister verfügen, über Liegenschaften der Stadt oder auch der Stadtwerke nachzudenken. Die Stadtwerke sind ein eigener Betrieb, die auch Eigenleben haben und nicht immer das tun, was der Stadtrat einstimmig beschließt, wenn es darauf ankommt. Das sind solche zusätzliche Möglichkeiten.
Sie haben die Prozentzahlen angesprochen. Sie wissen, bei Prozent kommt es auf das "von Hundert" an. Wenn ein Land 100 Wohnungen gebaut hat und in diesem Jahr 200 baut, dann ist das eine Steigerung von 100 %. Da wollen wir uns nicht messen. Für uns ist es wichtig, dass wir zwar einen Rückgang bei den Belegungen haben, aber 155.000 Bindungen. Entscheidend ist, dass wir einen Stand von 6,2 Millionen
Wohnungen haben. Es gab einen echten Zuwachs von 0,7 %. Wichtig ist auch, dass der Freistaat Bayern für seine Bediensteten im Großraum München eine beachtliche Zahl von Wohnungen vorzuweisen hat. 7.000 Wohnungen sind im Eigentum des Freistaats Bayern, die den Staatsbediensteten zur Verfügung stehen. Darüber hinaus haben wir 3.000 Belegungsrechte. Somit stehen uns Wohnungen für 10.000 Mitarbeiter und ihre Familien zur Verfügung. Das ist eine echte, konkrete Hilfe. Die Wohnungsfürsorgestelle entscheidet, wer diese Wohnungen bekommt.
Sie bekommen aber noch zwei Minuten, Herr Kollege Lotte hat nämlich noch eine Zwischenbemerkung beantragt. Bitte.
Ich möchte versuchen, in einen Dialog zu treten; denn möglicherweise ist in meiner Rede etwas nicht richtig rübergekommen oder Sie haben es falsch interpretiert. Deshalb möchte ich mit dieser Zwischenbemerkung die Möglichkeit nutzen, hier nachzufragen.
Bei dem Thema Konzeptausschreibung habe ich betont, dass es bewusst nicht darum gehen soll, unter Wert zu verkaufen, sondern den Verkehrswert anhand von Werten zu ermitteln, die wiederum auf der Basis dessen ermittelt werden, dass das Grundstück Belastungen aufweist, die auch im Grundbuch gesichert sind. Wie wir wissen, entstehen viele Eigentumswohnungen. So könnten beispielsweise – es soll auch nur ein Beispiel sein – Anreize gegeben werden, damit man Mietwohnungen errichtet.