Protocol of the Session on April 14, 2015

Zweitens. Die Prognose des Landesamtes für Umweltschutz gilt; sie steht im Internet. Nehmen Sie diese Prognose doch einfach heraus und sagen Sie: In Bayern ist das Wasser toll, es ist klasse, und das wird in Zukunft so bleiben. - Warum machen Sie das nicht? Tun Sie das, und setzen Sie ein Zeichen! Wenn Sie sagen, das Wasser bleibt in den nächsten Jahren gut, und es auch im Internet so darstellen, dann brauchen wir als Opposition diesbezüglich keine Anträge mehr zu stellen. Nehmen Sie es heraus, wenn Sie der Überzeugung sind.

Danke schön, Herr Kollege. – Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Herr Kollege, ich habe zu Beginn meiner Ausführungen gesagt, dass in Bayern der Schutz unserer Gewässer oberste Priorität hat. Darauf können Sie sich verlassen. Wir haben in der ersten Bewirtschaftungsperiode auch festgestellt, dass in Bezug auf die Qualität der Gewässer Handlungsbedarf besteht. Das heißt, wir sind noch nicht am Ziel angelangt. Wenn Sie mir genau zugehört haben, haben Sie festgestellt, dass ich auch das erwähnt habe. Ich habe Ihnen aber auch eine ganze Reihe bereits laufender Maßnahmen aufgezählt und einen Berg an Investitionen genannt. Wir investieren jährlich 230 Millionen Euro und sorgen so für saubere Gewässer. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Wir setzen weiterhin auf Freiwilligkeit.

Ich bitte Sie noch einmal, die Struktur unserer Landschaft anzusehen und sich auf die Landwirte zu verlassen, die ihre natürlichen Lebensgrundlagen genauso ernst nehmen, wie Sie es als Parlamentarier tun. Darauf setzen wir.

(Harry Scheuenstuhl (SPD): Ich habe nichts gegen die Landwirte gesagt!)

Ich bin davon überzeugt, dass wir das Ziel erreichen werden, ohne für ganz Bayern einen flächendeckenden Zwang vorzusehen.

(Beifall bei der CSU – Harry Scheuenstuhl (SPD): Teilweise schon!)

Danke schön, Frau Staatsministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf abstimmen, zu dem keine namentliche Abstimmung beantragt worden ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/4479. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/3726. Die Abstimmung findet in namentlicher Form statt. Die Urnen sind an den bekannten Stellen aufgestellt. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. Dafür sind drei Minuten vorgesehen.

(Namentliche Abstimmung von 16.47 bis 16.50 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die drei Minuten sind um. Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte, das Ergebnis außerhalb des Saales auszuzählen. Es wird Ihnen zu gegebener Zeit mitgeteilt. Jetzt bitte ich Sie, wieder die Plätze einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Drs. 17/3232) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist Herr Kollege Franz Schindler von der SPD. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss einräumen, dass dieser Gesetzentwurf hier nicht zum ersten Mal begründet wird, sondern bereits zum dritten Mal. Das beweist unsere Hartnäckigkeit, aber auch, dass Sie bislang nicht bereit waren, unsere Argumente zu akzeptieren.

Meine Damen und Herren, ich möchte auf Folgendes hinweisen: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet im Namen des Freistaates Bayern, nicht im Namen des Volkes, wie mancher meint, über Verfassungsbeschwerden, Popularklagen, Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten zwischen Organen, Klagen gegen die Staatsregierung und vieles andere mehr. Er verkündet seine Entscheidung häufig nach einer Verhandlung. In Artikel 25 Absatz 5 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof heißt es: "Jeder Richter hat das Recht, seine von der Entscheidung oder von deren Begründung abweichende Ansicht in einem Sondervotum schriftlich niederzulegen". So weit, so gut. Von dieser Möglichkeit wird gelegentlich auch Gebrauch gemacht. Ich erinnere an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Größe der Ausschüsse zu Beginn der letzten Legislaturperiode, bei der es insgesamt vier Sondervoten gegeben hat.

In Artikel 25 Absatz 5 heißt es im zweiten Halbsatz: "das Sondervotum ist ohne Angabe des Verfassers der Entscheidung anzuschließen." Das bedeutet, die Öffentlichkeit darf nicht erfahren, wer welches Sondervotum abgegeben hat. Im Gegensatz dazu ist in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen, dass das Sondervotum, in dem ein Richter seine in der Beratung vertretene abweichende Meinung zu der Entscheidung oder zu deren Begründung niederlegt, in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mit dem Namen des Richters zu veröffentlichen ist. Diejenigen, die sich mit dem Thema ein bisschen befasst haben, werden zugestehen, dass in den letzten Jahrzehnten gerade dissenting votes zur Fortentwicklung des Rechts erheblich beigetragen haben.

Wir sind der Meinung, dass der Zustand, wie er in Bayern besteht, dass die Namen derjenigen, die eine abweichende Meinung vertreten, nicht bekannt gegeben werden dürfen, und dass das Stimmenverhältnis der Abstimmung nicht bekannt gegeben wird, wenn es kein Sondervotum gibt, antiquiert ist und endlich einer Änderung in der Weise bedarf, wie es beim Bundesverfassungsgericht der Fall ist.

Uns wird bei diesem Thema immer entgegengehalten, dass es hier um das Beratungsgeheimnis gehe. Wenn es sich bei der vorgeschlagenen Regelung um einen

Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis handelt, dann frage ich, ob dies auch für das Bundesverfassungsgericht gilt, wo es ausdrücklich vorgesehen ist, dass die Namen bekannt gegeben werden. Verstößt das Bundesverfassungsgericht ständig gegen das Beratungsgeheimnis? Dies wäre nämlich die Konsequenz Ihrer Argumentation.

Das zweite Argument, das uns immer entgegengehalten wird, lautet, dass in Bayern die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs für eine bestimmte Dauer gewählt würden. Berufsrichter werden auf acht Jahre gewählt. Nicht berufsrichterliche Mitglieder werden auf fünf Jahre, also für die Dauer der Legislaturperiode des Landtags, gewählt. Die bayerischen Verfassungsrichter können wiedergewählt werden, und sie wollen dies meistens auch. Im Gegensatz dazu werden Richter des Bundesverfassungsgerichts nur für eine einzige Amtszeit gewählt, die allerdings zwölf Jahre beträgt. Da jedoch die bayerischen Verfassungsrichter wiedergewählt werden können, und dies auch wollen, soll nicht bekannt gegeben werden, wie sie bei bestimmten Fragen entschieden haben, weil die Möglichkeit besteht, dass sich der Einzelne, wenn bekannt wird, dass er ein Sondervotum abgegeben hat, der Gefahr aussetzt, nicht wiedergewählt zu werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte alle Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, ob sie berufsrichterliche oder nicht berufsrichterliche Mitglieder sind, für so souverän, dass sie sich von einer solchen Überlegung nicht beeinflussen lassen. Welche Meinung hat eigentlich die CSU-Fraktion von den Richtern am Bayerischen Verfassungsgerichtshof? Wir sind der Meinung, dass es längst überfällig ist, hier Transparenz herzustellen und eine antiquierte Regelung aufzuheben. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass auch Sie noch dazu kommen werden zu sagen: Das ist richtig, das müssen wir machen. Ich hoffe, dass dies schon in wenigen Minuten der Fall sein wird. Wenn nicht, können Sie sich darauf verlassen, dass wir bei diesem Thema hartnäckig bleiben werden. Ich bin mir sicher, dass wir eines Tages dieses Ziel erreichen werden.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Jürgen Heike von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Lieber Kollege Schindler, Sie dürfen weiter hoffen, aber ich kann Ihnen garantieren, dass es bei der Hoffnung bleiben wird. Wir

werden auch beim dritten Mal Ihrem Vorschlag nicht zustimmen.

Die Urteile des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sind klar und deutlich, da jeder Richter eine abweichende Meinung haben und diese auch veröffentlicht werden kann. Das ist heute schon so. Darüber müssen wir nicht diskutieren. Allerdings werden dabei der Name des Richters und die Mehrheitsverhältnisse weggelassen. Wir sind der Meinung, dass dies notwendig und richtig ist. Mit dieser Regelung sind wir bisher gut gefahren. Bei einer Namensnennung läuft der Richter nämlich Gefahr, seine Unabhängigkeit zu verlieren. Das kann gefährlich werden, weil es gerade beim Bund häufig der Fall ist, dass gesagt wird, dass dieser Richter in diese Richtung tendiere und ein anderer Richter in eine andere Richtung. Das ist mit Sicherheit keine vernünftige Lösung, um die Unabhängigkeit eines Richters zu gewährleisten. Die Unabhängigkeit eines Richters ist für uns ein sehr hohes, ich möchte fast sagen ein heiliges Gut.

Wenn wir Mehrheitsbeschlüsse bekannt geben, wissen wir alle, wie das ausgehen wird. In Zukunft wird es dann heißen: Das war eine Zweidrittelmehrheit oder eine Vier-zu-Sechs-Mehrheit. Das gibt es nicht. Wenn das Gericht sagt, dass dieses oder jenes beschlossen wird, ist das Urteil rechtskräftig und endgültig. Es kann nicht durch eine andere Art und Weise der Legitimation entwertet oder aufgewertet werden. Das Gericht entscheidet mit Mehrheit. Damit ist diese Entscheidung für alle bindend, unabhängig davon, mit welchen Mehrheiten sie getroffen wurde.

Wir wollen kein Auseinanderdividieren der Richter. Ich betone: Es wird unwiderruflich und endgültig entschieden, und unsere Richter sollen unabhängig bleiben. Genau so muss es im Rechtsstaat sein. Deshalb meinen wir: Sie mögen Ihre Hoffnung behalten, aber wir werden uns Ihrer Meinung nicht anschließen können. Rechtsfrieden muss herrschen, und zwar endgültig. Es darf nicht die Frage geben, wie viele sich dafür und wie viele sich dagegen entschieden haben.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Kollege Florian Streibl von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen! "Nie sollst du mich befragen", heißt es schon im "Lohengrin". Anscheinend ist das auch das Motto der CSU; denn das Volk darf die CSU-Regierung nicht befragen; nur umgekehrt darf gefragt werden. Daher

ist die Frage erlaubt, welchen Stellenwert das Thema bei Ihnen hat.

Ein Sondervotum kann die Entwicklung der Rechtsprechung nämlich weiterbringen. Daher muss man es entsprechend respektieren und würdigen. Wenn man aber ein Sondervotum in die Anonymität abschiebt und es quasi namenlos macht, nimmt man letztendlich dem Sondervotum die Ernsthaftigkeit und würdigt es im Grunde herab; denn dort, wo ein Name dahintersteht, steht der Name auch für den Inhalt und verleiht diesem eine gewisse Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit. Ich möchte niemandem hier Ernsthaftigkeit absprechen, doch der erkennbare Name unterstützt das Sondervotum in seiner Stärke. Was machen Sie zum Beispiel, wenn Sie einen anonymen Brief bekommen? - Sie werden seinem Inhalt nicht unbedingt gleich Folge leisten, sondern ihn erst einmal ignorieren. Ein Sondervotum sollte nicht auf die Stufe der Anonymität herabgewürdigt werden, sondern wie ein Urteil als ernsthaft wahrnehmbar werden, und es sollte mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sein.

Sie sagen: Das Beratungsgeheimnis muss gewahrt werden. – Das gilt sicher für die Beratung als solche; aber das Ergebnis der Beratung wird letztlich im Urteil bekannt gegeben. Wenn es bei der Beratung abweichende Meinungen gab, müssen diese gleichwertig bekannt gegeben werden.

Sie führen das Argument an, die Richter würden auseinanderdividiert. Ich bitte Sie: Dieses Argument ist eigentlich unter Ihrer Würde und unter Ihrem Intellekt. Das kann man bei doch bei unseren Richtern in Bayern nicht befürchten. Das gilt gerade für die Verfassungsrichter, die Crème de la Crème unserer Richterschaft. Sie werden sich doch nicht auseinanderdividieren lassen, nur weil sie sich mit ihrem Namen zu ihrer Meinung bekennen können. Damit wird unser Verfassungsgericht kleingeredet.

Wir haben die Diskussion darüber schon oft geführt, und wir führen sie immer wieder. Ich habe dabei vonseiten der CSU noch nie ein überzeugendes Argument gehört. Man muss vielmehr fragen: Was wollen Sie denn? Gehen Sie davon aus, dass man Mindermeinungen nicht haben möchte, und wollen Sie deshalb die Richter schützen? – In die andere Richtung kann man genauso argumentieren. Daher denke ich, man braucht hier keine Angst zu haben. Gerade beim Verfassungsgericht sollte man keine Angst haben. Man kann sagen: Manche Richter werden bekannt, weil der eine in diese und der andere in jene Richtung tendiert. – Entschuldigen Sie: Wenn jemand Verfassungsrichter ist, hat er sich schon so weit profiliert, dass man weiß, in welche Richtung er tendiert. Dann

wird die Haltung durch ein Sondervotum nicht verstärkt ausgedrückt oder dokumentiert. Die Damen und Herren beim Verfassungsgericht sind Frau beziehungsweise Manns genug, dass sie es aushalten, wenn sie ihre Meinung mit ihrem Namen vertreten. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf unterstützen. Wir halten ihn für sinnvoll; denn durch ihn wird unserem Verfassungsgericht die Ernsthaftigkeit zuteil, die ihm zuteil werden sollte.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Ulrike Gote von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Gote.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir GRÜNE halten den Gesetzentwurf für sehr sinnvoll. Er dient der Transparenz und fördert das Verständnis für Entscheidungen der Justiz; denn jede Bürgerin und jeder Bürger darf erwarten, dass der Richter oder die Richterin sein beziehungsweise ihr Urteil gut begründen kann und gut begründen wird und das auch mit seinem beziehungsweise ihrem Namen tut. Das zu ermöglichen, wäre ein gutes Zeichen der Bürgernähe und der Transparenz und würde das Verständnis auch für strittige Entscheidungen fördern. Gerade dann ist es wichtig, dass man nachvollziehen kann, wie ein Urteil zustande kommt.

Mir geht es wie dem Kollegen Streibl: Ich habe weder in der Ersten Lesung noch in den Ausschussberatungen irgendein stichhaltiges Argument dagegen gehört. Auch ich kann nur feststellen, dass die vorgeschlagene Regelung beim Bundesverfassungsgericht funktioniert. Daher ist nicht einzusehen, warum wir sie in Bayern nicht zulassen sollten. Wir werden diesem Gesetzentwurf auf jeden Fall zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 17/3232 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.

(Reinhold Strobl (SPD): Das ist die Mehrheit!)

Gegenstimmen! – Die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

(Zurufe von der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN: Keine Mehrheit!)

- Das Ergebnis wird angezweifelt. Dann bleibt uns nichts anderes übrig, als das endgültige Ergebnis durch Hammelsprung festzustellen.