Protocol of the Session on April 14, 2015

Danke schön, Herr Bauer. – Nächste Wortmeldung: Kollege Vogel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter sind bereits heute in vielen Bereichen als Fachkräfte bei der Betreuung von Familienmitgliedern oder von Bewohnern entsprechender Einrichtungen tätig, sei es bei der Ernährung, insbesondere der Essenszubereitung und der Vorratshaltung, sei es bei der Textilreinigung. Daran wird deutlich, dass Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter schon heute vielfältig in der Pflege tätig sind.

Darüber hinaus besteht schon heute in Hausgemeinschaften die Möglichkeit, qualifizierte Fachhauswirtschafterinnen und Fachhauswirtschafter als Fachkräfte für die soziale Betreuung anzuerkennen. Das heißt, bereits heute sind Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter in der Pflege tätig.

Aber die Ausbildung als Hauswirtschafterin oder Hauswirtschafter qualifiziert eben nicht per se für die Einrichtungsleitung. Warum? - Weil es etwas anderes ist, ob man Bewohner betreut, Familien hauswirtschaftlich betreut, bei der Essenszubereitung hilft und Textilien reinigt oder ob man Pflegesatzverhandlungen führt. Der Personalkörper einer solchen Einrichtung kann durchaus groß sein. Die Logistik muss gesteuert werden, Pflegedienstpläne sind zu schreiben. Dazu braucht es ein hohes Maß an fachlicher Qualifikation. Deshalb sehen wir nicht den Automatismus, dass eine Hauswirtschafterin oder ein Hauswirtschafter per se die Eignung für die Einrichtungsleitung besitzt.

Die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist im Jahr 2011 in Kraft getreten. Das war vor meiner Zeit hier; damals war ich noch nicht Mitglied dieses Hohen Hauses. § 12 dieser Verordnung wurde bewusst so ausgestaltet, weil uns die Qualität so wichtig war; das ist sie uns nach wie vor. Hintergrund der Regelung ist die Erkenntnis, dass nicht jede Berufsausbildung bzw. dreijährige Berufserfahrung automatisch dazu führt, dass man eine Einrichtung leiten kann. Genau deshalb werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen.

Wir sind davon überzeugt, dass die derzeitige Regelung für einen guten Interessenausgleich sorgt. Auf

der einen Seite steht das Interesse an der Einhaltung hoher Standards bei der Einrichtungsleitung. Wir in Bayern stellen auch insoweit hohe Anforderungen. Auf der anderen Seite muss es auch persönliche Entwicklungsmöglichkeiten für Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter geben.

Bereits heute eröffnet § 51 der Ausführungsverordnung die Möglichkeit, dass jemand mit Trägerzustimmung die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung absolvieren kann. Ich warne davor, heute diesen Beschluss zu fassen; denn das würde zu einer Aufweichung der hohen Anforderungen führen, die wir an die Einrichtungsleitung stellen. Warum spreche ich von "Aufweichung"?- Wenn wir heute Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter von bestimmten Anforderungen ausnähmen, käme sofort die Frage auf, ob nicht weitere Berufsgruppen ebenfalls von bestimmten Anforderungen ausgenommen werden wollen. Wenn wir die Voraussetzungen des § 12 erst einmal aufgeweicht haben, wird es schwer, den Vertretern anderer Berufsgruppen, die Ähnliches beantragen, zu entgegnen: Den Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschaftern eröffnen wir die Möglichkeit, eurer Berufsgruppe aber nicht. Ich denke, wir haben eine gute Regelung in § 12 der Ausführungsverordnung. Sie ist auch praxisgerecht, davon bin ich überzeugt. Es ist vielleicht ein Stück weit eine Scheindiskussion. Wenn ein Träger eine sehr qualifizierte Hauswirtschafterin oder einen sehr qualifizierten Hauswirtschafter hat und diese Person die Fortbildung machen möchte, kann sie sie auch absolvieren. Aber per se jedem die Möglichkeit dieser Weiterbildung zu geben, lehne ich ab.

Wir haben natürlich ein Gespräch mit der Ministerin darüber geführt, wie das Haus die Sache sieht. Bitte legen Sie jeden Einzelfall vor. Wir glauben, dass es in Bayern nicht ein so Problem ist, dass es Handlungsbedarf nach sich ziehen würde und es einer Gesetzesänderung bedürfte.

In der Pflege gibt es bereits heute viele Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter. Heute schon besteht die Möglichkeit, dass Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen Fachkräfte werden, als Fachkräfte anerkannt sind und sogar Einrichtungsleiter werden können. Wenn die Träger dies entsprechend beantragen, dann wird das genehmigt.

In diesem Sinne bleiben wir bei unserem Ausschussvotum. Wir lehnen den Antrag ab. Soweit die Stellungnahme der CSU-Landtagsfraktion.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. Herr Vogel, bitte bleiben Sie noch. Frau Kollegin

Schmidt hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Herr Vogel, Sie haben gesagt, Sie müssten den Antrag ablehnen, weil der Rahmen nicht gegeben sei. Das stimmt schlichtweg nicht. Deshalb müssten Sie eigentlich zustimmen. Laut dem Deutschen Qualifizierungsrahmen, DQR 4, sind die zwei Berufe ohnehin schon gleichgestellt. Sie haben gesagt, weil sie nicht gleichgestellt seien, müssten Sie das ablehnen. Jetzt, da sie doch gleichgestellt sind, müssen Sie doch zustimmen, oder?

Herr Vogel, bitte.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Frau Kollegin, vergleichen Sie bitte die verschiedenen Ausbildungen, welche da gleichgestellt sind. Ich wette, dass beispielsweise der Kfz-Mechaniker auch gleichgestellt ist. Wollen wir die Kfz-Mechaniker, weil sie formal auf derselben Stufe sind, auch als Leiter für Pflegeeinrichtungen zulassen? - Wir stehen zum hohen Qualitätsanspruch für Einrichtungsleitungen in Bayern.

(Zuruf von der SPD)

Ein weiteres Beispiel ist ein Koch im Hotelfach. Es gibt eine Fülle von Berufen, die vergleichbar sind. Ich sage es noch einmal: Es ist einfach etwas anderes, ob jemand behilflich ist oder es organisiert, dass Räume gestaltet werden, ob jemand bei der Textilreinigung tätig ist oder Pflegesatzverhandlungen führt, oder ob jemand Pflegedienstpläne schreibt usw. Dazwischen bestehen Unterschiede. Darum lehnen wir im Einklang mit der Regelung, wie sie auch bisher war, den Antrag ab. - Gibt es weitere Wortmeldungen?

Nein. Vielen Dank, Herr Vogel. Damit sind Sie entlassen.

(Beifall bei der CSU - Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben nicht mehr viel auf der Tagesordnung. Bitte seien Sie alle etwas ruhiger, dann muss ich auch nicht dauernd mit der Glocke läuten. Hören Sie den letzten Rednern und Rednerinnen bitte auch noch zu. – Die nächste Rednerin ist Kollegin Sonnenholzner. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wer sich darüber ärgert, dass wir um 22.30 Uhr diesen Tagesordnungspunkt beraten, der darf das mir zuschreiben. Ich habe

darum gebeten, weil ich das Thema wirklich für wichtig halte. Kollege Dr. Bauer hat inhaltlich schon begründet, worum es geht. Herr Kollege Vogel, Sie haben den Antrag offensichtlich nicht verstanden. Es geht nicht um eine automatische Berechtigung, sondern es geht um die Berechtigung von Hauswirtschaftern und Hauswirtschafterinnen zur Fortbildung.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Ich darf an dieser Stelle auch sagen, dass sich die hauswirtschaftliche Ausbildung in den letzten Jahren auch oder gerade im Sinne der Pflege immer wieder weiterentwickelt hat.

Frau Kollegin Schorer, ich habe mich schon ein bisschen gewundert, dass Sie diesen Antrag nicht zur Mitberatung in den Landwirtschaftsausschuss gezogen haben, um zu korrigieren, was Ihre Fraktion nicht nur in meinen Augen, sondern zum Beispiel auch in den Augen der Landfrauen falsch abgestimmt hat. Ich kann es wirklich nicht verstehen, warum Sie den Hauswirtschafterinnen die beantragte Möglichkeit nicht automatisch eröffnen wollen. Ich kann noch viel weniger verstehen, dass im federführenden Ausschuss davon gesprochen wurde, dass den Hauswirtschafterinnen die persönliche Eignung dafür fehlt. Lesen Sie das Protokoll, damit lässt sich alles nachvollziehen.

Ich appelliere insbesondere an die Frauen der CSU, sich jetzt noch einmal zu überlegen, ob sie bei diesem Votum bleiben wollen.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Ich appelliere auch an die Männer in der CSU-Fraktion. Es reicht halt nicht, zwar auf dem Landfrauentag jedes Jahr wieder zu betonen, wie wichtig die Hauswirtschaft ist und am Welttag der Hauswirtschaft am 21. März die entsprechenden Veranstaltungen in den Ämtern zu besuchen, aber hier sich gerade andersherum zu entscheiden, wenn es zum Schwur kommt.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie sich heute anders entscheiden, werden wir Ihnen draußen nicht durchgehen lassen, dass Sie hier, wenn Sie Realpolitik machen müssen, etwas völlig anderes tun als draußen, wo Sie in Grußworten immer wieder beteuern, wie wichtig die Hauswirtschaft für Sie und Ihre Partei ist.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Sonnenholzner. – Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Leiner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Vogel, ich stelle fest, Sie haben überhaupt keine Ahnung von der Ausbildung der Hauswirtschafterinnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie haben überhaupt keine Ahnung von deren Qualifikation und von dem, was da inzwischen verlangt wird. Die Landwirtschaftsämter bemühen sich um eine fundierte Ausbildung. Zu dieser fundierten Ausbildung gehört heute die Organisation eines Betriebes. Genau das ist es, was heute für die Leitung einer Einrichtung verlangt wird. Das heißt, die Qualifikation einer Hauswirtschafterin ist um keinen Deut geringer als die einer im Sozialbereich tätigen Kraft oder einer kaufmännischen Kraft. Ich war selber bei einigen Einstellungen zugegen, bei denen wir Betriebsleiter mit entsprechender Qualifikation eingestellt haben, mit denen wir sehr wohl auf die Nase gefallen sind.

Im Antrag der FREIEN WÄHLER geht es entscheidend darum, dass nicht der Träger bestimmen kann, ob die Hauswirtschafterin die Ausbildung zur Heimleiterin absolvieren kann. Das soll nicht der Träger entscheiden können. Das können wir dem Träger nicht überlassen; das wäre grundfalsch.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Was machen Sie damit? - Sie verbauen damit Qualifizierten, in der Regel Frauen, den Weg zur Leitung eines Pflegeheimes. Das machen Sie grundsätzlich; denn es kann natürlich auch sein, dass ein Wechsel der Hauswirtschafterin erfolgen soll und auch gewünscht ist. Denen verbauen Sie die Möglichkeit, dass sie eine Stelle in einer Nachbareinrichtung ergreifen, wenn diese frei wird. Das können wir uns in der aktuellen Situation nicht leisten, zumal wir in Zukunft mehr stationäre Pflegekräfte brauchen werden.

Ich finde es ziemlich skandalös, einen ganzen Berufsstand fast zu beleidigen. Wir werden dem Antrag der FREIEN WÄHLER aus voller Überzeugung zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Leiner. – Nun hat sich Frau Staatsministerin Huml zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Huml.

Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich sind uns die Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter nicht nur an Landfrauentagen, sondern jederzeit wichtig. Deswegen werden Hauswirtschafter durchaus schon jetzt für Leitungsaufgaben im Pflegebereich eingesetzt. Das hat Kollege Steffen Vogel schon ausgeführt. Per Einzelfallentscheidung ist es schon jetzt möglich, dass eine Hauswirtschafterin eine Heimleitung übernehmen kann.

Wir haben zudem noch etwas geändert, als eine Petition vom Landtag an uns gegeben wurde. Ich kann das von Steffen Vogel formulierte Angebot unterstreichen, dass man Problemfälle an das Ministerium heranträgt. Wir sind gerne bereit, uns diese Fälle anzuschauen.

Heute aber nur über diesen Einzelfall zu entscheiden, halte ich für zu kurz gegriffen. Ich würde das Thema gerne größer angehen und schauen, wo es neben den Bereichen, bei denen die Hauswirtschaft bisher schon dabei ist, weitere Möglichkeiten gibt. Ich denke hierbei zum Beispiel an den ambulanten Pflegebereich, für den gerade auf Bundesebene einige Veränderungen ermöglicht worden sind. Wir würden es also gerne noch viel weiter fassen. Unser Ministerium möchte, was die Hauswirtschaft angeht, auch auf das Landwirtschaftsministerium zugehen, um festzustellen, welche Möglichkeiten es gibt. Ich halte die heutige Frage, Heimleitung, ja oder nein, mit Trägerentscheidung, ja oder nein, für zu kurz gegriffen. Deswegen lehnen wir es heute ab.

(Volkmar Halbleib (SPD): Morgen stimmen Sie zu?)

Ich bin aber gesprächsbereit, wenn es im Einzelfall Schwierigkeiten geben sollte, da die Einzelfallentscheidung bereits jetzt möglich ist.

(Beifall bei der CSU – Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Das ist doch einfach verlogen!)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Frau Huml, Herr Leiner hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte sehr.