Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Frau Huml, Herr Leiner hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte sehr.
Frau Ministerin, so wie ich Sie jetzt verstanden habe, würden Sie noch weiter gehen. Könnten Sie das noch näher ausführen? Wollen Sie auch andere Berufsbereiche einbeziehen? Sie könnten ja nach Ihrer Aussage jetzt auch kurzfristig diese ganz kleine Gesetzesänderung durchführen, und wir könnten uns dann noch einmal in Ruhe unter
halten. Das wäre mein Vorschlag. So wie ich Sie jetzt verstanden habe, wollten Sie letztlich zustimmen.
Das Angebot ging an die Hauswirtschaft insgesamt. Es gibt auch andere Bereiche als den der reinen Pflegebedürftigkeit. Vielleicht braucht jemand auch im hauswirtschaftlichen Bereich zu Hause Unterstützung.
Diesbezüglich gibt es jetzt auch Möglichkeiten, sodass man verstärkt schauen kann, wie man – Pflege und Hauswirtschaft - zusammenarbeitet, um es Menschen zu ermöglichen, möglichst lange zu Hause zu leben. Diesbezüglich würde ich gern einmal mit der Hauswirtschaft ins Gespräch kommen und erörtern, welche Möglichkeiten neben dem, was es schon gibt, bestehen.
Danke schön, Frau Huml. – Jetzt erhält Frau Sonnenholzner das Wort für eine weitere Zwischenbemerkung. Bitte sehr.
Frau Ministerin, ich habe als Ausschussvorsitzende den Vorschlag gemacht, das Landwirtschaftsministerium zur Anhörung zur Ausführungsverordnung zum Pflegestärkungsgesetz - § 45 SGB V - einzuladen. Ich freue mich, dass dieser Vorschlag bei Ihnen offensichtlich auf fruchtbaren Boden fällt und dass Sie auch planen, die Hauswirtschaft im ambulanten Bereich einzubeziehen. Auch das halte ich für wichtig. Nur müssen Sie eben dazu eine Ausführungsverordnung zum SGB V, eine Länderverordnung, erlassen, und für die Fortbildung zur Heimleitung oder für die Zulassung zur Heimleitung müssen Sie die Ausführungsbestimmung zum PfleWoqG ändern. Deswegen sind das Ausflüchte, die Sie hier machen. Es sind zwei unterschiedliche Gesetze, die auf unterschiedlichen Wegen geändert werden müssen. Deswegen kann man das eine wenn man es will - schnell machen. Offensichtlich will Ihre Partei oder wollen Sie oder Sie beide das nicht. Wenn das so ist, muss man das auch zugeben.
Diese Einzelfallprüfung ist doch grober Unfug. Wenn Sie jeden Einzelfall wohlwollend prüfen, dann schafft dies eine Riesenbürokratie. Machen Sie es doch gleich richtig, und ermöglichen Sie das, was auch die Träger wollen, dass nämlich in Zeiten des Pflegekraftmangels den Hauswirtschafterinnen mit der entsprechenden Fortbildung dieser Weg eröffnet wird.
Frau Sonnenholzner, Sie wissen ganz genau: Wenn der Heimträger das möchte, kann er es bereits jetzt tun. Der Träger kann seine Hauswirtschafterin auf den Kurs schicken und kann sie dann auch als Heimleitung einsetzen. Das ist bereits jetzt möglich. Deswegen brauchen wir auch momentan keine Änderung.
Mein Angebot lautet: Gibt es dabei Schwierigkeiten – bei uns sind bis auf die eine Petition, die Anlass war, die Regelung zu ändern, keine weiteren aufgeschlagen -, dann prüfen wir das gerne nach. Dieses Angebot hat auch Steffen Vogel gemacht. Ich habe bisher keine Kenntnis davon bekommen, dass bei uns jemand aufgeschlagen ist und gesagt hat: Mein Heimträger hat mir, obwohl er mich später als Heimleitung wollte, diese Fortbildung nicht ermöglicht. Aber sollte das ein Problem sein, dann schauen wir uns das gerne noch einmal an.
Eine Heimleitung sollte natürlich auch eine gewisse Qualifikation haben. Darüber sind wir uns, denke ich, auch alle einig.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Das Wort zu einer weiteren Zwischenbemerkung erhält die Frau Kollegin Gottstein.
Sehr verehrte Frau Ministerin, sehen Sie nicht gerade in der Einzelfallentscheidung einen Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit?
Es kann auch sein, dass Heimleiter befangen sind. Was Sie sagen, entspricht doch nicht der Wirklichkeit. Sie sagen im Prinzip: Wenn es ein Problem gibt, dann lösen wir es auf dem Petitionsweg, dann prüfen wir das noch einmal nach. – Das haben Sie angedeutet. Sie haben gesagt, dass Sie nur diese eine Petition kennen, und von weiteren Schwierigkeiten gesprochen. Genau diese Schwierigkeiten ergeben sich aus der Befangenheit. Es kann in der betrieblichen Wirklichkeit draußen durchaus sein, dass ein Heimleiter das eben nicht möchte, weil diese Dame dann vielleicht geht.
Genau darum geht es uns in unserem Antrag. Ich denke, die Kolleginnen und Kollegen der Opposition haben das auch so verstanden, dass hier eben durch das Recht auf Weiterbildung für alle eine objektive
Entscheidung gefällt wird. Sie lassen es auf dem subjektiven Weg, und der subjektive Weg generiert bei einer gewissen Befangenheit eben auch Ungerechtigkeiten. Darum geht es uns.
Zum einen bin ich durchaus ein Freund der Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen und von Härtefallentscheidungen, weil das häufig Spielraum generiert. Wenn wir alles in einen Topf werfen, ist manches nicht möglich, was wir im anderen Fall ermöglichen können. Daher empfinde ich das nicht von vornherein als Nachteil.
Wie schon gesagt, gab es eine Petition, weil jemand nicht zur Weiterbildung zugelassen wurde. In einem Leitfaden gab es einen Satz, der durchaus missverständlich ausgelegt werden konnte. Daraufhin haben wir diesen verändert, weil wir gesagt haben: Wir verstehen den Landtag und geben der Petition gerne nach.
Seitdem ist bei uns kein einziger Fall mehr aufgeschlagen, dass jemand gesagt hat: Mein Träger hat mich nicht zu dieser Weiterbildung gelassen.
Wenn das der Fall wäre, dann können wir uns – so lautet auch das Angebot, das Steffen Vogel bereits vor 20 Minuten gemacht hat - diese Fälle gerne anschauen. Bisher ist dazu nichts aufgeschlagen. Wir können es gerne ausweiten, wenn es heute unsinnig ist, über diesen Einzelfall zu entscheiden, auch wenn das noch nicht als Problematik an uns herangetragen wurde.
Aber ich wiederhole mich und denke auch an die fortgeschrittene Zeit. Ich denke, die Argumente sind ausgetauscht. Das Angebot an die Hauswirtschaft besteht. Hauswirtschafterinnen sind in vielen Pflegebereichen schon dabei. Es gibt sicherlich weitere Bereiche, in denen das möglich ist. Wir wollen niemanden draußen halten, aber die Qualität muss auch stimmen. Auch das sind wir den zu Pflegenden schuldig.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung in namentlicher Form. Der
federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Für die Abstimmung sind die Urnen auf beiden Seiten des Sitzungssaals bereitgestellt. Sie haben 3 Minuten Zeit zur Abstimmung. Bitte sehr!
Die drei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt.
Ich gebe noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum interfraktionellen Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Volkmar Halbleib, Georg Rosenthal und anderer und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung B 19", Drucksache 17/4714, bekannt. Mit Ja haben 48 Abgeordnete, mit Nein haben 98 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es eine.
Ich unterbreche nun die Sitzung, bis das Ergebnis unserer letzten namentlichen Abstimmung feststeht.
Kolleginnen und Kollegen, die Sie hier freundlicherweise noch mit ausgeharrt haben, ich nehme die Sitzung wieder auf und gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Zugang von Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschaftern zur Weiterbildung als Einrichtungsleitung", Drucksache 17/5097, bekannt. Mit Ja haben 63 Abgeordnete, mit Nein haben 74 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es 5.
Wir sind damit am Ende der Tagesordnung. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Geduld und das Ausharren. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.