Ein Letztes. Das, was Sie machen, ist auch ökonomisch und für die Region absurd. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung der Umweltministerin, die vor wenigen Tagen in Berchtesgaden zu Besuch war: "‘Der Nationalpark Berchtesgaden ist ein Ökoreiseziel ersten Ranges. Pro Jahr besuchen rund 1,3 Millionen Besucher den einzigen deutschen Nationalpark in den Alpen...‘" Und weiter: "Die zusätzliche Wertschöpfung für die Region allein durch den Nationalpark Berchtesgaden beträgt jährlich rund 14 Millionen Euro." - Sie verhindern mit dem Weltnaturerbe Steigerwald ein ähnliches Potenzial. Sie fügen damit der Region Steigerwald einen Millionenschaden zu. Ich hoffe, dass Sie das verantworten können.
Wir haben 700.000 private Waldbesitzer. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie auch dazu Stellung beziehen.
Sie sprechen nur davon, wie schlecht alles ist. Ich spreche umgekehrt davon, wie gut es ist. Wie gut, dass die Eigentümer über Generationen dieses Land
Dass die Eigentümer dieses Land und seine Kulturlandschaften über Generationen geprägt haben, bestreiten wir überhaupt nicht. Wir wollen aber verhindern, dass dies in Zukunft anders wird
Was das Schutzgebiet angeht, sollten Sie sich vielleicht informieren; denn es geht um reine Staatsforsten. Da ist kein Privatwald dabei. Da sind Sie einfach grundlegend falsch informiert.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Natürlich ist bekannt, dass die EU-Kommission fordert, nach den Vogelschutzgebieten nun auch die FFH-Gebiete rechtlich per Verordnung zu sichern und diese genau abzugrenzen. Daran ist auch nichts auszusetzen.
Mit der Feinabgrenzung soll aber eigentlich Klarheit im Sinne der Grundeigentümer geschaffen werden. Jedoch hat sich in den letzten Wochen leider herausgestellt, dass dies nicht gelungen ist, auch nicht mit der Verlängerung; denn die Einspruchsfrist bis zum 1. Mai ist für die betroffenen Landwirte und Forstwirte zu kurz. Es ist fast unmöglich, in dieser Zeit die Auswirkungen für den Einzelnen zu prüfen. In vielen Regionen Bayerns ist auch die Internetverbindung nicht ausreichend, um die Unterlagen online richtig zu bewerten.
Wir von den FREIEN WÄHLERN schlagen deshalb vor, alle Grundstückseigentümer, die von der FFHFeinabgrenzung betroffen sind, schriftlich zu informieren,
um dadurch zu vermeiden, dass es anschließend heißt, dass etwas über unsere Köpfe hinweg gemacht wurde.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die notwendige Feinabgrenzung keine Verschlechterung hervorruft, wie dies die Staatsregierung auch immer versprochen hat. Deshalb halten wir grundsätzlich das Vorgehen für unzureichend und lehnen den Gesetzentwurf ab.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf, den wir in Zweiter Lesung beraten, geht es aus meiner Sicht um drei wesentliche Punkte, die man sukzessive hineingepackt hat. Ursprünglich ging es um das, was gemacht werden muss, nämlich die Unterschutzstellung der FFHGebiete. Dann hat man noch die Bundeskompensationsverordnung hineingepackt, und als Letztes hat man über einen Änderungsantrag auch noch die Lex Steigerwald dazugefügt, wobei ich zu Letzterer sage: Es geht um einen wesentlichen Punkt, nämlich um Änderungen der Landschaftsbestandteile. Die Naturschutzverbände im Prinzip auszutricksen, indem man den Weg eines Änderungsantrags zum Gesetz wählt, auf dem keine Anhörung der Verbände notwendig ist, finde ich, schlicht gesagt, völlig daneben.
Lassen Sie mich zu den einzelnen Punkten, um die es geht, Stellung nehmen, vorab zur Thematik FFH und Schutzgebiete. Kollege von Brunn hat schon einiges sehr Richtiges gesagt, das ich nur unterstreichen kann und hinter dem ich auch voll stehe. Wenn ich mir ansehe, was in Deutschland, aber auch in Bayern in den Bereichen FFH und Naturschutz läuft, muss ich sagen: Das ist innerhalb der Europäischen Union kein Ruhmesblatt.
land". Es wird der EU-Umweltkommissar zitiert, der ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland mit Zwangsgeld einleiten möchte. Rund 2.800 von 4.700 potenziellen Schutzgebieten wurden nicht rechtzeitig ausgewiesen; bei mehr als der Hälfte fehlen die geforderten Maßnahmenpläne. Bayern ist bedauerlicherweise auch mit dabei. Das ist die momentane Situation.
Das, was Sie jetzt mit der Unterschutzstellung von FFH-Gebieten im Rahmen einer Sammelverordnung machen – darauf ist schon eingegangen worden –, ist absolut unterstes Level, mit dem Sie hoffen, bei der EU vielleicht gerade noch durchkommen zu können. Ob Sie damit durchkommen, weiß ich nicht. Die Verbände haben klar und deutlich gesagt, es reicht nicht, wie bei den Vogelschutzgebieten einfach eine Sammelverordnung zu erlassen, und das war es dann, sondern dass es eigentlich der Unterschutzstellung zumindest der wichtigsten FFH-Gebiete unter Berücksichtigung des Naturschutzrechtes und Ähnlichem bedürfte. Insofern muss ich klar und deutlich sagen: Sie sind viel zu kurz gesprungen.
Eigentlich kann man nur Ihre eigenen Papiere zitieren, um festzustellen, wo Sie im Naturschutz stehen. Betrachten wir das Biodiversitätsprogramm 2030 – das ist das neueste Papier. Papier ist bekanntermaßen geduldig. Darin steht aber etwas, das man nur unterstreichen kann, dass nämlich eine Trendwende beim Verlust der natürlichen Vielfalt noch nicht in Sicht sei. Aufgrund des fortschreitenden Rückgangs bei vielen Artengruppen werde klar, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichten. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. – Das hat Ihnen nicht die Opposition ins Stammbuch geschrieben, sondern das eigene Ministerium kommt zu diesem Schluss. Dazu kann man nur sagen: Der Schluss ist richtig; das, was Sie an Gesetzen und Verordnungen bringen, geht aber in eine völlig falsche Richtung, indem Sie weniger Schutz gewähren, nur Minimalstandards umsetzen und eine möglicherweise kommende Bundeskompensationsverordnung, die vielleicht eine Besserung bringt, überhaupt nicht anerkennen wollen.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Irgendwann kommt vielleicht einmal eine Bundeskompensationsverordnung. Diese gibt es noch nicht. Sie schreiben aber schon jetzt in das Bayerische Naturschutzgesetz hinein, dass die Bundeskompensationsverordnung, völlig egal, was darin steht, in Bayern nicht angewendet wird. Dazu muss ich klar und deutlich sagen: Das kann es nicht sein. Schwarz-Gelb in Niedersachsen hat diesen Weg gewählt. Dort gibt es bereits ein sehr umfangreiches Rechtsgutachten, das ich Ihnen zu diesem Thema nur
Sie schaffen damit nicht mehr Rechtssicherheit, sondern sie provozieren Klagen. Es kann nicht sein, dass wir heute ein Gesetz verabschieden, in dem – anders kann man es wirklich nicht sagen – letztendlich ein solcher grober Unfug steht.
Ich möchte noch einige Takte zum dritten Punkt sagen, der mit dem Änderungsantrag der CSU in den Gesetzentwurf hineingekommen ist, zu den Änderungen bei den geschützten Landschaftsbestandteilen. Ich möchte hier Herrn Denzler in Schutz nehmen, der mit diesen geschützten Landschaftsbestandteilen zum Ende seiner Amtszeit noch etwas Großes vollbracht hat.
Die Gesetze auf Bundes- und auf Landesebene kennen bis zum heutigen Tage keine Obergrenze. Herr Denzler hat somit eine Regelung benutzt, die nach oben keinen Deckel hat, und gesagt: Ich nehme mir das, was naturschutzfachlich sinnvoll ist, und stelle es in meinem eigenen Hoheitsbereich unter Schutz. Diese Abgrenzung war und ist naturschutzfachlich sinnvoll. Nie war es so, dass es sich dabei nur um kleine Gebüsche handeln durfte.
Ich bin ganz bewusst in andere Landkreise gegangen, nicht in Oberfranken, sondern in Schwaben. Sehen Sie sich einmal die Liste der 22 geschützten Landschaftsbestandteile im Landkreis Neu-Ulm an: 7 davon liegen über 10 Hektar. Der größte, nämlich die Iller-Schleife nördlich Gerlenhofen, hat eine Größe von 53,64 Hektar. Die Kompetenz dafür wird jetzt den Landratsämtern entzogen und den Regierungen gegeben. Normalerweise sind wir bestrebt, Verwaltungsaufgaben auf die untere Ebene zu verlagern. Wir sollten nicht die untere Ebene beschneiden und die Verwaltungsaufgaben auf die Regierungsebene verlagern.
Gerade Sie von der CSU predigen das immer wieder und sagen: Wir wollen die Kompetenzen bei den Landratsämtern, also auf der unteren Ebene, halten. Sie tun aber genau das Gegenteil, wenn die untere Ebene einmal etwas tut, was Ihnen nicht passt. Das muss ich Ihnen heute klar und deutlich ins Stammbuch schreiben.
Wenn Sie glauben, mit weniger Schutz zum Welterbe zu kommen, sind Sie auf dem Holzweg. Wenn Sie sich von einem für ein Welterbe ohnehin relativ kleinen Schutzgebiet von 760 Hektar verabschieden, verabschieden Sie sich auch von der Planung "Welterbe"; denn mit Ihrem Trittsteinkonzept werden Sie nie und nimmer zum Welterbe kommen. Sie bräuchten, um zum Welterbe zu kommen, ein Biosphärenreservat oder am besten einen Nationalpark. Der Steigerwald ist absolut nationalparkwürdig. Sie sollten sich nicht mehr gegen die Machbarkeitsstudie wehren, in der dies sauber untersucht werden könnte. Das war immer unsere Forderung in diesem Zusammenhang.
Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen, weil er bei keinem der von mir genannten Punkte eine Verbesserung für Bayern bringt. Der Gesetzentwurf bringt nur Verschlechterungen. Herr Kollege Dr. Hünnerkopf hat gesagt, bezüglich der Arten sei alles in bester Ordnung. Der Kenntnisstand über die Arten in Bayern ist schlecht. Nach Auskunft des Umweltministeriums sind in Bayern 80.000 Arten beheimatet. Wir wissen aber nur über etwa 24.000 Arten Bescheid, das sind 30 %. Wer sich hier hinstellt und sagt, es sei alles in Ordnung, negiert 70 % der Arten; denn über diese Arten wissen wir überhaupt nichts.
Sehen wir uns einmal den Fortschritt an, den Sie mit Ihrer Biodiversitätsstrategie erreichen wollen: Sie haben erklärt, Sie wollen die Hälfte der knapp 4.500 Arten, die auf der Roten Liste stehen, um eine Stufe verbessern. Ich habe einmal nach Ablauf der Hälfte der Zeit, die Sie für die Strategie angeben, nachgefragt. Damals wurde mir gesagt, dass bei acht Arten eine Verbesserung, bei sieben Arten jedoch eine Verschlechterung eingetreten sei. Sie haben somit nur bei sechs Arten eine Verbesserung geschafft. Wir müssen also 4.500 mal 6 nehmen und können uns dann ungefähr ausrechnen, dass das Ziel der Biodiversitätsstrategie in knapp 30.000 Jahren erreicht sein wird. Sie sehen selbst, wie absurd Ihre Aussagen in diesem Zusammenhang sind. Ablehnung des Gesetzentwurfs!