Protocol of the Session on March 26, 2015

Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Dr. Otto Hünnerkopf u. a. (CSU) (Drs. 17/4989)

Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich bekannt geben, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

namentliche Schlussabstimmung zu dem Gesetzentwurf beantragt hat.

Ich eröffne jetzt die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 48 Minuten. Wie die Verteilung ist, wissen Sie. – Als Ersten darf ich Herrn Kollegen Dr. Hünnerkopf ans Rednerpult bitten. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Naturschutzgesetzes ist deshalb notwendig, weil wir die EU-richtlinienkonforme Umsetzung der Natura-2000-Verordnung endlich gewährleisten müssen. Zur Information: Die Natura-2000-Kulisse setzt sich aus den Vogelschutzgebieten und den FFH-Gebieten zusammen. Vor allen Dingen die FFH-Gebiete wurden in den Jahren 2001 und 2004 gemeldet. Damals hatten wir intensiv über die Größe und die entsprechende Gebietskulisse diskutiert.

Jetzt, nachdem der Zeitraum von sechs Jahren schon lange verstrichen ist – die Festlegung wäre bereits 2010 erforderlich gewesen –, müssen wir die genaue Festlegung des Gebietes, die Abgrenzung vornehmen und die wichtigsten Bestandteile dieser Natura-2000Flächen, die Arten und Lebensraumtypen und auch die Erhaltungsziele definieren. Für die Vogelschutzgebiete ist das bereits im Jahre 2006 erfolgt. Jetzt ist diese Novellierung in Teil 4, der den Schutz des Europäischen Netzes Natura 2000 und den gesetzlichen Schutz von Biotopen betrifft, notwendig.

Der Bayerische Ministerrat hat am 22. Juli 2014 eine entsprechende Änderung gebilligt und das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beauftragt, hierzu die Verbandsanhörung durchzuführen. Eigentlich hätten für 674 einzelne Schutzgebiete einzelne Verordnungen definiert werden müssen. Der Beschluss bzw. die Entscheidung, eine Sammelverordnung zu erlassen, ist jedoch die einfachste und übersichtlichste Variante, die der EU-Richtlinie dennoch gerecht wird. Im Übrigen haben von 61 Verbänden, die im Rahmen dieser Anhörung angeschrieben wurden, lediglich 16 Stellung genommen. Sie haben Zustimmung zu dieser Sammelverordnung signalisiert.

Die FFH-Gebiete waren bislang in einem Maßstab von 1 : 25.000 festgelegt, also relativ unpräzise, und müssen nun im Maßstab 1 : 5.000 scharf und grundstücksbezogen definiert werden. Dabei ist festzustellen, dass manche Grundstücke nur in geringen Teilen betroffen sind. Hier hat man sich entschieden, diese Grundstücke aus der Kulisse herauszunehmen. Bayernweit sind dabei in summa zunächst 2.000 Hektar angefallen. Gleichwohl ist versucht worden, mit Zu

stimmung – also auf freiwilliger Basis – des Grundeigentümers die Flächen an anderer Stelle wieder zu ergänzen.

Dieses Prinzip der Freiwilligkeit, der Kooperation zur Umsetzung dieser Erhaltungsziele ist auch hier durchgängig. Es ist unser Credo und unser Maßstab, wenn es darum geht, den Belangen der Natur gerecht zu werden. Es geht also um die Definition von Erhaltungszielen und nicht um Maßnahmen. Die Maßnahmen werden dann im Zusammenhang mit der Erstellung der Managementpläne formuliert. Zwar gibt es bereits etliche Managementpläne, dennoch sind viele noch zu erstellen. Hier lassen sich die Erhaltungsziele nur über den Weg der Freiwilligkeit verwirklichen.

Wir haben hierfür in Bayern die bewährten Wege des Vertragsnaturschutzprogramms sowie der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien. Wenn es um größere Projekte geht, haben wir auch über das europäische Programm LIFE die Möglichkeit, diese Gebiete zu realisieren.

Die Botschaft an die Betroffenen, unsere Landwirte als Grundbesitzer oder Bewirtschafter, ist und bleibt: Es gilt, wie 2004 immer wieder betont, das Verschlechterungsverbot. Das heißt, die Landwirte können ihre Felder und ihre Wiesen wie schon immer bewirtschaften, allerdings dürfen sie keine Änderung in der Bewirtschaftung vornehmen, die zu einer Beeinträchtigung des Vorkommens von Arten, von Lebensraumtypen im Natura-2000-Gebiet führen würde.

Um es noch einmal zu betonen: Alles, was eine Optimierung für diese FFH-Gebiete bzw. Natura-2000-Bereiche herbeiführen soll, soll auf freiwilliger Basis erfolgen. Wir haben auch den Zeitraum der Einsichtmöglichkeit für die Grundeigentümer schon zweimal verlängert, um bei den Betroffenen das Verständnis für diese Maßnahme zu fördern. Die betroffenen Grundeigentümer, die Bewirtschafter können sich jetzt bis zum 1. Mai damit auseinandersetzen, und sie erfahren natürlich auch Unterstützung und Information gerade über unsere unteren Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern.

Wir werden auf diesem Weg der Anforderung gerecht, die Natura-2000-Verordnung der EU umzusetzen. Das war der erste Punkt.

Dem zweiten Punkt liegt ein Antrag der CSU zugrunde. Er ist hinzugekommen, weil es notwendig ist, dass wir eine Regelung im Naturschutzgesetz bewusst präzisieren, um künftigen Missbrauch zu verhindern.

(Florian von Brunn (SPD): Exekutieren!)

Ich komme gleich darauf, lieber Herr Kollege von Brunn. – Meine Damen und Herren, ich verfolge dieses Gesetz seit meinem Studium und damit seit der ersten Variante im Jahr 1973. Es war immer definiert, dass geschützte Landschaftsbestandteile Teile der Landschaft sind. Das waren einmal ein paar Hundert Quadratmeter, das waren einmal ein paar Tausend Quadratmeter, das waren vielleicht einmal ein paar Hektar. Es waren aber nie Hunderte von Hektar, und es waren nie 757 Hektar. Das ist das Beispiel, das uns den Anlass gegeben hat, hier etwas zu ändern.

(Florian von Brunn (SPD): Also doch eine Lex Steigerwald!)

Herr Kollege von Brunn, ich würde sagen, hier geht es darum, eine Lex Denzler zu korrigieren. Das ist der Anlass. Hier hat jemand eine gesetzliche Regelung derart ausgenutzt, um sein Ziel zu verfolgen, wie das nie und nimmer gedacht war. Wenn ich vorher mit dem Herrn Kollegen Magerl oder mit jemandem von Ihnen diskutiert hätte, dann hätte auch niemand gesagt, ein geschützter Landschaftsbestandteil seien 700 Hektar. Das möchte ich einmal in aller Deutlichkeit sagen.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, worum geht es? – Es geht um Hecken, um Gebüsche, um Feldgehölze oder Uferstreifen. Jeder kann also nachvollziehen, dass hier kleinere Flächen im Fokus stehen. Es geht außerdem darum, Artikel 51 Absatz 1 Nummer 4 des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu präzisieren. Das Landratsamt bzw. die untere Naturschutzbehörde soll nach wie vor für diese kleineren Flächen bis zu einer Größe von zehn Hektar zuständig bleiben. Eine statistische Auswertung der geschützten Landschaftsbestandteile zeigt, dass damit circa 90 % abgedeckt sind, weil sie eben kleiner sind. Nur einige wenige reißen nach oben aus. Unser Vorschlag ist, dass dafür die höhere Naturschutzbehörde, die Regierung des jeweiligen Bezirks, zuständig sein soll. Ich will bewusst deutlich machen, dass für die meisten Flächen weiterhin die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zuständig sein soll, nicht der gewählte Landrat oder der Kreistag eines Landkreises. Im Endeffekt ist die staatliche Behörde auf der untersten Ebene zuständig.

Lieber Herr Kollege von Brunn, es geht also nicht um eine Lex Steigerwald. Ich sage es so deutlich; denn wir haben heute schon ein paarmal über Trickserei gesprochen. Das war eine Trickserei, eine Verordnung für diesen "Hohen Buchenen Wald" zu erlassen. Das kann und darf nicht sein. Deshalb muss das rückgängig gemacht werden.

(Beifall bei der CSU)

Das geschah sicher nicht ohne Kenntnis des Ministers. Der Minister hat jedoch den Landrat sehr wohl wissen lassen, dass das nicht im Sinne des Umweltministeriums ist. Wir können uns vorstellen, was am nächsten Tag von der SPD oder von den GRÜNEN gekommen wäre, wenn der Minister gesagt hätte, er verbiete das.

(Florian von Brunn (SPD): Aber Trickserei ist es dann keine mehr!)

- Doch, es ist eine Trickserei, weil der Landrat dem Hinweis, das zu unterlassen, nicht gefolgt ist, sondern das in der Absicht gemacht hat, hier einen Pflock einzuschlagen. Insofern ist das eine Trickserei.

Zunächst einmal geht es konkret um den Steigerwald. Unser Credo ist: Wir brauchen im Steigerwald kein Großschutzgebiet im Sinne eines Nationalparks. Ich sage Ihnen auch, warum. Wir reden von Naturschutzzielen und von Ökologie. Konkrete Zahlen belegen, dass ein "Nutzen und Schützen" dieser Gebiete ebenso effektiv ist wie ein Nationalpark, vielleicht sogar effektiver. Das zeigt das Beispiel der xylobionten Insektenarten, also der Käfer, die mit dem Holz leben. Wir haben lange Jahre angenommen, dass im Steigerwald ungefähr 480 Insektenarten vorkommen können. Nach Auskunft von Herrn Dr. Heinz Bußler von der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, sind bisher 466 Arten von insgesamt 480 Arten plus x gefunden worden. Wir sind dabei, nahezu all diesen Arten Lebensraum zu geben. Das wird dadurch unterstrichen – Herr Müller und seine Mitarbeiter haben das nachgewiesen -, dass schon auf einem Areal von nur zwölf Hektar eines Naturwaldreservates 314 Arten vorkommen.

Uns geht es nicht um großflächige Stilllegungen des Waldes, sondern um eine vertretbare, nachhaltige und verantwortungsvolle Nutzung, wobei der Schutz der Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten und deren Nutzung im Fokus stehen. Wenn wir den Bogen spannen und uns bewusst machen, dass wir in Deutschland im Jahr circa 5 Millionen Festmeter Holz einführen, und wissen, aus welch dubiosen Kanälen Holz zum Teil bei uns angeliefert und verbraucht wird,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

dann wird uns unsere Verantwortung dafür umso deutlicher, den Wald angemessen zu nutzen und zu schützen.

Es ist nun erklärtes Ziel der drei Landräte und der Staatsregierung, dass wir den Status Welterbe erreichen wollen, also ein Label, damit die Menschen, ins

besondere die Touristen, den Steigerwald noch deutlicher wahrnehmen und in den Steigerwald kommen. Wir werden das Ziel erreichen, die Rahmenbedingungen für das Welterbe zu schaffen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (GRÜNE))

Es geht also im Kern darum, Artikel 51 des Bayerischen Naturschutzgesetzes präziser zu formulieren mit der Maßgabe, dass bei Schutzobjekten bis zu einer Fläche von 10 Hektar die untere Naturschutzbehörde und darüber hinaus die höhere Naturschutzbehörde zuständig ist. Das waren die zwei wesentlichen Punkte der Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Der Herr Kollege von Brunn ist schon bereit. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus unserer Sicht ist diese Gesetzesnovelle kein Aufschlag für den Natur- und Artenschutz in Bayern, sondern ein Offenbarungseid. Das muss ich an der Stelle deutlich sagen.

(Beifall bei der SPD)

23 Jahre nach Verabschiedung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und weit mehr als ein Jahrzehnt nach Ablauf der Frist stecken Sie jetzt rechtsverbindlich und außenwirksam die Grenzen der FFH-Gebiete ab, und das nur, weil ein Pilotverfahren im Anmarsch ist. Seit gestern wissen wir, dass von der EU-Kommission tatsächlich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden ist. Das ist der wahre Hintergrund, warum Sie es machen. Wir lehnen die beantragte Änderung aber nicht aus diesem Grund ab, sondern deswegen, weil wir erhebliche inhaltliche Bedenken in Bezug auf die Kompensationsregelung haben, mit der Sie sagen: Egal, was der Bund diesbezüglich beschließt – pauschal und präventiv -, unsere Regelung geht vor. Wir halten dies mit Blick auf Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes weiterhin für verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Ihre im Ausschuss vorgebrachte Begründung, dass es aber verwaltungsökonomisch sinnvoll sei, kann uns nicht überzeugen.

Wir halten auch die rechtliche Absicherung der Schutzziele im Rahmen einer Sammelverordnung für unzureichend. Wir fordern eine Absicherung über Einzelverordnungen oder Naturschutzgebiete, weil die allgemeinen Erhaltungsziele viel zu wenig konkret formuliert sind, um verbindlich zu sein, und damit keinen

wirklichen Schutz vor Verschlechterungen bieten. Außerdem lehnen wir die geforderte Änderung wegen der bereits angesprochenen Lex Steigerwald ab. Ich möchte ausdrücklich sagen, es ist keine Lex Denzler; denn dieses Schutzgebiet wurde nicht von einem Landrat allein ausgewiesen, sondern die Juristen des Landratsamts waren ein Jahr am Prüfen, bevor dieses Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Ich halte es also für etwas anmaßend, hier von einer Lex Denzler zu sprechen.

(Zuruf von der CSU)

Eigentlich gibt es für einen vernünftigen Natur- und Artenschutz in Bayern eine hohe Notwendigkeit. Gemäß Ihrem eigenen Biodiversitätsprogramm sind in Bayern 40 % aller Tier- und Pflanzenarten gefährdet. 1.200 Tier- und Pflanzenarten sind aktuell vom Aussterben bedroht. – Den Hinweis auf das Vertragsverletzungsverfahren habe ich bereits gegeben.

Das ist die reale Situation. In Ihren Sonntagsreden und Hochglanzprospekten liest sich das anders. Ich zitiere den Herrn Ministerpräsidenten aus dem Vorwort zum Bayerischen Biodiversitätsprogramm:

Die Schönheit von Natur und Landschaft, sauberes Wasser, reine Luft und die natürliche Vielfalt an Arten und Lebensräumen sind ein Markenzeichen Bayerns... Deshalb ist der Erhalt der biologischen Vielfalt ein wichtiges Ziel der bayerischen Umweltpolitik.

Wie sieht die traurige Realität aus? Die Verschlechterung vieler Flora-Fauna-Habitat-Gebiete mussten Sie erst kürzlich an Brüssel melden. Wer vor dem Hintergrund dieser Gesetzesnovelle den prozentualen Flächenanteil von Naturschutzgebieten in einzelnen Bundesländern mit dem Wert für Deutschland insgesamt vergleicht, stellt fest: Bayern liegt auf dem vierten Platz, aber von hinten her gesehen. Wir liegen bei den Naturschutzgebieten mit einem Anteil von 2,3 % unter dem deutschen Durchschnitt von 3,8 %, und zwar hinter Hamburg und Nordrhein-Westfalen, die ihre Flora-Fauna-Habitat-Gebiete durch Naturschutzgebiete absichern. Fazit ist also: Bayern spielt im Naturschutz nicht in der Champions League, sondern ganz klar auf einem Abstiegsplatz.

(Beifall bei der SPD)

Es schlägt dem Fass den Boden aus, dass Sie als CSU-Fraktion in der Dekade der Biodiversität der Vereinten Nationen – ich betone nochmals: im Jahrzehnt der Biodiversität, ausgerufen von den Vereinten Nationen – heute die Axt an die Regelung eines Schutzgebietes legen und sich mit Ihrem Änderungsantrag ein Werkzeug für die Aufhebung des Schutzgebietes

"Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" schaffen wollen. Dieses Vorgehen halten wir allein schon deswegen für absurd, weil Sie sich nicht entscheiden können, ob Sie das Anliegen politisch anpacken oder ob Sie doch auf dem Klageweg vorgehen wollen. Sie sagen einmal so, einmal so. Sie sagen: Na ja, wenn wir es politisch geregelt bekommen, dann ziehen die Bayerischen Staatsforsten die Klage zurück. – So der Herr Landwirtschaftsminister. Als wenn bayerische Verwaltungsgerichte nichts anderes zu tun hätten, als sich auf solche Spielchen einzulassen.

Wir halten das für auch naturschutzpolitisch absurd, weil – ich habe erst kürzlich dazu eine Anfrage gestellt; die Antwort war klar – der Einschlag durch die Bayerischen Staatsforsten nach der Umwandlung, nach der Forstreform teilweise ganz erheblich höher ausgefallen ist, auch ganz erheblich höher, als man vertreten kann, und weil es eine europäische und nationale Verantwortung für diese dortigen Buchenwälder gibt. Ihre Trittsteine reichen nicht aus, um dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Ein Letztes. Das, was Sie machen, ist auch ökonomisch und für die Region absurd. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung der Umweltministerin, die vor wenigen Tagen in Berchtesgaden zu Besuch war: "‘Der Nationalpark Berchtesgaden ist ein Ökoreiseziel ersten Ranges. Pro Jahr besuchen rund 1,3 Millionen Besucher den einzigen deutschen Nationalpark in den Alpen...‘" Und weiter: "Die zusätzliche Wertschöpfung für die Region allein durch den Nationalpark Berchtesgaden beträgt jährlich rund 14 Millionen Euro." - Sie verhindern mit dem Weltnaturerbe Steigerwald ein ähnliches Potenzial. Sie fügen damit der Region Steigerwald einen Millionenschaden zu. Ich hoffe, dass Sie das verantworten können.