Protocol of the Session on March 11, 2015

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Der Weg, der in dem Dringlichkeitsantrag der SPD skizziert wird, ist sicherlich der falsche. Es kann weder sinnvoll noch zielführend sein, die Gebiete, in

denen die Mietpreisbremse zukünftig gelten soll, allein anhand der Zweiten Kappungsgrenzesenkungsverordnung festzulegen oder sich daran auch nur zu orientieren. Ich möchte Ihnen dies an einigen Beispielen deutlich machen.

Die Mietpreisbremse – das müssen wir uns immer wieder vor Augen führen – ist ein wesentlicher Eingriff in das Eigentum. Wohnungen sind Teil des Eigentums. Der Eigentümer hat grundsätzlich das Recht, mit seinem Eigentum zu machen, was er möchte.

(Zuruf von der SPD: Auf Kosten der Mieter!)

Wenn er das Eigentum anderen zur Nutzung überlässt, hat er grundsätzlich das Recht, die Miete zu verlangen, die am Markt zu erzielen ist. Von daher ist die Mietpreisbremse ein erheblicher Eingriff in das Eigentum, der nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Gebiete, in denen sie gelten soll, auf der Grundlage aktueller und solider Daten ermittelt werden und nicht Daten aus dem Jahr 2012 zugrunde gelegt werden. Außerdem müssen die Kommunen vorher angehört und eingebunden werden.

Zweitens. Eine derartige Regelung muss auch gerichtsfest sein. Das wäre definitiv dann nicht der Fall, wenn wir uns auf Daten, die im Jahr 2012 für die Kappungsgrenzesenkungsverordnung ermittelt worden sind, stützen würden.

Drittens. Wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, dass die Mieten, auf die Fläche gesehen, in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht stärker gestiegen sind als die Inflation. Seit rund 30 Jahren werden immer rund 23 % des Nettoeinkommens für Mieten ausgegeben. Dabei sind die Wohnungen größer und in der Regel qualitativ hochwertiger geworden. Lediglich in wenigen und besonders attraktiven Städten sind die Mieten überproportional gestiegen. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Daten, die wir der Mietpreisbremse zugrunde legen, sauber und solide erheben, die Kommunen anhören und die Mietpreisbremse nur dort einführen und gelten lassen, wo sie auch tatsächlich notwendig ist.

Viertens. Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt – um diese geht es letztlich – müssen sorgfältig und auf der Basis solider Daten ermittelt werden, damit durch eine überzogene Ausdehnung und Ausweitung das Angebot zukünftig nicht verzögert oder verhindert wird. Wir brauchen auch zukünftig das Engagement, den Einsatz und die Investitionsfreude der Vermieter. Das sind eben nicht nur die Personen in Nadelstreifen, die Miethaie, wie dies vorhin dargestellt worden ist, sondern auch Selbstständige und Angestellte, die sich die Mietwohnung für ihre Altersversorgung angeschafft haben.

(Beifall bei der CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher ist der Dringlichkeitsantrag der SPD abzulehnen.

Ich darf noch auf den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER eingehen: Die Mittel für die Wohnraumförderung befinden sich bereits heute auf einem hohen Stand. Die Mittel im aktuellen Doppelhaushalt 2015/2016 belaufen sich auf 440 Millionen Euro, plus weitere 39 Millionen Euro für den studentischen Wohnheimbau. Wir haben uns verstärkt für Steuervergünstigungen beim Wohnungsneubau eingesetzt. Die Städtebauförderung befindet sich aktuell für die Jahre 2015 und 2016 auf einem absoluten Rekordniveau von 207 Millionen Euro. Allein deswegen ist der Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER obsolet.

Darüber hinaus ist, wie bereits angesprochen, die Datengrundlage relevant und der Dialog mit den Kommunen zu führen. Der Vorwurf im Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER, wonach der ländliche Raum nicht im Fokus unserer politischen Bemühungen gestanden habe, ist hinfällig, wenn wir uns ansehen, was dort in den letzten Jahren gemacht worden ist. Ich darf auf die letzte Woche verweisen, als der ländliche Raum in ganz Bayern durch die Behördenverlagerungen, die angekündigt wurden, deutlich gestärkt worden ist.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben auf Bundesebene die Mietpreisbremse unterstützt. Dieser Eingriff muss jedoch auf die Städte und Gemeinden beschränkt sein, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist. Dies kann nur durch neues und umfassendes Datenmaterial und nach einer Anhörung der Kommunen festgestellt werden. Die erforderliche Datenerhebung erfolgt derzeit und wird sicherlich zeitnah abgeschlossen sein. Darauf wird der Staatsminister sicherlich noch eingehen.

Ich möchte noch zwei Hinweise geben: Auch andere Bundesländer, nicht zuletzt NRW, auf das immer wieder verwiesen wird, wählen diesen Weg.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Von Ihnen wird immer wieder darauf verwiesen!)

Durch das Vorziehen der Städte, die aller Voraussicht nach von einem angespannten Wohnungsmarkt betroffen sind, tragen wir deren Belangen in einem ausreichenden und vernünftigen Maß Rechnung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollegen und Kolleginnen, Sorgfalt ist wichtig für jede Art von Rechtsetzung. Genau deswegen werden wir die An

träge der SPD und der FREIEN WÄHLER aus den vorgenannten Gründen ablehnen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.

(Beifall bei der CSU)

Eine Zwischenbemerkung: Herr Kollege Lotte, bitte.

Herr Kollege Westphal, ich habe noch zwei Nachfragen. Sie haben gesagt, die Kappungsgrenzesenkungsverordnung sei keinesfalls ein geeignetes Instrumentarium. Nach meinem Kenntnisstand hat die Staatsregierung damals bei der Kappungsgrenzesenkungsverordnung bewusst Gebiete ausgewiesen, die einen angespannten Wohnungsmarkt haben.

Zweite Frage: Wie sehen Sie das? Sind Sie der Meinung, dass die Gebiete, die 2012 und 2013 bereits als angespannte Wohnungsmärkte gegolten haben, dies jetzt nicht mehr sind?

Dritte Frage: Sind Sie mit mir der Meinung, dass das Vorhaben einer Mietpreisbremse sowohl uns als auch den Ministerien schon längere Zeit bekannt ist, sodass vonseiten des Ministeriums bereits in der Vergangenheit Daten erhoben worden sind – was Sie selbst auch schon vorgetragen haben –, sodass man unverzüglich und zeitnah mit der Maßnahme starten kann, sobald die statistische Auswertung abgeschlossen ist?

(Beifall bei der SPD)

Ich darf dazu kurz Stellung nehmen: Die Daten, auf die sich die Verordnung bezieht, stammen aus dem Jahr 2012. Sie sind also definitiv nicht mehr aktuell. Wie sich die Mietpreise entwickelt haben, ist reine Spekulation. Es bedarf einer sauberen sachlichen Untersuchung, die das Ministerium auch angestoßen hat. Ich denke, es ist richtig abzuwarten, bis die Maßnahme auf der Bundesebene auf den Weg gebracht worden ist, bevor wir in Bayern tätig werden.

Danke schön, Herr Kollege. – Ich darf dann mit den Wortmeldungen weiterfahren. Herr Kollege Glauber.

Frau Präsidentin, wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns einig darin, dass die Einführung der Mietpreisbremse gut für den Wohnungsmarkt und gut für Mieterinnen und Mieter ist. Es ist richtig, dass durch die Kappungsgrenzesenkungsverordnung und die anschließende Einführung der Mietpreisbremse Möglichkeiten geschaffen werden, einer Mietpreisexplosion,

gerade in Hotspots, in Ballungszentren, entgegenzuwirken. Ich glaube, es ist richtig, dass alle Rednerinnen und Redner die Maßnahme unterstützt haben.

Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie sehen die Sache anders. Auch wir würden lieber den Dialog mit den Kommunen führen. Es ist wichtig, nicht vor lauter Eifer einfach so weiterzumachen. Wichtig ist es, gemeinsam mit den Kommunen die Daten zu erfassen und die Mietpreisbremse in Bayern so festzulegen, wie es in den einzelnen Kommunen sinnvoll ist. Von daher können wir Ihrem Antrag leider nicht zustimmen, weil wir den Eindruck haben, dass Sie den Dialog mit den Kommunen nicht führen und somit auch keine Abstimmung herbeiführen wollen. Ich weiß auch nicht, warum das so ist. Der erste Aufschlag war gut, und ich verstehe nicht, warum Sie das Thema mit den Kommunen nicht weiter erarbeiten wollen. Über den Grundsatz sind wir uns einig, nur über den Weg bestehen unterschiedliche Ansichten.

Zum Kollegen Westphal von der CSU: Es ist zwar schön, wenn Sie ausführen, die Staatsregierung tue viel für den ländlichen Raum, aber eine Behördenverlagerung als großen Erfolg für den ländlichen Raum zu feiern, ist sehr mutig. Wir haben mit "Invest in Bavaria" ein Instrument, aber schauen Sie sich einmal an, wie viele Unternehmen durch "Invest in Bavaria" nach Nürnberg gelotst werden. Es handelt sich um eine Einrichtung des Freistaats Bayern. Ich würde mir wünschen, dass nicht 90 % der Unternehmen in München und im Speckgürtel von München landen würden, sondern auch in der Region angesiedelt würden. Wir bräuchten dann nicht darüber zu diskutieren, ob eine Behördenverlagerung mit 300 oder 400 Stellen der große Erfolg ist, wenn wir sinnvollerweise Wirtschaftsunternehmen ansiedeln könnten. Das wäre eine Aufgabe des Freistaats im Sinne einer Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Auf diese Weise könnte man auch dem überhitzten Wohnungsmarkt entgegenwirken.

(Zurufe von der CSU)

Entspannt euch, denn es kommen noch ein paar Zahlen, die euch nicht gefallen werden. Das betrifft gerade diejenigen, die neu da sind, vor allem dann, wenn sie so schreien.

Wenn der Kollege Westphal ausführt, was der Freistaat Bayern im Doppelhaushalt für den Wohnungsmarkt tut – er stellt schon auf einen Doppelhaushalt ab, um auf 400 Millionen zu kommen -, dann müssen wir fragen, was das wirklich für die Bürger bedeutet. Das bedeutet in einem Jahr 220 Millionen Euro. In der CSU-Regierung unter Stoiber hatten wir vor dem Hintergrund eines ausgeglichenen Haushalts für den so

zialen Wohnungsbau in Bayern 620 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2003 standen für den sozialen Wohnungsbau Mittel im Umfang von 620 Millionen Euro zur Verfügung. Sie verkünden heute, dass es sich bei Mitteln von 220 Millionen um einen großen Erfolg handle. Die fehlenden 400 Millionen Euro über die Jahre – der Tiefstand lag bei 130 Millionen – spüren wir heute auf dem Wohnungsmarkt. Sie spüren diese mangelnde Investition. Nun zu behaupten, der Freistaat sei durch den Einsatz eigener Mittel ein leuchtendes Vorbild, ist falsch. Weder von der Bundesseite noch vonseiten Bayerns stehen ausreichend Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Das Bemühen um einen ausgeglichenen Haushalt 2003 spüren wir beim sozialen Wohnungsbau heute noch. Wir könnten deshalb für Entspannung sorgen, und wir könnten einer Überhitzung im Markt entgegenwirken, indem wir den sozialen Wohnungsbau stärker vorantreiben. Neben der Strukturpolitik, die Sie so nicht machen wollen, wäre das der richtige Ansatz. Das würde hohen Mieten in Hotspots entgegenwirken, und wir würden in der Fläche mehr Arbeitsplätze erhalten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege, kommen Sie bitte noch einmal ans Rednerpult. Herr Kollege Lotte hat eine Zwischenbemerkung. Herr Kollege Lotte, bitte.

Da unser Dringlichkeitsantrag aus meiner Sicht etwas falsch interpretiert worden ist, wollte ich mit dieser Zwischenbemerkung nur klarstellen: Wir haben überhaupt kein Problem mit der Beteiligung der Kommunen. Wir schließen uns ausdrücklich der Meinung an, dass man zunächst untersuchen muss, welche Gebiete geeignet sind. Das haben wir auch in unseren Antrag geschrieben. Wichtig ist uns, dass eine unverzügliche Umsetzung erfolgt. Es wird teilweise der Eindruck erweckt, als falle die Mietpreisbremse gewissermaßen vom Himmel und jetzt müssten erst einmal Daten erhoben werden. Ich bin der Meinung, dass diese Daten schon vorliegen müssten. Wenn man sorgfältig gearbeitet hat, gibt es bereits Untersuchungen und, wie ich die Aussagen des Justizministeriums interpretiere, liegen diese auch schon vor. Diese Untersuchungen hätten wir gerne auf dem Tisch, um die Mietpreisbremse ohne schuldhaftes Zögern umsetzen zu können.

Herr Kollege, bitte.

Vielen Dank für die Klarstellung. Wir haben es in Bezug auf die Kommunen kurzfristig genannt. Deshalb wollen wir diesen Weg gehen. Wenn das Justizministerium ent

sprechende Zahlen hat, werden wir beim Justizministerium schriftlich anfragen, wie kurzfristig diese vorgelegt werden können. Vielleicht wird der Minister am Rednerpult erklären, wie schnell diese Daten vorliegen können.

Danke schön. – Jetzt hat der Kollege Mistol das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen Wasser in den Wein muss ich schon schütten, was den Effekt der Mietpreisbremse angeht. Mir fällt zu diesem Thema der schöne Satz ein: Die Koalition kreißte und gebar eine Maus. Es war eines der zentralen Wahlversprechen.

(Unruhe)

Herr Kollege Zellmeier, bitte noch ein bisschen Aufmerksamkeit. Wir haben es gleich geschafft.

Sie müssen noch ein bisschen aushalten. Die CSU hat namentliche Abstimmung beantragt. Das darf ich zwischendurch bekannt geben. Herr Kollege, bitte.

Wir haben abends und in der Nacht genug Zeit, um uns zu erholen.

Es hätte laut Koalitionsvertrag im Sofortprogramm der ersten 100 Tage eine Umsetzung der Mietpreisbremse erfolgen sollen. Weil auf den überhitzten Wohnungsmärkten seit Jahren die Mieten explodieren, ist die Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietung in Gebieten mit Wohnraummangel dringend notwendig und sinnvoll.

Herausgekommen ist eher ein sehr zerlöchertes und ausgehöhltes Bundesgesetz, das dem Mietpreisanstieg nur sehr begrenzt etwas entgegenzusetzen hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wichtiger noch ist: Die Mietpreisbremse kommt viel zu spät. Die Mieten sind seit Ankündigung der Mietpreisbremse schon rasant gestiegen. Eine Studie, die im Auftrag der GRÜNEN-Bundestagsfraktion erstellt wurde, belegt, dass seit dem Versprechen der Einführung einer Mietpreisbremse im Sommer 2013 in Städten mit hoher Wohnraumnachfrage die Mieten sehr stark gestiegen sind. Viele Vermieter, die Mietpreisbremse vor Augen, haben ihren Reibach längst gemacht. Insofern ist es notwendig, auf Landesebene so schnell wie möglich von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Deswegen werden wir dem Dringlichkeitsantrag der SPD trotz aller Mängel hinsichtlich der Mietpreisbremse, für die Sie – Herr Kollege Lotte, das