Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und werte Kollegen! Herr Dr. Kränzlein, wenn ich um Ihre Aufmerksamkeit bitten darf. – Mir ist eine Prioritätenliste zu wenig, um Kompetenz nachzuweisen. Allein dafür möchte ich nicht zur Sitzung in den Landtag fahren. Das wäre die Sache nicht wert. Da müssen wir schon etwas mehr erreichen.
Der Kollege von der SPD-Fraktion sagt, wir bekommen keine Prioritätenliste. Richtig ist aber: Wir in Bayern haben schon jetzt eine Prioritätenliste. Sie alle haben sie am Jahresende mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes bekommen; jedem Einzelplan ist die Anlage S beigefügt. Sie führt die Summe, die
(Volkmar Halbleib (SPD): Das wissen Sie doch, dass das nicht stimmt! Mit so wenig würde ich mich nicht zufriedengeben!)
Das ist unsere Prioritätenliste, die jedem von uns zugänglich ist und die wir alle bekommen. Wir im Haushaltsausschuss dürfen sie sogar beraten und verändern. Sie wird natürlich auch kontinuierlich fortgeschrieben. Auch das erfolgte im Rahmen der Haushaltsberatung. Wir haben bei der Beratung der Hochbauvorlagen im Ausschuss im Abstand von zwei bis drei Monaten regelmäßig die Möglichkeit, Prioritäten zu setzen. Wir sind also aktiv tätig.
Was ist unsere Kompetenz? – Als Haushälter treffen wir die Entscheidung, ob aus einer Planung tatsächlich eine Maßnahme wird. Im Fachjargon heißt das, wir wandeln den Planungstitel in einen Bautitel um. Das muss nicht immer der Fall sein; zuletzt im Dezember hat der Ausschuss gesagt: Nein, wir wandeln diese Maßnahme in Regensburg noch nicht um, wir haben Fragen, wir stellen das zurück, das muss aufgeklärt werden, das ist so nicht okay; wir setzen die Beratung erst nach umfassender Prüfung fort.
Wir haben natürlich die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Wir können durch eigene Initiativen Maßnahmen auf den Weg bringen, die uns wichtig erscheinen. Damit können wir Prioritäten setzen.
Wir haben auch die Möglichkeit zu hinterfragen, ob wir eine geplante Hochbaumaßnahme für sinnvoll, für richtig oder für wichtig halten. Das steht uns zu. Natürlich haben wir ein Informationsbedürfnis und ein Informationsrecht im Rahmen der parlamentarischen Zuständigkeit. Dem wird natürlich auch entsprochen.
Weil das Selbstbeschäftigung und ein Bürokratiemonster ist, Kollege Halbleib. Wir haben die Liste bereits.
(Heiterkeit bei der SPD – Volkmar Halbleib (SPD): Ihr habt sie vielleicht bei der CSU-Fraktion! Wir haben sie nicht!)
Man muss sich vorstellen, es sind über 800 Maßnahmen, die geplant oder gerade umgesetzt werden. Wenn dazu permanent nachgefragt wird, wie weit sie denn jetzt sind, würde das zu einem Bürokratiemonster führen.
Wir alle wissen, wodurch sich Prioritäten verändern können, siehe Gärtnerplatztheater. Wir haben die Maßnahme beschlossen, dann haben die Verantwortlichen festgestellt, dass man kein Baurecht hat. Dann haben sie erstmal wieder Geld gebraucht, um Baurecht zu schaffen. Das ist Prioritätensetzung. Sie finden unter Umständen plötzlich Altlasten – das führt zu Verzögerungen –, oder Sie haben Änderungen der Nutzerwünsche. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die zu Verzögerungen im Ablauf führen können, sodass sich die Priorität verschiebt. Es ist wichtig, dass man dann möglichst im Rahmen des Vollzugs flexibel ist und die Gelder umgesetzt werden.
Die Prioritätenliste gibt es also bereits. Wir haben die Chance, selber Initiativen zu entwickeln. Wir können sie beschließen. Das ist viel mehr, Kollege Dr. Kränzlein, als so ein Papier anzufordern. Wenn wir schon von Kompetenz, Zuständigkeit und parlamentarischem Selbstverständnis sprechen, dann können wir bei ganz wichtigen Dingen auch einmal daran denken, ein Gesetz zu machen. Damit beweisen wir Einfluss und Zuständigkeit und schöpfen unsere Möglichkeiten aus.
Für die Nichthaushälter sage ich: In Bayern wird keine Maßnahme mit einem Finanzvolumen über einer Million Euro ohne Zustimmung des Haushaltsausschusses begonnen. Damit ist, glaube ich, deutlich geworden, dass wir hier umfassend eingebunden sind. Herr Dr. Kränzlein, wenn man so viel Information hat, wie sie gerade uns als Haushältern vorliegt – das geht von der Anlage S über Hochbauvorlagen bis hin zu der Möglichkeit, nachzufragen und Eigeninitiative zu entwickeln –, kann man nicht wie Sie sagen, wir könnten unsere Arbeit nicht tun. Ich meine ganz im Gegenteil, wir sollten unsere Kraft und unsere Zeit auf Wichtigeres konzentrieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es eigentlich kurz machen und mich den Ausführungen von Dr. Kränzlein voll umfassend anschließen. Kollege Winter, es ist nicht zu wenig; das ist ja auch nicht alles, was ein Parlament als Entscheidungsgrundlage braucht. Die neuralgischen Fälle kennen Sie so gut wie wir auch. Nicht die Liste ist die Grundlage der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt im ersten Zug, sondern es sind gerade die Konstellationen, wenn ein Projekt, aus welchen Gründen auch immer – wegen Verfah
rensverzögerungen oder, was da sonst infrage kommt –, nicht realisiert werden kann, obwohl Mittel zur Verfügung stehen. Dann stellt sich eben die Frage: Was machen wir? Was macht die Exekutive mit diesen Mitteln?
Ich glaube zum Ersten, dass es in den jeweiligen Ministerien ohnehin eine solche Liste gibt, die als Arbeitsgrundlage gilt und die uns vorenthalten wird. Zum Zweiten wären die Listen nicht nur für uns, sondern auch für die in der Exekutive Verantwortlichen hilfreich, weil sie dann wüssten, welches die nächsten Projekte sind, die zur Realisierung anstehen, wenn irgendwo Geld übrig bleibt. Zum Dritten könnten die Listen auch das Wettrennen um die Bindung frei werdender Mittel, wo auch immer, vermeiden helfen. Das ist ja immer ein großes Problem; das kennen wir. Da haben die Kollegen der CSU ob ihrer größeren Nähe zur Exekutive sicher einen schnelleren Zugriff als andere. Das nur nebenbei bemerkt.
Ich glaube, es wäre insgesamt angemessen und richtig, wenn das Parlament wüsste, wie es mit der Realisierung der Maßnahmen jenseits derer, die durch die Haushalte abgedeckt sind, fortzufahren gedenkt. Sicher kann es da noch Veränderungen nach dem Motto geben: Ist ein Plan auch sehr gelungen, verträgt er doch Änderungen. Wir wissen durchaus, dass es kein zwanghaftes Festhalten an solchen Listen geben muss, aber zumindest wäre es richtig und wichtig, wenn wir ein Arbeitsprogramm über das hinaus hätten, was in den beiden Jahren zur Finanzierung ansteht.
Ich habe kein Verständnis dafür, dass sich die CSUFraktion gegen solche verlässlichen Entscheidungsund Arbeitsgrundlagen im Sinne einer größeren Transparenz der staatlichen Verwaltung und der Umsetzung wehrt und dem Antrag nicht zustimmt. Wir tun dies aus guten Gründen und aus Überzeugung.
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich habe die Mitteilung zu machen, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat.
(Zurufe – Thomas Kreuzer (CSU): Wir wollen Präsenz bis zum Schluss! – Gegenruf: Das hättet ihr euch früher überlegen können!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Egal, ob es Prioritätenliste oder wie auch immer heißt – wir haben in der letzten Legislaturperiode einen Bericht
über die anstehenden Sanierungen beantragt –, ich finde, es geht um etwas ganz anderes: Wir als Souverän, als Legislative, sollten und dürfen uns doch nicht die Hoheit über das nehmen lassen, was wir für Sanierungen oder anstehende Neubauten ausgeben. Das sind nämlich – das ist hier schon herausgekommen – richtig hohe Summen. Deswegen habe ich auch in der letzten Legislaturperiode dazu einen Antrag gestellt.
Ich habe als Mitglied des Haushaltsausschusses keine Lust mehr, aus der Presse zu erfahren, wo und bei welchem Gebäude wie viel Geld investiert werden muss. Das ist aber leider viel zu oft der Fall. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich kann mich nur wundern, wenn Sie Berichtsanträgen nicht zustimmen. Vorhin habe ich mich nicht gewundert; aber in diesem Fall wundere ich mich tatsächlich, weil ein solcher Berichtsantrag Ihre Legitimation und Ihre Arbeit nur stärken würde. Das kann ich einfach nicht verstehen. Eine solche Liste würde uns bei unserer Aufgabe, das Königsrecht des Parlaments besser auszuüben, nur helfen. Wenn Sie diese Aufgabe und diese Arbeit einigermaßen ernst nehmen, stimmen Sie bitte dem Antrag der SPD zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass Begriffe wie Nichttransparenz verwendet werden und davon gesprochen wird, dass Baumaßnahmen am Landtag und am Haushaltsausschuss vorbei entschieden werden. Frau Kollegin Stamm hat behauptet, dass irgendwelche großen Maßnahmen im Sanierungsbereich nicht in den Gremien des Parlaments entschieden werden.
Meine Damen und Herren, worum geht es denn? Wir haben – der Kollege Winter hat dies dargestellt – doch im Haushalt über 800 Maßnahmen klipp und klar aufgeführt, die Sie entschieden haben und die in der Anlage S für alle transparent aufgeführt sind. Ohne irgendwelche haushalterischen Festlegungen erfolgt überhaupt keine Maßnahme. Jede Maßnahme wird durch eine Hochbauvorlage von Ihnen oder im Haushaltsausschuss beraten und beschlossen. Von daher ist die zusätzliche Prioritätenliste, die aufgrund der vielen flexiblen Einwirkungen im Rahmen eines Ver
Ich darf auch noch deutlich machen, dass jeder Planungstitel, jeder Bautitel und jede Umwandlung von einem Planungstitel in einen Bautitel vom Haushaltsausschuss entschieden werden. Das ist eine Entscheidung von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es entspricht deshalb nicht den Tatsachen, dass das nicht so umgesetzt wird, wie Sie das hinstellen.
Ich verweise noch einmal darauf, dass jeder Kollege und jede Kollegin selbstverständlich das Recht hat, bei Anfragen zu einzelnen Maßnahmen ganz konkrete Details abzufragen, und dies wird ja auch in Anspruch genommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, man kann zusammenfassend sagen: Eine jährliche Vorlage von Prioritätenlisten hilft dem Landtag und dem Haushaltsausschuss bei ihren Entscheidungsfindungen nicht weiter. Die Prioritätensetzungen werden ständig angepasst.
Zementierte Listen sind zum einen in kürzester Zeit überholt. Zum anderen sind solche Listen mit einem großen Verwaltungsaufwand und mit Bürokratie verbunden. Die Umsetzung von Bauvorhaben gehört zu den Vollzugsaufgaben der Exekutive und damit zum Kernbereich der Staatsregierung und der staatlichen Verwaltung. Die Mitglieder des Landtags und des Haushaltsausschusses sind in die Entscheidungen und die Prioritätensetzungen bei den einzelnen Maßnahmen nicht nur eingebunden, sondern sie entscheiden auch über diese Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplans, der Anlage S und der Planungs- und Bautitel. Von daher ist der Antrag der SPD abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie haben soeben von "zementierten Listen" gesprochen. Das ist lächerlich. Wir alle im Hohen Haus wissen: Wenn etwas Neues kommt, gilt die Liste nicht mehr, sondern sie wird entsprechend der neuen Priorität angepasst.
Worüber reden wir? Wir wollen erst einmal eine Grundlage haben, was geplante Vorhaben angeht. Meine Erfahrung mit Sanierungen ist, dass sie sich
außerhalb des Doppelhaushalts abspielen. Ich habe keine Lust, aus der Zeitung zu erfahren, dass die Neue Pinakothek 65 Millionen Euro braucht; darüber möchte ich zuvor eine Information bekommen. Insofern wäre es sinnvoll, schon vorher über eine Liste zu verfügen, wann welche Sanierungen anstehen. Das ist das Erste.
Das Zweite. Ich habe heute wiederholt gehört – auch Georg Winter hat es gesagt; ich dachte, ich höre nicht richtig –, das sei ein Bürokratiemonster. Sie können mir doch nicht erzählen, dass die Exekutive nicht irgendwo eine Liste hat, auf der die Vorhaben entsprechend ihrer Priorität verzeichnet sind. Wenn die Exekutive eine solche Liste nicht hätte, dann hätte sie ihre Arbeit nicht gemacht, und das glaube ich nicht, sehr geehrter Herr Staatssekretär.
Damit wir wieder mit der Geschäftsordnung zurechtkommen: Das war keine Zwischenfrage. Ich darf daran erinnern, dass eine Zwischenfrage bedeutet, eine Frage zu stellen. Wenn man sich zu einer Zwischenintervention meldet, muss man keine Frage stellen; dann kann man einen Beitrag leisten.