Der Punkt 2 des Entwurfs der GRÜNEN ist der Punkt 1 im Antrag der SPD. Dort wurde wieder ein Wort geändert: Im Original hieß es Umbruchverbot, und jetzt heißt es Umwandlungsverbot. Punkt 4 ist wirklich wortgleich. Da kann man nichts ergänzen. Bei Punkt 5 könnten wir sogar mitgehen. Da geht es darum, wie man an den Gewässerrandstreifen mit Ablagerungen umgeht, damit die Fließfähigkeit der Gewässer erhalten bleibt.
Nachdem wir den Antrag der GRÜNEN abgelehnt haben, verwundert es nicht, dass wir dieses Mal den SPD-Antrag ablehnen werden.
Ich darf erwähnen, dass die FREIEN WÄHLER am 28. Februar dieses Jahres auf Drucksache 17/924 einen Antrag eingebracht haben, in dem es uns um den Grünstreifen im Förderzeitraum 2015 bis 2020 geht. Wir fordern nach wie vor, dass ab einer Breite von 3 m gefördert wird, weil 3 m eine sehr gängige technische Breite sind, die in der Landwirtschaft ganz oft eingesetzt wird. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass etwas, was praxistauglich ist, angenommen werden soll.
Das Stichwort "praxistauglich" habe ich erwähnt. Das Nächste ist, dass wir wie die CSU auf "Freiwilligkeit
Im Antrag der SPD wurde schon erwähnt, dass wir mittlerweile durch das KULAP die Möglichkeit haben, dass 30 m gefördert werden, was natürlich in unserem Sinne ist.
Es ist einmal interessant zu hören, von welcher Fläche wir überhaupt sprechen. Natürlich wiederholen sich heute die Argumente, die schon vor drei Wochen hier zu hören waren. Es gibt in Bayern 100.000 km Fließgewässer und 20.000 Quadratkilometer Ackerfläche. Bei einem Streifen von 10 m würden 20.000 Hektar unter eine verpflichtende gesetzliche Regelung fallen. Laut dem letzten Landwirtschaftsbericht von Landwirtschaftsminister Brunner hat der bayerische Hof durchschnittlich 34 Hektar. Das heißt, es würde die Fläche von 588 Betrieben genommen. Würde man auch noch die 40.000 Hektar Grünland dazunehmen, wären wir bei fast 2.500 bayerischen Höfen, denen durch die gesetzliche Regelung praktisch fast die Lebensgrundlage genommen würde.
Ich habe etwas zum Stichwort Mutterkorn gelesen, was für mich interessant war. Mutterkorn dürfte den meisten ein Begriff sein. Im Mittelalter wurden ganze Städte durch Mutterkorn, also die damaligen Pilzinfektionen, ausgerottet. Wenn man sich auf Informationen im Netz verlassen würde, gäbe es laut der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA seit 2012 täglich tolerierbare Höchstmengen, die ein normaler menschlicher Körper zu sich nehmen dürfte. Das sind Zahlen, die vom Bundesinstitut für Risikobewertung bestätigt wurden.
Es gibt eine Liste mit einer Unmenge von Verbänden, die Feldhygiene fordern. Das bedeutet, dass die Randstreifen von den Ungräsern freigehalten werden, weil erwiesen ist, dass Ungräser Überträger von Mutterkorn sein können. Unter anderem haben das MaxRubner-Institut, das Julius-Kühn-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung, von dem ich schon gesprochen habe, und das Bundessortenamt eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben und sich wissenschaftlich beraten lassen.
Ich kann mich nur der CSU anschließen. Wir setzen nach wie vor auf Freiwilligkeit. Die 5 % der Fläche werden im nächsten Antragszeitraum von den bayerischen Bauern sowieso eingehalten. Deswegen bitte ich noch einmal um Verständnis, dass wir den SPDAntrag genauso ablehnen wie den GRÜNEN-Antrag vor drei Wochen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat das Wort der Kollege Dr. Christian Magerl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist das zweite Mal in kurzer Zeit – das ist schon erwähnt worden –, dass wir uns mit diesem Thema befassen. Das soll keine Kritik sein; man ist mit seinen Gesetzentwürfen nicht immer im Gleichklang mit anderen Fraktionen. Wir werden auf alle Fälle beide Gesetzentwürfe im Ausschuss parallel beraten, damit wir auch die Unterschiede herausarbeiten können.
Bei beiden Gesetzentwürfen, die wir vor einigen Wochen beraten haben, geht es zuallererst einmal um Gewässerreinhaltung und die Wiederherstellung eines guten Zustandes unserer Gewässer. Das ist bei den beiden Vorrednern etwas verwässert rübergekommen und muss vielleicht einmal klargestellt werden.
Grundsätzlich geht der SPD-Gesetzentwurf aus meiner Sicht durchaus in die richtige Richtung. Mir sind 5 m natürlich zu wenig. Wir haben im Gesetzentwurf 10 m, weil wir der Auffassung sind, dass das sachlich geboten ist. Ich verweise auf meine Rede vom 12. November in diesem Haus, in der ich klargestellt habe, dass sowohl beim Grundwasser als auch bei den Fließgewässern in Bayern ein enormer Handlungsbedarf besteht. Wir müssen etwas tun. Sonst werden wir bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kläglich scheitern.
Wir sind bei der Anhörung zu dem Thema "Hochwasser und Hochwasserschutz" von den Experten, von Herrn Dr. Disse von der TU München, aber auch von Professor Dr. Peter Rutschmann, kritisch auf die Rolle der Landwirtschaft bei der Gewässerbelastung hingewiesen worden. Beide haben klar und deutlich gesagt, dass Gewässerrandstreifen ein Mittel der Wahl sind.
Wir sind nun einmal der Meinung, dass leider Gottes nicht alles auf dem Weg der Freiwilligkeit zu machen ist. Es gibt in unserer Gesellschaft sehr viele Bereiche, in denen klare Regelungen festgeschrieben werden müssen. Wenn wir überall auf die Freiwilligkeit warten würden, wäre es in manchen Bereichen wohl schlecht um unsere Umwelt bestellt.
Ganz kurz noch zu der Frage, wie weit wir das mit KULAP und 30 m regeln können: Die SPD drückt sich ein bisschen um eine Kostenschätzung. Ich habe die Befürchtung, dass wir uns im Ausschuss mit Sicherheit intensiver über diese Angelegenheit unterhalten werden; denn wenn wir es so machen, wird vom KULAP für andere Bereiche nicht mehr allzu viel übrig bleiben. Aber das wird der Beratung im federführenden Umweltausschuss vorbehalten bleiben.
Der Gesetzentwurf der SPD ist, wie gesagt, interessant. Wir werden beide Gesetzentwürfe in den Ausschüssen umfassend beraten.
Danke schön, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch höre ich nicht. Dann ist so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Susann Biedefeld, Herbert Woerlein u. a. und Fraktion (SPD) zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände und über Mitwirkungs- und Informationsrechte von Tierschutzverbänden (Bayerisches Tierschutzverbandsklage- und Tierschutzmitwirkungs- und - informationsrechtegesetz - BayTierSchVbklMIG) (Drs. 17/4480) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Erster Redner ist der Kollege Horst Arnold von der SPD. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit 1998 – genau seit 20. Februar 1998 –, ist der Tierschutz Staatsziel im Freistaat Bayern. Im Grundgesetz wurde Artikel 20a eingefügt, der ebenfalls den Tierschutz als Staatsziel beschreibt.
Wir haben in diesem Zusammenhang festzustellen, dass Tierschutz ein anerkannter rechtlicher Belang ist, und wir müssen fragen: Wer kümmert sich um diesen rechtlichen Belang? Genügt es, ihn als Staatsziel zu statuieren, oder leben wir denn nicht in einem plu
ralen System, in dem eine Vielzahl von Interessen zur Geltung kommen und miteinander im Wettbewerb stehen? Wir hören auch tagtäglich das Loblied auf den Pluralismus, der ein wichtiges Prinzip ist. Auch die Verbände werden insoweit gerühmt. Von der Staatsregierung werden das Ehrenamt und das Engagement in den Vereinen und Vereinigungen gelobt, ohne das man nicht mehr auskäme. Häufig werden Tierschutzhäuser besucht, und die dort Tätigen werden gelobt, weil sie sich um die Anliegen der Tiere kümmern.
Auf der anderen Seite, was ihre Satzungen und ihr Ziel betrifft, sind diese Verbände bei uns bislang rechtlos gestellt. Bei uns sind sie rechtlos gestellt, woanders nicht. Seit 2007 gibt es in Bremen ein Tierschutzgesetz, seit 2013 in Hamburg. In diesen Tagen wird in Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz, also in insgesamt fünf Bundesländern ein entsprechendes Verbandsklagegesetz eingeführt. In weiteren Ländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Niedersachsen wird, genau wie bei uns, darüber diskutiert.
Man hört die Sorge, dass durch die Klagebefugnis eines Tierschutzverbandes oder eines Vereins die Möglichkeit statuiert wird, Entwicklungsprozesse im Bauwesen, in Genehmigungsverfahren aufzuhalten; in der Praxis aber, dort, wo diese schon existiert, wird diese Sorge aufgrund konkreter Erfahrungen nicht geteilt, und zwar auch deswegen, weil eine Klagemöglichkeit nicht unbedingt mit einer Blockademöglichkeit gleichzusetzen ist. Entscheidend ist doch, welches materielle konkrete Recht insoweit beklagt wird.
Wir sehen in unserem Gesetzentwurf auch ganz deutlich vor, dass ein Tierschutzverband oder ein anerkannter Verband – ich komme darauf gleich noch zu sprechen – nicht wegen jedes Belangs klagen kann, sondern nur und ausschließlich wegen Tierschutzbelangen und daraus abgeleiteten Rechtsmaterien. In diesem Zusammenhang ist das in Ordnung. Das kennen wir im Übrigen auch – und wird nicht bekämpft – aus dem Naturschutzrecht, aus dem Umweltrecht und insbesondere auch aus dem Bereich des Verbraucherschutzes.
Allgemein wird gefeiert, wenn der Verbraucherschutz wieder einmal erzwingt, dass im Rahmen des Klagerechtes für die Verbraucher günstige Regelungen hergestellt werden. Das wird von den Menschen gefeiert. Es muss in Zukunft aber auch gefeiert werden, wenn Tierschutzverbände Tierwohlinteressen einklagen und auch durchsetzen. Dies ist ein Fortschritt für unsere gesamte Rechtsordnung und für unser Rechtssystem.
Wir haben in diesem Gesetzentwurf auch erstmalig die Sorge aufgegriffen, dass sich das zerfasert, dass sich die Interessen möglicherweise nicht so artikulieren lassen können, indem wir die anerkannte Institution eingeführt haben und dabei auch ganz deutlich auf das Modell des Saarlandes zurückgegriffen haben. Nicht jeder, der in irgendeiner Art und Weise Tierschutzrechte im Club, im Verein für sich vereinnahmt, soll klagen können. Wir fordern eine sogenannte Verbandsmächtigkeit, eine Verbandskompetenz und eine Verbandsnachhaltigkeit. Was heißt Verbandsmächtigkeit? – In der Satzung muss auf die Tierschutzziele entsprechend abgehoben werden. Eine relativ breite Organisation muss vorhanden sein, zumindest in Bayern. Dieser Sinn und Zweck muss auch ernsthaft betrieben werden, damit nicht Partikularinteressen oder abenteuerliche, möglicherweise sogar verfassungswidrige Ziele verfolgt werden. Auch das wird in die Kompetenzprüfung einbezogen. Mit der Vorgabe, dass die Verbände bereits seit fünf Jahren in Bayern tätig sein müssen, schaffen wir eine gewisse Nachhaltigkeit, damit sich nicht anlassbezogen, um ein Projekt zu stoppen, ein Verband, ein Verein gründet, um dann plötzlich dagegen vorzugehen. Der Pluralismus in diesem Freistaat, der nachhaltig etabliert ist, soll sich tatsächlich im Gesetz widerspiegeln können.
Diese sachgerechten Erwägungen führen uns dazu, dieses Verbandsklagerecht mit gutem Gewissen zu statuieren, weil wir wissen, dass die Rechtspflege dadurch nicht stillsteht. Man kann nicht auf der einen Seite das Ehrenamt fördern und fordern und auf der anderen Seite die Betätigung im Ehrenamt mit dem Argument verhindern wollen, dass dies nicht nötig ist. Das ist eine Anmaßung.
Darüber hinaus ist ganz klar: Klagerecht heißt noch lange nicht, dass Klage erhoben werden kann. Die Prozesskosten müssen nach wie vor von den Verbänden selbst aufgebracht werden. Das Prozessrisiko wird durch dieses Verbandsklagerecht nicht aufgehoben. Wir sorgen auch dafür, dass durch die Klarstellung, wer denn überhaupt in diesem Bereich klagen kann, alle, die sich für das Tierwohl einsetzen, die Möglichkeit bekommen, entsprechend strukturelle Vorbereitungen zu treffen, vernünftige Satzungen zu schreiben und Diskussionen zu führen.
Bevor eine Klagemöglichkeit vorhanden ist, eine Klagebefugnis besteht, besteht ein Recht darauf, von der öffentlichen Hand, von den Planungsverbänden und über Gesetzesvorhaben vorher informiert zu werden; denn nur derjenige, der weiß, woran er ist, hat auch die Möglichkeit, sich gegen etwas zu wehren. Wir zwingen die entsprechenden Verbände mehr oder weniger, sich darüber zu informieren, und statuieren gleichzeitig die Informationspflicht. Das ist relativ neu.
Wir legen auch fest: Wenn die Argumente in der Vorberatung auf gleichberechtigter Basis ausgetauscht worden sind, ist mit diesen ausgetauschten Argumenten keine Klagebefugnis mehr gegeben. In der Juristensprache spricht man von Präklusion – mit anderen Worten auf gut Deutsch: Dann ist das Pulver bereits in der Beratung verschossen, sodass keine Sorge besteht, dass immer und immer wieder das gleiche Argument bis in die letzte Instanz hinaufgetrieben wird.
Im Übrigen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CSU, denken Sie auch daran: Die Gerichte sind so souverän und können mit der Rechtsmaterie umgehen. Es ist nicht entscheidend, wer klagt, sondern entscheidend ist, dass ein Gericht über Klagen sitzt. Wir als Parlament haben die Rechtsmaterie gesetzt. Wir sind guter Dinge, dass die Justiz, die über solche Klagen entscheidet, immer noch eine sachlich gerechte und angemessene Entscheidung trifft –, nämlich dann, wenn wir den Pluralismus als solchen ernst nehmen und ein Verbandsklagerecht einrichten.
Ich wäre dafür. Überlegen Sie es sich. Wir werden dies dann in den Ausschüssen beraten. Dies ist auch ein wichtiger Punkt, um Transparenz und Offenheit in unserem System nicht nur zu predigen und plakativ darzustellen, sondern auch materiell-rechtlich auszufüllen und den Bürgerinnen und Bürgern die Chance zu geben, dort, wo sie glauben, eingreifen zu müssen, auch eingreifen zu können, mit all der Verhältnismäßigkeit, die notwendig ist.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz ist uns allen wichtig. Deshalb wurde der Tierschutz auch in die Bayerische Verfassung aufgenommen. Der Tierschutz wird in Bayern auch gelebt.
Mit dem Gesetzentwurf, den Sie einbringen, wird aber dem Tierschutz nicht gedient. Im Prinzip ist der Entwurf kalter Kaffee. Er wurde seit 2007 mehrfach eingebracht, einmal von Ihnen, ein anderes Mal von den GRÜNEN. Wenn man sich das Ganze genau ansieht, stellt man fest, dass Nachteile und Nutzen der Regelung in einem Missverhältnis zueinander stehen.
Zu Recht hat Kollege Arnold gesagt, dass fünf Länder die Verbandsklage eingeführt haben und dass in weiteren Ländern darüber diskutiert wird. Am Längsten gibt es die Verbandsklage schon in Bremen. Dort kann man keinerlei Nutzen der Verbandsklage feststellen, wobei natürlich zwischen einem Stadtstaat
und dem Freistaat Bayern mit einer ausgedehnten Landwirtschaft und einer großen Fläche ein wesentlicher Unterschied besteht.
Im Übrigen gab es bereits vor zehn Jahren eine Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins, die damals von den Ländern mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.