Protocol of the Session on December 2, 2014

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie man jetzt so hört, scheint sich doch eine große Einigkeit anzubahnen, was das Schatzregal anbelangt. Ich hoffe, dass wir mit den beginnenden Zugeständnissen hier tatsächlich zu einer gemeinsamen Regelung gelangen können. Zum Schatzregal ist von meiner Seite her eines zu sagen, nämlich, dass bereits 15 Bundesländer in Deutschland die Regel dieses Schatzregals in ihren Denkmalschutz aufgenommen haben. Bayern ist also das letzte Bundesland, das sich dieser sinnvollen Regelung verschließt. Ich glaube, es ist an der Zeit, dass wir hier einen Schritt weiterkommen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Der Begriff Schatzregal ist etwas missverständlich. In der überwiegenden Anzahl der Fälle geht es nicht um das Auffinden eines Schatzes – manchmal ist das schon der Fall –, aber meistens um das Entdecken von Bodendenkmälern.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Mit dem Schatzregal soll gewährleistet werden, dass bewegliche Bodendenkmäler in den Besitz des Staates übergehen und damit der Öffentlichkeit und der Wissenschaft nicht verloren gehen. In Bayern gilt ja immer noch diese Regel aus dem Jahr 1900, die Hadrianische Teilung. Man sieht, es ist eine sehr alte Regel, die den Fund zwischen dem Besitzer des Grundstücks und dem Finder teilt. Alle anderen Bundesländer, zuletzt Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013, haben ihr Denkmalschutzrecht inzwischen verschärft, und das aus gutem Grund; denn es ist nicht ersichtlich, wieso automatisch diejenigen von wertvollen Kulturgütern profitieren sollen, die gerade zufällig Eigentümer des Grundstücks sind,

(Beifall bei den GRÜNEN)

bzw. diejenigen, die diesen Fund gemacht haben. Sogar ein Raubgräber hat demnach Anspruch auf die Hälfte des Fundes. Das ist besonders problematisch, wenn es sich um Denkmäler handelt, die finanziell attraktiv sind. Wir haben das in Künzing bereits so erlebt. Als Folge werden gefundene Denkmäler oft nicht an die zuständigen Behörden gemeldet, obwohl es auch in Bayern eine Verpflichtung dazu gibt. Der wirtschaftliche Anreiz zur Suche von Bodendenkmälern hat zudem die Folge, dass diese häufig zerstört und unterschlagen werden. Wir haben es heute schon gehört: Die unterschiedliche Handhabung in den Ländern hat eine negative Auswirkung; denn Bayern zieht Raubgräber geradezu an. Schon allein deswegen ist dringend eine Anpassung des bayerischen Denkmalschutzgesetzes und eine Harmonisierung der unterschiedlichen Länderregelungen erforderlich.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Schatzregal wäre tatsächlich ein wirksames Instrument zur Vorbeugung gegen Raubgrabungen und den Handel mit illegal erworbenen Kulturgütern; denn niemand weiß – Herr Kollege Goppel hat schon darauf hingewiesen -, wie viele Schätze aus diesem Grund dem Freistaat Bayern bisher verloren gegangen sind. Ich glaube aber, dass Schätze verloren gegangen sind, können wir tatsächlich feststellen.

Wir alle hier in diesem Landtag haben das gemeinsame Interesse, unser historisches Erbe zu schützen. Das ist nicht nur eine denkmalpflegerische, sondern auch eine kulturelle und historische Aufgabe. Wir von der Fraktion der GRÜNEN begrüßen deshalb ausdrücklich die Initiative der SPD-Fraktion. Wir begrüßen auch, dass es eine den wissenschaftlichen Wert des Fundes angepasste Belohnung für die Finder geben soll. Wie man das tatsächlich ausgestaltet,

werden wir sicherlich in der weiteren Beratung noch konkretisieren. Wir finden aber auch, dass es eine Berücksichtigung der Region, in der der Fund gemacht wird, geben soll. Die Möglichkeit, Fundstücke in der Region zu belassen, muss geprüft werden. Wenn möglich, sollen sie dort belassen und ausgestellt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Wir werden sicherlich alles Weitere im Ausschuss beraten. Ich freue mich, dass der Kollege Dr. Goppel schon Zustimmung bzw. Bereitschaft zur Diskussion erklärt hat. Ich hoffe, dass wir mit dieser Diskussion nicht warten müssen, bis von der Staatsregierung ein entsprechender Gesetzentwurf kommt. Vielleicht können wir im Hinblick auf das kleine Detail Schatzregal zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Wir verschließen uns dem auf alle Fälle nicht und freuen uns schon auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Jetzt hat Herr Staatsminister Dr. Spaenle das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die Debatte um die Einführung oder Nicht-Einführung bzw. eine andere Strategie im Umgang mit Funden und Bodendenkmälern ist Jahrzehnte alt, wie es Herr Kollege Goppel schon beschrieben hat. Bayern hatte sich in den letzten Jahrzehnten ganz bewusst für eine andere Strategie entschieden, die die Form des kleinen oder großen Schatzregals – dabei gibt es zwei unterschiedliche Anwendungsarten – bislang nicht angewandt hat. Das geschah in einer intensiven fachlichen Auseinandersetzung, die in den letzten Jahrzehnten immer wieder geführt worden ist. Dies gilt gerade deshalb, weil sich weitere Länder dieser Regelung bedient haben.

In Bayern ging man bislang von einem Anreiz aus. Man war der Meinung, dass es besser sei, wenn ein Finder ebenso wie der Grundeigentümer einen gewissen finanziellen Anreiz erhält. Insofern ist dies einem rechtsbegründeten Übergang in Staatsbesitz in Abhängigkeit von der Fundsituation vorgezogen worden. Das hat dazu geführt – auch hierbei ist abgewogen worden -, dass durchaus Funde aus anderen Ländern nach Bayern verbracht worden sind. Man hat das bewusst in Kauf genommen, weil man insgesamt der Meinung war, dass eine entgeltbewehrte Regelung mit der berühmten Hadrianischen Teilung letztlich mehr Fundmöglichkeiten sichert. Das galt zum Beispiel für den berühmten Weißenburger Schatz, der für

den betreffenden Grundeigentümer in Weißenburg Anfang der 1980er-Jahre eine beträchtliche Summe erbracht hat. Aus solchen Erfahrungen heraus hat man bislang diesen Weg eingeschlagen.

Ich darf unterstreichen, was Herr Kollege Goppel schon gesagt hat: Wir sind in der Tat dabei, eine Änderung dieser strategischen Grundhaltung vorzunehmen. Ich sehe in dem vorliegenden Entwurf die Schwierigkeit, dass er für den Finder eine finanzielle Entschädigung in Bezug auf einen Ausgleich für den Wert vorsieht, aber für den Grundeigentümer nicht. Insofern hat man in Bayern bei der bisher bewährten Handhabung immer das Risiko in Kauf genommen, dass eine Verbringung von Funden aus anderen Ländern erfolgt ist. Insofern möchte ich mich der Wertung und Würdigung des Kollegen Goppel anschließen. Wir werden die Thematik im kommenden Jahr angehen. Vielleicht kann man in diesem Zusammenhang eine konsensuale Lösung erreichen. Bayern erwägt den Strategiewechsel in vollem Umfang.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Bevor ich in der Tagesordnung weiterfahre, darf ich auf der Ehrentribüne Gäste begrüßen, und zwar aus der Mongolei. Ich begrüße Sie im Namen des Hohen Hauses. Exzellenz, Herr Botschafter, Sie führen die Delegation an. Sie sind heute bei uns im Bayerischen Landtag sehr, sehr herzlich willkommen. Herr Botschafter, Herr Bolor Tsolmon, herzlichen Gruß an Sie persönlich und Ihre Delegation. Gute weitere Gespräche hier in München und alles Gute für Ihre Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland!

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Harry Scheuenstuhl, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) eines Bayerischen Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gewässerrandstreifen und zur Änderung Art. 21 Bayerisches Wassergesetz (Drs. 17/4479) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vom Antragsteller begründet. Herr Kollege Arnold hat das Wort. - Herr Kollege Ar

nold, ich gehe davon aus, dass von Ihrer Seite Begründung und Aussprache erfolgen. Insofern sind es zehn Minuten für Sie. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank! Wir haben das Thema Gewässerrandstreifen schon vor einiger Zeit auf Antrag der GRÜNEN behandelt. Die Gewässerrandstreifen sind ein wichtiger Punkt, um die Qualität der Oberflächengewässer im Freistaat zu schützen, aber auch um die Qualität des Trinkwassers insgesamt abzusichern. Es gibt unterschiedliche Philosophien. Der Bund gibt es im Wasserhaushaltsgesetz vor. Die Grundlage ist für alle einheitlich, nämlich fünf Meter Schutzabstand durch Gewässerrandstreifen. Der Freistaat Bayern hat in seinem Wassergesetz davon eine Ausnahme gemacht. Bislang erfolgt die Regelung des Gewässerrandstreifenschutzes auf freiwilliger Basis und wird in diesem Zusammenhang durch verschiedene Maßnahmen gefördert.

Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass die Situation im Jahr 2014 hinsichtlich der Oberflächengewässer in Bayern nicht einheitlich befriedigend ist. In vielen Fällen ist die Situation in Ordnung, während andere Gebiete – man muss es schon so sagen – krisenhaft belastet sind. Wenn man sich vorstellt, dass die Metropolregion Nürnberg das Trinkwasser nicht aus eigenen Wasservorräten bezieht, sondern aus der Oberpfalz bzw. aus dem Donauraum, wird die Problematik klar, sodass wir grundsätzlich das Bedürfnis sehen, Regelungen zu treffen.

Dabei kommen wir zum ersten Befund: Die bislang vom Freistaat Bayern verfolgte Linie, dass Freiwilligkeit die Problematik löst, ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Wir haben auch die Wasserrechtsrahmenrichtlinie der EU zu erfüllen. Diese stellt uns einige Aufgaben, die wir bislang auf freiwilliger Basis nicht erfüllt haben. Wir sind uns auch bewusst, dass es bei den Gewässerrandstreifen um insgesamt 60.000 km geht, die als Fläche oder Linie in Betracht kommen. Wir unterscheiden dabei zwischen 20.000 km Ackerland und 40.000 km Grünland, sodass wir hier nicht unbeträchtliche Flächen haben. Von dem Befund lässt sich ableiten, dass man mit einem Rasenmäher-Prinzip, so wie es von den GRÜNEN vorgeschlagen worden ist, nämlich überall 10 m einzuhalten, nicht weiterkommt.

Auf der anderen Seite konstatieren wir, dass viele Erfolge, auch in Bayern, erzielt worden sind. Durch das Kulturlandschaftsprogramm und eine freiwillige Förderung der Gewässerrandstreifen wurde ein Bewusstsein geschaffen. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, Ihnen den Gesetzentwurf vorzulegen. Wir wollen der Problematik insgesamt Herr werden und

einen Beitrag dazu leisten, uns nachhaltig und in der Zukunft immer wieder mit diesem wichtigen Thema auseinanderzusetzen.

In unserem Gesetzentwurf ist zunächst die Begriffsbestimmung des Gewässerrandstreifens notwendig. Wir gehen davon aus, dass die Breite von 30 m, die insoweit festgelegt wird, mit den Festlegungen des KULAP korreliert. Wir attestieren damit auch dem KULAP als Instrument eine erfolgreiche Biografie und wollen dies fortführen. Allerdings sind die 5 m, die als Pflichtgewässerrandstreifen im Raume stehen, die auch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vorsieht, für uns zwingend erforderlich, weil, wie bereits erwähnt, die bislang erzielten Ergebnisse nicht befriedigen können. Deswegen wollen wir pflichtgemäß die 5 m an Gewässerrandstreifen als Schutz, so wie es in allen anderen Bundesländern auch der Fall ist, als Standard in Bayern festlegen.

(Beifall bei der SPD)

Nichtsdestoweniger soll auch die Möglichkeit bestehen, weiterhin nach dem KULAP zu fördern. Weil unterschiedliche Regionen, unterschiedliche Wasserqualitäten, unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten und unterschiedliche Strukturen von Ufern auch unterschiedliche Reaktionen erfordern, ist es notwendig, die Entscheidungskompetenz über Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität vor Ort bei den Kreisverwaltungsbehörden anzusiedeln. Das sind die Landratsämter. In besonderen Gegenden, in besonders krisenbehafteten Regionen soll tatsächlich auch das Landratsamt befugt sein, einen Gewässerrandstreifen von bis zu 10 m festzusetzen. In Oberbayern gibt es den Waginger See, der eine besondere Nitratbelastung aufweist. Mit Sicherheit wird dort darüber diskutiert werden, diese Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Um es aber nicht nur bei einem verwaltungstechnischen Obrigkeitsakt zu belassen, wollen wir mit unserem Gesetz auch Maßnahmen erreichen, die sich mit den Inhalten und den Folgen auseinandersetzen. So legen wir in Artikel 2 Berichtspflichten fest. Jährlich soll über die Belastungen der Gewässerrandstreifen im Konkreten berichtet werden. Alle zwei Jahre soll über das Gewässer insgesamt berichtet werden, und zwar nicht nur über das Oberflächenwasser, sondern auch über das Grundwasser. Wenn wir dann aufgrund der Statuierung unserer gesetzlichen Maßnahmen Erkenntnisse haben, wollen wir die Berichtspflicht, ähnlich wie es in anderen Rechtsvorschriften und insbesondere in den umweltrechtlichen Vorschriften geregelt ist, auf alle fünf Jahre festlegen, um anhand der erzielten Ergebnisse Diskussionen führen zu können.

Darüber hinaus – das ist ganz wichtig, wenn wir uns mit diesem Thema beschäftigen – ist im Gesetz eine sogenannte Evaluationspflicht festgelegt. Das bedeutet, dass wir als Gesetzgeber und hauptsächlich die Staatsregierung verpflichtet sind, sich damit auseinanderzusetzen, welche Folgen und Auswirkungen dieses Gesetz hat, um dann Maßnahmen zur Verbesserung vorzuschlagen. Wir wollen damit einen Beitrag dazu leisten, dass wir das Oberflächenwasser und das Grundwasser in Bayern, das vom Main bis an die Alpen vollkommen unterschiedlich strukturiert ist, so präsentieren, dass die Bevölkerung davon Kenntnis nimmt, dass wir uns diesem Thema intensiv widmen und uns nicht mit einfachen Maßnahmen begnügen, sondern tatsächlich Instrumente ansetzen, die kurzfristig und auch langfristig helfen, die Situation in Bayern zu stabilisieren und zu verbessern. Wir müssen die Situation verbessern. Der Status quo, auch wenn er im Verhältnis zu anderen Ländern nicht schlecht ist, kann uns nicht befriedigen. Es nützt uns nichts, wenn wir bis zum Hals im Wasser stehen und sagen, andere können schon nicht mehr atmen. Diese Denkweise ist uns fern.

Wir freuen uns auf die Diskussion über unsere Vorschläge. Unser Gesetzentwurf wird dann auch mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN einhergehen. Wir werben für unseren Entwurf, weil wir damit das Wasser in besonderer Weise in Obhut nehmen. Wir greifen damit ins Wassergesetz ein und respektieren erstmalig die Vorzüge und sinnvollen Instrumentarien des Kulturlandschaftsprogramms, das wir weiterführen wollen. Wir gehen davon aus, dass Pflicht und Freiwilligkeit einander nicht schaden, sondern sich ergänzen. Wir bitten in dem Zusammenhang um rege Diskussion und langfristig um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Otto Hünnerkopf von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Erst vor drei Wochen hatten wir einen Gesetzentwurf der GRÜNEN; Kollege Arnold hat es erwähnt. Diese Gesetzentwürfe machen deutlich, dass dieses Thema nach wie vor mit aller Ernsthaftigkeit betrachtet werden muss. Das ist auch in unserem Interesse, und das tun auch wir. In diesem Zusammenhang ist aber deutlich zu machen, dass wir unterschiedliche Ansätze haben, Regelungen für den Bereich der Gewässer zu treffen. Unser Credo ist nicht die ordnungspolitische Lösung, sondern die freiwillige und kooperative Lösung mit den Grundeigentü

mern und den Bewirtschaftern unserer Flächen. Das ist das grundsätzliche Problem, und deswegen werden wir nicht so schnell zusammenkommen können.

Wir werden über dieses Thema im Ausschuss weiter sorgfältigst diskutieren. Das sehen wir auch so. Ich will Ihnen aber Folgendes bewusst machen: Wir stehen nicht bei der Stunde null. Wir haben dort, wo es im Zusammenhang mit gewissen Vorgängen möglich war, kontinuierlich Pufferstreifen und Uferstreifen in großem Ausmaße geschaffen. Die Wasserwirtschaft, die vorwiegend an den Gewässern zweiter Ordnung tätig ist, versucht, kontinuierlich Streifen aufzukaufen und umzulegen. Ich wiederhole mich gerne. Ich habe über viele Jahre im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren dieses Thema vorangebracht und mit den Landwirten die erforderlichen Flächen vorgesehen. Wir sind auch auf freiwilliger Ebene weit vorangekommen.

Erwähnt worden ist, dass wir das Kulturlandschaftsprogramm erfolgreich eingesetzt haben. Wir können feststellen, dass nach den Erhebungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie jetzt noch ungefähr ein gutes Drittel der Gewässer sorgfältig angeschaut werden muss und dass dort entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Möglichkeiten des KULAP werden in Zukunft noch variabler sein. Sie werden uns helfen, dass wir weiter vorankommen. Eine neue Anforderung an die Landwirte wird uns – ich will nicht sagen: in einem Quantensprung, aber insgesamt – deutlich voranbringen. Es sind die Greening-Maßnahmen. Jeder Landwirt muss 5 % der Fläche, die er bewirtschaftet, als naturnahe Flächen unterschiedlicher Gestaltung zur Verfügung stellen. Da sind gerade die Flächen entlang von Fließgewässern interessant, weil ihm diese Fläche mit einem Faktor von 1,5 angerechnet wird. Würde er 100 Hektar bewirtschaften und dafür fünf Hektar Greening-Fläche anlegen müssen, müsste er bei Nutzung von Gewässerrandstreifen tatsächlich nur 3,5 Hektar anlegen. Er wird deshalb bevorzugt Flächen entlang von Fließgewässern suchen, wo in einem ganz anderen Maße als bisher diese Pufferstreifen und Uferstreifen genutzt werden können. Ich bin mir sicher, wir kommen auf dem Weg der Freiwilligkeit weiter.

Ich bin dafür, dass wir uns gelegentlich über ein Vorankommen berichten lassen. Eine Berichtspflicht im einjährigen und im fünfjährigen Turnus würde jedoch unwahrscheinlich hohe bürokratische Erhebungen mit sich bringen. Das wollen wir nicht unbedingt. Ich bin mir aber sicher, wir werden Erfolge in kürzester Zeit feststellen können. Lasst uns darüber weiter diskutie

ren. Wir werden dabei noch in die Tiefe gehen können. Wir werden aber grundsätzlich dabei bleiben, dass wir weiterhin den Weg der Freiwilligkeit und der Kooperation gehen. Wir werden aber auch die beiden Gesetzentwürfe der GRÜNEN und der SPD ernsthaft diskutieren.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat Kollege Nikolaus Kraus von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erwähnt worden: Vor drei Wochen haben wir fast den gleichen Gesetzentwurf beraten. Damals waren es vier Punkte, jetzt sind es fünf. Ich darf kurz auf die Punkte der GRÜNEN eingehen. Punkt 1 im Entwurf der GRÜNEN ist jetzt eigentlich der Punkt 3 im Entwurf der SPD. Ein Wort ist dort geändert worden. Es geht um die Beweidung. Das Thema Beweidung stand auch sehr stark in der Presse. Es ging dabei um den Wirtschaftsdünger der Tiere. Es war die Frage, ob die Tiere, die sich entlang von Bächen und Flüssen bewegen und grasen, dort ihr Geschäft verrichten dürfen. Beweidung schließt die Ausbringung von Wirtschaftsdünger nicht aus, was uns ganz wichtig ist.

Der Punkt 2 des Entwurfs der GRÜNEN ist der Punkt 1 im Antrag der SPD. Dort wurde wieder ein Wort geändert: Im Original hieß es Umbruchverbot, und jetzt heißt es Umwandlungsverbot. Punkt 4 ist wirklich wortgleich. Da kann man nichts ergänzen. Bei Punkt 5 könnten wir sogar mitgehen. Da geht es darum, wie man an den Gewässerrandstreifen mit Ablagerungen umgeht, damit die Fließfähigkeit der Gewässer erhalten bleibt.