Protocol of the Session on November 27, 2014

(Unruhe)

- Ich bitte, etwas aufzupassen! – Ich komme zunächst zur einfachen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/4494. Das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Gegenstimmen bitte. – CSU. Enthaltungen? – FREIE WÄHLER.

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Wir haben das akustisch nicht mitbekommen!)

- Der Antrag der GRÜNEN. Ich bitte, den Arm zu heben.

(Zurufe von der SPD: Wir stimmen zu!)

Zustimmung? – Bitte die Arme heben! Ordnung muss schon sein. – Ich frage noch einmal. Ich habe die Zustimmung abgefragt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zugestimmt. Ich habe die Gegenstimmen abgefragt. Das war die Fraktion der CSU. Gibt es Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Die SPD hat - -. Gut.

(Martin Güll (SPD): Wir stimmen zu! – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Zustimmung! – Lachen bei der CSU)

Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

- Also wir hier oben haben Zeit!

(Zurufe von der CSU: Wir auch!)

- Sie auch. Dann passt das ja. Aber wenn Sie nicht ruhig sind, können Sie das nicht verstehen. – Ich komme jetzt zur einfachen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/4495. Das ist der Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich komme zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/4468. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung. Ich eröffne hiermit die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 14.44 bis 14.49 Uhr)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Abstimmung ist geschlossen. Wir werden die Stimmkarten außerhalb des Saales auszählen. – Ich komme nun zum nächsten Tagesordnungspunkt.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Maßnahmen gegen Verordnung über geschützten Landschaftsbestandteil "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" ergreifen (Drs. 17/4469)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von Brunn, Kathi Petersen u. a. und Fraktion (SPD) Steigerwald: Ernsthafte Bewerbung statt Trittsteinkonzept (Drs. 17/4476)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Dr. Christian Magerl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Welterbe Steigerwald (Drs. 17/4496)

Ich darf schon jetzt ankündigen, dass zum Antrag der FREIEN WÄHLER und zum Antrag der SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt wurde. – Ich er

öffne nun die gemeinsame Aussprache und bitte Herrn Dr. Fahn an das Rednerpult.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema Steigerwald beschäftigt uns eigentlich schon seit dem Jahr 2008. Jedes Jahr steht es mindestens einmal auf der Tagesordnung hier im Landtag, das letzte Mal war das am 4.6. der Fall, also vor einigen Monaten. Es geht um eine ganz interessante Sache, nämlich um die Ausweisung des Gebietes "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" mit einer Größe von 757 Hektar als geschützten Landschaftsbestandteil. Dabei geht es um die Frage, ob das rechtswidrig ist, wie ist die rechtliche Beurteilung. Das ist auch der erste Punkt unseres Antrags.

Schon Ende des Jahres 2013 teilte mir das Umweltministerium auf eine Schriftliche Anfrage mit, dass man hier aufgrund der Größe des Gebietes rechtlich völliges Neuland betreten würde. Eigentlich darf es sich nur um Einzelbäume, Hecken oder Baumgruppen handeln. Bereits Ende Januar 2014 verlautete der Verein "Unser Steigerwald", dass diese Maßnahme rechtswidrig sei. Er begründete dies mit einem 15-seitigen Gutachten eines Professors Werner Schneider. Dieses Gutachten vom 24. Januar sagt ganz klar, dass es sich um den Schutz einzelner Elemente handeln müsse, was aber angesichts der Größe, wie gesagt, nicht der Fall sei. Schlussfolgerung: Diese Maßnahme ist rechtswidrig.

Interessant ist, dass der CSU-Abgeordnete Steffen Vogel am 18. April auf dieses Gutachten verwiesen und Ministerpräsident Seehofer und Staatsminister Dr. Marcel Huber aufgefordert hat, entsprechend tätig zu werden. MdL Vogel wies darauf hin, dass die Staatsregierung das Landratsamt im Rahmen der Fachaufsicht anweisen könnte, diese rechtswidrige Maßnahme zu unterlassen. Dr. Christian Magerl, der nachher auch noch sprechen wird, fragte am 22. August noch einmal nach. Ihm wurde vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitgeteilt, dass die fachlichen und rechtlichen Bedenken zur Kenntnis gebracht worden seien.

Interessant ist das Gutachten, das die Rechtsanwaltskanzlei Seuffert im Auftrag der Bayerischen Staatsforsten am 18. September 2014 vorgelegt hat. Ich zitiere: Unsere rechtliche Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Verordnung des Landratsamtes Bamberg vom 16.04.2014 von der Ermächtigungsgrundlage des § 29 Bundesnaturschutzgesetz nicht gedeckt und damit rechtswidrig ist.

Nach Auffassung dieser Rechtsanwaltskanzlei sei deshalb diese Verordnung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines Normenkontrollantrags für unwirksam zu erklären. Diesen Antrag könnten die Bayerischen Staatsforsten stellen. Unterbleibt dieser Normenkontrollantrag, bleibt die Verordnung wirksam.

Am 22. Oktober 2014 erhob die Gemeinde Rauhenebrach Widerspruch gegen diese Verordnung und trug folgende Argumente vor: fehlende Schutzwürdigkeit bzw. Schutzbedürftigkeit und fachliche Mängel, VorOrt-Erkundungen hätten nicht stattgefunden, § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes biete keine Ermächtigungsgrundlage zur Ausweisung eines Schutzgebietes, den Anwohnern, die sich mit Brennholz versorgen wollten, entstünden Nachteile.

Fazit: Wenn diese Verordnung nach diesem Gutachten rechtswidrig ist, muss sie zurückgenommen werden. Ich bin gespannt, wie sich die CSU-Fraktion dazu positionieren wird. Am letzten Montag hat ein großes Spitzengespräch stattgefunden. Das Ergebnis war, dass das Schutzgebiet spätestens zum 1. Februar 2015 zurückgenommen werden muss. Deshalb interessiert mich sehr, was diesbezüglich geplant ist.

(Jürgen W. Heike (CSU): Lassen Sie sich überraschen!)

- Ich lasse mich überraschen. Ich warte schon gespannt auf die Antwort. – Noch einmal unsere Position im Schnelldurchlauf:

Erstens. Wir begrüßen das Trittsteinkonzept statt Großflächenstilllegungen. Wir haben einen sehr guten Kontakt zu dem Forstamtsdirektor Mergner. Er hat uns gesagt, dass bereits jetzt 10 % der Fläche des Steigerwalds aus der Nutzung genommen sind.

Zweitens. Wir wollen eine Weiterentwicklung der Naturschutzkonzepte im Steigerwald unter dem Motto "Schützen trotz Nützen".

Drittens. Wir wollen die Artenvielfalt und die wirtschaftliche Nutzung gleichermaßen fördern. Das Brennholz ist eine sehr wichtige Energiequelle. Dabei soll es auch bleiben.

Viertens. Wir wollen, dass die Nutzung des Eigentums weiterhin möglich ist. Wir wollen den Mittelstand fördern. Viele Sägewerksbesitzer können nicht nachvollziehen, dass Flächenstilllegungen gefordert werden, gleichzeitig aber Einverständnis damit besteht, dass Holz aus gerodeten Urwäldern Südamerikas importiert wird.

Fünftens. Wir wollen isolierte Naturschutzmaßnahmen. Statt eines Nationalparks soll zum Beispiel ein integratives Naturschutzkonzept geschaffen werden, mit dem auf der ganzen Fläche Bayerns Waldwirtschaft auf einem hohen Naturschutzniveau betrieben werden kann.

Wir wollen außerdem ein landkreisübergreifendes Konzept im Dialog mit den Bürgern. Wir wollen außerdem den Tourismus im Steigerwald nachhaltig fördern. DA besteht sicherlich noch Steigerungsbedarf. Wir brauchen hier keine Symbolpolitik, sondern eine bessere Vernetzung. Dies beginnt beim Breitband und muss mit hauptamtlichen Strukturen im Tourismus weitergeführt werden. Wir wollen das neue Umweltzentrum Handthal und das bestehende Umweltzentrum "UBiZ" in Oberaurach gleichermaßen fördern. Gerade für junge Menschen gilt: Nur das, was man kennt, schützt man auch. Beide Einrichtungen sind wichtig und notwendig und werden von uns sehr begrüßt.

Wir wollen, dass unter den Menschen im Steigerwald wieder ein größeres Wir-Gefühl entsteht, das die gesamte Region nach vorn bringt. Inwieweit der sogenannte Seehofer-Kompromiss von letzter Woche ein Fortschritt ist, darüber wird sehr kontrovers diskutiert. Wir FREIEN WÄHLER sagen: Dieser Kompromiss ist eine temporäre Beruhigungspille.

Ich komme damit zum Schluss. Mein Kollege Dr. Leopold Herz wird dieses Thema ebenfalls beleuchten. Uns stört, dass schon wieder über neue Konzepte diskutiert wird, obwohl noch nicht einmal die Beschlüsse des Landtags hierzu vom 04.06.2014 umgesetzt sind. Machen Sie doch zunächst einmal einen Vorschlag, wie die Beschlüsse des Bayerischen Landtags umgesetzt werden können. Unser Vorschlag war eine Verbesserung des Trittsteinkonzepts statt Flächenstilllegungen. Diesem Vorschlag ist der Bayerische Landtag mit seinem Beschluss gefolgt. Das ist sinnvoll und notwendig, und das verstehen auch die Bürger.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich bitte jetzt Herrn Kollegen Florian von Brunn ans Rednerpult.

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die FREIEN WÄHLER fordern die Aufhebung des Schutzgebiets "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst". Sie berufen sich dabei auf das von den Bayerischen Staatsforsten bestellte Gutachten und wollen, dass wir heute das Zustandekommen dieses Schutzgebiets für rechtswidrig erklären.

Sehr geehrte Damen und Herren, ob die Verordnung über das Schutzgebiet rechtswidrig ist, stellt nicht der Gutachter einer Streitpartei fest. Das stellt auch nicht der Bayerische Landtag fest, sondern dies stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens fest. Das möchte ich ausdrücklich festhalten.

Sie fordern, dass die Staatsregierung das Schutzgebiet aufheben soll. Das will die Staatsregierung ohnehin. Vor zehn Tagen haben der Herr Ministerpräsident, Herr Staatsminister Dr. Huber, Frau Staatsministerin Scharf und Herr Staatsminister Brunner sowie drei Landräte aus dem Steigerwald folgendes vereinbart: Man will keinen Nationalpark. Frau Scharf und Herr Brunner sollen im Januar 2015 ein neues Konzept, ich nenne es einmal "Pseudoschutzkonzept", vorlegen, das auf den Trittsteinen der Staatsforsten aufbaut. Dadurch wird das geschützte Gebiet um 600 Hektar verkleinert, und die Staatsregierung will im Februar das Denzlersche Schutzgebiet aufheben. Das, Frau Scharf, wäre dann eine Ihrer ersten folgenreichen Handlungen als neue Umweltministerin: Sie heben ein nennenswertes Schutzgebiet auf und schaffen ein Feigenblatt-Naturschutzgebiet als Ersatz.

(Beifall bei der SPD)

Das ist dann das wahre Ergebnis, wenn der Herr Ministerpräsident in Bamberg verspricht, die Situation im Steigerwald noch vor Weihnachten zu befrieden. Gleichzeitig will die Staatsregierung bis auf den Herrn Innenstaatssekretär Eck offensichtlich jetzt aber ein Weltnaturerbe Steigerwald. Wir werden mit großem Interesse verfolgen, wer bei Ihnen letztlich den Ton angibt.

Frau Scharf hat in ihrer Pressekonferenz am 18. November dazu gesagt: "Wir wollen einen Eintrag des Steigerwalds in die Geschichtsbücher" – Darunter geht es bei Ihnen offensichtlich nicht mehr. – "Dazu wollen wir im Steigerwald das erste Weltnaturerbe in Bayern schaffen." Weiter: "Die einmaligen Buchenwälder des Steigerwalds seien naturschutzfachlich von höchstem Wert und von nationaler Bedeutung."

Ich unterstreiche das mit Blick auch auf die FREIEN WÄHLER. Sie schreiben etwas anderes in Ihrem Antrag! "Naturschutzfachlich von höchstem Wert und von nationaler Bedeutung." Warum handeln Sie dann nicht so? Nach Aussage der Frau Umweltministerin braucht man für ein Weltnaturerbe mindestens ein Biosphärenreservat oder ein Naturschutzgebiet, und wörtlich heißt es in ihrem Statement zur Pressekonferenz: "Das Trittsteinkonzept der Staatforsten allein reicht hierfür nicht aus." Das muss man sich auf der