Protocol of the Session on November 27, 2014

Ich unterstreiche das mit Blick auch auf die FREIEN WÄHLER. Sie schreiben etwas anderes in Ihrem Antrag! "Naturschutzfachlich von höchstem Wert und von nationaler Bedeutung." Warum handeln Sie dann nicht so? Nach Aussage der Frau Umweltministerin braucht man für ein Weltnaturerbe mindestens ein Biosphärenreservat oder ein Naturschutzgebiet, und wörtlich heißt es in ihrem Statement zur Pressekonferenz: "Das Trittsteinkonzept der Staatforsten allein reicht hierfür nicht aus." Das muss man sich auf der

Zunge zergehen lassen. Ihr viel gerühmtes Trittsteinkonzept reicht nach Ihren eigenen Worten nicht dafür aus.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Also lassen wir es bleiben!)

Aber, wohlgemerkt auch die zusätzlichen 134 Hektar Trittsteine, mit denen Sie jetzt jonglieren, reichen nie und nimmer für ein Weltnaturerbe. An ein Weltnaturerbe werden von der UNESCO sehr viel strengere Maßstäbe angelegt. Das Schutzgebiet "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" mit den beiden bestehenden Naturwaldreservaten erfüllt wahrscheinlich gerade eben die Voraussetzungen. Das ist aber der unterste Rand des Möglichen, und das wollen Sie jetzt abschaffen.

Für mich gibt es nur eine Schlussfolgerung, wenn ich das in Zusammenhang bringe mit Ihrer Forderung bzw. Ihrem Wunsch, ein Weltnaturerbe einzurichten: Sie wollen den Menschen Sand in die Augen streuen.

(Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER): Das kann sein!)

In der gleichen Pressekonferenz hat Frau Scharf als herausragende Tourismusbeispiele die beiden Nationalparks Bayerischer Wald und Berchtesgaden genannt. Diese beiden bringen nach ihren Worten jedes Jahr 2 Millionen Besucher und – ich betone das ausdrücklich – 36 Millionen Euro an Wertschöpfung. 36 Millionen Euro! Man kann dann doch nur schlussfolgern, dass auch ein Weltnaturerbe ein enormer Antrieb für den Tourismus in der Region wäre.

(Beifall bei der SPD)

Das heißt aber auch, wenn man das weiterdenkt, dass die Gegner eines Weltnaturerbes und eines Nationalparks – und unter ihnen mindestens ein Mitglied der Staatsregierung – der Region Steigerwald in den vergangenen Jahren bereits einen Millionenschaden bereitet haben. Bereits im Jahr 2007 hat das Bundesamt für Naturschutz den Steigerwald als Weltnaturerbe vorgeschlagen, auf Platz 5 der nationalen Vorschlagsliste. Er konnte damals aber nicht an die UNESCO gemeldet werden, weil es das dafür notwendige Schutzgebiet nicht gab; dafür kam dann ein Gebiet aus Brandenburg von Platz 6 zum Zug. Das ist der Schaden, den Sie mit Ihrer Politik angerichtet haben. Das ist Ihre Heimatpolitik konkret.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen das nicht. Wir wollen eine wirkliche Chance für die Region. Deswegen sagen wir Nein zum Antrag der FREIEN WÄHLER, und Finger weg vom

Schutzgebiet. Wir stimmen dem Antrag der GRÜNEN zu und fordern ein Ja zum Weltnaturerbe und endlich eine Machbarkeitsstudie für einen Nationalpark in Franken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön! – Ich bitte Herrn Dr. Magerl zum Rednerpult.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Vorab gleich unsere Voten zu den beiden anderen Anträgen: Wir werden dem SPD-Antrag aus vollem Herzen, sage ich in diesem Fall, zustimmen. Er ist wirklich gut und geht in die richtige Richtung.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Und unseren aus vollem Herzen ablehnen!)

Den Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir ablehnen, weil er völlig daneben ist. Das muss man vorweg schon einmal sagen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir fordern mit unserem Antrag zum einen, dass der Landtag begrüßt, dass die Bayerische Staatsregierung endlich der Forderung nachkommt, die in der Region ja schon lange vorhanden war und die auch von uns immer wieder kam, den Steigerwald als Welterbe bei der UNESCO anzumelden. Das begrüßen wir grundsätzlich.

Wir fordern die Staatsregierung außerdem auf, den Landschaftsbestandteil "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" als Grundlage dieser Bewerbung als Welterbe zu verwenden. Hier unterscheidet sich unsere Auffassung sehr klar von dem, was die Staatsregierung macht. Wir sagen genauso wie die SPD: Das, was wir haben – den geschützten Landschaftsbestandteil und die Naturwaldreservate –, ist absolut die unterste Grenze.

Ich möchte es noch einmal betonen: Die fünf Buchenwälder, die von Deutschland angemeldet wurden, sind Bestandteil eines grenzüberschreitenden Naturerbes. Hier sind wir dann auch im internationalen Rahmen tätig: denn der offizielle Name bei der UNESCO heißt "Buchenurwälder der Karpaten und Alte Buchenwälder Deutschlands". Von den fünf sind vier Bestandteil eines Nationalparks, der fünfte ist ein Biosphärenreservat und Naturschutzgebiet. Das sind jeweils sehr hohe Schutzgebietskategorien, und diese sind durchgegangen.

Bayern hat bis heute noch kein Gebiet vorgeschlagen. Ich finde das sehr rückständig, dass wir unserer Ver

antwortung, was Buchenwälder anbelangt, in keiner Art und Weise nachkommen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeord- neten Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER))

Ich sage das jetzt in erster Linie in Richtung der FREIEN WÄHLER, aber auch der CSU, weil sie vollmundig aus dem hohlen Bauch heraus in ihrem Antrag schreiben, der Wald sei quasi mehr oder weniger naturschutzfachlich nichts wert. Es gibt eine vom Umweltbundesministerium in Auftrag gegebene Studie zu den Buchenwäldern in Deutschland. Der Steigerwald erhält darin die Note 2,7 und damit die fünftbeste Einstufung in Deutschland.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Obwohl er nicht geschützt war! – Zurufe von der SPD – Unruhe)

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen an der Schutzwürdigkeit dieses Gebietes und auch an seiner Eignung als Nationalpark keine Zweifel. Ich sage das hier an dieser Stelle noch einmal ganz klar.

(Zuruf des Abgeordneten Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER))

Die FREIEN WÄHLER schlagen jetzt vor, und die Staatsregierung hat es auch angekündigt, von 757 Hektar geschütztem Landschaftsbestandteil hinunter auf ein Trittsteinkonzept mit nur noch 134 Hektar zu gehen. Dieses sogenannte Trittsteinkonzept wurde in erster Linie für den Wirtschaftswald entwickelt, das muss man klar und deutlich sagen. Es wurde nicht aus naturschutzfachlicher Sicht, sondern letztendlich aus der Sicht des Wirtschaftswaldes gemacht.

Dann fordern Sie festzustellen – die Forderung kam ja auch vonseiten der CSU immer wieder –, das Ganze sei rechtswidrig. Erstens haben wir, wie gesagt, die Gewaltenteilung. Daher ist es Sache der Verwaltungsgerichte, das festzustellen. Das ist das eine. Das Zweite ist – ich sage Ihnen das nur – es gibt in Deutschland in Sachsen-Anhalt, im Landkreis Börde einen geschützten Landschaftsbestandteil, der 3.000 Hektar umfasst, ein Großschutzgebiet für die Großtrappe. In anderen Bundesländern geht es also. Ich vermag nicht zu erkennen, dass das Vorgehen des hervorragenden Juristen Denzler als Landrat von Bamberg – er gehört übrigens Ihrer Partei an, Herr Kreuzer in irgendeiner Art und Weise juristisch zu beanstanden ist.

(Zuruf des Abgeordneten Thomas Kreuzer (CSU) – Zuruf des Abgeordneten Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER))

Wir fordern klar und deutlich: Der geschützte Landschaftsbestandteil muss erhalten bleiben. Hände weg von dieser Schutzverordnung! Sie muss bleiben, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ohne Schutzgebiet – das muss man klar und deutlich feststellen – ist der Antrag von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Wenn Sie vorhaben, das Schutzgebiet wegzuwischen, ist er als Mogelpackung zu bezeichnen. Anders kann ich das nicht bewerten. Sie schlagen hier etwas vor, von dem Sie wissen, dass es ohnehin von der UNESCO abgelehnt wird, weil der entsprechende Schutz des Waldes hier nicht gewährleistet ist.

Im Übrigen wurde die Anfrage bereits zitiert, in deren Beantwortung von der Staatskanzlei erklärt wurde, man wolle das nur im Einklang mit der Bevölkerung machen. Soweit ich weiß, liegt das Schutzgebiet zu 100 % im Bereich der Gemeinde Ebrach. Dort ist der Gemeinderat, das heißt, die Menschen vor Ort, für dieses Schutzgebiet. Das ist mein Kenntnisstand.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe den Eindruck, dass Sie allmählich gemerkt haben, dass sich in der Bevölkerung der Wind etwas dreht. Herr Eck gerät mit seiner Kampagne gegen den Nationalpark und gegen das Schutzgebiet immer mehr ins Hintertreffen. Sie wollen jetzt den Weg des Sand-in-die-Augen-Streuens gehen.

Als Drittes fordern wir in unserem Dringlichkeitsantrag, dass endlich die Machbarkeitsstudie für einen Nationalpark Steigerwald in die Gänge kommt. Sie wurde bereits im September 2007 vom damaligen Umweltminister Schnappauf angekündigt. Er hat angekündigt, eine Machbarkeitsstudie zu finanzieren. Bis heute ist nichts geschehen. Eine Machbarkeitsstudie wäre hervorragend geeignet, um die Sachargumente zu sammeln, zu sichten, zu bewerten und die Diskussion auf eine sachliche Grundlage zu stellen.

Ich bitte Sie deshalb, den Dringlichkeitsanträgen von SPD und GRÜNEN zuzustimmen, da sie in die richtige Richtung gehen, und den Antrag der FREIEN WÄHLER abzulehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Bitte verbleiben Sie am Rednerpult. Herr Kollege Dr. Fahn hat eine Zwischenbemerkung angemeldet.

Verehrter Kollege Magerl, es

geht nicht nur um die Trittsteine. Im Steigerwald gibt es laut Forstamt Ebrach 450 Hektar Naturwaldreservat, und dann gibt es noch die Biotopbäume. Wenn Sie das alles zusammenzählen, kommen Sie auf 10,6 % quasi geschützte Fläche. Wir sind der Meinung, dass das gut ist, wenn man es mit der von der Bundesregierung genannten 10-Prozent-Marke vergleicht.

(Zuruf von der SPD: Das ist doch etwas ande- res!)

Nein, das ist nichts Anderes.

Zweiter Punkt: Sie haben von einer gewissen Größe gesprochen. In dem Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Seuffert steht ganz klar: In Bayern gibt es 1.600 geschützte Landschaftsteile mit einer durchschnittlichen Größe von 4,3 Hektar. Es gibt nur zehn, die zwischen 50 und 100 Hektar groß sind. Aber keines ist so groß wie dieses mit 757 Hektar. Es wird weiter ausgeführt, dass das auch bundesweit gilt. Alle Schutzgebiete sind viel, viel kleiner. Das von Ihnen Genannte ist die einzige Ausnahme. Wenn Sie alle anderen zusammenzählen, dann sehen Sie, dass alle anderen Landschaftsbestandteile wesentlich kleiner sind.

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Fahn, für die zwei Anmerkungen.

Zum Ersten, zu den 10 %, die in der nationalen Strategie zum Schutz der Biodiversität enthalten sind. Die Aufnahme erfolgte im Übrigen mit Zustimmung des damaligen Landwirtschafts- und Forstministers Seehofer. Dabei geht es um Flächen im Wirtschaftswald. Es geht nicht um Flächen und Bereiche, die als Weltnaturerbe angemeldet werden sollen. Ich brauche dafür deutlich mehr und einen anderen Schutz als das, was momentan im Steigerwald vorhanden ist. Insofern geht diese Argumentation ins Leere.

Zum Zweiten, zur Größe: Auch ich kenne das Gutachten. Wir haben auch in Bayern Landschaftsbestandteile mit einer Größe von bis zu ungefähr 100 Hektar. Das ist weit mehr als das, was Sie vorher ausgeführt haben. Da geht es nicht um Baumkronen und einzelne Bäume. Das kann bei einem geschützten Landschaftsbestandteil sehr wohl gehen, aber es hat immer schon, auch im alten Naturschutzrecht, den Begriff eines flächenhaften Naturdenkmals gegeben, das unter Schutz gestellt worden ist. Ich habe mir die Kommentare zum Gesetz von oben bis unten durchgelesen und feststellen müssen: Nirgendwo im Gesetz und im Kommentar ist ein Deckel nach oben enthalten, der den Flächenbestandteil in irgendeiner Art und Weise begrenzen würde. Insofern komme ich zu

dem Ergebnis, dass diese Ausweisung nicht rechtswidrig ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)