Protocol of the Session on November 12, 2014

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb ist die Aussprache hiermit geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und ich bitte jetzt um Aufmerksamkeit, weil das Ganze doch etwas umfänglich wird.

Wir kommen zunächst zu der von der SPD-Fraktion beantragten Einzelabstimmung über den § 1 Nummer 2. Einschlägig sind hier die Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf den Drucksachen 17/3415 bis 3417, über die auf Antrag der SPD-Fraktion ebenfalls einzeln abgestimmt werden soll. Ich lasse deshalb jetzt vorweg über diese Änderungsanträge einzeln abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag auf der Drucksache 17/3415 zustimmen möchte, den bitte ich um das

Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit ist dem Änderungsantrag zugestimmt worden.

Wer dem Änderungsantrag auf der Drucksache 17/3416 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU. Gegenstimmen? – SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Dann ist dem Änderungsantrag zugestimmt worden.

Wer dem Änderungsantrag auf der Drucksache 17/3417 zustimmen möchte, den bitte ich auch hier um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dem Änderungsantrag ist zugestimmt worden.

Wir kommen jetzt zur Einzelabstimmung über den § 1 Nummer 2. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Im Einzelnen verweise ich insoweit auf die Drucksache 17/4099. Zudem ist noch eine redaktionelle Änderung veranlasst. In § 1 Nummer 2 Buchstabe b sind im neu eingefügten Absatz 5 des Artikels 82 der Bayerischen Bauordnung im Satz 1 die Worte "§ 1 Nr. 7" durch die Worte "§ 1 Abs. 7" zu ersetzen. Wer dem § 1 Nummer 2 in der Fassung des federführenden Ausschusses mit dieser redaktionellen Änderung zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist es so beschlossen.

Die beantragte Einzelabstimmung ist damit abgeschlossen. Zum Ende der Zweiten Lesung ist nach unserer Geschäftsordnung nunmehr über alle Teile der Gesetzesvorlage gemeinsam abzustimmen.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/2137, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/3415 bis 3417 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie auf der Drucksache 17/4099 zugrunde.

Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt dieser Beschlussempfehlung zu, allerdings mit der Maßgabe von weiteren Änderungen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/4099. Zudem ist noch eine redaktionelle Änderung veran

lasst. In § 1 Nr. 2 b sind im neu eingefügten Absatz 5 des Artikels 82 der Bayerischen Bauordnung in Satz 1 die Worte "§ 1 Nr. 7" durch die Worte "§ 1 Abs. 7" zu ersetzen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses mit dieser redaktionellen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Dann ist das so beschlossen.

Die SPD-Fraktion hat zu diesem Gesetzentwurf eine Dritte Lesung beantragt und verlangt, diese nicht unmittelbar im Anschluss an die Zweite Lesung, sondern erst im nächsten Plenum am 27. November 2014 durchzuführen. Dies stellt einen Geschäftsordnungsantrag dar, zu dem ich jetzt das Wort erteilte. Kollege Halbleib ist der erste Redner.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen den Antrag auf Dritte Lesung nicht für diese Plenarsitzung, sondern für die nächste Sitzung. Besser noch wäre die letzte Plenarwoche vor Weihnachten. Wir stellen diesen Geschäftsordnungsantrag nicht nur im Interesse der Oppositionsfraktionen. Wir stellen den Antrag ebenfalls im Interesse des gesamten Parlaments. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, wir stellen diesen Antrag auch in Ihrem wohlverstandenen Interesse. Wenn etwas richtig ist, sollten auch Sie dies akzeptieren. Sie haben in Zweiter Lesung ein Gesetz beschlossen, bei dem massive rechtliche und tatsächliche Zweifel in Bezug auf die Qualität, den Inhalt und die Klarheit der Regelungen bestehen. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Fast alle Fachleute, die im parlamentarischen Verfahren befragt wurden, haben diese Bedenken geteilt. Das sollten Sie zumindest würdigen und zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Der zweite Punkt: An dieser Stelle geht es ums Eingemachte. Wie findet kommunale Selbstverwaltung statt? Wie sollen die verfassungsmäßigen Rechte mehrerer Kommunen untereinander abgewogen werden? Sie können über die Opposition sagen, was Sie wollen. Dass sich aber Herr Huber hinstellt und die Meinung des Bayerischen Gemeindetages, der 2.000 Bürgermeister in diesem Freistaat umfasst, als Schönwettermeinung darlegt, ist ein unpassender Umgang mit der kommunalen Ebene. Der Bayerische Gemeindetag spricht sich klar gegen dieses Gesetz in dieser Form aus. Er spricht von Planlosigkeit in ge

setzlicher Form. Sie sollten zumindest zur Kenntnis nehmen, dass die kommunale Selbstverwaltung auch nach Meinung des Bayerischen Gemeindetages im Feuer steht.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Der dritte Punkt: Es kann nicht sein, dass Sie zu einer zentralen Frage, nämlich zur Energiepolitik und zur Energiewende, über Ihre Wirtschaftsministerin zu einem Dialogforum einladen, in dem es um die Zukunft der Windkraft geht, und schon vorab durch Ihre Mehrheit einen Beschluss herbeiführen wollen. Die Dialogoffensive und Ihre Schaffung von vollendeten Tatsachen passen nicht zusammen. Deswegen tut uns diese Dritte Lesung insgesamt gut.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Sie sollten die Zeit wirklich nutzen, um noch einmal über die Argumente nachzudenken. Ich bin mir sicher, dass der Kollege von der CSU, der jetzt auf diesen Geschäftsordnungsantrag antworten wird, das Lied vom Missbrauch der Geschäftsordnung durch die Opposition, von Verzögerungstaktik und von Mätzchen singen wird. "Mätzchen" ist das Lieblingswort des Herrn Kollegen Kreuzer zu allen Dingen, die die Opposition fordert. Das sind alles "Mätzchen". Ich sage Ihnen: Dieser Vorwurf trifft Sie in dieser Sache selbst. Sie haben die Geschäftsordnung missbraucht. Sie haben Verzögerungstaktik betrieben. Sie haben Mätzchen gemacht.

Wenn der Kollege Huber am Rednerpult nicht nur schlaue Worte gebraucht hätte, sondern im Ausschuss einen ordnungsgemäß eingebrachten Antrag auf Anhörung im Oktober zur Entscheidung zugelassen hätte, hätten wir zu den Änderungsanträgen eine Anhörung zu den sachlichen Knackpunkten dieses Gesetzes bekommen. Wir hätten die Oppositionsrechte geachtet. Wir hätten ebenfalls das Recht der Mehrheit der CSU-Fraktion geachtet, dieses Gesetz noch in diesem Jahr abzuschließen. Das wollten Sie als CSU-Fraktion definitiv nicht. Sie haben diese Absicht mit Verstoß gegen die Geschäftsordnung hintertrieben.

Dafür kann es nur zwei Gründe geben. Entweder hatten Sie Angst vor den inhaltlichen Argumenten der Experten, oder Sie fallen in die Haltung zurück, die Sie schon deutlich transportiert haben und die jetzt wieder kommt. Im Gefühl der Zweidrittelmehrheit wischen Sie jetzt alle Argumente vom Tisch. Zwar haben Sie das Recht dazu, die Argumente stehen jedoch nicht auf Ihrer Seite.

Deswegen nutzten Sie die Zeit, um zu überlegen. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Ich glaube, das ist insgesamt für den Landtag und die Regelung, die wir treffen, gut. Es kann nicht sein, dass wir als Landtag offene Fragen nicht beantworten. Geben Sie der Vernunft, dem Argument, eine Chance. Ersetzen Sie die Argumente der Vernunft nicht durch das Argument der Mehrheit. Geben Sie uns durch die Dritte Lesung eine Chance auf ein wirklich gutes Gesetz. Das in der Zweiten Lesung beschlossene Gesetz ist es definitiv nicht.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. Nach § 106 Absatz 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Zellmeier von der CSU-Fraktion das Wort zur Gegenrede. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! § 53 unserer Geschäftsordnung besagt ganz klar, die Dritte Lesung kann durchgeführt werden, wenn die Beschlüsse der Zweiten Lesung ausgehändigt sind. Bei der Dauer der heutigen Sitzung ist das leicht möglich. Das heißt, wir können heute die Dritte Lesung durchführen, und wir werden sie durchführen. Gute Argumente von Ihrer Seite, die wir noch abwägen könnten, gibt es nicht. Seit dem Sommer diskutieren wir über die 10-H-Regelung. Wenn jemand die Geschäftsordnung missbraucht, ist das die Opposition.

(Beifall bei der CSU)

Ihnen geht es nur um eine Schauveranstaltung und eine Verzögerungstaktik. Sie machen die ganze Zeit nichts anderes. Sie wollen, dass die Bürger weiterhin schutzlos bleiben.

(Beifall bei der CSU – Widerspruch bei den GRÜ- NEN)

Sie wollen, dass die Gemeinden weiterhin weniger Entscheidungsmöglichkeiten haben. Sie wollen weiterhin den Bürgerwillen missachten. Das wollen wir nicht. Darum wird heute abgestimmt. Wir werden die Dritte Lesung heute durchführen. Für die CSU-Fraktion hat der Bürgerwille Vorrang und nicht die taktischen Spielereien der Opposition.

(Zurufe von der CSU: Bravo! – Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. Ich lasse jetzt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen. Wer dem Antrag

der SPD-Fraktion, die Dritte Lesung des Gesetzentwurfs erst im nächsten Plenum am 27. November 2014 durchzuführen, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Enthaltungen? – Ich sehe keine. Der Geschäftsordnungsantrag ist abgelehnt.

Nachdem gegen die sofortige Durchführung der Dritten Lesung schriftlicher Widerspruch von der SPDFraktion erhoben wurde, kann diese erst nach Verteilung des Beschlusses der Zweiten Lesung erfolgen. Deswegen fahre ich mit der Tagesordnung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Markus Blume, Oliver Jörg u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Isabell Zacharias, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Katharina Schulze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule für Politik München (Drs. 17/2627) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache erst, wenn sich das Plenum wieder beruhigt hat. Ich bitte diejenigen, die im Plenarsaal bleiben wollen, die Plätze einzunehmen. Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Markus Blume von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Wir behandeln den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule für Politik heute abschließend. Das ist zugegebenermaßen ein Thema von weit geringerer Reichweite und glücklicherweise eines, bei dem Regierungsfraktion und Opposition hier im Hohen Hause ganz im Gegensatz zu dem, was wir gerade diskutiert haben, zu jedem Zeitpunkt in dieselbe Richtung gedacht haben und gemeinsam unterwegs waren. Ich will es deswegen einigermaßen kurz machen und stelle fest, dass das Gesetz über die Hochschule für Politik, das wir am Ende der letzten Legislaturperiode novelliert hatten, noch einmal zur Novelle anstand,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

weil wir gemeinsam einen Weg suchen wollten, um diese Hochschule in eine gute Zukunft zu führen. Die gute Zukunft für diese Hochschule hat sich nach reiflicher Überlegung so gestaltet, dass wir für diese Hochschule eine neue Trägeruniversität brauchen, die wir in der Technischen Universität München gefunden haben. Ich freue mich, dass dieser Reformschritt, den wir gemeinsam gedacht und gemeinsam auf den Weg gebracht haben, erkennbar in die richtige Richtung geht und dem Ziel Rechnung trägt, die Hochschule für Politik München in der europäischen Hochschullandschaft zusammen mit der Technischen Universität München zu etwas ganz Besonderem zu machen. Politikwissenschaftliche Forschung und Ausbildung sollen an den Stellen neu gedacht werden, wo es um die Verbindung von Technik und gesellschaftlicher Dimension geht. Das beschäftigt uns in diesen Tagen in vielen Podiumsdiskussionen. Wir schaffen hier in Zusammenarbeit mit der TU etwas deutschlandweit, ja vielleicht europaweit Einzigartiges. Wir glauben deshalb, dass das Geld zur Stärkung der Hochschule für Politik gut angelegt ist.

Wir mussten diesen Gesetzentwurf einbringen und die Änderungen vornehmen, um diesem Trägerwechsel Rechnung zu tragen. Ich möchte nicht auf die Details eingehen, will allerdings hervorheben, dass hier ein gutes Stück Parlamentsarbeit stattgefunden hat, und zwar im besten Sinne des Wortes. Professor Oberreuter hat sich deswegen bei der Amtseinführung des neuen Rektors zu der Behauptung verstiegen, es sei in der deutschen Parlamentsgeschichte etwas geradezu Einzigartiges. Ob das mehr etwas über das Parlament oder über diesen Vorgang aussagt, lasse ich einmal dahingestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir können am Ende sagen: Es ist gut geworden. Deswegen darf ich an dieser Stelle Danke sagen, zuvorderst der Landtagspräsidentin, die im Moment in der letzten Reihe Platz genommen hat. Sie hat deutlich gemacht, dass sie gewillt ist, hier einen gehörigen Beitrag des Landtags zu organisieren. Sie hat mit diesem Zeichen, dass das quasi die Hochschule des Landtags sei, wesentlich dazu beigetragen, übrigens zusammen mit dem Finanzminister, dass wir diesen Weg überhaupt gehen konnten. Ich danke allen Kollegen im Reformbeirat, dem Kollegen Oliver Jörg, der Kollegin Isabell Zacharias, dem Kollegen Professor Michael Piazolo und der Kollegin Katharina Schulze, die in vielen Tages- und Nachtschichten nicht nur Gesetzesarbeit betrieben haben, sondern gemeinsam darum gerungen haben, was der richtige nächste Schritt ist.

Deswegen ist dieser Gesetzentwurf notwendig und gut. Er wird dazu beitragen, dass die Hochschule für Politik in München zusammen mit der TU tatsächlich zu einer Perle in der Hochschullandschaft wird.

Ich will abschließend aber auch der Technischen Universität danken, der Hochschulleitung und dem Präsidenten der TU, der nicht nur durch Wort, sondern bereits durch Tat deutlich gemacht hat, dass er dieses Thema zur Chefsache macht. Wir reden hier immerhin über eine Exzellenzuniversität in Deutschland. Dass er nun interimsweise die Reformrektorenschaft übernommen hat und sogar selbst sozusagen in den Maschinenraum steigt und sagt, jawohl, ich will diese Hochschule zu dieser besonderen Einrichtung machen, die wir für sie vorsehen, zeugt davon, dass hier ehrliches Interesse besteht und der Wille zum Erfolg da ist. Deswegen auch ein ganz besonderes Dankeschön in Richtung des Präsidenten der TU, Professor Dr. Herrmann. Da darf man tatsächlich einmal klatschen, weil das an dieser Stelle etwas Besonderes ist.

(Allgemeiner Beifall)

Die Reform ist auf einem guten Weg. Die wichtigen Schritte sind gegangen. Deswegen bitte ich um Zustimmung, was heute tatsächlich fast reine Formsache ist, nachdem es - das will ich nach der Debatte von gerade eben noch einmal hervorheben - Freude gemacht hat, hier auch einmal ein gemeinsames Werkstück fertigzustellen.

(Beifall bei der CSU und der Abgeordneten Ka- tharina Schulze (GRÜNE))