Protocol of the Session on November 12, 2014

(Beifall bei der CSU und der Abgeordneten Ka- tharina Schulze (GRÜNE))

Danke schön, Herr Kollege. - Als Nächste hat Frau Kollegin Isabell Zacharias von der SPD das Wort. - Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, Alumni der HfP, die auch hier im Raum sitzen! Wir haben das bereits bei der Ersten Lesung gesagt, Oliver Jörg, wir beide haben das intoniert: Wir haben für die Hochschule für Politik Geschichte geschrieben. Zu dieser Geschichte hat Barbara Stamm nicht unmaßgeblich beigetragen, weil sie bei einer Jubiläumsveranstaltung zu Recht sagte: Dass wir aus der Presse erfahren müssen, wie schlecht es um unsere Hochschule - mit "unsere" meine ich die Landtagshochschule: die Hochschule für Politik - bestellt ist und wie wir uns ihrer gleich angenommen haben, war nicht ganz gewöhnlich. Es war ungewöhnlich.

Wir haben einen Unterausschuss gegründet, nach meiner Kenntnis den zweiten nach dem Zweiten Weltkrieg hier im Bayerischen Landtag. Wir haben einen

Reformbeirat gegründet, interfraktionell und immer einmütig. Wir haben manchmal so lange miteinander geredet, dass es mir manchmal - ich will nicht sagen: - aus den Ohren gekommen ist. Aber ich habe gemerkt, dass wir viel Herzblut eingebracht haben. Deswegen können wir heute in der Zweiten Lesung zu Recht sagen, dass es ein großartiges Gesetz ist und eine großartige Schule, die wir durch dieses Gesetz noch einmal manifestieren. Der Kollege Blume hat das richtig ausgeführt.

Ein großer Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen, ein großer Dank an das Wissenschaftsministerium mit Herrn Dr. Strietzel und Herrn Dr. Zeitler, die unermüdlich immer wieder versucht haben, uns, auch mir als Nichtjuristin, komplizierte Gesetzeszusammenhänge einfach darzustellen. Ich möchte aber auch nicht vergessen, der HfP zu danken, den Studierenden, die immer darauf vertraut haben, dass wir Abgeordnete da etwas Großes daraus machen. Das haben wir getan. Herrn Herrmann habe ich quasi schon den roten Teppich ausgerollt, den er auch dankbar beschritten hat. Den Dank meiner- und unsererseits kennt er bereits.

Als Letztes möchte ich noch einmal sagen: Allen, die Politikwissenschaft studieren wollen oder es gerade tun, lege ich ans Herz, einmal die Protokolle zu diesem Unterfangen zu lesen. Es war die große Kunst zu zeigen, dass Politik gar nicht so viel mit Politikwissenschaft zu tun hat. Wenn wir einmal Doktorarbeiten dazu anlegen wollen, wie das Zusammenspiel ist, wenn man mit einer Universität – die LMU möchte ich hier namentlich erwähnen – etwas Großes machen will, so kann man das auch noch einmal feststellen. Die LMU hat eine Berufungskommission eingesetzt, die eine bemerkenswerte Arbeit hingelegt hat. Die TU hat erkannt, dass sie hier Großes vollbringen kann. Sie wird eine eigene Fakultät gründen.

Hätte Herr Kollege Blume vor einem Jahr zu mir gesagt, die TU und Herrmann werden das übernehmen, hätte ich gesagt, das Frühstück, das er zu sich genommen hat, möchte ich auch gerne einmal probieren. Aber heute bin ich glücklich und dankbar. Die Hunderte Studierenden, die wahrscheinlich im Wintersemester nächsten Jahres einen akkreditierten Studiengang belegen werden, die im Bachelor- und Master-Studiengang studieren können, werden stolz auf das sein, was wir heute hier verabschieden. Insofern können wir alle mit bestem Gewissen und frohem Herzen laut "Ja" zu diesem Gesetzentwurf sagen, den wir heute in der Zweiten Lesung zu behandeln haben.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat der Kollege Professor Dr. Michael Piazolo von den FREIEN WÄHLERN das Wort. - Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, letzte Woche waren wir zusammen in der Hochschule für Politik und haben einen Stabwechsel vollzogen, den alten Rektor verabschiedet und ein bisschen verfrüht Herrn Herrmann mit goldener Amtskette eingeführt. Dabei werden Erinnerungen wach, die weit zurückreichen, wenn man durch dieses alte Gebäude geht. Ich habe dort vor 25 Jahren Ende der Achtzigerjahre zur Zeit des Mauerfalls studiert. Es hat sich nicht viel verändert. Das ist der gleiche Geruch, das sind die gleichen Leute. Ich hatte den Eindruck, das sind auch die gleichen Goldfische, die dort im Aquarium schwimmen. Aber ich bin da nicht ganz sicher. Deswegen ist es gut, dass wir einiges verändern. Ich glaube auch, dass es gelungen ist. Das haben die Vorredner schon angesprochen. Der Dank an die Hochschule für Politik dafür, dass sie sich auf eine Übernahme durch Herrn Herrmann und die TU eingelassen hat, und an die vielen, die mitgewirkt haben, ist schon ausgesprochen worden.

Ich hoffe, für die HfP brechen so goldene Zeiten an, wie auch die Amtskette golden ist. Die neue Situation bietet die Chance, alte, tradierte politikwissenschaftliche Kenntnisse mit neuen gesellschaftspolitischen Strömungen zusammenzuführen. Insofern bin ich guten Mutes.

Ich möchte wie meine beiden Vorredner den Fokus auf die Zusammenarbeit der Vertreter der verschiedenen Fraktionen in den letzten drei Jahren richten. Das war eine gelungene und intensive Zusammenarbeit. Sie hat auch Früchte getragen. Ich möchte damit deutlich machen, dass dieses Parlament zur Zusammenarbeit fähig ist. Ich möchte aber auch deutlich machen, dass mich die Kritik, die in den letzten Wochen am Bayerischen Landtag von den Fraktionen, dem Ministerpräsidenten und den Medien geäußert wurde, zutiefst verstört und gestört hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten unser eigenes Parlament nicht schlechtreden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der SPD und den GRÜNEN)

Es gibt Momente, die zeigen, wie gut wir arbeiten. Das müssen nicht nur Momente sein, in denen wir zusammenarbeiten. Das können auch Momente sein, in denen wir streiten. Ich glaube nicht, dass die Qualität dieses Parlamentes – da schließe ich alle Kolleginnen und Kollegen mit ein – eine schlechte ist. Hier sitzen

180 Parlamentarier, die das Beste für das Land wollen und meist auch so handeln. Wir sollten das nach außen tragen und uns nicht zu sehr in kleinteiligem Streit verstricken. Wir sollten auch nicht nach Berlin schauen, ob dort etwas besser oder schlechter ist.

Wir, die wir in diesem Parlament in München sitzen, sind gut. Das haben wir mit diesem Gesetz bewiesen. Ich möchte dies an dieser Stelle in Anwesenheit von Besuchern dieses Parlaments deutlich machen: Das Parlament, das Sie in Bayern vertritt, ist ein ernsthaftes und gutes Parlament. Hier sitzen gute Parlamentarier, die sich Mühe geben, die Bürger zu vertreten, und die einiges erreichen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächste hat Frau Kollegin Katharina Schulze vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Da ich in der Rednerliste die Letzte bin, möchte ich nicht alle Punkte wiederholen. Nur ein kleiner Hinweis an die CSU-Fraktion: Sie sehen schon, dass ich nicht nur gerne mit Ihnen streite. Wenn es um gute Dinge geht, wenn wir gemeinsam diskutieren und gemeinsam um die beste Lösung ringen, wenn wir uns gemeinsam auf den Weg machen, die Hochschule für Politik zu gestalten, mache ich und machen die GRÜNEN sehr gern dabei mit.

Das Wunderbare an diesem Reformprozess war, dass es uns über alle Fraktionen hinweg wichtig war, diese Hochschule zu behalten und sie vor allem in eine goldene neue Zukunft zu führen. Mit der neuen Träger-Uni, der TU, haben wir es geschafft, dass die HfP zu einem Leuchtturm für ein praxisnahes politikwissenschaftliches Studium und für eine moderne Politikberatung werden kann.

Die wichtigsten Punkte wurden schon gesagt. Deshalb brauche ich jetzt nicht mehr viele Worte zu verlieren. Ich sage noch einmal einen herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen. Gemeinsam hatten wir lange Nachtsitzungen und manchmal beinahe graue Haare bekommen. Ich möchte auch dem Vorsitzenden der Reformkommission, Markus Blume, einen herzlichen Dank sagen. Du hast diese Kommission sehr gut geleitet. Die Kommission hat eine gute Reform aufs Gleis gesetzt. Sie wird die Durchführung dieser Reform ebenfalls kritisch und hinschauend begleiten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/2627 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf der Drucksache 17/4090.

Der federführende Ausschuss empfiehlt die Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/4090. Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Ich darf darauf hinweisen, dass damit von allen Fraktionen ein Gesetz einstimmig beschlossen worden ist. Damit hat dieser Landtag bewiesen, dass er in einer wichtigen Frage eigenständig, über alle Parteigrenzen hinweg, eine vernünftige Sache auf den Weg bringen kann. Ich danke allen, die sich darum bemüht haben, zu diesem Ergebnis zu kommen. Das ist ein Beispiel dafür, dass dieses Parlament, das manchmal kritisiert wird, vernünftige Lösungen auf den Tisch legen kann, die zielführend in die Zukunft weisen.

(Allgemeiner Beifall)

Nach dieser Zwischenbemerkung kommen wir zur Schlussabstimmung. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit wurde in der Schlussabstimmung das Ergebnis der vorhergehenden Abstimmung eindrucksvoll bestätigt.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule für Politik München". Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich kehre zum Tagesordnungspunkt 4 zurück:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Gesetzes über die behördliche Organisation

des Bauwesens, des Wohnungswesens und der Wasserwirtschaft (Drs. 17/2137) - Dritte Lesung

Ich kündige vorab an, dass zu diesem Gesetzentwurf nach § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung namentliche Abstimmung vorgesehen ist. Das ist eine zwingende Vorschrift der Geschäftsordnung, kein Antrag einer der Fraktionen.

Wir kommen nunmehr zu der von der SPD-Fraktion beantragten Dritten Lesung zu diesem Gesetzentwurf.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Beschluss, um den es hier geht, inzwischen allen Mitgliedern des Landtags auf Drucksache 17/4198 vorliegt. Das ist die Voraussetzung für die Durchführung der Dritten Lesung.

Ich eröffne die von der SPD beantragte Aussprache. Die Redezeit beträgt nach unserer Geschäftsordnung fünf Minuten pro Fraktion. Der erste Redner ist Herr Kollege Franz Schindler von der SPD. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte in der Dritten Lesung noch einige Anmerkungen machen, zunächst zu Herrn Kollegen Erwin Huber: Sehr geehrter Herr Huber, ich möchte daran erinnern, dass die bisherige Privilegierung der Windkraft im Außenbereich nicht zufällig und über Nacht in das Gesetz gekommen ist, sondern durchaus gewollt war. Sie wurde keineswegs von irgendwelchen dunklen Mächten dort hineingeschrieben, sodass die CSU sie wieder tilgen müsste. Sie wurde damals auch mit Ihren Stimmen in das Baugesetzbuch aufgenommen.

(Beifall bei der SPD)

Außerdem ist es nicht so, wie Sie das darzustellen versucht haben: Die Genehmigung von Windkraftanlagen hat bisher nicht im rechtsfreien Raum stattgefunden. Nein, dafür gibt es Vorschriften. Ich nenne das Bundesimmissionsschutzgesetz, die TA Lärm und eine Vielzahl anderer Vorschriften, die bisher die Genehmigung von Windkraftanlagen ermöglicht haben, die es aber auch ermöglicht haben, Windkraftanlagen nicht zu genehmigen. Die bisherige Rechtslage hat also ausgereicht, um einen Interessenausgleich herbeizuführen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wie dumm müssen der Gemeindetag, der Städtetag und andere Institutionen sein, die diese Wohltaten, die ihnen die CSU angedeihen lassen will, nämlich endlich kommunale Selbst

verwaltung verwirklichen zu können, nicht haben wollen? Die möchten sie nicht haben, und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Es geht nicht darum, erstmals mehr kommunale Selbstverwaltung und Planungshoheit ins Gesetz zu schreiben, sondern es geht Ihnen ausschließlich darum, den Schwarzen Peter den Gemeinden zuzuspielen. Das ist der eigentliche Hintergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Es wäre deshalb ehrlich gewesen, wenn Sie dem Gesetzentwurf die Überschrift "Gesetz zur Verhinderung des Ausbaus der Windenergie in Bayern" gegeben hätten. Dann hätten Sie nicht so herumschwurbeln müssen, und dann hätten Sie auch keine Geschäftsordnungstricks machen müssen, dann müssten Sie auch nicht die absurde Situation erklären, warum die zweite Anhörung erst nach der Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand stattfinden soll, obwohl es dann überhaupt keinen Beratungsgegenstand mehr gibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Staatsregierung und die CSU sind die Verhinderer, im Übrigen nicht nur des Ausbaus der Windkraft, sondern auch neuer Stromtrassen, sie verhindern auch Pumpspeicherwerke, sie verhindern alles in Richtung der Energiewende, sie sind die ewigen Neinsager. Mit ihnen kann man weder einen Staat noch eine Energiewende machen.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Unabhängig von den energiepolitischen Fehlentscheidungen ist der Gesetzentwurf auch rechtlich und – ich sage das ganz bewusst – verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Man kann schon Zweifel daran haben, ob der Gesetzentwurf auch in der jetzigen Fassung, die ausgeteilt worden ist, überhaupt den Rahmen einhält, der durch die sogenannte Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches vorgegeben ist. Selbstverständlich haben wir der Länderöffnungsklausel zugestimmt. Wir haben aber doch nicht in der Erwartung zugestimmt, dass Sie diese Länderöffnungsklausel so ausnutzen werden, dass letztlich überhaupt nichts mehr geht, wie Sie es beabsichtigen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, das bundesrechtlich abschließend geregelte Gebot der interkommunalen Abstimmung bei der Aufstellung von Bauleitplänen verlangt zwar eine Abwägung und Berücksichtigung der

Belange der benachbarten Gemeinde, mehr aber auch nicht.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)