Ebenso ist es ganz normal, für spezielle Projekte einen eigenen Bebauungsplan aufzustellen. Viele neue Gewerbebetriebe können nur angesiedelt werden, weil die Gemeinde dafür vorher einen speziellen Bebauungsplan aufstellt.
Für die Gemeinden ist das seit jeher selbstverständlich. Genauso wird es sich künftig bei Windkrafträdern verhalten: Wenn die Gemeinde will, dass das Projekt mit einem geringeren Abstand verwirklicht wird, stellt sie dafür einen Bebauungsplan auf.
Das ist überhaupt kein Problem. Ungewöhnlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist also nicht dieses Gesetz, sondern ungewöhnlich ist in der Tat die Reaktion von SPD, GRÜNEN und FREIEN WÄHLERN.
Seit Monaten laufen Sie Sturm dagegen, dass wir den Gemeinden und den Bürgern mehr Mitspracherecht geben wollen. SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER wenden sich frontal gegen mehr Bürgerbeteiligung. Das ist wirklich eine bemerkenswerte Konstellation.
Liebe Kollegen der Opposition, ich glaube, Ihnen ist am meisten zuwider, dass Ministerpräsident Seehofer und die CSU mit diesem Gesetz in der Tat Wort halten. Wir halten, was wir vor der Landtagswahl versprochen haben, mit einem klaren, verlässlichen und bürgernahen Kurs. Dafür stehen dieser Ministerpräsident, diese Staatsregierung und diese Mehrheitsfraktion.
Natürlich werden wir die weitere Entwicklung auch beim Bau von Windkrafträdern im Auge behalten. Im vergangenen Jahr 2013 sind in Bayern 98 Anlagen errichtet worden. Im ersten Halbjahr 2014 waren es immerhin 51. Das bedeutet hochgerechnet bislang ein praktisch gleich großes Volumen wie im letzten Jahr.
Wir werden natürlich beobachten, wie es weitergeht. Frau Kollegin Kohnen, vorhin haben Sie sich so begeistert über Zeitungsberichte geäußert. In der "Stuttgarter Zeitung" stand kürzlich, dass in Baden-Württemberg im gesamten ersten Halbjahr 2014 angeblich – ich mag es kaum glauben – ein einziges Windrad in Betrieb genommen worden ist.
Ich kann nicht beurteilen, ob die "Stuttgarter Zeitung" recht hat; man liest ja vieles in den Zeitungen. Aber ich kann Ihnen nur sagen: Wir stehen beim Ausbau der erneuerbaren Energien nach wie vor wahrlich nicht schlecht da. Heute schon werden 35 % des Stromverbrauchs in Bayern mit erneuerbaren Energien gedeckt. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass wir auch das von der Staatsregierung selbst gesetzte Ziel, einen Anteil an erneuerbaren Energien von 50 % bis 2021 zu erreichen, tatsächlich erreichen werden. Der Bund verfolgt bekanntlich niedrigere Ziele, und eine ganze Reihe von Bundesländern liegt weit hinter
Meine Damen und Herren, uns jedenfalls liegen die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und übrigens auch der Gemeinden wie ihrer Nachbargemeinden besonders am Herzen. Deshalb war uns der Konsens vor Ort bei der Errichtung von Windkraftanlagen von Anfang an bei dieser Gesetzgebung ein zentrales Anliegen. Dieses Gesetz verbessert die Einbindung der Menschen ebenso wie die Beteiligung der Nachbargemeinden. Es macht nämlich keinen Sinn, wenn man die eine Gemeinde kräftig bauen lässt, ohne dass irgendeine Rücksicht auf die Nachbargemeinde genommen wird. Das kann nicht das Ziel einer modernen Energiepolitik sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können und werden die Energiewende schaffen, aber nur gemeinsam mit den Kommunen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Entscheidungen werden mit diesem Gesetz da getroffen, wo sie hingehören, nämlich bei den Menschen vor Ort. Sie haben jetzt selbst in der Hand, wie viel Windkraft sie ganz konkret vor Ort haben oder auch nicht haben wollen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Herrmann, Sie haben jetzt noch einmal dargelegt, dass es im Baugesetzbuch schon eine Abstandsregelung gibt. Elf Jahre lang habe ich das Bundes-Immissionsschutzgesetz rauf und runter bearbeitet. So etwas gibt es nicht im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
(Thomas Kreuzer (CSU): Das ist ein anderes Gesetz, Herr Kollege! – Reinhold Bocklet (CSU): Sie verwechseln die Gesetze! – Weitere Zurufe von der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Habt ihr Probleme mit irgendwelchen Sachargumenten? Wie ein wilder Hühnerhaufen! Ihr seid schon hoch nervös!)
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt es dafür ein Sternverfahren. Dort wird das mit einbezogen. Das gab es nicht. Die Gemeinden können ganz klar sagen, wo das Windrad
hinkommt. Dort, wo Flächen ausgewiesen sind, gibt es keine Privilegierung mehr. Das haben Sie anscheinend nicht verstanden. Deswegen noch einmal ganz klar: Es wurde nicht gegen den Willen einer Kommune etwas gebaut. Das war ganz zu Beginn, vielleicht im Jahr 2000, einmal der Fall. Ich möchte auch, dass Sie über 2021 hinausdenken. 50 % wollen wir bis 2021 haben. Wie geht es dann weiter?
Ein letzter Satz noch: Nicht nur wir, die Opposition, sind dagegen. Sie haben schon wahrgenommen, dass sich alle kommunalen Spitzenverbände massiv dagegen ausgesprochen haben. Daher stehen Sie mit diesem Murks 10 H ganz alleine.
Wir haben eine Zwischenbemerkung von der Kollegin Kohnen und dann eine weitere von der Frau Schreyer-Stäblein.
Herr Stümpfig, vielleicht können Sie mir eine Frage beantworten, oder Sie stellen sie dem Innenminister. Als SPD und GRÜNE in Berlin in der Opposition waren und die Trassenplanungen in Gang kamen, hat die rot-grüne Opposition in Berlin, in diesem Fall die SPD, den Antrag gestellt, dass es zumindest bei Stromtrassen zu Abständen kommen muss. Wir haben diese gefordert und auch, dass dort, wo es möglich ist, die Erdverkabelung erfolgt. Warum hat denn die CSU da keine Bürgerbeteiligung gewollt und dagegengestimmt?
Vielen Dank für die Frage. Wir haben jetzt eine Abstandsregelung für eine Windkraftanlage, von der nachweislich nur Lärm und Schatten als große Gefahr ausgehen. Frau Kohnen hat eben dargestellt, was Sie in Berlin gemacht haben. Wir haben ganz klar gefordert, dass bei Freileitungen wie zum Beispiel bei der SuedLink Abstände einzuhalten sind, nämlich 400 Meter zur geschlossenen Wohnbebauung oder 200 Meter zur Einzelbebauung. Von da an muss eine Erdverkabelung erfolgen. Da waren Sie dagegen. Erklären Sie einmal den Bürgern draußen, wie Sie hier zwischen Windkraftanlagen und Freileitungen differenzieren.
Wir haben am Wochenende beim Tag der offenen Tür ein Energiequiz gemacht und die Menschen gefragt, ob es ähnliche Regelungen wie bei der Windkraft
auch bei anderen Anlagen gibt. Wir haben gefragt: Glauben Sie, dass es zum Beispiel bei Atomkraftanlagen eine Abstandsregelung gibt? Viele Bürger haben angekreuzt: Bei Atomkraftanlagen gibt es bestimmt eine ähnliche Regelung wie die 10-H-Regel; eine Regelung, dass das Zehnfache der Höhe des Kühlturms als Abstand eingehalten werden muss, gibt es bestimmt. - Diese Regelung gibt es eben nicht. Sie schaffen jetzt mit der 10-H-Regel komplett neue Tatsachen.
Kollege Hofmann hat vorhin schon eine Frage gestellt, darauf aber keine Antwort bekommen. Jetzt würde ich Ihnen die Frage gerne noch einmal stellen. Sie haben gerade ausgeführt, Sie seien der Auffassung, dass die Gemeinden die Planung von Windkraftanlagen sehr wohl gestalten könnten. Einig sind wir uns darin, dass wir Windräder nur dorthin bekommen, wo die Bevölkerung der Auffassung ist, dass es funktioniert. Das Beispiel Berg wurde gerade angesprochen. Die Gemeinde Berg hat entschieden, am äußersten Eck des Landkreises, direkt vor der Nase der Nachbargemeinde, die einem anderen Landkreis angehört, Windräder aufzustellen. Bevor die 10-H-Regel in Kraft tritt, hat sie noch alle Fakten geschaffen, gerodet und alles organisiert. Die Gemeinde Schäftlarn kann nur gerichtlich ihre Rechte geltend machen. Wie erklären Sie sich, dass es nach Ihrer Beschreibung im Einvernehmen aller Gemeinden funktioniert? Hier ist aktuell das Gegenteil der Fall. Was sagen Sie denn der Gemeinde Schäftlarn, die offensichtlich nichts gegen die Nachbargemeinde machen kann? Was ist Ihre Antwort dazu?
Unsere Antwort darauf lautet – ich habe eben schon versucht, es zu erklären -, dass wir mittlerweile seit vielen Jahren in 16 Planungsregionen Regionalpläne haben, in die viel Arbeit reingesteckt worden ist. In diesen Plänen ist ausgewiesen, wo die Windkraftanlage hinkommt. Wenn Regionalpläne vorhanden sind, kann ich nicht mehr sagen: Einzelvorhaben kommen an andere Stellen hin. Diese Regionalpläne gehen auf die Initiativen der Gemeinden zurück. Die Gemeinde sagt der Regierung, ich möchte gerne Flächen für Windkraftanlagen ausweisen.
(Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU): Am äußersten Ende der Gemeinde, an der Grenze zur nächsten Gemeinde!)
Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans werden alle Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dabei werden die Nachbarkommunen ebenfalls beteiligt. Im Planungsverband sind viele Bürgermeister vertreten. Die haben dort ihre Stimme. Es kann dort abgestimmt werden.
Hier findet eine gemeinsame Planung statt. Deswegen hat es auch in der Vergangenheit immer sehr gut funktioniert.
Ein Einzelfall, in dem die Nachbarkommune vielleicht dagegen sein könnte, kann nicht widerlegen, dass es in 16 Planungsregionen sehr gut funktioniert hat. Es kann nicht sein, dass dieser Zankapfel gute Planung in ganz Bayern verhindert.