Man kann sich nicht hinter einem anonymen Organ verstecken. Richterinnen und Richter sind Persönlichkeiten, die zu ihrer Meinung stehen und diese vertreten können, selbst wenn es sich um eine Mindermeinung handelt. Das hat nichts damit zu tun, dass die Unabhängigkeit des Gerichtes infrage gestellt wird. Zur Unabhängigkeit eines Gerichtes würde es passen, wenn man die Persönlichkeiten kennt. Denn man steht mit seinem Namen für eine Meinung, für eine Haltung und für eine Handlung ein. Man kann zeigen, für was jemand steht. Man muss nicht befürchten, dass dies irgendwelche Konsequenzen negativer Art haben könnte. Bei Ihnen scheint die Haltung durch, dass ein Richter, der nicht so genehm wäre, sich vielleicht anders entscheiden würde oder sich nicht mehr traut zu entscheiden. Das Gericht muss möglichst hoch angesehen werden. Dazu gehört, dass man mit seinem Namen dazu steht. Das findet tagtäglich in vielen Gerichtssälen in Bayern statt. Der Richter spricht mit seinem Namen für das Volk Recht. Warum soll das im Verfassungsgerichtshof nicht der Fall sein?
Von Ihnen, Herr Heike, habe ich auch dieses Mal kein durchschlagendes Argument gehört. Von daher ist der Versuch der SPD-Fraktion ehrenwert, das noch einmal auf den Weg zu bringen. Damals hatten wir ebenfalls einen Änderungsantrag eingebracht, um es in die Freiwilligkeit der Richter zu stellen, ob sie sich mit ihrem Namen dazu bekennen oder nicht. Den Antrag werden wir höchstwahrscheinlich noch einmal einbringen.
Wenn man ein Namenstabu ausspricht, indem man den Namen nicht nennen darf – das wäre die Umkehr –, hätte das eine apotropäische, eine abwehrende und bannende Wirkung. Das ist nicht gut für eine Rechtsprechung. Wenn man im Namen des Volkes Recht spricht, hat das Volk ein Recht darauf, zu wissen, wer welches Recht wie spricht. Gerade heute
wäre es angebracht, sensibel zu sein. - Wir werden diesen Antrag unterstützen und ihn mit unserem Änderungsantrag begleiten. Es wird anregende Diskussionen im Ausschuss geben.
Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Sepp Dürr von den GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin immer dafür, die eigene Meinung sagen zu können. Ich finde den Vorschlag der SPD-Fraktion, das unter seinem eigenen Namen zu tun, selbst wenn man Richter ist, sehr vernünftig. Es spricht nichts dagegen, dass ein Richter unter seinem eigenen Namen sagt, welche Meinung er vertritt. Andererseits: Wenn schon alles gesagt ist, brauche ich persönlich kein Sondervotum und schließe mich deshalb den Antragstellern an.
Gut, danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch sehe ich nicht. Damit ist das so beschlossen. Damit haben wir die Ersten Lesungen abgeschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Stärkung der kommunalen Demokratie Informationsrechte der Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte (Drs. 17/1031) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Kollege Jürgen Mistol von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön Herr Mistol, Sie haben das Wort.
(Vom Redner nicht autori- siert): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Informationsrecht und die Kontrolle der Verwaltung sind Kernelemente des kommunalen Mandats. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie wollen jedoch mehrheitlich – zumindest haben Sie das im Ausschuss so begründet – weiterhin ein Zwei-Klas
sen-Auskunftsrecht innerhalb der kommunalen Familie aufrechterhalten. Dabei stößt die bisherige Regelung offensichtlich auch in ihren eigenen Reihen auf Kritik. Im Innenausschuss hat es zumindest ein abweichendes Abstimmungsverhalten gegeben. Vielen, die in Kommunalparlamenten tätig sind oder dort tätig waren, ist es eigentlich nicht zu erklären, dass ein Gemeinderat, ein Stadtrat oder ein Bezirkstagsmitglied kein individuelles Auskunftsrecht gegenüber der jeweiligen Verwaltung hat, ein Kreistagsmitglied aber schon.
Kolleginnen und Kollegen, das Problem ist nicht neu. Wir GRÜNE haben bereits in der 14. Legislaturperiode und zuletzt im Jahr 2010 entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht, die eine Angleichung der Kommunalgesetze gefordert haben und die Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, auch jetzt wieder mit den gleichen und aus meiner Sicht unbegründeten Vorwürfen ablehnen. Damit lassen Sie erneut die Gelegenheit verstreichen, endlich die Weichen für die Gleichstellung der einzelnen kommunalen Mandatsträger hinsichtlich des Auskunftsrechts zu stellen. Dabei hat auch die Diskussion im Innenausschuss mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Petri, gezeigt, dass sich die Bedenken, die von dieser Seite gekommen sind und die auch von den kommunalen Spitzenverbänden vorgebracht worden waren, vollumfänglich zerstreuen lassen. Mandatsträger und Mandatsträgerinnen sind nach den allgemeinen kommunalrechtlichen Vorschriften ohnehin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nichtsdestotrotz haben wir uns im Ausschuss bereit erklärt, besonders sensible Daten durch eine entsprechende Ergänzung in unserem Gesetzentwurf zusätzlich, sozusagen doppelt, zu schützen. Demnach gelten Auskunftsansprüche nicht, wenn und soweit für die Vorgänge Geheimhaltung besonders vorgeschrieben ist oder überwiegend schutzwürdige Interessen Betroffener entgegenstehen.
Das bedeutet: Die an sich selbstverständliche Beachtung geltender Gesetze wie zum Beispiel des Datenschutzgesetzes des Bundes, des Bayerischen Datenschutzgesetzes oder bereichsspezifischer Datenschutzgesetze wie etwa des Sozialdatenschutzes oder des Steuergeheimnisses wurde nochmals explizit in unseren Gesetzentwurf mit aufgenommen. Dazu möchte ich betonen, dass wir GRÜNE nicht an der Integrität unserer kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zweifeln, sondern mit dieser Klarstellung erreichen wollten, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, einer längst überfälligen Änderung im bayerischen Kommunalrecht endlich zustimmen; denn Demokratie braucht Transparenz.
Dass Sie trotz unseres Entgegenkommens nicht zustimmen wollen, belegt Ihr tiefgreifendes Misstrauen gegen eine offene, transparente und moderne Verwaltungskultur. In den Kommunalverfassungen anderer Bundesländer ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch den einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern neben dem Kollegialorgan als Ganzem ein individuelles Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht zugebilligt wird. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Minderheiten durch Mehrheitsbeschluss von Informationen ausgeschlossen werden. Das trifft mehr und mehr auch auf Ihre eigenen Parteifreundinnen und – freunde in den kommunalen Parlamenten zu. Denn es gibt immer mehr Kommunalparlamente, Gemeinderäte und Stadträte, wo Sie nicht mehr in der Mehrheit sind. Das alleine wäre schon ein gutes Argument für Sie, diesem Gesetzentwurf auch zuzustimmen.
Ebenso selbstverständlich muss es sein, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vor einer Sitzung durch die Verwaltung mit denjenigen Unterlagen versorgt werden, die sie zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Sitzung benötigen. Dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Rechtslage in Bayern dennoch unbeanstandet gelassen hat, bedeutet nicht, dass sich der Gesetzgeber nicht in Richtung Stärkung der Informationsrechte von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern weiterbewegen kann, im Gegenteil.
Kolleginnen und Kollegen, auch wenn Sie hier und heute wieder nicht zustimmen werden, vielleicht geben Sie sich angesichts der angekündigten Überarbeitung des Kommunalwahlrechts endlich einen Ruck und verankern ein umfassendes Auskunftsrecht für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Wir GRÜNE werden Sie bei nächster Gelegenheit wieder daran erinnern.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Herr Kollege Otto Lederer von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim vorliegenden Gesetzentwurf der GRÜNEN geht es um die Gretchenfrage, ob der Bayerische Landtag eine in der kommunalen Praxis seit Langem bewährte, von den einzelnen Kommunen gemäß ihren unterschiedlichen Gegebenheiten qua eigener Geschäftsordnung individuell gestaltbare und dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Regelung quasi von oben herab über Bord werfen und durch eine zentrale Vorgabe regeln
soll. Als überzeugter Föderalist und langjähriger erster Bürgermeister ist meine Antwort darauf eindeutig "Nein". Ich kann nicht verstehen, warum die Opposition den bayerischen Kommunen die Möglichkeit nehmen möchte, in ihren eigenen Geschäftsordnungen, wo diese Regelung sinnvollerweise auch hingehört, selbst festzulegen, ob und in welcher Art und Weise die Gremien einzelnen Mitgliedern ein individuelles Akteneinsichts- und Auskunftsrecht einräumen möchten.
Außerdem wäre die Gewährung eines individuellen Akteneinsichts- bzw. Auskunftsrechts ein Systembruch; denn, Herr Kollege Mistol, bis dato gilt nach wie vor, dass das Kollegialorgan insgesamt die Kontroll- und Überwachungsfunktion hat und eben nicht das einzelne Mitglied.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das von Herrn Kollegen Mistol vorgebrachte Argument der Ungleichbehandlung sticht aus meiner Sicht nicht. Wir alle wissen nämlich, dass sich die Aufgaben der Gemeindeund Stadträte deutlich von den Aufgaben der Kreisräte unterscheiden. Ich weiß selber aus langjähriger Erfahrung als Gemeinderat und Kreisrat, dass bei den Gemeinden aufgrund Ihrer Allzuständigkeit eine wesentlich größere Aufgabenfülle und -vielfalt besteht als bei den Landkreisen, sodass eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen kommunalen Ebenen nicht nur gerechtfertigt ist, sondern sich manchmal sogar empfiehlt. Den Erfordernissen der Kommunen kann man viel besser gerecht werden, wenn man weniger gesetzliche Vorgaben macht und dafür mehr flexible Lösungen vor Ort ermöglicht.
Was mich an diesem Gesetzentwurf ein bisschen stört, ist die Tatsache, dass Sie den bayerischen Kommunen und den von Ihren Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertretern eigentlich gar nicht zutrauen, diese Frage vor Ort selbst zu lösen. Ihre Ankündigung, "Dort, wo die CSU nicht die absolute Mehrheit hat, spüren Sie das bald selbst", ist doch in weiten Teilen nicht mehr stichhaltig, Herr Kollege.
Ich habe es auch im Ausschuss gesagt. In ganzen zwei Bezirken hat eine Partei noch die absolute Mehrheit, und in nur vier von den 71 Landkreisen beherrscht eine Liste das Ganze. In allen anderen Bezirken und Landkreisen arbeiten schon mehrere Listen zusammen und finden entsprechend den Mustergeschäftsordnungen Lösungen. Das ist doch tägliche Praxis. Deshalb gilt für Ihren Gesetzentwurf das alte Sprichwort: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Die Änderung der Bezirksordnung mit dem Zusatz
"unter Angabe der Tagesordnung" ist aus meiner Sicht auch überholt; denn das ist bereits gängige Praxis und in den Geschäftsordnungen der einzelnen Bezirke zur Zufriedenheit aller geregelt.
Zusammenfassend lässt sich noch eines anmerken, was ich bitte, ein Stück weit zu berücksichtigen: Alle vier kommunalen Spitzenverbände stehen diesem Gesetzentwurf ablehnend gegenüber, alle vier. In den Stellungnahmen kann man Ausdrücke wie "entbehrlich" oder "kein Regelungsbedarf ersichtlich" bis hin zu Äußerungen wie "bedenklich", "nicht praktikabel" oder gar "aus datenschutzrechtlicher Sicht abzulehnen" finden. Erst kürzlich hat sich der beim Bayerischen Städtetag für dieses Thema federführende Verwaltungs- und Rechtsausschuss am 7. Oktober dahingehend geäußert, dass er in dieser Frage "keinen gesetzlichen Regelungsbedarf" sehe. Hier zu meinen, die Spitzenverbände sähen das Problem nicht, ist, glaube ich, zu kurz gegriffen. Die Spitzenverbände geben nämlich Mustersatzungen heraus, in denen man genau in diesem Punkt auf dieses Thema hinführt. Und nach Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes – Sie haben das ja vorhin bestätigt – reicht die bestehende gesetzliche Regelung aus, um es den Gemeinderatsmitgliedern zu ermöglichen, sich vor einer Entscheidung hinreichend kundig zu machen. Deshalb ist eine weitere, vom Bayerischen Landtag zu erlassende gesetzliche Regelung nicht erforderlich. Die gegenwärtige Rechtslage garantiert bereits eine größtmögliche Flexibilität, mit der auf die unterschiedlichen Situationen vor Ort reagiert werden kann.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, beglücken wir unsere Kommunen also nicht mit einem gut gemeinten Gesetz, das in Wahrheit ihren Handlungsspielraum beschneidet. Deshalb plädiert die CSU-Landtagsfraktion dafür, den vorliegenden Gesetzentwurf der GRÜNEN abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorwegschicken, dass auch ich Gemeinderatserfahrung habe. Ich war 18 Jahre lang Bürgermeister und Kreisrat. Momentan bin ich außer Diensten, weil unsere Wahl wiederholt wird. Das zum Anfang.
Auf der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung stehen gleich mehrere Gesetzentwürfe, deren Anliegen es ist, die Demokratie in den Kommunen zu stärken. Wir werden bei den Zweiten Lesungen später
noch Reden hören zu zwei Gesetzentwürfen zur Verbesserung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Gemeinden und Landkreisen und zu einem Antrag der SPD-Fraktion, nach dem mehr Menschen in den Gemeinden und Landkreisen die Berechtigung gegeben werden soll, bei einem Bürgerantrag mitmachen zu dürfen. Wir wollen schließlich mehr Demokratie. Wir wollen, dass die Bürger mitmachen.
In der Tat könnte der heutige Tag ein guter Tag für mehr Demokratie in den Kommunen Bayerns werden, wenn die CSU endlich ihre Verbohrtheit aufgeben würde. In Bayern ist nämlich nicht alles für mehr Demokratie in den Gemeinden und Landkreisen bestens geregelt. Es gibt Defizite und Verbesserungsbedarf. Den Verbesserungsbedarf sehen wir wie die GRÜNEN auch bei den Informationsrechten der Gemeinderatsmitglieder und der Bezirksräte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mittlerweile ist es ein politisches Grundbedürfnis, dass man bestens informiert ist. Daher ist es kein Wunder, dass es in Bayern in 64 Kommunen rechtsgültige Informationsfreiheitssatzungen gibt. In weiteren Kommunen sind solche Satzungen beschlossen. In elf Bundesländern und im Bund gibt es Informationsfreiheitsgesetze. Vier weitere Länder werden aufgrund der dortigen Koalitionen wahrscheinlich hinzukommen. Bayern wird als einziges Bundesland übrig bleiben. Geheimniskrämerei ist kein Markenzeichen für eine moderne und offene Demokratie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hätten wir in Bayern ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz, bräuchten wir die Diskussion um die Verbesserung von Informationsrechten für einzelne Mitglieder in den Kommunalparlamenten nicht. Die Informationsfreiheit aufgrund eines solchen Gesetzes ist jedermanns Recht. Ein solches Gesetz würde auch für die Gemeinderatsmitglieder, die Kreisräte und die Bezirksräte gelten.
Bayern hat es bisher versäumt, ein solches Gesetz in Kraft zu setzen. Die CSU-Mehrheit im Landtag hat jahrelang alle Bemühungen um ein solches modernes Gesetz – wir haben es vorhin schon gehört – behindert. Meine Fraktion wird wieder einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorlegen. Das kann ich Ihnen heute schon versichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN selbst: Wir stimmen mit den GRÜNEN überein, dass den einzelnen Gemeinderatsmitgliedern und Bezirks
räten die gleichen Auskunftsrechte gegenüber ihren Verwaltungen gegeben werden müssen, die auch ein einzelnes Kreistagsmitglied gegenüber der Landkreisverwaltung hat. Nur so können die kommunalen Mandatsträger ihr kommunales Ehrenamt – es handelt sich um ein Ehrenamt – pflichtbewusst ausüben. Zu den Aufgaben eines Gemeinderatsmitglieds oder eines Bezirksrates zählt auch die Kontrolle der jeweiligen Verwaltungen. Für eine Kontrolle – das weiß jedes Kind – braucht man gute Informationen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Geheimhaltungspolitik, die in manchen Gemeindeverwaltungen gegenüber einzelnen Mitgliedern des Gemeinderats betrieben wird, ist nicht nachvollziehbar. Sie behindert eine pflichtgemäße Ausübung des Mandats, das die Gemeinderatsmitglieder von den Bürgerinnen und Bürgern und nicht von der Verwaltung bekommen haben. Die Bürger haben sie mit der Kontrolle der Verwaltung beauftragt. Dass der Gemeinderat oder der Bezirkstag als Kollegialorgan gegenüber der Verwaltung ein Informationsrecht hat, reicht meiner Meinung nach nicht aus.
Jedes einzelne Mitglied braucht ein Informationsrecht. Dies setzt aber eine Änderung der Gesetze voraus. Gerade Minderheiten – die gibt es angeblich auch bei der CSU, wie wir vorhin gehört haben, und sie werden auch immer mehr – oder kleine Gruppierungen im Gemeinderat sind oftmals von Informationen ausgeschlossen und geraten so in eine Zwickmühle. Einerseits sind sie zu einer gewissenhaften Ausübung des Mandats und zur Abstimmung verpflichtet. Sie können sich vor der Abstimmung nicht drücken. Andererseits haben sie keinen Anspruch, Informationen zu erhalten. Wenn sie sich gewissenhaft vorbereiten wollen, brauchen sie die Informationen. Geben Sie den Menschen dieses Recht!