Herr Staatssekretär, Sie haben von dem großen Fortschritt gesprochen, der hier stattfinden soll. Vielleicht können Sie uns jetzt schon die Maßnahmen kurz nennen, damit wir sehen, was uns erwartet.
Ich habe jetzt noch zwei Minuten Redezeit, Herr Kollege. Ich schlage Ihnen Folgendes vor. Wir machen zunächst den Verhandlungspartnern, nämlich den kommunalen Spitzenverbänden, ein Angebot, wie es bereits vereinbart ist; dann kann der Bildungsausschuss zeitnah den Bericht einfordern, und man kann das Konzept dem Bildungsausschuss in aller notwendigen Breite vorstellen. Dazu kommen gerne der Minister oder ich. Eine Minute 30 Sekunden sind dafür nicht angemessen. Wir sind auch noch dabei, die letzten Feinheiten auszuarbeiten. Ich glaube, das sollten wir abwarten.
Herr Staatssekretär, ich habe einen Vorschlag. Wie wäre es, wenn Vertreter des Bildungsausschusses beim Gipfel mit dabei wären?
Die Verhandlungspartner sind wie im Jahre 2009 die Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände. Anschließend können wir das hier im Hohen Haus, sowohl im Bildungsausschuss als auch im Parlament parlamentarisch beraten und begleiten. Dabei können wir das Konzept gegebenenfalls ergänzen, und dazu kommen wir auch gerne in den Ausschuss.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt auf Drucksache 17/3116 die Ablehnung des Antrages. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Der Tagesordnungspunkt 11, der Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian Ritter, Franz Schindler und anderer und Fraktion (SPD), Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Katharina Schulze und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Einsetzung einer Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Konsequenzen aus der NSU-Mordserie" auf der Drucksache 17/2295 ist im Einvernehmen aller Fraktionen von der heutigen Tagesordnung genommen worden.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger u. a. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesetzliche Pelzkennzeichnung einführen (Drs. 17/2329)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist zwar schon etwas spät, aber heute doch noch ein guter Tag, um über Pelze zu reden.
Es ist draußen zwar noch relativ warm, aber es lässt sich nicht bestreiten, dass der Winter vor der Türe steht und sich viele Menschen zurzeit mit Winterkleidung eindecken. Ich erinnere dazu an einen Bericht von "Panorama" gestern Abend, der genau unsere Argumentation aufgegriffen hat. Vielleicht haben Sie den Bericht ja gesehen.
Wir stellen seit einiger Zeit fest, dass Pelze immer mehr in Mode kommen. Es sind dies nicht die klassischen Pelzmäntel, sondern es ist Pelz als Accessoire, als schmückendes Beiwerk. Viele Kundinnen möchten nun wissen, ob der Artikel, den sie kaufen möchten, echten Pelz enthält. Sie erfahren es nicht. Und noch eines ist wichtig: Viele Kundinnen möchten wissen, von welchem Tier der Pelz stammt, aus welchem Land und aus welcher Haltung.
Das erfahren die Kundinnen auch nicht. Es gibt zwar die EU-Textilkennzeichnungsverordnung, doch nach dieser müssen Echtpelze nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie weniger als 20 % des Gewichtanteils eines Textils ausmachen. Sie haben richtig gehört: weniger als 20 %! Wenn das der Fall ist, muss auch nur mitgeteilt werden, dass es sich um Material tierischen Ursprungs handelt, mehr nicht. Bei Gewichtsanteilen über 20 % muss gar nichts mehr gekennzeichnet werden. Hier handelt es sich also um ein klassisches Informationsdefizit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Großteil aller bei uns gekauften Pelze stammt aus China. Wir wissen aus verschiedenen Berichten, dass die Haltung von Pelztieren in diesem Land oft unter tierquälerischen Bedingungen stattfindet. Schlimmer noch: Die Produktion von Tierfellen unter solchen Bedingungen ist heute oft billiger als die Herstellung von Kunstpelz. Das ist ein Skandal.
Deshalb möchten wir die Kennzeichnungspflicht für Pelze einführen. Nun werden Sie vermutlich einwenden, dass Bayern in diesem Bereich keine Gesetzgebungskompetenz hat. Das ist richtig.
Das hat die CSU-Fraktion in ihren Anträgen allerdings nie gestört. - Schauen wir doch einmal, was die Pelzbranche selbst dazu sagt. Da gibt es eine Homepage, auf der man Folgendes lesen kann: Verbraucher sollen das Recht haben, aufgrund von sachlicher und akkurater Information zu wählen. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das finden wir auch!
Die Verbraucherinnen sind heute kritischer denn je. Wir sollten ihnen die Möglichkeit geben, beim Einkauf nach objektiven Kriterien zu entscheiden. Wenn wir keine Kennzeichnungspflicht haben, entscheiden die Kundinnen nach Preis oder nach Aufmachung. Sie wählen damit oft unbewusst Produkte aus tierquälerischer Haltung, obwohl sie das vermutlich gar nicht wollen. Wenn also Sie, meine Damen und Herren der Regierungsfraktion, ein Interesse an einer nachhaltigen Produktion von Tierfellen haben, sollten Sie unserem Antrag zustimmen.
Wir haben uns bei unserem Antrag auf die Schweizer Verordnung bezogen, die dazu einen guten Ansatzpunkt liefern kann. Natürlich müssen wir sie nicht 1 : 1 übernehmen, aber sie wäre ein guter Ansatz, mit dem wir weiterkommen könnten. Ich bitte Sie also um Zustimmung.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Steinberger, sicherlich besteht heute noch genügend Zeit und ausreichend Gelegenheit, über Ihren Antrag zu sprechen. Sie beabsichtigen, dass analog der Schweizer Regelung auch bei uns auch eine Pelzkennzeichnung erfolgen soll und dass sich der Freistaat Bayern auf allen Ebenen dafür einsetzen und verwenden soll. Wir erachten dies als verfehlt und betrachten dies als falschen Ansatz; denn so kann man keine Kaufentscheidungen von Verbrauchern beeinflussen. Das funktioniert so nicht. So lässt sich der Verbraucher, selbst wenn er die Information einholen könnte, nicht leiten.
Wir halten zudem eine solche Regelung derzeit für unnötig. Mehr Regeln, mehr Vorschriften, mehr Bürokratie helfen sicherlich nicht dabei, den Verbraucher zu informieren. Diesen Weg werden wir nicht unterstützen und sehen daher kein Erfordernis, von Bayern aus entsprechend initiativ zu werden.
Ich möchte das Ganze unabhängig von der Frage begründen, dass eigentlich der Bund oder die EU dafür zuständig wäre, entsprechende Kennzeichnungspflichten einzuführen. Wir erachten jedenfalls die bestehenden gesetzlichen Regelungen als ausreichend.
Auch der von Ihnen zitierte Fall hätte bei einer Regelung, wie Sie sie wünschen, nichts gebracht; denn hier wurde ganz klar gegen bestehende gesetzliche Regelungen verstoßen, nämlich gegen die europäische und auch die bundesrechtliche Vorschrift zur Pelzkennzeichnung bzw. – Entschuldigung - zur Textilkennzeichnung. Es gibt ausreichende und adäquate gesetzliche Regelungen im Tierschutz hinsichtlich Haltung und Nutzung der Tiere.
Die haben wir selbstverständlich. Es gibt ausreichende Vorschriften für den Verbraucherschutz, die die Transparenz und Nachvollziehbarkeit bezüglich Material und Textilien sicherstellen. Ich möchte in diesem Zusammenhang an die EU-Verordnung 1007 aus 2011 erinnern. Ebenso möchte ich in Erinnerung rufen, dass seit 01.01.2009 EU-weit ein Importverbot für Haustierfelle besteht. Außerdem gibt es die bundesgesetzliche Regelung der Textilkennzeichnungsverordnung.
Daneben und darüber hinaus existieren eine ganze Reihe von Festlegungen der Branche und freiwillige Maßnahmen für die Kennzeichnung. Ich möchte hier nur die RAL-Richtlinien nennen, die bereits seit 1939 bestehen und immer wieder aktualisiert wurden. Außerdem – und das ist ganz entscheidend; auch der Pelzverband weist darauf hin – gibt es eine freiwillige Kennzeichnung seitens des Pelzverbandes, und zwar bereits seit 2003, wobei die handelsübliche Bezeichnung des verwendeten Pelzes in deutscher und in englischer Sprache vorgenommen wird, ebenso die wissenschaftliche Bezeichnung.
Gleichfalls wurde auf internationaler Ebene ein OALabel eingeführt - das bedeutet "Origin Assured" -, mit dem zum Ausdruck gebracht wird, dass jeder Pelz, der dieses Label erhalten hat, aus einem Land stammt, in dem nationale oder regionale Verordnungen oder Standards für die Pelzproduktion existieren.
Diese Kombination vorhandener gesetzlicher Regelungen und auch der freiwilligen Maßnahmen der Branche erachten wir als ausreichend. Wir setzen auch in diesem Fall auf Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht und werden daher Ihren Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Weltweit werden jedes Jahr mehrere Millionen Tiere unter grausamsten Bedingungen wegen ihres Pelzes getötet. Fakt ist: Pelze sind Produkte, die mit Tierquälerei erkauft werden; das muss man einmal ganz deutlich feststellen. Es besteht wirklich kein vernünftiger Grund, Tiere zum Zwecke der Pelzgewinnung zu halten und zu töten. Aus unserer Sicht wird sich an dieser Position auch nichts ändern.
Man muss in dieser Diskussion vielleicht auch darauf verweisen, dass es heutzutage wirklich genügend Alternativen gibt, sich im Winter gegen Kälte zu schützen, und dass es nicht unbedingt ein Pelz sein muss, für dessen Gewinnung zuvor ein Tier gequält wird.
Auch ein Großteil der Bevölkerung – das erkennen Sie, wenn Sie die Entwicklung verfolgen und zum Beispiel mit Tierschutzverbänden sprechen – lehnt das Tragen von Pelzen sogar grundsätzlich ab. Proteste der Bürgerinnen und Bürger, vieler Tierschutzverbände, von Tierschützerinnen und Tierschützern – dafür ein großes Dankeschön – haben zu einem Rückgang von Pelztierzucht in Deutschland und in Europa geführt. Das muss man auch einmal sagen.
Wie kann es also sein, dass trotz genereller Ablehnung in der Bevölkerung der Handel mit Pelzwaren in Deutschland regelrecht boomt? Nach Informationen des Deutschen Pelzinstituts beträgt der jährliche Umsatz der Pelzindustrie allein in Deutschland circa 1 Milliarde Euro. Herr Kollege Flierl, deswegen hat diese Branche, hat die Pelzindustrie auch gar kein Interesse an irgendwelchen gesetzlichen Vorgaben und Veränderungen von Rahmenbedingungen, weil sie hier nämlich ganz klar ihr Geschäft, ihren Gewinn und ihren Profit sieht. Darum will man dort keine Veränderungen und keine Richtlinienvorgaben. Von daher setzt man auf freiwillige Selbstverpflichtung, und wie weit man damit kommt, sehen wir in diesem Fall.
Deutschland ist einer der Hauptabnehmer von Pelzen aus China, wo Pelztiere wie Marderhunde oder Füchse unter grausamsten Umständen erhalten und getötet werden. Wenn man sich das anschaut – Reportagen darüber gibt es genug –, dann kann man das nur verurteilen.
Wie passt das also alles zusammen? Werte Kolleginnen und Kollegen, das liegt unter anderem daran, dass die Konsumenten von der Modebranche bewusst in die Irre geführt und getäuscht werden. So werden Echtpelzprodukte oftmals gar nicht oder nur mit solchen Informationen gekennzeichnet, die der Fantasie der Hersteller entspringen.
Die Aufgabe für uns als Politikerinnen und Politiker ist es eigentlich, die Bürgerinnen und Bürger vor derartigen skrupellosen Machenschaften zu schützen. Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beeinflussen, sondern wir wollen sie informieren und ihnen eine vernünftige Grundlage an die Hand geben, um ihre Kaufentscheidung zu treffen.