Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Kollegin Schulze, zunächst vielleicht doch eine Anmerkung zu Ihnen. Ich persönlich bin stolz darauf, dass der Freistaat Bayern nach wie vor einer der führenden Luft- und Raumfahrtstandorte nicht nur in Deutschland, sondern in Europa ist.
Wenn Sie mutig sind, dann halten Sie die Rede, die Sie hier gehalten haben, einmal vor Betriebsräten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den EADSStandorten.
Wenn ich mir die Sozialstruktur unserer Parlamente anschaue, stelle ich fest, dass wir alle dankbar sein sollten, wenn es gelegentlich noch jemanden gibt, der einmal in der freien Wirtschaft gearbeitet hat und dann den Weg in ein Parlament findet. Auch das kann uns nicht schaden, meine Damen und Herren.
Nun aber zum Vorwurf der Opposition, was den Antrag angeht; Sie hatten offenbar das Gefühl, in den letzten zwei Jahren sei hier nichts passiert.
Ja, es ist einiges passiert, meine Damen und Herren. Erster Punkt: Ich will auf die Legislaturperiode 2008/13 verweisen. Ich erkenne ausdrücklich an, dass sich der damalige Wirtschaftsminister Martin Zeil bei diesem Thema engagiert hat, auch in gemeinsamen Gesprächen mit dem früheren Bundesverteidigungsminister de Maizière.
Punkt zwei lautet: Unsere Ministerin Ilse Aigner hat sich in der gleichen Art und Weise mit der Nachfolgerin von der Leyen in Verbindung gesetzt, weil wir dafür kämpfen, diese Kompetenz zu halten. Der dritte Punkt lautet: Meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie sollten insbesondere zur Kenntnis nehmen, dass kein Bundesland im Bereich Luftund Raumfahrtindustrie so viel wie der Freistaat Bayern aus eigenen Landesmitteln investiert hat, bezogen auf die Bevölkerungszahl. Dafür trägt die Bayerische Staatsregierung die Verantwortung. Ich will an das Cluster Bavaria, an das Bauhaus Luftfahrt e.V. und viele andere Dinge erinnern. Ich war vor wenigen Wochen mit 40 bayerischen Unternehmern im Bundesstaat Georgia in den Vereinigten Staaten, in Atlanta, Savannah und an anderen Standorten. Liebe Frau Schulze, die Welt bleibt nicht stehen, nur weil Sie es wollen. Die Welt ändert sich. Das Thema unbemanntes Fliegen wird weltweit in Forschung und Entwicklung beackert. Wer sich hier abkoppeln will, versündigt sich am Industrie- und Forschungsstandort Bayern und Deutschland, meine Damen und Herren.
Wir haben in dieser Staatsregierung ein Interesse daran, im Bereich von Luft- und Raumfahrt die komplette Wertschöpfungskette zu erhalten, nämlich komplett Luftfahrtsysteme zu entwickeln, zu bauen und zu warten. Deshalb sehen wir im Bereich Luft- und Raumfahrt insgesamt einen erheblichen Wachstumsmarkt, auch im Bereich unbemanntes Fliegen. Frau Schulze, ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen, weil Sie gesagt haben, Dual Use, diese Argumentation wollen Sie nicht. Doch, Sie müssen diese Diskussion führen, weil auch Sie einen Punkt beim Thema Dual Use unterstützen müssten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN etwas dagegen hätten, unbemannte Objekte beispielsweise bei der Klimakontrolle, bei Umweltauflagen und vielen anderen Dingen einzusetzen. Meine Damen und Herren, dort, wo es Ihnen ideologisch passt, sind Sie für alles.
Deshalb werden wir weiter an diesem Thema dranbleiben. Ich sage Ihnen: Einsatzspektren, angefangen bei der Überwachung von Industrieanlagen bis zu den Themen Fischereibestände, Klimaforschung, Vermisstensuche, Land- und Forstwirtschaft und, und, und gibt es genug. Bayerische Unternehmen – und das gilt nicht nur für die Global Players, sondern für viele kleine mittelständische Betriebe – haben die Möglichkeit, hier noch mit niedrigen Hürden einzusteigen. Das sollten wir auch nutzen. Wir haben bestimmte Programme, mit denen wir das Ganze schon tes
ten. Ich nenne nur das Thema Einsatztauglichkeit für Such- und Rettungseinsätze. Es ist bereits jetzt im Programm Demonstration zum Thema unbemanntes Fliegen für Bayern enthalten. Es gibt also sehr viel Anwendungspotenzial im zivilen Bereich.
Die zweite Diskussion, die geführt worden ist, ist eine verteidigungspolitische Grundsatzdiskussion, lieber Herr Kollege Gantzer. Diese Diskussion müssen wir im Deutschen Bundestag führen. Ich würde es zudem begrüßen, wenn sich die Europäische Union hier stärker engagieren und zu einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage kommen würde. Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein Debakel erlebt. Dieses Debakel will ich gar nicht verheimlichen. Es geht um die gescheiterte Euro-Hawk-Beschaffung. Mir wäre es lieber gewesen, wir hätten diese gescheiterte Beschaffung nicht erlebt, sondern uns darauf konzentriert, selber Systeme zu entwickeln. Nur dann haben wir die volle Verfügungsgewalt. Daran sollten wir arbeiten.
Frau Schulze, die andere Diskussion wird gerne im Bundestag und auf europäischer Ebene geführt. Als moderner Industriestandort sollten wir uns von dem Thema unbemanntes Fliegen nicht verabschieden. Wir haben Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die industriellen Kapazitäten. Wir sollten alles tun, um uns von diesem Kompetenzbereich nicht zu verabschieden, sondern weiter am Ball zu bleiben. Deshalb unterstütze ich seitens der Staatsregierung erneut diesen Antrag der CSUFraktion.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 17/2671 seine Zustimmung geben will, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einzelne Abgeordnete aus der SPD-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/2674 mit 17/2677 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 14. Juli 2014 betreffend Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. B. S. und der Frau G. S. vom 11. Juli 2014 gegen
den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 1. Juli 2014, LT-Drs. 17/2483, über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Deshalb kommen wir sofort zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt, sich am Verfahren zu beteiligen, zum Vertreter des Bayerischen Landtags den Abgeordneten Jürgen W. Heike zu bestellen und festzustellen, dass die Verfassungsbeschwerde sowie der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unbegründet sind. Wer dieser Beschlussempfehlung auf der Drucksache 17/2684, die Ihnen vorliegt, zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Thomas Mütze, Ludwig Hartmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) CETA - Freihandelsabkommen Kanada - EU Keine Zustimmung bei Investorenschutz (Drs. 17/1789)
Die Aussprache hierzu hat bereits gestern stattgefunden. Die dazu beantragte namentliche Abstimmung konnte aber aus Zeitgründen nicht mehr durchgeführt werden.
Im federführenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen wurde vonseiten der SPD-Fraktion hierzu ein Änderungsantrag gestellt, mit dem die Antragsteller einverstanden gewesen sind. Der federführende Ausschuss, der daraufhin nur noch über die geänderte Fassung abgestimmt hat, empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags in der geänderten Fassung.
Ich gehe davon aus, dass der beantragten namentlichen Abstimmung ebenfalls nur noch die geänderte Fassung zugrunde gelegt werden soll. Danach soll dem Antragstext folgender Satzteil angefügt werden: "solange es Investorinnen und Investoren aus dem Ausland ermöglicht, Staaten vor außerstaatlichen Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn sie glauben, dass staatliches Handeln oder eine neue Regulierung den Wert und die Gewinnmöglichkeiten ihrer Investitionen verringert hat."
Ich sehe keinen Widerspruch. Damit wird der namentlichen Abstimmung die geänderte Fassung zugrunde gelegt. Die Urnen stehen bereit. Mit der Abstimmung kann begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Jetzt gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Glauber und andere und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Auswirkungen einer Pkw-Maut auf die Wirtschaft in der Grenzregion" auf der Drucksache 17/2669 bekannt. Mit Ja haben 74 gestimmt. Mit Nein haben 92 gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Markus Ganserer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dienstbefreiung bei Geburt eines eigenen Kindes auch für unverheiratete Beamte (Drs. 17/1890)
Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Ganserer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir vertrauen den Eltern, und wir trauen ihnen etwas zu. Wir fördern die ganze Vielfalt der Familienmodelle, weil Eltern am besten wissen, was für sie und ihre Kinder gut ist. Nicht die Familie muss sich der Arbeitswelt anpassen, sondern umgekehrt. Der öffentliche Dienst in Bayern soll deshalb seine Vorbildfunktion für Familienfreundlichkeit ausbauen. Diese Sätze stammen aus der Regierungserklärung, die Sie, Herr Ministerpräsident – bitte hören Sie zu -, vor acht Monaten hier in diesem Hause vorgetragen haben.
Mit der Zustimmung zu dem hier vorliegenden Antrag hätten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, nun die Möglichkeit, Ihren Ministerpräsidenten beim Erreichen der Regierungsziele zu unterstützen.
Die Bayerische Urlaubsverordnung sieht bei der Geburt des eigenen Kindes lediglich für verheiratete Beamte einen Tag Sonderurlaub vor. Wir möchten mit dem vorliegenden Antrag erreichen, dass auch den
denn der Ministerpräsident hat recht: Die Familien wissen selbst am besten, was für sie gut ist. Außerdem hat sich die Vielfalt der Familienmodelle geändert. Im bundesweiten Durchschnitt sind mittlerweile 43 % der Eltern bei der Geburt ihres erstgeborenen Kindes noch nicht verheiratet. Deswegen halten wir es für angebracht, dass man unverheiratete Väter mit verheirateten Vätern gleichbehandelt. In der bayerischen Wirtschaft ist dies in einigen Branchen, zum Beispiel in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie, bereits gängige Praxis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie haben unseren Antrag im Ausschuss mit Verweis auf das Grundgesetz abgelehnt. Ja, Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz. Aber im Grundgesetz steht "Ehe und Familie", aber Ehe ist nicht gleich Familie.
Was ist anders? - Familie bedeutet, dass sich zwei Menschen bewusst für ein Kind entscheiden und dieses Kind gemeinsam zur Welt bringen und großziehen wollen.
Sie lehnen den Antrag mit Verweis auf die Angestellten ab, weil im Tarifvertrag dieser Tag Sonderurlaub auch für Unverheiratete nicht geregelt ist. Dass wir uns in Tarifangelegenheiten nicht einmischen können, muss ich Ihnen hoffentlich nicht erklären.
Zu guter Letzt noch ein Hinweis an die Kollegen der FREIEN WÄHLER. Es ist in Ordnung, dass Sie das Für und Wider gegeneinander abwägen. Aber Herr Kollege Felbinger hätte sich das Argument im Ausschuss besser gespart, dass die Anzahl der Geburten bei verheirateten Vätern rein biologisch auf eine Geburt pro Jahr begrenzt sein solle, während unverheiratete Beamte beliebig oft Sonderurlaub beantragen könnten. Leider ist der Herr Kollege Felbinger nicht da. Ich hätte gerne extra für ihn bei Bienen und Blumen angefangen; denn es ist biologisch durchaus möglich, dass auch ein verheirateter Vater die Geburt seines Kindes mehrmals im Jahr erleben kann. Es ist absolut unwahrscheinlich, dass unverheiratete Väter bloß aus Jux und Tollerei mehrmals im Jahr einen Tag Sonderurlaub in Anspruch nehmen und die Vaterschaft mehrerer Kinder anerkennen, selbst wenn es nicht die eigenen sind. Weil auch unverheiratete Väter bei der Vaterschaftsanerkennung nicht nur Rechte bekommen, sondern auch finanzielle Pflichten eingehen,