Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist wichtig, das Thema zu debattieren.
- Darauf komme ich gleich noch. Es ist von der CO2Verminderung die Rede, von erneuerbaren Energien und von allen möglichen widersprüchlichen Interessen. Über die Betroffenen aber wird nicht geredet. Ich habe gestern die Stellungnahme des Bund Naturschutz noch einmal durchgelesen. Es kommen nur solche Argumente; die Betroffenen kommen überhaupt nicht vor.
Wir können doch keine Energiewende auf dem Rücken der Betroffenen machen. Sie könnten das dann machen, wenn sie das vor Ort beschlössen. Das wäre kein Problem. Fraglich ist, ob es funktionierte.
Und nun eine Bemerkung zur Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage muss vorliegen, wenn der Gesetzentwurf beschlossen wird. - Dazu, dass Sie den Bundesrat zitieren, sage ich Ihnen Folgendes: Der Bundesrat ist in dieser Frage nicht von Relevanz; denn es geht nicht um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz.
Ja eben! Was reden Sie dann vom großen Widerstand im Bundesrat? Damit, dass Sie in Berlin die Koalitionsvereinbarungen unterschreiben und hier das Gegenteil erzählen, kommen Sie auf Dauer nicht durch.
(Beifall bei der CSU – Natascha Kohnen (SPD): Wir sind hier in Bayern! – Markus Rinderspacher (SPD): Wir vertreten hier bayerische Interessen!)
Frau Kollegin Kohnen, Sie müssen sich in die neue Konstellation wahrscheinlich noch einfinden und daran gewöhnen, dass man da droben nicht einer Sache zustimmen kann, während man hier unten etwas anderes macht.
Herr Innenminister Herrmann hat das System erläutert, das wir vorsehen. Die Wohnbebauung soll geschützt werden. Sie ist ganz konkret beschrieben, und es wird genau gesagt, welche Bereiche geschützt werden sollen. Es geht nicht um Einzelgebäude; das ist wichtig, um die Frage zu klären, was in Zukunft möglich sein wird. - Auch die Planungshoheit hat der Herr Innenminister bereits angesprochen. Die Planungshoheit der Kommunen bleibt voll erhalten. Mit den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten kann es überhaupt kein Problem geben. Wo sehen Sie da ein Problem? Wenn ein Vorranggebiet besteht, kann die Kommune per Bebauungsplan bestimmen, was geschehen soll. Das ist überhaupt kein Thema. Die Landesplanung ist hier nicht von Bedeutung. Sie konstruieren Probleme, die es nicht gibt.
Und nun ein Wort zu unserem Energiekonzept. Die Staatsregierung wird demnächst ein überarbeitetes Energiekonzept vorlegen. Ich gehe davon aus, dass die Prozentzahlen, die für die Windenergie vorgesehen sind, unverändert bleiben. Ich habe bisher keine
gegenteiligen Informationen, Frau Kohnen. Infolgedessen gehe ich von den alten Zahlen aus und glaube, dass sie auch zu erreichen sind.
Das werden wir noch sehen, ob die alle genehmigungsfähig sind. Aber wir haben immerhin 900 Anträge, und das ist doch ganz erstaunlich.
Wenn in einer Kommune alle Leute sagen, wir wollen bauen, dann wird die Windkraftanlage in Zukunft gebaut. Wo ist da ein Problem? Die Gemeinde wird einen entsprechenden Bebauungsplan beschließen, und dann läuft die Sache. Wenn die Bevölkerung dagegen sein sollte, müssen Sie sich fragen lassen, ob man auf Dauer Erfolg haben würde, wenn man die Energiewende gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen wollte.
Schauen Sie sich das Gesetz doch einmal ganz genau an. Schauen Sie sich an, was in Bayern in Zukunft möglich sein wird. Ich denke, es wird sehr viel möglich sein, wenn es die Kommunen wollen. Damit werden wir dann auch die vorgesehenen Ausbauziele
bei der Windenergie in Bayern erreichen. - Ich freue mich auf eine intensive Diskussion im Wirtschaftsausschuss.
Herr Kollege, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Die Frau Kollegin Kohnen hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte sehr, Frau Kohnen.
Herr Bernhard, wir können sehr wohl unterscheiden, was im Bund und was im Land gemacht wird. Ob der Bund eine Länderöffnungsklausel einrichtet, ist das eine. Was das Land daraus macht, ist das andere. Wir diskutieren heute darüber, was das Land daraus macht.
Ganz ehrlich: Ich bin verwundert darüber, dass Sie immer sagen, das Gesetz ändere nichts. Jeder könne weitermachen wie bisher. Da frage ich Sie allerdings, warum Sie das Gesetz dann überhaupt machen. Lassen Sie doch alles beim Alten!
Die Kommunen haben ihre Steuerungsinstrumente. Überlegen wir uns einmal Folgendes. Demnächst gibt es ein neues Energiekonzept. Sie wissen doch selbst, dass Vorrangflächen geschaffen wurden. Vor drei Jahren hat Marcel Huber die Kommunen vehement dazu aufgefordert, die Windkraft auszubauen. Im Prinzip wurden alle unter Druck gesetzt, damit die Windkraft nach vorne kommt. Und jetzt kommt Ihr Vorschlaghammer: Nicht mehr! Stopp! Wenn Sie sich die Studie genau ansehen, lesen Sie dort: Verfügbare Vorrangflächen bei unterschiedlichen Abständen zur Wohnbebauung.
Wenn wir von den bisher ausgewiesenen Flächen für die Windenergie als 100 % ausgehen und jetzt die Abstände auf 600 Meter erhöhen wollen, dann sind es nur noch 99,74 % Vorrangfläche. Wenn Sie den Abstand auf 1.000 Meter erhöhen, haben wir nur noch 53,37 %, und wenn auf 2.000 Meter erhöht wird, dann sind wir bei 0 %. Das wäre das Ergebnis Ihres Gesetzentwurfes. Nichts anderes steckt dahinter.
Frau Kollegin, Sie wissen genau, dass bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin diese Dinge diskutiert wurden. Es war nicht von irgendetwas die Rede, sondern von 10 H. Dem haben Sie in Berlin zugestimmt.
(Markus Rinderspacher (SPD): Wir vertreten bayerische Interessen! – Weitere Zurufe – Glocke des Präsidenten)
Es hieß nicht: Wir machen eine Länderöffnungsklausel, egal wie, sondern es gab bei der Diskussion feste Grundlagen. Noch einmal: Wenn eine Kommune in einer Vorrangfläche von dem 10-H-Abstand abweichen will, kann sie das tun. Darum möchte ich, dass dort, wo die Bürger bauen wollen, in Zukunft auch gebaut werden kann. Das wollen wir nicht verhindern; denn unser Grundgedanke, den ich hiermit unterstreiche, lautet: Wir sind nicht gegen Windkraft, aber wir sind auch für den Schutz der Menschen, die von solchen Anlagen betroffen sind.
(Beifall bei der CSU – Natascha Kohnen (SPD): Das haben die Kommunen doch gemacht! Waren die Kommunen bisher Vollversager?)
Sie wissen ganz genau, dass wir in weiten Bereichen – und das hat zu den Überlegungen geführt – mit sehr massiven Widerständen gegen Anlagen dieser Höhe zu tun haben. Tun Sie doch nicht so! Kommen Sie in Bayern nicht herum? Nehmen Sie nicht wahr, was sich hier abspielt?
Herr Kollege, Sie sind fertig? – Danke schön, Herr Kollege. Als Nächste hat Frau Kollegin Gottstein von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr verehrter Herr Ministerpräsident, sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was haben der Bayerische Industrieund Handelskammertag, der Bayerische Städtetag, der Verband kommunaler Unternehmen, der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der Bund Naturschutz, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund gemeinsam? Sie sind alle gegen die 10-H-Regelung, über die wir heute reden. Dass das Verfahren unmöglich und nach demokratischen Regeln eigentlich nicht verantwortbar ist, haben bereits die Vorredner erklärt. Ich verstehe nicht, Herr Dr. Bernhard, dass Sie so sagen: Na ja, der Bundesrat. – Wir wissen nicht, ob der Vermittlungsausschuss noch einmal angerufen wird; wir wissen nicht, ob es noch Änderungen gibt. Trotzdem pauken wir hier einen Gesetzentwurf durch, weil es
Sechs Kritikpunkte erläutere ich zu diesem Gesetzentwurf. Erster Kritikpunkt: Die 10-H-Regelung ist zum Schutz der Wohnbevölkerung nicht erforderlich, auch wenn Sie immer etwas anderes behaupten. Das geltende Recht sieht bereits Abstandserfordernisse vor. Im Einzelfall können Sie bereits jetzt bei jedem Windrad sagen: Das geht nicht; etwa dann, wenn es um den Lärm geht, wenn es um den Schattenwurf geht oder wenn es um baurechtliche Rücksichtnahmen geht. Die Vorranggebiete waren eine hervorragende Einrichtung, die Sie kaputtmachen, weil es jetzt eben anders sein soll.