Viele Punkte im Antrag der GRÜNEN sind richtig; wir wollen das Gleiche, zum Beispiel ein bayerisches Aufnahmeprogramm für Kriegsflüchtlinge. In 15 Bundesländern gibt es ein solches Programm, in Bayern nicht. Vielleicht können Sie, Herr Innenminister, falls Sie noch sprechen werden, einmal erklären, warum wir in Bayern keines haben oder warum Sie keines haben wollen.
Ein mündlicher und schriftlicher Bericht über die bisherige Aufnahmepraxis in Bayern ist sicher sinnvoll und wichtig. Es ist auch gut, dass die Flüchtlinge, die über ihre Verwandten in Bayern einen Antrag gestellt haben – Ziffer 6 des Antrags -, möglichst bald hierher reisen dürfen. Es ist richtig, dass bei staatenlosen Personen – Ziffer 2 des Antrags – deren Angaben übernommen werden; denn bei ihnen besteht das Problem, dass sie mindestens drei Jahre in Syrien gelebt haben müssen, es aber gerade in der aktuellen Situation manchmal schwierig ist, diesen Nachweis zu erbringen.
Wir wollen auch eine bessere personelle Ausstattung. Im Antrag der GRÜNEN steht etwas von Personalorganisation. Ich weiß nicht, was damit konkret gemeint ist. Wir meinen, eine Aufstockung des Personals ist wichtig, damit die Anträge schneller und zeitnäher bearbeitet werden. Ich glaube, dieses Problem ist immer noch nicht richtig gelöst. Vor einigen Monaten hieß es, dass bisher neue Stellen nur aus dem Überhang der Bundeswehr besetzt werden dürften. Für das Jahr 2014 ist an 129 Stellen im Bundeshaushalt gedacht. Im letzten Jahr gab es aber 100.000 Asylanträge, die von nur 300 Angestellten bearbeitet wurden.
Jetzt geht es darum, dass das vorhandene Kontingent von 10.000 Flüchtlingen und das im Juni geplante weitere Kontingent mit 10.000 Flüchtlingen zeitnah und unbürokratisch abgearbeitet werden. Erst danach
kann über eine weitere Erhöhung des Kontingents verhandelt werden. Deswegen haben wir Probleme mit der Ziffer 8; denn da steht, dass wir schon wieder weitere Flüchtlinge aufnehmen sollen. Wir von den FREIEN WÄHLERN sagen: Erst einmal müssen die bestehenden Kontingente aufgefüllt werden – das ist bisher nämlich nicht erreicht worden –, und dann können wir schauen, ob weitere Flüchtlinge aufgenommen werden. Hier ist vornehmlich die Bundesregierung gefordert. Wir können deshalb zumindest derzeit auch Ziffer 8 nicht zustimmen, wo etwas von der Bereitstellung von Wohnungen steht. Das ist natürlich grundsätzlich wichtig und richtig. Auf der anderen Seite ist die Bereitstellung von Wohnungen eine Aufgabe der Kommunen.
Ob wir das in Ziffer 10 Geforderte erreichen können, nämlich dass die Konsulate in den Anrainerstaaten Syriens personell besser ausgestattet werden, ist fraglich. Das ist grundsätzlich deren Sache. Es ist richtig, dass Termine in der deutschen Botschaft zeitnah vereinbart werden sollen. Wir können aber nicht feststellen, dass das immer mit Korruption zu tun hat, wie es im Antrag der GRÜNEN heißt.
Der Antrag der GRÜNEN enthält sehr viele wichtige und richtige Punkte. Aber einigen Punkten können wir leider nicht zustimmen. Wir werden uns deshalb beim Antrag der GRÜNEN der Stimme enthalten. Dem Antrag der SPD werden wir zustimmen, und wir sind gespannt, ob die CSU dies auch tut, wie das in der Großen Koalition in Berlin vor Kurzem geschehen ist.
Danke schön. Bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, teile ich Ihnen mit, dass zum Dringlichkeitsantrag der SPD auf Drucksache 17/1948 von der SPDFraktion namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Jetzt hat der Kollege Karl Straub von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihren Ausführungen soll wohl der Anschein erweckt werden, als kämen Deutschland und Bayern ihren humanitären Pflichten gegenüber den syrischen Flüchtlingen nicht nach. Wir sollten aber nicht vergessen, dass Deutschland sowohl zu den größten Geberländern vor Ort zählt als auch innerhalb Europas zusammen mit Schweden die meisten Flüchtlinge aufgenommen hat und weiterhin aufnehmen wird. Ich glaube, das darf man einmal dick unterstreichen.
Allein in den ersten drei Monaten von Januar bis März waren es über 5.000 hilfsbedürftige Menschen. Darüber hinaus haben wir seit 2012 finanzielle Hilfe von
mehr als 500 Millionen geleistet. Auf der Geberkonferenz in Katar 2014 hat Deutschland weitere 110 Millionen Dollar zugesagt.
In einem sind wir uns einig. Die schreckliche Situation in Syrien und die schwierige Lage der in die Anrainerstaaten geflohenen Menschen machen uns alle tief betroffen. Wir sind uns alle einig, dass den in Not geratenen Menschen nach Kräften geholfen werden muss. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit und der christlichen Nächstenliebe.
Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass die Hilfe für die Flüchtlinge nicht allein in den Händen Deutschlands und Bayerns liegen kann. Viele Ihrer Forderungen lassen aber genau das vermuten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Sie haben in den letzten Monaten viele Anträge zur Asyl- und Flüchtlingspolitik gestellt. Zusammenfassend kann man sagen: Sie wollen einen unkontrollierten, zahlenmäßig unbegrenzten Zugang durchsetzen. Wir sagen deutlich: Ja, wir wollen helfen; nein, wir können das nicht alleine tun. Das ist eine gesamteuropäische, ja weltweite Aufgabe.
Der Deutsche Bundestag hat sich am 7. Mai 2014 mit den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD für eine Fortsetzung der vielfältigen Unterstützung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge ausgesprochen. Das haben Sie erwähnt, Frau Weikert. Aber eines muss man sagen – vieles haben Sie gesagt –: Zum Ersten müsste der Antrag konkreter sein – wenn man ihm überhaupt jemals zustimmen könnte –, und zum Zweiten liegt vieles in Bundeszuständigkeit.
In fünf Minuten Redezeit ist es natürlich sehr schwierig, auf alle Ihre Forderungen einzugehen, deshalb greife ich nur einige Punkte heraus. Sie fordern ein bayerisches Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge. Hierzu sagen wir: Das zweite Bundesaufnahmeprogramm hat sich als wesentlich praktikabler erwiesen, da es von den Voraussetzungen her einfacher zu erfüllen ist. Ich nenne hierzu nur die Tatsache, dass in den allermeisten Landesprogrammen volle Unterhaltspflicht Voraussetzung ist. Die Zahlen der Landesprogramme beweisen das.
Die Aufnahme der syrischen Flüchtlinge über die Landesprogramme der anderen Bundesländer verläuft sehr, sehr schleppend. Auch führt die parallele Abwicklung von Bundes- und Landesaufnahmeprogrammen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Aufnahmebedingungen in den anderen Ländern zu großen Schwierigkeiten bei der Abwicklung. Die abwartende Position Bayerns hat sich als richtig erwiesen. Es werden seitens des BAMF 300 zusätzliche Stellen geschaffen, um die Bearbeitung wesentlich zu
beschleunigen. Auch wurde in den Botschaften vieles getan, um die Ausstellung von Visa zu beschleunigen.
Ihre Forderung, liebe Frau Kamm, die Ausländerbehörden anzuweisen, Angaben von Flüchtlingen zu übernehmen und keine Papiere der Botschaft zu fordern, widerspricht der Vorzugsbehandlung von syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen, die Kapazitäten tatsächlich nur für Betroffene vorzuhalten. Eine Kontrolle ist daher absolut unerlässlich. Ihr Vorschlag, die syrischen Flüchtlinge in Übergangswohnungen – so steht es in Ihrem Antrag –, wahrscheinlich unbetreut, aufzunehmen, verschlechtert die Situation der Flüchtlinge sogar.
Wir sind dafür, die Menschen in bewährten Einrichtungen mit entsprechender Infrastruktur und entsprechendem Personal unterzubringen.
Zu Ihren Forderungen in Ziffer 6 und 7 habe ich bereits erwähnt, dass das Auswärtige Amt hier bereits massive Anstrengungen unternimmt, um die Kapazitäten sowohl im BAMF als auch in der Botschaft in Beirut auszuweiten. Bereits in den 18 Monaten bis 2014 hat man die Zahl der erteilten Visa von 6.500 auf 13.000 verdoppeln können.
Ihre Forderung, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung des Bundeskontingents zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen einzusetzen, geht vollkommen ins Leere. Bayern hat sich immer dafür ausgesprochen, zusätzliche Bürgerkriegsflüchtlinge aufzunehmen, wenn die Bundeskontingente erschöpft sind. Die Innenministerkonferenz wird sich in Kürze mit der Ausweitung der Aufnahmeprogramme befassen. Hier ist es aber absolut sinnvoll und die Haltung Bayerns richtig, dies über das Bundesaufnahmeprogramm zu gestalten, da hier die bereits jetzt vorliegenden Anträge von in Deutschland lebenden syrischen Familienangehörigen abgearbeitet werden können.
Abschließend möchte ich an Sie appellieren, konstruktiv an der Hilfe für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge mitzuarbeiten. Eine absolut unkontrollierte Aufnahme von hilfsbedürftigen Menschen würde sogar ein reiches Land wie Deutschland überfordern und genau das Gegenteil dessen bewirken, was wir uns alle wünschen: den Menschen echte Hilfe vor Ort sowie in Deutschland zu leisten. Aber, wie gesagt, Bayern und Deutschland können nicht alle Probleme allein lösen, sondern sind auf die Solidarität aller Länder angewiesen. Deshalb können wir keinem der drei Anträge zustimmen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat nun Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schreckliche Situation in Syrien und die schwierige Lage der in die Anrainerstaaten geflohenen Menschen macht uns sicherlich alle betroffen. Wir sind uns alle einig, dass den in Not geratenen Menschen nach Kräften geholfen werden muss. Dies ist ein Gebot der Menschlichkeit und auch der christlichen Nächstenliebe.
Deutschland ist zurzeit in Europa Vorreiter beim Schutz syrischer Flüchtlinge. Wir zählen, was die humanitäre Hilfe betrifft, zu den größten Geberländern. In den letzten zwei Jahren hat Deutschland insgesamt 514 Millionen Euro bereitgestellt. Der Großteil des Geldes fließt in humanitäre Projekte deutscher und internationaler Nicht-Regierungsorganisationen. Der Deutsche Bundestag hat sich vor einer Woche für eine Fortsetzung dieser Unterstützung ausgesprochen.
Deutschland nimmt aber auch in Europa gemeinsam mit Schweden die meisten syrischen Flüchtlinge auf. In den letzten 15 Monaten wurden rund 17.000 Syrer im Asylverfahren in Deutschland aufgenommen. Daneben haben wir uns im Kreis der Innenminister darauf verständigt, 10.000 syrischen Flüchtlingen im Rahmen von zwei humanitären Bundesprogrammen Schutz zu gewähren. Von den daraus auf Bayern entfallenden 1.520 Menschen sind bis gestern 460 angekommen. Laut Auskunft des Bundesinnenministeriums sollen heute die letzten Flüchtlinge aus dem ersten der beiden Bundeskontingente über Friedland einreisen. Wir können also damit rechnen, dass auch in Bayern damit nun der Anteil aus dem ersten Programm – das wären 760 Personen – voll erfüllt wird.
Für das zweite Bundesprogramm haben die bayerischen Ausländerbehörden etwa 7.000 Aufnahmevorschläge entgegengenommen und alle an das Bundesamt weitergeleitet. Es gab keinen Antrag, den wir nicht weitergeleitet hätten. Dieses zweite Programm richtet sich vorrangig an Verwandte von in Deutschland lebenden Syrern. Dies entspricht auch unserem Vorschlag. Nach den Vorgaben der Bundesanordnung sollen dabei vorrangig Flüchtlinge Aufnahme finden, für die hier lebende Verwandte oder Dritte den Lebensunterhalt übernehmen oder zumindest einen Teil dazu beitragen.
Sicherlich wünsche auch ich mir, dass die Verfahren schneller vonstattengehen würden. Die Forderungen,
die insbesondere vonseiten der GRÜNEN gestellt werden, gehen jedoch vielfach an der Realität vorbei; denn für staatenlose Personen gibt es eine klare Regelung in der Aufnahmeanordnung, und schon seit Langem wird keinem Syrer mehr zugemutet, zur Erfüllung der Passpflicht bei der syrischen Botschaft vorzusprechen. Gegebenenfalls wird von der Ausländerbehörde ein Ausweisersatz ausgestellt.
Herr Staatsminister, ich frage Sie: Was heißt "weitergeleitet an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" konkret? Das Verfahren ist doch folgendermaßen: Eine syrische Familie, die hier in Bayern wohnt, möchte einen Verwandten aus Syrien oder aus Anrainerstaaten zu sich nach Deutschland holen, stellt diesen Antrag, und Sie leiten ihn an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter.
Gleichzeitig hat aber das Land Bayern bzw. haben die Ausländerbehörden die Verpflichtung – das habe ich vorhin in meinem Redebeitrag gesagt –, dass das Visum in dem Anrainerstaat oder in der Deutschen Botschaft – wo auch immer die Flüchtlinge hinkommen – nur dann erteilt wird, wenn es eine Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde gibt. Also, eine Behörde aus Nürnberg braucht eine Zustimmung der Ausländerbehörde in Nürnberg, und eine Familie in München braucht diese aus München. Deshalb hat Ihr Innenministerium die Anträge nicht nur weiterzuleiten, sondern schlicht und einfach zu bearbeiten, damit das Ganze schneller geht.
Nach meiner Kenntnis ist dem Bundesamt zu allen von uns vorgelegten Anträgen unsererseits die Zustimmung erteilt worden. Das heißt, sobald das Bundesamt seinerseits die Auswahlentscheidung getroffen hat, kann es selbst unmittelbar der jeweils betroffenen Botschaft diese Vorab-Zustimmung übermitteln. Es ist keine gesonderte Zustimmung durch eine Ausländerbehörde Bayerns mehr erforderlich.
- Genau. Ich glaube, wir wollen letztlich alle, dass wir zu einer Lösung in der Frage kommen, die Herr Staatsminister Huber beim vorhergehenden Thema ebenfalls nannte. Vielleicht nähern wir uns ja doch an.
Die konkrete Frage lautet: Haben die zuständigen Ausländerbehörden bei 7.000 Anträgen jeweils ihr Okay gegeben, einen Haken dahintergesetzt: Ja, die Verwandten dürfen einreisen?
So habe ich die bisherigen Mitteilungen an mich verstanden. Falls es dabei Unklarheiten gibt, gehe ich aber, liebe Frau Kollegin, dieser Frage gerne noch einmal nach.
Die bisherigen Berichte, die wir dazu vorgelegt haben, haben mich bislang veranlasst, es so zu verstehen, dass für alle bereits die Zustimmung erteilt ist. Ich gehe dem aber noch einmal nach und werde Ihnen dann auch persönlich, Frau Kollegin, Antwort geben.
Wir haben – lassen Sie mich daran gleich anschließen – in der Tat auf das Aufnahmeverfahren vonseiten des Freistaates ansonsten keinen direkten Einfluss. Ich weiß aber, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Auswärtige Amt schon größtmögliche Anstrengungen unternehmen, um die Verfahren zügig abzuwickeln.
Ich habe deshalb keine Veranlassung, diesen Behörden Versäumnisse vorzuwerfen. Aber ich begrüße es natürlich sehr, dass der Bundesinnenminister jetzt insgesamt 300 zusätzliche Stellen für das BAMF zur Verfügung stellt bzw. die Bundesregierung dies insgesamt beschlossen hat. Das ist sowohl für diese Verfahren als auch für die Asylverfahren dringend notwendig. Wir haben uns dafür in den letzten beiden Jahren von bayerischer Seite aus nachhaltig eingesetzt. Dass die Mitarbeiter, vor allem der Botschaft in Beirut, unter schwierigsten Bedingungen arbeiten, ist für uns alle nachvollziehbar.