Protocol of the Session on April 3, 2014

: Frau Präsidentin, herzlichen Dank dafür, dass Sie mich so nett darauf aufmerksam gemacht haben, dass ich keine Frage formulieren darf. Deshalb sinniere ich einmal vor mich hin.

Bei der Preisminderung wird es natürlich nicht um das EEG und die EEG-Umlage gehen. Wir müssen uns auch darüber Gedanken machen, wie wir mit einer eventuellen Senkung der Stromsteuer umgehen. Deshalb wäre es interessant zu wissen, wie Sie das in Zukunft auf Bundesebene für das Land Bayern handhaben wollen.

Zur Wasserkraft habe ich Ihnen vorhin schon gesagt, dass ihr Anteil in den letzten Jahren nicht wirklich gestiegen ist. Die Wasserkraft hat einfach historisch einen hohen Anteil an den erneuerbaren Energien. Fraglich ist schon, worin die Ursachen liegen, dass die Wasserkraft in Bayern nicht vorwärtskommt. Sie kommt nicht vom Fleck. Nur wenn es regnet, kommt sie vorwärts, aber nicht, weil wir sie modernisieren.

(Widerspruch bei der CSU)

Ich glaube, man muss sich bei der 10-H-Regelung auch Gedanken über Regressansprüche machen, wenn ein Land das regelt, auch Gedanken darüber, inwieweit das eventuell mit der Verfassung und Ähnlichem kollidiert, wenn man in bestehende Flächennutzungspläne eingreift.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Bitte schön, Frau Ministerin.

Ich fange von hinten an. Das eine sind die Regionalpläne. Wir haben gesagt, die können jetzt genehmigt werden. Aber es geht immer noch um die einzelne Anlage.

(Natascha Kohnen (SPD): Um die Flächennutzungspläne geht es mir!)

Die Flächennutzungspläne sind von der einzelnen Anlage unabhängig. Deshalb ist die Neuplanung von Flächennutzungsplänen etwas anderes als die Planung der einzelnen Anlage.

(Zuruf der Abgeordneten Natascha Kohnen (SPD))

Wir ändern nicht die Flächennutzungspläne, sondern wir wollen sozusagen die einzelne Baugenehmigung ändern. Das ist das eine.

Das Zweite: Bei der Wasserkraft haben wir erst vor Kurzem ein Projekt in Töging auf den Weg gebracht. Beim Ausbau – jetzt schaue ich etwas mehr nach links – bin ich gespannt auf die Unterstützung, wenn man zum Beispiel aus hydrologischen Gründen ein Gewässer umbauen oder ausbauen darf. Marcel Huber ist bei dieser Frage federführend. Ich bin gespannt, ob die Begeisterung auf allen Seiten dieses Hauses so uneingeschränkt ist, wenn wir die Wasserkraft zusätzlich nutzen wollen, wenn man ein Gewässer zusätzlich mit Querbauwerken nutzt, wenn man neue Technologien einsetzt, zum Beispiel Schachtkraftwerke, die fischverträglich sind, die also durchlässig sind. Wie gesagt: Ein Projekt haben wir schon auf den Weg gebracht.

Der erste Punkt war die Stromsteuer. Die Bayerische Staatsregierung hat in einem Kabinettsbeschluss Folgendes festgelegt: Wenn die EEG-Umlage über einen bestimmten Betrag steigt – wir sagen: grob 7 Cent –, dann soll die Stromsteuer verwendet werden, um die EEG-Umlage zu stabilisieren. Das ist die Planung. Die Stromsteuer soll nicht gesenkt werden. Sonst ge

schieht das auch für diejenigen, die zum Beispiel befreit sind. Da aber selbst die Prognose bis zum Jahr 2020 von Sigmar Gabriel im Moment bei 7 Cent liegt, hoffen wir, dass es gar nicht so weit kommt.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. Jetzt haben wir eine Zwischenbemerkung. Bleiben Sie bitte noch am Pult! Herr Kollege Stümpfig, bitte.

Frau Aigner, ich bin nicht einverstanden mit Ihrer Bemerkung, die Gemeinden hätten in der Vergangenheit die Windkraftanlagen ganz bewusst an die Grenzen ihrer Gemarkung geschoben, um dann selbst weniger betroffen zu sein.

(Widerspruch bei der CSU – Zuruf von der CSU: Das war so! – Zurufe von den GRÜNEN)

Das ist nicht der Fall. Wenn man sich eine Gemarkung anschaut, dann sieht man im Zentrum einer Gemarkung, einer Gemeindefläche dichte Bebauung. Zu den Rändern hin wird die Bebauung dünner. Das ist eine Tatsache. Man hat es in der Vergangenheit immer geschafft, in Übereinkunft mit den angrenzenden Gemeinden eine Lösung zu finden. Diese Regelung, die Veto-Möglichkeit der angrenzenden Gemeinden, wird die Windkraft in Bayern massiv ausbremsen.

Meine Frage an Sie betrifft die Stichtagsregelung. Ich habe es in meiner Rede schon erwähnt: 220 Anlagen in Bayern haben derzeit eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissions-Schutzgesetz. Diese Anlagen müssen in den nächsten neun Monaten gebaut werden und ans Netz gehen. Das ist in der Praxis nicht zu leisten. Wir werden in Deutschland Engpässe haben. Sowohl was den Transport als auch Baukräne angeht, das wird nicht zu leisten sein. Was wollen Sie tun, um diese Stichtagsregelung auszuweiten? Unser Vorschlag ist, sie um mindestens ein Jahr bis zum 31.12.2015 zu verlängern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zum ersten Punkt, Herr Stümpfig: Ich habe nicht gesagt, dass es generell so ist. Sie werden mir, glaube ich, schon recht geben müssen, dass es diese Fälle gegeben hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Bei aller Freundlichkeit muss man das ehrlich benennen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Etwas ruhiger, bitte!

Ich kann Ihnen nur sagen: Sie tun so, als ob nach dem 31.12.2014 kein Windrad mehr aufgestellt werden dürfte. Man darf das, aber die Vergütungssätze werden gesenkt. Das heißt nicht, dass danach nichts mehr gebaut werden darf.

Meine Damen und Herren, noch einmal zurück zum Ausgangspunkt: Wir müssen auch auf die Kosten schauen. Letztlich muss hier immer ein Punkt gesetzt werden. Es gibt einen Vertrauensschutz bzw. eine Übergangsregelung. Jeder hat Bescheid gewusst, dass mit dem Kabinettsbeschluss eine neue Zeitrechnung beginnt. So ist es nun einmal, wenn Sie etwas ändern müssen. Dann wird es auch zu Brüchen kommen. Entscheidend ist natürlich, dass wir das Ganze im Blick behalten, nicht nur die Rendite einer einzelnen Anlage, sondern auch die Gesamtkosten, die anfallen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dafür werden die Anträge wieder getrennt.

Die CSU-Fraktion hat auf namentliche Abstimmung zu ihrem Dringlichkeitsantrag verzichtet. Wir kommen deshalb jetzt zur Abstimmung über den CSU-Antrag in einfacher Form. Das ist der Antrag auf Drucksache 17/1432. Wer dem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU und die Fraktion der SPD – war das eine Zustimmung? –

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Zwei! Berichtsantrag!)

Berichtsantrag – und zwei Stimmen aus der Fraktion der GRÜNEN.

(Beifall bei der CSU)

Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FREIE WÄHLER. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über den auch in einfacher Form abgestimmt wird. Das ist der

Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/1466. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte! – Das sind die SPD-Fraktion und die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zu den namentlichen Abstimmungen. Ich lasse zunächst über den Antrag der FREIEN WÄHLER abstimmen. Bei diesem Antrag werden wir zwei Teilabstimmungen in namentlicher Form durchführen und über den Rest eine Abstimmung in einfacher Form.

(Unruhe)

Ich lasse nun über den ersten Teil in namentlicher Form abstimmen. Es geht um den Antrag auf Drucksache 17/1434. Über die Nummer 1 wird namentlich abgestimmt. Sie lautet:

1. das EEG nicht wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen ab 2017 durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt wird, wodurch Bürgerenergieanlagen aus dem Markt gedrängt werden;

Über diesen ersten Teil lasse ich jetzt namentlich abstimmen. Die Urnen stehen bereit. Sie haben dafür fünf Minuten Zeit. Ich eröffne die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 15.27 bis 15.32 Uhr)

Die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaales ermittelt und später bekannt gegeben.

Wir fahren fort mit der namentlichen Abstimmung über die Ziffer 2 dieses Antrags auf Drucksache 17/1434. Sie lautet:

2. die Besondere Ausgleichsregelung (§ 41 EEG) auf diejenigen Industriebetriebe beschränkt wird, die tatsächlich strom- und exportintensiv sind;

Für diese Abstimmung verkürze ich die Abstimmungszeit auf drei Minuten. Ich eröffne die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 15.33 bis 15.36 Uhr)

Die drei Minuten sind vorbei. Ich schließe die Abstimmung.