Wir stärken Biotopverbünde in der Landesplanung und bäuerliche Kleinstrukturen, die für die Artenvielfalt enorm wichtig sind. Letzteres können wir durch eine Änderung des Agrarwirtschaftsgesetzes in Bayern endlich anpacken.
Mit all den Maßnahmen in unserem Gesetzentwurf leisten wir einen starken Beitrag, um den heimischen Tieren und Pflanzen wieder genügend Lebens- und Rückzugsräume einzuräumen.
Zum Schluss möchte ich eine Debatte ansprechen, die ich schon erwarte: Auch uns GRÜNEN ist sehr bewusst und ganz klar, dass wir den weltweiten Kampf gegen das Artensterben nicht allein in Bayern gewin
nen werden. Aber in unserem Gesetzentwurf sind die Maßnahmen aufgeführt, mit denen Bayern etwas tun kann und für die wir in diesem Hohen Haus die Verantwortung tragen. Diese Probleme wollen wir anpacken, um den Artenschutz in Bayern endlich zu stärken. Dafür sorgt unser Gesetzentwurf.
In unseren Gesetzentwurf haben wir selbstverständlich die Empfehlungen aus der Expertenanhörung im Umweltausschuss aufgenommen. Sie hat vor Kurzem stattgefunden. Der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute in der Ersten Lesung behandeln, trägt zum größten Teil ganz deutlich die Handschrift meines geschätzten Fraktionskollegen Dr. Christian Magerl. Mit ihm zog vor 32 Jahren geballte Umweltkompetenz in den Bayerischen Landtag ein. Mit der Landtagswahl am 14. Oktober beendet der Kollege Christian Magerl seine parlamentarische Karriere. Ich möchte an dieser Stelle ganz herzlich Danke für seine hervorragende fachliche Arbeit sagen.
Und Sie möchte ich bitten, sich unseren Gesetzentwurf genau anzuschauen. Ihnen ist die Herausforderung des Artensterbens durchaus bewusst. Wir müssen hier zu einer Lösung kommen. In diesem Sinne wünsche ich mir konstruktive und am Ende erfolgreiche Beratungen unseres Gesetzentwurfs. Damit verfolgen wir das Interesse, die Artenvielfalt in Bayern zu erhalten. Diese Verantwortung haben wir hier in Bayern.
Danke schön, Kollege Hartmann. – Für die CSU-Fraktion darf ich Frau Kollegin Schorer-Dremel das Wort erteilen. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus, werte Gäste! Landschaft und Natur im Freistaat Bayern sind mit einer einzigartigen Schönheit und Vielfalt gesegnet worden. Etwa 80.000 Arten leben in Bayern, die meisten in unseren heimischen Wäldern. Eine zusätzliche Bedeutung als besonderer Lebensraum hat die Alpenregion. Diesen Reichtum der Schöpfung gilt es aus ethischen und ökologischen Gründen zu bewahren. Die biologische Vielfalt ist nicht nur von großer Bedeutung für unsere Ökosysteme; sie ist zugleich Grundvoraussetzung für einen ertragreichen Anbau von Lebensmitteln und fördert die Gesundheit. Kurzum: Von der biologischen Vielfalt profitiert auch der Mensch in großem Maße.
Leider haben wir derzeit einen Rückgang der Artenvielfalt zu verzeichnen. Die biologische Vielfalt ist weltweit, auch in Europa und in Deutschland, in einem ernsten Zustand. Der Klimawandel, der auch in Bayern spürbar ist, bedeutet für den Artenschutz eine zusätzliche Herausforderung. Nach Angaben des Umweltministeriums sind von den Tieren, Pflanzen und Pilzen, die für die Erstellung der Roten Liste der in Bayern gefährdeten Arten untersucht wurden, über 40 % bedroht. 5,7 % seiner Tierarten und 3,5 % seiner Pflanzenarten hat Bayern bereits verloren. Alarmierend ist auch der Rückzug vieler ehemals häufiger Arten aus manchen Landesteilen.
Insofern ist es überhaupt nicht verkehrt, wenn vonseiten der Opposition ernst gemeinte Verbesserungsvorschläge kommen und die Debatte weitergeführt wird. Allerdings muss man sich die Vorschläge im vorliegenden Gesetzentwurf im Detail ansehen und überlegen, wie sinnvoll sie sind und ob es nicht schon gleichbedeutende Maßnahmen gibt. Das geltende Bayerische Naturschutzgesetz ist seit Jahrzehnten bewährt und wird den Aufgaben gerecht. Ein besonderes Augenmerk wird in Bayern auf das Prinzip der Freiwilligkeit und Akzeptanz gerichtet.
Eine Trendwende im Artenschutz kann unserer Meinung nach nur erreicht werden, wenn alle Bereiche der Gesellschaft mitwirken. Nur mit den Menschen und nicht, wenn ihnen etwas aufgezwungen wird, können Erfolge im Arten- und Naturschutz erzielt werden. Zudem gilt es, Bürokratie zu verringern und nicht neue aufzubauen. Wir wollen nicht auf Verbote setzen, sondern Anreize schaffen. Im Zusammenspiel von Natur- und Umweltschutz mit Land- und Forstwirtschaft lautet die Leitlinie: Freiwilligkeit, Beratung, Eigenverantwortung und Kooperation vor Ordnungsrecht.
Für den Bereich des Pflanzenschutzes und der Düngung gibt es bereits detaillierte bundesrechtliche Regelungen. Zum Beispiel trat vor einem Jahr die neue Düngeverordnung in Kraft. Mit ihr wird die EU-Nitratrichtlinie umgesetzt; sie entspricht damit europäischem Standard. Die Regelungen in der neuen Düngeverordnung sind sehr weitreichend und stellen eine deutliche Verbesserung für den Umweltschutz dar. Deswegen besteht aus unserer Sicht kein Bedarf, die Landwirte mit einer noch weiter gehenden Regelung zu konfrontieren.
Was den Einsatz von Pestiziden in Nationalparken, Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten betrifft, ist der Einsatz dieser Mittel in diesen Gebieten bereits
jetzt nur in Ausnahmefällen möglich. Schutzgebietsverordnungen können gleichwohl bereits jetzt entsprechende Vorschriften zur Zulässigkeit von Pestiziden enthalten,
Der sogenannte Grünlandumbruch auf ökologisch sensiblen und artenreichen Standorten ist bereits in Artikel 3 Absatz 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes geregelt. Auf diesen Standorten soll Grünland erhalten bleiben. Bayern hat sich bewusst für eine Gebotsregelung entschieden, weil dies dem bayerischen Weg der Freiwilligkeit entspricht und die Weiterführung bestehender Verträge sichert.
Himmelsstrahler, Beleuchtungsanlagen und sonstige künstliche Lichtquellen können in der Tat einen negativen Einfluss auf die Umwelt haben. Aus diesem Grund gibt es im Bundes-Immissionsschutzgesetz diesbezüglich klare Regelungen und Mindestanforderungen, um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden. Was jedoch die Auswirkungen von künstlichen Lichtquellen auf Insektenpopulationen betrifft, sehen wir noch einen großen Forschungsbedarf, weswegen die CSU-Fraktion in dieser Sache erst letzte Woche einen eigenen Antrag eingebracht hat, der einstimmig angenommen wurde. Erst wenn die möglichen Auswirkungen von Lichtquellen auf Insekten abschätzbar und Zusammenhänge evident sind, können klare Aussagen über entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Staatsregierung tut bereits sehr viel. Der Schutz unserer Lebensgrundlagen ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben. Dazu bekennen wir uns, und dafür tun wir auch einiges. Bayern hat als erstes Bundesland eine eigene Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt vorgelegt. Bereits 2008 hat die Staatsregierung die Bayerische Biodiversitätsstrategie beschlossen, die vier Handlungsschwerpunkte hat: Schutz der Arten- und Sortenvielfalt, Schutz und Erhalt von Lebensräumen, Vernetzung der Lebensräume durch Biotopverbund, Vermittlung von Umweltwissen durch Bildung und Forschung.
Ganz im Sinne der Biodiversität ist im Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren die Fläche, auf der Maßnahmen zum Naturschutz stattfinden, sukzessive gewachsen. Dazu gehören, um nur einige Beispiele zu nennen, die beiden Nationalparke Bayerischer Wald und Berchtesgaden, die beiden Biosphärenreservate Berchtesgadener Land und Rhön, die 758 Na
tura-2000-Gebiete, die 587 Naturschutzgebiete und die zahlreichen Naturparke, 19 an der Zahl. Bayern verfügt dadurch über ein flächendeckendes Netzwerk, welches dem Schutz der Artenvielfalt dient. Hinzufügen kann ich auch noch die 61 Landschaftspflegeverbände.
2014 wurde die erwähnte Biodiversitätsstrategie durch das zusätzliche Biodiversitätsprogramm 2030 deutlich ergänzt. 180 konkrete Umsetzungsmaßnahmen sorgen für eine klare Strategie. Beispielsweise haben wir auch mit über 100 Artenhilfsprogrammen und dem Artenaktionsprogramm Bayerische Artenvielfalt mehrere bedrohte Arten gerettet wie die Kleine Hufeisennase, den Weißstorch, den Steinadler und das Bayerische Löffelkraut, um nur einige zu nennen.
Über 400 Bayernnetz-Naturprojekte haben entscheidend zur Verbesserung des Biotopschutzes und des Biotopschutzverbundes beigetragen. Die Ausrichtung des Biodiversitätsprogramms bis 2030 zeigt, dass der Erhalt der Arten-Lebensraumvielfalt für die Staatsregierung auch langfristig im Fokus der bayerischen Politik stehen wird.
Ich denke, wir werden uns auch im Umweltausschuss weiterhin damit auseinandersetzen und diskutieren. Herr Hartmann, abschließend kann ich Ihnen als Mutter und als Großmutter, aber auch aus eigener Erfahrung durchaus versichern: Es gibt viele Arten, die man mit Kindern betrachten kann
und die man untersuchen kann, wenn man nur zur Haustüre hinausgeht. Ihre Sorge kann ich Ihnen nehmen.
Danke schön, Frau Kollegin Schorer-Dremel. – Kollege von Brunn für die SPD. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere eigenen Lebensgrundlagen sind durch ein Massenaussterben von Tieren und Pflanzen in Gefahr, wie es bisher nur wenige Male in der Erdgeschichte vorgekommen ist. Sonst wurde so ein Geschehen durch Naturkatastrophen ausgelöst. In diesem Fall sind aber wir selbst die Ursache. Wir wissen, dass dieses Massenaussterben auch in Bayern stattfindet. Das zeigen
nicht nur die Daten aus dem Bayerischen Biodiversitätsprogramm, sondern seit letztem Donnerstag wissen wir das auch durch einen Bericht im Umweltausschuss zum Rückgang der Insekten- und Vogelfauna in Bayern. Wir wissen jetzt, wie katastrophal die Situation im Einzelnen ist.
44 % der in Bayern heimischen Vögel sind entweder ausgestorben, vom Aussterben bedroht oder gefährdet. Ähnlich sieht es bei den Insekten aus. Auch in Bayern zeigt sich das Insektensterben in erschreckendem Ausmaß. Fast die Hälfte der Insektenarten ist bereits ausgestorben, vom Aussterben bedroht oder gefährdet. Bei den untersuchten Libellen gab es einen Rückgang um 75 %, bei Tagfaltern um 65 %. In den Isarauen bei Dingolfing gibt es nur noch 14 von 58 Bienenarten. Die bayerischen Schmetterlingsbestände sind in den letzten 50 Jahren sogar um bis zu 90 % zurückgegangen, sagen die Forscher der Zoologischen Staatssammlung. Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist fünf nach zwölf.
Vor allem das Insektensterben hat enorme Auswirkungen auf die ganze heimische Natur und das gesamte Ökosystem. Es gefährdet nicht nur unsere Landwirtschaft, weil die Bestäuber auszusterben drohen und weil Nützlinge aussterben, die Schädlinge natürlich bekämpfen. Nein, es gefährdet auch die wilden Pflanzen und die Tierarten, die auf die Insekten als Nahrung angewiesen sind.
Die Situation lässt sich mit einem Hang vergleichen, dessen Stabilität immer weiter untergraben wird. Es bricht immer mehr ab, und irgendwann kommt der gesamte Hang ins Rutschen und ist nicht mehr aufzuhalten. Er reißt alles mit, am Ende auch uns.
Deswegen ist es gut, dass die Fraktion der GRÜNEN heute einen Gesetzesvorschlag vorlegt, der dem entgegenwirken soll. Der Entwurf enthält viele Forderungen, die wir auch unterstützen und gerne unterstützen. Dazu zählen der Schutz von Dauergrünland und das Verbot seines Umbruchs, die Verbesserung des Biotopschutzes und eine stärkere Berücksichtigung in der Landesplanung, ein besserer Biotopverbund in Bayern, das Verbot von Pestiziden im öffentlichen Bereich, im privaten Bereich und in Schutzgebieten und natürlich die Einführung von Gewässerrandstreifen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dieses Artenschutzgesetz ausreicht, und ich will das auch gerne begründen. Sie schlagen etliche Einzelmaßnahmen vor, die sich aber noch zu keinem wirksamen und vollständigen Werkzeugkasten gegen das Insekten- und
Artensterben zusammensetzen. Um das zu verstehen, muss man die Ursachen noch einmal genauer in den Blick nehmen. Die CSU-Staatsregierung hat in ihrem aktuellen Bericht zum Insekten- und Vogelsterben ein weiteres Mal ganz offen eingeräumt, dass eine der wesentlichen Ursachen der Nutzungswandel und die Veränderungen in der Landwirtschaft sind, die Entwicklung hin zur Intensivlandwirtschaft, die Bildung immer größerer Betriebe und das Sterben der kleinen Landwirtschafts- und Nebenerwerbsbetriebe. Das Aussterben von Tieren und Pflanzen steht also in engem Zusammenhang mit der Flurbereinigung, dem Vormarsch von Chemie, der Überdüngung, mit dem Verlust an kleinen und mittleren Höfen und damit der Vielfalt in der Bewirtschaftung.
Diese Entwicklung wurde leider in zu großer Einseitigkeit viel zu lange von der Politik, aber auch vom Bauernverband – Stichwort: Wachsen oder Weichen – vorangetrieben. Viele Bauern sind die Opfer dieser Entwicklung, in die sie von falschen Propheten und falschen Beratern getrieben wurden. Deswegen muss der zentrale Ansatzpunkt sein, landwirtschaftlichen Betrieben zu helfen und den Bauern die Hand zu reichen, um eine naturschonende Bewirtschaftung zu verwirklichen. Wir müssen die Bauern viel stärker als bisher dabei unterstützen, den Pestizideinsatz drastisch zu reduzieren, die Überdüngung effektiv zurückzufahren und extensiver, nicht intensiver, zu wirtschaften. Das geht. Dieser Aspekt kommt mir hier etwas zu kurz. Ebenfalls zu kurz kommt bzw. fehlt die Bekämpfung der Umweltkriminalität, die auch in ein Artenschutzgesetz gehört. Ich will aber nicht zu viel Kritik üben; denn die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Grunde richtig.
Ein Problem oder das Problem, das wir in Bayern haben – das hat man auch gerade wieder in den Ausführungen der Kollegin Schorer-Dremel gehört –, ist doch ein ganz anderes. Es ist die CSU-Staatsregierung mit ihrer Lobbypolitik und ihren geschickt kaschierten Defiziten im Umweltschutz. Sie täuscht Aktivitäten vor, die aber allesamt nicht ausreichen oder nicht umgesetzt werden. Auf diese Politik der CSU, liebe Kolleginnen und Kollegen, trifft das zu, was der Kabarettist Alfred Dorfer so beschrieben hat: Nicht das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht. Das Erzählte reicht Ihnen, das ist Ihr Credo, meine Damen und Herren von der CSU. Was Sie hier machen, ist besonders verantwortungslos. Sie unternehmen nicht nur viel zu wenig und betreiben ohne Scham reine Lobbypolitik, sondern Sie täuschen auch noch die Menschen in Bayern und in Deutschland durch Nebelgranaten und Blendwerk, und das bei einer so wichtigen Frage, bei einer Existenzfrage der Menschheit.
Vielen Dank, Kollege von Brunn. – Für die Fraktion FREIE WÄHLER kommt Kollege Zierer. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Artenschutz hat uns in den vergangenen Wochen mit einer Expertenanhörung in einer Aktuellen Stunde und mit einem Bericht des Umweltministeriums im Ausschuss wiederholt beschäftigt. In der Öffentlichkeit hat das Thema richtig Fahrt aufgenommen durch die Diskussion über das Insektensterben. Den Auslöser, die sogenannte Krefelder Studie, muss man zwar sehr differenziert sehen; aber dass Handlungsbedarf besteht, haben uns die Experten im Ausschuss eindrucksvoll bestätigt.
Die Diskussion hat Wirkung gezeigt. In Bayern tut sich etwas. Die Staatsregierung hat Maßnahmen angekündigt: im Artenschutzzentrum, in mehr Forschung zum Aufbau eines Insektenmonitorings und zusätzlichen Artenhilfsprogrammen oder zusätzlichen Mitteln für Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege. Hier wurde eine Kernforderung der FREIEN WÄHLER erfüllt, die seit langem erhoben wurde.
Wir begrüßen diese Maßnahmen, wir glauben allerdings nicht, dass es ein Artenschutzgesetz in der Form braucht, in der es die GRÜNEN vorgelegt haben. Wir könnten bei einigen Punkten mitgehen, zum Beispiel beim Alleenschutz. Wir hatten kürzlich eine Petition zum Erhalt einer alten Allee, einem Naturdenkmal im Landkreis Erding. Es ist schön: Wir waren uns alle einig, dass sie erhalten werden muss. Hoffentlich wird sie auch erhalten.