Wir begrüßen diese Maßnahmen, wir glauben allerdings nicht, dass es ein Artenschutzgesetz in der Form braucht, in der es die GRÜNEN vorgelegt haben. Wir könnten bei einigen Punkten mitgehen, zum Beispiel beim Alleenschutz. Wir hatten kürzlich eine Petition zum Erhalt einer alten Allee, einem Naturdenkmal im Landkreis Erding. Es ist schön: Wir waren uns alle einig, dass sie erhalten werden muss. Hoffentlich wird sie auch erhalten.
Es ist auch richtig, dass die Anlage von ökologisch bedeutsamen Kleinstrukturen als Ziel und förderfähige Maßnahme ausdrücklich ins Agrarwirtschaftsgesetz soll. Wir haben in der Praxis zwar schon entsprechende Fördermaßnahmen, aber man kann immer mehr tun.
Man kann und muss die Bedeutung dieser kleinen Strukturen aber nicht nur betonen, sondern ausbauen. Wir brauchen wieder mehr Säume, mehr Hecken, mehr Gehölze in der Landwirtschaft. Wir brauchen in unserer ausgeräumten Landschaft auch wieder mehr Totholz und nicht diesen Drang nach Sauberkeit in der Landschaft. Man hängt danach zwar wieder Insektenhotels auf, aber das kann es nicht sein.
Es ist wichtig, dass für die flächendeckende Landwirtschaft die gesetzlichen Rahmenbedingungen passen. Es kann nicht im Sinne des Erfinders sein, was hier im Antrag der GRÜNEN steht; denn eine bäuerliche
Wir sind der Ansicht, dass beim Gewässer- und beim Erosionsschutz auf freiwilliger Basis bereits einiges passiert ist und dass es auf diesem Weg weitergehen muss. Genauso ist es beim Verbot von Pestizidanwendungen in Naturschutzgebieten. Pflanzenschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten, dürfen in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Naturdenkmälern oder Biotopen ohnehin nicht verwendet werden. In den Natura-2000-Gebieten gilt das Verschlechterungsverbot. In einigen Fällen ist der Einsatz bestimmter Mittel offensichtlich unumgänglich. Bei den Managementplänen für Natura-2000-Gebiete wird ganz deutlich, dass dieser Gesetzentwurf zu sehr auf Regulierung und zu wenig auf Kooperation setzt. Diese Managementpläne sollen per Rechtsverordnung verbindlich gemacht werden. Gerade beim Thema FFH war es extrem wichtig, die Grundeigentümer, die Landwirte und Bewirtschafter mit einzubinden und mitzunehmen. Das war das Entscheidende für die Akzeptanz dieser Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind deshalb auch an Runden Tischen erarbeitet worden. Auch die Umsetzung soll auf kooperativer Basis erfolgen. – Wie gesagt, der Gesetzentwurf enthält einige gute Punkte und Ansätze. Wir FREIEN WÄHLER können ihm aber in der Gesamtschau nicht zustimmen.
Vielen Dank, Kollege Zierer. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ist damit die Aussprache geschlossen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten, Europaangelegenheiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste ein
verstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Jetzt kommen die Kollegen außerhalb der Fraktionen. Kollege Felbinger, darf ich fragen? – Enthaltung. Und Kollege Muthmann? – Auch Enthaltung. Gut, danke. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 17/21571) - Zweite Lesung
Zu diesem Gesetzentwurf wurde im Ältestenrat vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/21571 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration auf Drucksache 17/22995 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss stimmt ebenfalls zu.
Durch das 2. Nachtragshaushaltsgesetz, das der Landtag morgen verabschieden wird, wird auch das vorgenannte Gesetz geändert. Da das Haushaltsgesetz vorher in Kraft tritt – dieses Gesetz tritt erst am 1. Januar 2019 in Kraft –, ist der Hinweis auf die letzte Änderung bei der Veröffentlichung dieses Gesetzes dementsprechend anzupassen.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Die beiden Kollegen Muthmann (fraktionslos) und Felbinger (fraktionslos) stimmen auch zu. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen einschließlich der beiden Kollegen Muthmann (fraktions- los) und Felbinger (fraktionslos). Vielen Dank. Dann brauche ich keine Gegenstimmen mehr abzufragen. Das ist dann einstimmig beschlossen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz der Än
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/21572) - Zweite Lesung
Auch zu diesem Gesetzentwurf wurde im Ältestenrat vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/21572 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses auf Drucksache 17/23000 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss stimmt ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 4 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2018" und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandgesetzes den "31. Juli 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 17/23000.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und die Kollegen Felbinger (frakti- onslos) und Muthmann (fraktionslos). Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch nicht. – Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind auch wieder alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen einschließlich der Kollegen Muthmann (frak- tionslos) und Felbinger (fraktionslos). Danke schön. Damit brauche ich keine Gegenstimmen und Stimmenthaltungen abzufragen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Förderung des stationsbasierten Carsharing in Bayern (Drs. 17/21734) - Zweite Lesung
Auch zu diesem wurde im Ältestenrat vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten und wir kommen damit gleich zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/21734 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie auf Drucksache 17/23053 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss stimmt ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1.September 2018" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der Kollege Felbinger (frakti- onslos). Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wieder alle Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen und Kollege Felbinger (fraktionslos). Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Förderung des stationsbasierten Carsharing in Bayern".
Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesetz über den Bürgerbeauftragten des Freistaates Bayern und den Beauftragten für die Bayerische Polizei (Drs. 17/20406) - Zweite Lesung
Die Fraktionen sind übereingekommen, auch bei diesem Gesetzentwurf auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/20406 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CSU
und SPD. Enthaltungen? – FREIE WÄHLER und Kollege Felbinger (fraktionslos). Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Die Fraktionen sind übereingekommen beim Tagesordnungspunkt 28 auf die Aussprache zu verzichten. Ich frage Sie, ob Sie damit einverstanden sind, diesen Tagesordnungspunkt aufzurufen. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes Mittagsverpflegung an Schulen: gut und kostenfrei (Drs. 17/21324) - Zweite Lesung
Ich muss darauf hinweisen, dass namentliche Abstimmung beantragt wurde. Diese werden wir heute nicht
mehr schaffen, weil das Ende der Sitzung für 16.30 Uhr vereinbart wurde. Die Abstimmung muss dann auf morgen verschoben werden. Sie wird nicht gleich um 9.00 Uhr sein. Wir fangen morgen um 9.00 Uhr mit dem Haushalt an. Die Fraktionen werden sich morgen einigen, wann wir die Abstimmung aufrufen. Können wir so verbleiben? – Gut.
Damit darf ich für heute die Sitzung schließen und mich für die Mitarbeit bedanken. Ich wünsche uns heute einen schönen Abend.