Ich lasse zuerst über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER auf der Drucksache 17/19093 und den hierzu einschlägigen Änderungsantrag auf der Drucksache 17/21461 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt sowohl beim Änderungsantrag als auch beim Gesetzentwurf die Ablehnung.
Es folgt zuerst die Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf der Drucksache 17/21461 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte! – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollege Muthmann (frak- tionslos) und Kollegin Stamm (fraktionslos). Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Ich lasse nun über den Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 17/19093 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte! – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Kollege Muthmann (frakti- onslos) und die Kollegin Stamm (fraktionslos). Enthaltungen? – Auch hier keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Jetzt folgt die Abstimmung über den Initiativgesetzentwurf der CSU-Fraktion auf der Drucksache 17/21586. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/21586, die Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER auf den Drucksache 17/21851 mit 17/21853, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 17/22255 und der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/22256 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf der Drucksache 17/22685.
Vorweg ist über die vom endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abzustimmen. Die Fraktion FREIE WÄHLER hat beantragt, über ihre Änderungsanträge auf den Drucksache 17/21851 mit 17/21853 namentlich abstimmen zu lassen. Der endberatende Ausschuss empfiehlt die Änderungsanträge zur Ablehnung.
Wir führen nun die namentliche Abstimmung zum Änderungsantrag betreffend "Entschädigung der Gemeinden" auf Drucksache 17/21851 durch. Die Urnen sind für Sie bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Die fünf Minuten sind um. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen, damit wir die nächste Abstimmung durchführen können.
Es folgt nun die Abstimmung über den Änderungsantrag betreffend "Stichtagsregelung" auf Drucksache 17/21852. Die Urnen stehen wieder bereit. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Es stehen drei Minuten zur Verfügung.
Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird wiederum außerhalb des Plenarsaals ermittelt.
Es folgt jetzt noch die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag betreffend "Ersterschließung – 25-Jahresfrist" auf Drucksache 17/21853. Die Urnen stehen bereit. Wie Sie sicher vermuten, stehen auch für diese Abstimmung drei Minuten zur Verfügung. Mit der Stimmabgabe kann jetzt begonnen werden.
Die drei Minuten sind um. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Auch das Ergebnis dieser Abstimmung wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt.
Wir führen jetzt zwei Abstimmungen in einfacher Form durch. Nehmen Sie bitte wieder Platz. – Ich lasse jetzt in einfacher Form über die Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 17/22255 und 17/22256 abstimmen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/22255 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen, bitte. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/22256 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen, bitte. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER, eine Stimme aus den Reihen der SPD sowie Herr Kollege Muthmann (fraktionslos). Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir müssen kurz warten, bis die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen vorliegen, bevor wir die Abstimmung über das Gesetz durchführen können. Ich mache den Satz ein bisschen länger, damit ich die Sitzung nicht unterbrechen muss. – Hier kommen die Ergebnisse.
Ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag betreffend "Entschädigung der Gemeinden" auf Drucksache 17/21851 bekannt: Mit Ja haben 16, mit Nein 130 Abgeordnete gestimmt. Es gab eine Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen damit zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag betreffend "Stichtagsregelung" auf Drucksache 17/21852. Mit Ja haben 15, mit Nein 128 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltung. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen damit zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag betreffend "Ersterschließung – 25-Jahresfrist" auf Drucksache 17/21853. Mit Ja haben 15, mit Nein 131 Abgeordnete gestimmt. Enthaltungen gab es keine. Auch dieser Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport und der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfehlen Zustimmung. In § 1 ist das Datum der letzten Änderung anzupassen sowie die entsprechende Seite des Gesetz- und Verordnungsblattes zu benennen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksachen-Nummer 17/22685.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER sowie Herr Kollege Muthmann (frakti- onslos). Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Enthaltungen? – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und ein Kollege aus der CSU-Fraktion. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen gibt es keinen Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER sowie Herr Kollege Muthmann (frakti- onslos). Gegenstimmen, bitte. – Keine. Enthaltungen? – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und ein Kollege aus den Reihen der CSU-Fraktion.
Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes".
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, erteile ich noch Herrn Kollegen Hofmann von der CSU für eine Erklärung seines Abstimmungsverhaltens nach § 133 Absatz 2 der Geschäftsordnung für fünf Minuten das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis gestern Abend wusste ich nicht, wie ich heute in dieser Frage abstimmen werde. Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Das ist der erste Gesetzentwurf meiner Fraktion, den ich nicht mittragen kann. Allerdings haben mich auch die Lösungsvorschläge der anderen Fraktionen nicht überzeugt.
Dass ein Systemwechsel immer die Stichtagsproblematik nach sich zieht, ist klar. In diesem Fall kommt hinzu, dass es auch noch unterschiedliche Anknüpfungspunkte für die Stichtage geben kann. Nicht nur in meinen Augen ist der Stichtag des 31. Dezember 2013 völlig willkürlich. Die vordergründige Behauptung folgt dem gleichen Muster wie alle anderen Aktionen, die von den FREIEN WÄHLERN bei dieser Thematik inszeniert worden sind. Ich kann den Anknüpfungspunkt "Abschluss der Maßnahme" schon eher verstehen. Allerdings hängt das rechtliche Ende auch hier von Zufällen ab, sei es, weil Rechnungen verzögert eingehen, oder sei es, weil sich Dorferneuerungsmaßnahmen wegen Formalien hinziehen.
Meine Haltung begründe ich damit, dass durch keinen der vorgelegten Entwürfe das Problem der Stadt Ebermannstadt in meinem Stimmkreis rechtssicher gelöst werden könnte. – Worum geht es? Einzelne Details für Liebhaber lasse ich weg. Kurz gesagt: Es geht darum, dass die Stadt Ebermannstadt bis 2014 keine Ausbaubeitragssatzung hatte. Der Bürgermeister wurde bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden immer mit großer Mehrheit wiedergewählt. Um aufwendige Abrechnungen zu vermeiden, wurden die Kosten der Sanierung über eine höhere Grundsteuer gesamtsolidarisch getragen. Womöglich ist diese Lösung für viele Gemeinden in der Zukunft ein Ausweg. Aus heutiger Sicht kann sie durchaus visionär sein.
Im Jahr 2015 hat die Stadt Ebermannstadt nach einem Bürgermeisterwechsel der Sollvorschrift folgend eine Ausbaubeitragssatzung nach dem Muster des Gemeindetags erlassen. Die Konsequenz daraus: Alle, die bis dahin dachten, dass sie keine Beiträge mehr bezahlen müssen, sollten für die Vergangenheit nachzahlen. Natürlich war der Stadtrat von Ebermannstadt juristisch schlecht beraten, um nicht zu sagen, er war schlecht beeinflusst, als er unter Androhung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Folgen die Satzung beschlossen hat. Man hätte nicht unbedingt Maßnahmen aus der Vergangenheit, die immerhin 17 Jahre zurücklagen, abrechnen müssen. In jedem Fall aber hat die Stadt darauf vertraut, dass dieses System beibehalten wird. Mit dem Wissen von heute hätten die wenigsten Stadtratsmitglieder der Satzung zugestimmt. Wer als Parlamentarier jetzt denkt, so ist es in der parlamentarischen Demokratie, dass nichts für die Ewigkeit ist, der hat jede Empathie für die Situation der Menschen verloren.
Entscheidend ist: Binnen weniger Monate wurde das Vertrauen der breiten Bevölkerung in das Rechtssystem zweimal tiefgreifend erschüttert, ja eigentlich zerstört. Das erste Mal wurde es erschüttert, als Anlieger zahlen mussten, die in dem guten Glauben waren, über die höhere Grundsteuer ihren Anteil bereits geleistet zu haben. Zum zweiten Mal wird es jetzt zerstört, weil mit der heutigen Gesetzesänderung für die einen die Zahlungspflicht wieder aufgehoben wird, für andere diese aber bestehen bleibt, obwohl es dafür in der Sanierung selbst keinen Grund gibt und es auch nicht dogmatisch zwingend ist.
Gerade in der heutigen Zeit sollte es uns Abgeordnete nicht kalt lassen, wenn Menschen einem sagen, sie hätten niemals geglaubt, dass so etwas in unserem Staat möglich wäre. Unsere Aufgabe ist es, die Auswirkungen unserer Gesetze zu betrachten und sie auf grobe Ungerechtigkeiten zu überprüfen. Hier haben wir eine solche Ungerechtigkeit, die durch ein Gesetz
Ich wage einen Ausblick: Ich sage voraus, dass die Kommunen versuchen werden, die Ungerechtigkeiten im Alleingang zu lösen, zum Beispiel über eine besonders weite Auslegung des § 227 der Abgabenordnung oder über eine andere juristische Krücke. Juristisch haltbar werden diese Lösungen in den seltensten Fällen sein. Spätestens dann, wenn sich ein findiger Staatsanwalt damit beschäftigt, werden sich die Abgeordneten des neuen Landtags zusammensetzen und die Missstände beseitigen müssen, die wir in diesem Jahr kurz vor der Wahl zu lösen nicht in der Lage waren. Nach meiner Auffassung lässt sich § 227 der Abgabenordnung über das KAG so modifizieren, dass individuelle Lösungen vor Ort gefunden werden können. Sollten mich die Menschen im Landkreis Forchheim für eine weitere Periode mit dieser ehrenvollen Aufgabe betrauen, sie hier zu vertreten, werde ich im Sinne eines Ceterum censeo immer wieder daran erinnern, dass der Fall der Stadt Ebermannstadt nicht gelöst ist.
Danke schön, Herr Kollege Hofmann. Damit ist der Tagesordnungspunkt 5 abgeschlossen. – Ich möchte Sie noch darüber informieren, dass sich die Fraktionen darauf geeinigt haben, auf die Mittagspause zu verzichten. Wir werden jetzt bis zur Unterbrechung der Sitzung vor der Rede des Herrn Juncker weitertagen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung über den Vollzug des Jugendarrestes (Bayerisches Jugendarrestvollzugsgesetz - BayJAVollzG) (Drs. 17/21101) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/21570)
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Art. 5 - Einbeziehung der Personensorgeberechtigten (Drs. 17/21588)
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Art. 29 - Fortbildung für Bedienstete (Drs. 17/21589)
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Art. 37a - Vollzug der Jugendstrafe in freier Form (Drs. 17/21590)