Wir haben bei der Finanzierung des kommunalen Straßenbaus immer das Ziel vor Augen, eine gute und gerechte Lösung für alle Anlieger und auch für die Städte und Gemeinden zu finden.
Wenn Sie, lieber Kollege Aiwanger, nun mit dem Blick auf die Straßenausbaubeiträge auf geltendes Recht abzielen – das hat mich am meisten motiviert, hier noch ein paar Worte zu sagen – und von Unrecht reden, erschreckt das. Sie reden von Unrecht, von Skandal und von Überbürokratie und Unanständigkeit – ich habe mir das aufgeschrieben; ich könnte das noch weiter fortsetzen –, und das ist für mich unfassbar. Ich bitte Sie, als Parlamentarier zu überlegen, wie man mit der geltenden Rechtslage umzugehen hat.
Ich war über mehrere Jahrzehnte auf kommunaler Ebene politisch tätig. Ich hatte 20 Jahre die Federführung als Bürgermeister. Bayern hat insgesamt über 2.000 Kommunen, von denen über 1.500 Satzungen hatten. In den Kommunen, die ich besucht habe, wurde immer nach geltendem Recht umgelegt, und es
wurden immer wieder Wege gefunden, anständig, fair und gerecht mit den Bürgern umzugehen. Sich jetzt hierher zu stellen und zu sagen: Das muss weg; das ist ungerecht, das darf den Bürger nichts mehr kosten, ist einfach nicht in Ordnung, und es ist auch nicht fair.
Das hat der Kollege Adelt vorhin deutlich zum Ausdruck gebracht. Wenn heute eine Baufirma beauftragt wird, eine Straße zu bauen, muss hierfür bezahlt werden; egal von wem. Es muss der Steuerzahler zahlen. Wir sind uns einig, dass die Entscheidungshoheit dort hingehört, wo sie am besten zu überblicken und zu steuern ist. Das ist auf der kommunalen Ebene der Fall.
Ich sage Ihnen: Das ist eine Konjunkturmaschine für die Bauwirtschaft, weil der Bürger nicht mehr direkt spürt, dass er für den Aufwand, den er fordert – ob gerecht oder ungerecht – bezahlen muss. Den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, dass wir als Bürger dadurch keine Kosten mehr hätten, ist vollkommener Unsinn.
Lieber Kollege Pohl, ich will an dieser Stelle noch einmal Folgendes zum Ausdruck bringen: Es ist in aller Deutlichkeit angesprochen worden – ich will die Details gar nicht mehr darlegen; die hat Kollege Ländner bereits angesprochen –, dass 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden – 100 Millionen Euro, die früher nicht zur Verfügung gestellt worden sind.
Wir haben das Geld deshalb zur Verfügung gestellt, weil durch diese Diskussion vom Grundsatz her Ungerechtigkeit entstanden ist. Unser Anspruch ist, unsere Kommunen nicht im Regen stehen zu lassen. Es geht um 100 Millionen Euro für Beiträge, die sie aufgrund Ihrer unsachlichen Diskussion nicht mehr einheben können.
Wenn Sie nun meinen, es sei offen, dann stimmt das nicht. 65 Millionen Euro werden jährlich durch Spitzabrechnung zur Verfügung gestellt, und 35 Millionen kommen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Das geschieht, um letzten Endes Klarheit zu haben und die pauschale Förderung aufzubauen.
Je mehr die Spitzabrechnung abnimmt – die wird komischerweise immer weniger –, umso mehr wächst die andere Seite; der Gesamtbeitrag bleibt bei
Liebe Freunde, es gäbe noch vieles anzusprechen. Ich habe versprochen, die Details nicht zu erwähnen, aber ich bin der Meinung, dass wir im Rahmen der Diskussion einen guten Weg gefunden haben, und bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit. In diesem Sinne bitte ich, dem Antrag der CSU zuzustimmen und die anderen Anträge abzulehnen.
Danke sehr, Herr Staatssekretär. – Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Zu einer Zwischenbemerkung hat sich der Kollege Herz gemeldet. Bitte schön, Herr Herz.
Herr Staatssekretär Eck, mein Anliegen ist Folgendes: Es war zunächst die Rede von Unsachlichkeit und den Dingen, die daraus folgen. Ich verstehe immer noch nicht, wieso die Staatsregierung dann dieses unsachliche Projekt übernehmen will. Vielleicht können wir hier heute ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.
Ein anderer Punkt: Ja, wir bräuchten für Kanalgebühren auch mehr Unterstützung. Da haben wir einen Sanierungsstau in Bayern.
Dann habe ich noch eine Frage dazu, dass Sie sagten, dass Sie im Vorfeld in intensiven Diskussionen mit dem Bayerischen Städtetag waren. Es heißt dort: Es soll eine Erstattung entgangener Beitragseinnahmen durch den Freistaat lediglich dann in vollem Umfang erfolgen, wenn das Vergabeverfahren für die erste Bauleistung spätestens bis zum 11. April 2018 eingeleitet wurde. Vielleicht können Sie auch hier etwas Licht ins Dunkel bringen; denn das Datum 11. April erschließt sich mir nicht völlig.
Lieber Herr Kollege, ich kann das kurz beantworten. Die Formulierung "unsachliches Projekt" habe ich nicht in den Mund genommen. Die Staatsregierung hat die Diskussion verfolgt und natürlich den Gesetzentwurf der CSU mit den anderen Entwürfen verglichen, und wir sind einhellig der Meinung, dass der beste Entwurf auf dem Tisch liegt. Deshalb stimmen wir diesem Entwurf der CSU zu und empfehlen Ihnen auch die Zustimmung.
Sie haben die Kanal- und Wasserfrage aufgeworfen. Das waren meine Eingangsworte. Als Kommunalpolitiker bin ich erschüttert, wenn ich über die kommunale Selbstverwaltung nachdenke und sehe, was folgt. Beim Straßenbau ist die Selbstbestimmung weg, da wird nur noch gefordert. Bezahlt wird von irgendjemandem, und die Steuerungsmöglichkeit der Kommune entfällt. Soll das jetzt bei Kanalisationsprojekten und Wasserprojekten auch so geschehen?
Noch sind wir hier Gott sei Dank noch nicht so weit, und ob über Förderung oder ähnliche Zuwendungen zu reden sein wird, überlassen wir dem Parlament.
Es ging mir um die Erstattung entgangener Beitragseinnahmen durch den Freistaat, die lediglich dann in vollem Umfang erfolgt, wenn das Vergabeverfahren für die erste Bauleistung spätestens bis zum 11. April 2018 eingeleitet wurde.
Herr Kollege Herz, das sind genau die Themen, die vorhin diskutiert worden sind. Es dreht sich um Stichtage. Wir können nicht unendlich weit zurück. Da gibt es Kommunen, die sagen, 1960 oder 1970 haben wir bereits einmal darüber geredet, dass dieses oder jenes Projekt wichtig wäre.
Wir brauchen hier klare Fakten und klare Regelungen. Deshalb ist es letztendlich so eingebracht worden.
Danke schön, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Zu einer Erklärung zur Abstimmung für die Fraktion nach § 133 Absatz 1 der Geschäftsordnung erteile ich nun dem Kollegen Adelt von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Adelt.
Werte Kolleginnen und Kollegen! In den Ausschüssen hat sich die SPD zum Gesetzentwurf der CSU enthalten. Wir werden ihm jedoch heute schweren Herzens zustimmen, damit die "Strabs" endlich vom Tisch ist, zumindest für den Moment. Warum die SPD so handelt, möchte ich kurz erläutern. Wir haben damals versucht, durch wiederkehrende Beiträge, Stundung, Ratenzahlung und Erlass Härten von den Bürgern zu nehmen. Es wurde jedoch nicht wahrgenommen. Das Ziel wurde nicht erreicht.
Wir wollen Bürgerinnen und Bürger entlasten. Wir wollen kleine Grundstückseigentümer, die hart gearbeitet haben, entlasten mit dem Ziel, dass die Kommunen für die ausfallenden Beträge zu 100 % entschädigt werden. Wir werden mit Argusaugen darauf achten, dass die Kommunen einen vernünftigen finanziellen Ersatz bekommen und dass genügend Geld im System ist. Uns geht es nach wie vor so wie vor zwei Jahren um die Sache, also um eine möglichst gerechte Lösung, und nicht um das Prinzip, einen eigenen Gesetzentwurf einzureichen, nur damit wir irgendetwas eingereicht haben. Prinzipienreiterei bringt uns nicht weiter und Selbstdarstellung auf dem Rücken der Grundstückseigentümer schon zweimal nicht. Wir haben deshalb den Änderungsantrag eingereicht und hoffen, dass dieser die Zustimmung findet. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu und hoffen, dass der kommunale Geist mit Pragmatismus hier in dieses Hohe Haus Einzug hält.
Wir sind uns einig: Eine Abrechnung muss innerhalb einer Einheit für jeden gerecht und gleich sein. Die Kommunen brauchen Rechtssicherheit und Finanzierungssicherheit. Die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge und die Ersätze ist noch lange nicht erledigt. Die findet hier, im Petitionsausschuss, im Plenum und vermutlich auch vor Gericht statt.
Danke schön, Herr Kollege Adelt. Wir kommen nun zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zuerst über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER auf der Drucksache 17/19093 und den hierzu einschlägigen Änderungsantrag auf der Drucksache 17/21461 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt sowohl beim Änderungsantrag als auch beim Gesetzentwurf die Ablehnung.