Eben. Manchmal wird dann etwas umgesetzt, manchmal auch nicht. Wenn etwas nicht umgesetzt wird, ist das auch für uns frustrierend, aber wir können nichts daran ändern.
Die Möglichkeit, eine Petition einzureichen, ist ein hohes Gut in unserem demokratischen Rechtsstaat. Gleichzeitig ist die Einreichung einer Petition auch ein sehr hoher Vertrauensbeweis der Bürgerinnen und Bürger, die uns ihre Anliegen offenbaren, gegenüber uns.
Die steigenden Zahlen zeigen, dass die Petenten in hohem Maß von der Möglichkeit des Petitionsrechts Gebrauch machen, auch wenn die relativen Zahlen sinken. Voraussichtlich würden bei höheren Erfolgschancen noch mehr Menschen diese Möglichkeit nutzen. Die Arbeit wird im Ausschuss nicht ausgehen, auch in der neuen Legislaturperiode nicht. Ich wünsche uns allen, für die Petenten mehr erreichen zu können. Für die Zukunft wünsche ich mir weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit allen Kolleginnen und Kollegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionsrecht ist sehr wichtig; es wird weitestgehend gut angenommen, doch es könnte noch weitaus stärker genutzt werden. Es ist eine gute Möglichkeit, wirklich mitzuwirken, und ich wünschte mir noch mehr Rückmeldungen bzw. noch mehr Bereiche, in denen eine Rückkoppelung in den legislativen Bereich stattfindet.
Mein Dank gilt dem Vorsitzenden unseres Petitionsausschusses sowie dessen Stellvertreterin Frau Hiersemann sowie Herrn Wilhelm, stellvertretend für alle Ausschussbetreuer, und den Mitarbeitern der Staatsregierung.
Wir haben – das wurde heute bereits mehrfach erwähnt – im Petitionsausschuss ein gutes Miteinander. Oftmals finden wir Lösungen für Probleme vor Ort, wenn einmal mehr Hilfestellung gebraucht wird. Das ist sehr gut.
Kritisch sehen wir in unserer Fraktion, wie es die stellvertretende Ausschussvorsitzende bereits dargelegt hat, die Treffen vor der eigentlichen Sitzung. Sie haben es richtig gesagt Frau Hiersemann. Sie nannten es ein Briefing, in dem dann aufgezeigt wird, wie die Sicht auf die Dinge sein sollte. Das ist manchmal etwas schwierig, gerade weil wir ein sehr gutes Miteinander im Ausschuss haben; denn hierdurch sind dann bei der Mehrheitsfraktion teilweise Vorkenntnisse vorhanden. Das wäre nach unserer Einschätzung nicht notwendig. Wir sollten die jeweiligen Petitionen ganz unvoreingenommen angehen.
Im Bericht – er liegt uns seit zwei Stunden vor, früher habe ich ihn leider nicht bekommen – sehen wir das Votum "Würdigung" mit 0,9 % und das Votum "Berücksichtigung" mit 0,6 % über die Ausschüsse verteilt. Da muss man sich nicht wundern, dass die Anzahl der Petitionen zurückgeht; denn diese Zahlen – gerade einmal 1,5 % Berücksichtigung oder Würdigung – sind schon sehr niedrig.
In den Sammelpetitionen – Herr Schwartz, Sie haben es lobend erwähnt – engagieren sich sehr viele Menschen. Spitzenreiter mit über 80.000 Unterschriften ist eine Petition zur Ablehnung der dritten Startbahn – dazu haben wir heute schon ausführlich diskutiert –, gefolgt von Petitionen im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich, für gentechnikfreie Landwirtschaft, Tierschutz, zum AKW Gundremmingen, gefolgt vom Asylbereich und zur Arbeitserlaubnis während der laufenden Verfahren und Einzelpetitionen. Bei keiner einzigen all dieser Petitionen, zu denen wir teilweise 50.000, 60.000 oder 70.000 Unterschriften haben, hat die Staatsregierung oder die CSU-Fraktion den Inhalt aufgenommen und entsprechend reagiert. Die Rückkoppelung habe ich zu Beginn schon erwähnt. Da müsste einfach mehr passieren. Die Petitionen haben dann Sinn, wenn wir sie als ein Spiegelbild der Gesellschaft verstehen, sie aufnehmen und überlegen, wie man das Petitum umsetzen und darauf reagieren kann. Das passiert nach meiner Einschätzung viel zu wenig.
Schlecht läuft es nach wie vor im Asylbereich. Hier bin ich unzufrieden. Wir hatten erst gestern wieder eine Petitionsbehandlung, bei der der Petent einen Brief des BAMF vorgelesen hat, wonach sein Fall ans zuständige BAMF überwiesen worden sei. Der Petent hat vom BAMF die Antwort erhalten: Nein, die Ausländerbehörden sind eigentlich zuständig. – Hier werden die Petenten oft von Pontius zu Pilatus geschickt. Ich sage, das hat System. Dass hier oftmals Zuständigkeiten sehr verschwimmen, ist gewollt. Wir machen es
Gestern erst hatten wir wieder Fälle – es ist heute schon mal erwähnt worden –, bei denen jeweils der Vater und die Mutter Arbeit haben und gut integriert sind und die Kinder in die Schule gehen. Der Mann ist Schlosser bzw. arbeitet auf dem Bau. Beide Arbeitgeber sagen, den Mann brauchen wir ganz dringend, wir finden niemand anderen. – Wir empfehlen dann Ausreise und Wiedereinreise mit Arbeitsvisum. Wir von der Opposition haben hier klar für Berücksichtigung plädiert. Die Mitglieder der CSU-Fraktion haben für Ausreise und Wiedereinreise plädiert, aber sie wissen ganz genau: Für eine Blue Card sind über 40.000 Euro Jahresgehalt erforderlich. Da kommt ein Schlosser oder die Kindergärtnerin usw. einfach nicht ran. Da wird oftmals eine Möglichkeit aufgezeigt, die es so eigentlich gar nicht gibt.
Es ist ganz klar: Die Gesetze geben den Rahmen vor. Nach meiner Einschätzung wäre es aber sehr wünschenswert, wenn wir als Ausschuss wenigstens beim Ermessensspielraum, wenn es zum Beispiel um Identitätsfeststellung bzw. die anderen Faktoren geht, bei denen jede Behörde Ermessen hat, eine gewisse Mitwirkungsmöglichkeit bekommen. Diese fehlt. Eine Mitwirkungsmöglichkeit wäre hier gut, damit der Ausschuss als Korrektiv fungieren kann und nicht das Innenministerium eine Marschrichtung vorgibt, die dann durchgezogen wird.
Ein Beispiel dafür ist die Situation in meinem Landkreis Ansbach. In Ansbach werden im Juli nahezu 100 Auszubildende fertig. Sie wurden zwei Jahre lang in der Berufsschule beschult und haben jetzt sehr gute Deutschkenntnisse; die allermeisten haben auch eine Möglichkeit, später in einen Ausbildungsberuf übernommen zu werden und haben dafür bereits eine Bestätigung. Dann sagt die Ausländerbehörde: Nein, da ist die Identität noch nicht zweifelsfrei geklärt. Die Bleibeperspektiven sind, wenn die Betreffenden zum Beispiel aus Afghanistan usw. sind, zu niedrig. Dann gibt es einfach keine Ausbildungserlaubnis. Die jungen Menschen sind dann dazu verdammt, untätig in ihren Unterkünften sitzenzubleiben. Die Fälle dieser jungen Frauen und jungen Männer sind dann wieder bei uns im Ausschuss, und wir suchen händeringend irgendwie Lösungen, die es eigentlich gar nicht gibt. Auch die Kollegen von der CSU bemühen sich, hier Lösungen zu finden. Aber die Gesetze und die Rahmenbedingungen sind dafür einfach ungeeignet. Da würde ich mir wünschen, dass die Möglichkeiten und die Erkenntnisse, die wir im Ausschuss erarbeiten, rückgespiegelt werden und auch das bayerische In
nenministerium hier reagiert; denn so ist es einfach zum Haareraufen, was wir manchmal im Ausschuss erleben. Hier brauchen wir wirklich Möglichkeiten zur Rückkopplung. Dann kann das bayerische Petitionsrecht mit Leben gefüllt werden. Wenn diese Rückkoppelung funktioniert, dann hat das Petitionsrecht einen Sinn.
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Ich möchte gleich darauf hinweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir nur noch den Tagesordnungspunkt 11 aufrufen. Wir unterbrechen dann nach Abschluss der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes. Um 16.40 Uhr wird die Sitzung wieder aufgenommen. Sie wird also nur unterbrochen. Ich sage das vorsorglich, damit Sie nicht verschwinden.
Nach der Nummer 6 des Beschlusses vom 15. Juli 2014 legt die Kinderkommission zur Hälfte und am Ende der Wahlperiode jeweils einen Tätigkeitsbericht vor, über den eine Aussprache im Landtag stattfinden soll. Im Ältestenrat ging man davon aus, dass der Bericht der Vorsitzenden circa 15 Minuten dauert. Diese 15 Minuten werden im Einvernehmen zwischen der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden
ich bitte doch um etwas Ruhe – im Verhältnis 12 zu 3 Minuten aufgeteilt. Für die Aussprache zum Bericht wurde eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 36 Minuten vereinbart. Die fraktionslosen Kollegen Claudia Stamm, Günther Felbinger und Alexander Muthmann haben die Möglichkeit, jeweils zweieinhalb Minuten zu sprechen. – Ich eröffne nun die Aussprache und bitte als erste Rednerin die Vorsitzende, Frau Tanja Schorer-Dremel, ans Rednerpult.
Haus, sehr verehrte Gäste! Es ist mir eine Freude und eine ganz besondere Ehre, heute die Arbeit der Kinderkommission des Bayerischen Landtags vorzustellen. Seit dem 15. Juli 2014 ist die Kinderkommission auf Vorschlag von Landtagspräsidentin Barbara Stamm hier in diesem Hohen Haus eingesetzt und somit die zweite Legislaturperiode im Bayerischen Landtag tätig.
Bayern ist das erste Bundesland mit einer eigenen Kinderkommission. Nur noch der Deutsche Bundestag hat eine Kinderkommission vergleichbarer Ausprägung. Die Alleinstellungsmerkmale unserer Kinderkommission bestehen darin, dass alle Fraktionen im Bayerischen Landtag unabhängig von der Fraktionsgröße jeweils ein Mitglied stellen. Wir sollen unsere Beschlüsse zum Wohl der Kinder einstimmig fassen und vor allen Dingen bei öffentlichen Tagungen unsere Themen hinaustragen.
Ich möchte mich vorab recht herzlich bei meiner Stellvertreterin Doris Rauscher und bei den beiden Mitgliedern Gisela Sengl und Gabi Schmidt bedanken. Es war ein wunderbares Miteinander. Wir haben eine sehr harmonische Zusammenarbeit gehabt. Ich denke, dass auch das Menschliche nicht zu kurz gekommen ist. Das zeichnet unsere Kinderkommission aus.
Zu unserer Arbeit: Seit der konstituierenden Sitzung am 2. Oktober 2014 hatten wir 33 Sitzungen, zwei werden in den nächsten zwei Monaten noch folgen. Wir tagen einmal im Monat donnerstags, nicht nur alleine, sondern wir haben auch Gäste, nämlich Vertreter von Verbänden, Jugendämtern und Staatsministerien. Auch Staatsminister und Staatssekretäre sowie Kinder und Jugendliche sind bei uns zu Gast. Unsere Sitzungen haben Dialoge und Fachgespräche mit externen Experten aus unterschiedlichen Gruppierungen zum Thema. Unser Ziel ist es immer, uns besser zu vernetzen und zusätzliche Kompetenz in unsere Sitzungen und somit in den Landtag zu holen. Eines unserer wichtigsten Instrumente, auf das meine Kollegin Doris Rauscher noch eingehen wird, ist unser Motto "Raus aus München", mit dem wir uns vor Ort Themen widmen. Wir haben alle Stimmkreise der Mitglieder der Kinderkommission besucht, unter anderem auch Vorreitereinrichtungen in den Bereichen Bildung und Erziehung, Best-Practice-Beispiele an Schulen, Kitas, Förderzentren, Betreuungseinrichtungen und vieles mehr. Unsere Bereisungen dienten dazu, zu erfahren, wo Verbesserungen nötig sind, wo Gutes funktioniert, wo Bürokratie abgebaut werden kann und wo mehr Unterstützung notwendig ist.
Uns war es auch erlaubt, München zu verlassen. So waren wir am 6. Mai 2015 bei der Kinderkommission des Bundestags in Berlin zu Gast, die uns am 8. Dezember 2016 mit einem Gegenbesuch geehrt hat. Dazu werde ich später noch etwas sagen.
Besondere Impulse setzte unsere Reise zu den Vereinten Nationen nach New York, vor allem vor dem Hintergrund, dass wir als eine der ersten Kommissionen eines Landesparlaments dort empfangen worden sind. Wir haben im letzten Jahr die Vereinten Nationen in Genf besucht, um uns speziell Informationen zum Austausch mit Kindern in Krisenregionen, aber auch über Kinder auf der Flucht zu verschaffen. Als Fazit dieser Reise darf ich feststellen, dass wir vor allem externe Gesprächspartner gefunden haben und die Wertschätzung des bayerischen Parlaments anderen gegenüber sehr hoch angesetzt wurde.
Wir haben auch an Veranstaltungen teilgenommen, so unter anderem am 21. Oktober 2015 am ersten Gesprächsforum Kinderrechte im Maximilianeum unter dem Titel "Kinderrechte in guter Verfassung?". Darauf folgte am 20. November 2017 ein zweites Gesprächsforum zu der Frage "Ein gutes Leben für alle Kinder?!"
An dieser Stelle ist es mir eine ganz besondere Freude, die Kooperation mit dem Kinderschutzbund, Landesverband Bayern, anzusprechen. Herr Tönjes hat uns stellvertretend für diesen Verband regelmäßig besucht. Die Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund hat sich wie ein roter Faden durch unsere Arbeit gezogen.
Wir haben an der Kinderschutzkonferenz in München im November 2017 teilgenommen. Ich glaube, sagen zu dürfen, dass ganz besonders die Entdeckertage für Kinder im Maximilianeum besondere Tage waren, aber auch die Tage der offenen Tür im Bayerischen Landtag. Sie finden in einer Broschüre und einem Film Informationen über unsere Arbeit, aber auch in den Protokollen – das ist mir ganz besonders wichtig – über die politischen Themen.
Für eine gute und zielführende, inhaltliche Arbeit war es mir als Vorsitzender wichtig, dass wir Gleichberechtigung bei den Themen hatten und jede von uns einen Schwerpunkt gesetzt hat. So haben wir uns mit dem Thema Kinderrechte und der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention beschäftigt. Dazu werde ich später noch weitere Ausführungen machen.
Der Schutz der Kinder vor Missbrauch war ein großes Thema. So hatten wir bereits in einer unserer ersten Sitzungen die Kinderambulanz zu Gast und haben uns erst vor Kurzem mit Frau Prof. Dr. Mützel erneut über deren Arbeit in Bayern ausgetauscht. Zuletzt
haben wir auch die World Childhood Foundation angehört, die sich mit dem Schutz von Missbrauchsopfern beschäftigt.
Die Bildung von Kindern war bei uns in mehreren Sitzungen ein Thema. Wir haben uns über die Mittelschulen, die Sonderpädagogischen Förderzentren, die duale Bildung und auch über das Bildungspaket ausgetauscht. Mir persönlich war die Umweltbildung, die eine Querschnittsaufgabe in den Ministerien darstellt und uns ein Herzensanliegen ist, besonders wichtig. Dazu kann Frau Kollegin Sengl mehr sagen.
Im Zuge der Jugendwertestudie des Instituts für Ehe und Familie der Diözese Eichstätt war uns das Thema Jugend und Familie ein besonderes Anliegen. Dabei ging es vor allem um die Frage: Wie entwickeln sich Familien?
Ein weiteres großes Thema war der Komplex Kinder und Asyl. Wir haben im März 2015 die Bayernkaserne besucht und dort nicht nur mit Geflüchteten, sondern auch mit den Menschen und den Sozialeinrichtungen, die sich um sie kümmern, Gespräche geführt. Ende letzten Jahres haben wir von der Staatskanzlei einen Bericht über die Entwicklungshilfe in den einzelnen Ländern des Nahen Ostens erhalten.
Auf das Thema "Gesundheit und Ernährung von Kindern" werden meine Kolleginnen noch näher eingehen. Das gilt auch für die Themen Inklusion, Medienkompetenz, Krisenintervention in Schulen – KiSS – sowie Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen.
Frau Präsidentin, darf ich kurz fragen, wie viel Zeit ich noch habe? Ich sehe meine verbleibende Redezeit nicht, und ich möchte Frau Kollegin Rauscher keine Zeit wegnehmen.
Danke. – Bei unseren politischen Initiativen war uns vor allem das Verbot der Kinderehen wichtig. Dazu hatten wir einen vernetzten und konstruktiven Austausch mit dem Justizministerium, dem Sozialministerium und dem Kinderschutzbund, aber auch einen Meinungsaustausch mit den Vereinten Nationen in New York. Die Vereinten Nationen plädieren für den Schutz von Kindern und gegen die Verheiratung von Minderjährigen, weil dies oft mit Zwangsverheiratungen verbunden ist. In vielen Ländern, so wurde uns berichtet, fehlen aber Gesetze gegen Kinderehen. Im Jahr 2015 gab es Untersuchungen, wonach bis zu 71 % aller minderjährigen Mädchen in den Flüchtlingslagern bereits verheiratet