Protocol of the Session on June 14, 2018

Daneben beschäftigte sich der Ausschuss auch in der zweiten Hälfte der Wahlperiode mit individuellen Belangen von Beschäftigten aus allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. In der Regel sind dies Besoldungs- und Versorgungsangelegenheiten, Einstellungs- und Versetzungsfragen, Beförderungsmöglichkeiten und Beihilfeleistungen im Krankheitsfall.

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hatte sich mit einem weiten Themenspektrum auseinanderzusetzen. Das Thema Lärmschutz beschäftigte den Ausschuss auch in der zweiten Hälfte der Wahlperiode. Beispielsweise haben sich mehrere Petenten an den Landtag gewandt, die sich durch größere Open-Air-Veranstaltungen in der Nähe von Wohngebieten deutlich beeinträchtigt und gestört fühlten. In einem Fall ergab die Überprüfung durch die Staatsregierung, dass das ausgewählte Festivalgelände in der Tat nicht zur Durchführung lautstarker Großveranstaltungen geeignet ist. In anderen Fällen konnte durch die Aufnahme weiterer Auflagen zum Lärmschutz eine Verbesserung für die Anwohner erreicht werden.

Unter der Überschrift "Verbraucherschutz" war der Ausschuss mit einer Eingabe mit nahezu 70.000 Unterstützer-Unterschriften befasst. Die Petenten sprachen sich gegen die kommerzielle Nutzung von AgroGentechnik und die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen in Bayern und in Deutschland sowie den Einsatz von gentechnisch veränderten Rohstoffen und Zutaten in Lebensmitteln aus. Diese Petition konnte "positiv erledigt" verbeschieden werden, da in Bayern seit Ende 2009 keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut und auch nicht für Forschungszwecke freigesetzt werden.

Im Themenbereich "Tierschutz und Tiergesundheit" wiederholte sich während der Wahlperiode die Forderung nach einer höheren finanziellen Unterstützung für Tierschutzinstitutionen wie Tierheime, die Reptilienauffangstation in München oder das Raubtier- und Exotenasyl Ansbach. Insbesondere wurde immer wieder auf die erhöhten Kosten durch die Aufnahme von Tieren aus illegalen Welpen-Transporten hingewiesen. Auch der Umweltausschuss verhandelte nicht nur am Grünen Tisch, sondern absolvierte immerhin 35 Ortstermine.

Die Schwerpunkte des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie lagen bei den Themen Verkehr, Flughafen, Warenverkehr, Straßenbau, Energie und insbesondere Windkraftanlagen. Für besonders rege Diskussionen sorgte unter anderem die Gustavstraße in Fürth. – Petra Guttenberger ist gerade nicht da. – Das ist eine traditionelle Gaststättenstraße in der Fürther Altstadt, mit der wir uns im Ausschuss immer wieder beschäftigen durften. Knapp 15.000 Menschen unterstützten mit ihrer Unterschrift die Forderung, in Straßen oder Bereichen, in denen eine traditionelle Wirtshauskultur besteht, die Bewirtung auf den dortigen Freiflächen analog der Biergartenverordnung bis 23.00 Uhr zu gestatten.

Darüber hinaus hat sich der Wirtschaftsausschuss vor allem mit dem Thema Bahnverkehr auseinandersetzen dürfen. So hat sich etwa die Bürgerinitiative "Eisenbahnbrücken Pegnitztal" mit 5.388 Unterschriften für den Erhalt der historischen Stahlfachwerk-Eisenbahnbrücken aus dem 19. und 20. Jahrhundert eingesetzt. Eine endgültige Aussage darüber, inwieweit die historischen Stahlfachwerkbrücken erhalten werden können, kann nach Darstellung der Staatsregierung erst nach Abschluss weiterer Planungsschritte voraussichtlich Ende 2019 gegeben werden.

Darüber hinaus haben wir im Wirtschaftsausschuss eine Petition behandelt, die von 3.292 Menschen unterzeichnet worden ist, die mit ihrer Unterschrift die

Entwicklung eines Betriebskonzepts für den FuggerExpress insbesondere zur Erreichung einer deutlich höheren Pünktlichkeit forderten. Die Petition wurde der Staatsregierung in Teilen als Material und zur Würdigung überwiesen.

Des Weiteren blieb auch die Windkraft ein Thema, das Menschen dazu bewog, sich an den Landtag zu wenden. Gegen die Errichtung von fünf Windkraftanlagen im Windpark Pamsendorf sprachen sich 4.100 Menschen mit ihrer Unterschrift aus. Für die beiden Eingaben wurde ein Ortstermin beschlossen und unter großer öffentlicher Anteilnahme durchgeführt. Eine der beiden Eingaben wurde aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung als erledigt betrachtet. Die zweite Eingabe wurde der Staatsregierung als Material überwiesen.

Im Haushaltsausschuss standen anders als im Wirtschaftsausschuss vor allem Einzelanliegen im Vordergrund. Bei diesen ging es vorwiegend um Steuerangelegenheiten. Bemerkenswert ist die regionale Verteilung der an den Haushaltsausschuss gerichteten Eingaben. 132 Eingaben stammen nämlich aus Oberbayern, wovon 68 Petitionen Steuerangelegenheiten betreffen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration hatte sich in der zweiten Hälfte der Wahlperiode in mehreren Einzelfällen mit Beschwerden von Eltern, Müttern, Vätern und vereinzelt Großeltern über Jugendämter und deren Entscheidungen zur Personensorge, zum Umgangsrecht oder zur Inobhutnahme ihrer Kinder zu befassen. Die Fragen nach der elterlichen Sorge gehören zu den existenziellen Aspekten des menschlichen Lebens. In den Eingaben werden die Maßnahmen und Entscheidungen der Jugendämter daher verständlicherweise oft sehr emotional angegriffen.

Existenziell sind auch die darüber hinaus im Ausschuss diskutierten Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe.

Die Behandlung von Eingaben macht Arbeit. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Arbeitszeit ist im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger gut investiert. Ich darf an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen dafür danken, dass sie sich diese Zeit nehmen. Ein besonderer Dank geht dabei an meine Stellvertreterin, Frau Alexandra Hiersemann, für die konstruktive Zusammenarbeit und das kollegiale Miteinander.

(Beifall bei der SPD)

Danken möchte ich aber auch insbesondere meiner Vorgängerin Sylvia Stierstorfer, die anlässlich ihrer Ernennung zur Beauftragten der Staatsregierung für Vertriebene und Aussiedler den Ausschussvorsitz abgegeben hat.

(Beifall bei der CSU)

Ihr langjähriges Engagement für die Anliegen der Petentinnen und Petenten und das bayerische Petitionswesen möchte ich ausdrücklich anerkennen. Ein Dankeschön gilt bei dieser Gelegenheit aber auch den Kolleginnen und Kollegen Ausschussvorsitzenden, die zu diesem Bericht einen Beitrag geleistet haben. Mein Dank gilt weiter allen Kolleginnen und Kollegen, die in den Fachausschüssen Petitionen behandeln. Danken möchte ich auch den Vertretern der Staatsregierung, die uns in den Ausschüssen zu den Eingaben Rede und Antwort stehen. Ich weiß, dass es für die Ministerien eine erhebliche Arbeitsbelastung bedeutet, diese Stellungnahmen zu erstellen. Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung für die Unterstützung und Vorbereitung der Eingabenbehandlung in allen Ausschüssen, besonders genannt sei Herr Björn Wilhelm.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Petitionsrecht ist ein zentrales Grundrecht. Es ist ein Recht aller Bürgerinnen und Bürger, aber auch ein Recht des Parlaments. Dass Abgeordnete die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufgreifen und die Regierung um Abhilfe ersuchen können, ist keine Selbstverständlichkeit. In der Entwicklung des Parlamentarismus mussten die Volksvertretungen sich dieses Recht erst erkämpfen. Wenn wir dieses Recht ernst nehmen, dann ist dies auch eines der besten Mittel, um der viel zitierten Entfremdung von Gesellschaft und Politik entgegenzuwirken.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Hiersemann.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht aus dem Petitionsausschuss gibt mir die Gelegenheit, mich dem Dank des Kollegen Dr. Schwartz sehr herzlich anzuschließen. Ich möchte auch allen danken, die mit diesen zahlreichen Petitionen, wie gerade dargestellt, befasst sind. Allen voran darf auch ich herzlich der ehemaligen Ausschussvorsitzenden, Frau Sylvia Stierstorfer, danken, ebenso wie Ihnen, lieber Herr Kollege Dr. Schwartz. Ich denke – das ist auch bei Ihnen zum Ausdruck gekommen –, dass uns allen trotz der politisch notwendigen Auseinandersetzung in der Sache der faire Umgang miteinander wichtig ist.

Ich schätze ebenfalls die gegenseitige Verlässlichkeit. – Vielen Dank.

Einen herzlichen Dank richte ich auch an den Leiter des Ausschussbüros für Eingaben und Beschwerden, Herrn Wilhelm, der es wohl nicht immer ganz leicht mit uns hat. Dennoch bringt er nicht nur seine hohe fachliche Kompetenz und Geduld ein, sondern muss sich hin und wieder sogar stellvertretend für uns den Unmut der enttäuschten Petenten gefallen lassen, beispielsweise beim Tag der offenen Tür im Landtag.

Ebenso herzlich danke ich den Angehörigen des Stenografischen Dienstes, die im Ausschuss mit nicht immer druckreifen Aussagen von uns umzugehen haben. Stellvertretend für die Offizianten danke ich insbesondere unserem Offizianten Herrn Höhenberger. Seine bloße Anwesenheit und seine freundliche Ruhe vor und im Ausschusssaal haben eindeutig positive Effekte auf die naturgemäß emotional betroffenen Petentinnen und Petenten.

Dank dem Vorsitzenden des Ausschusses, der den umfassenden Zahlenbericht und das Material erläutert hat, werde ich darauf nicht noch mal eingehen. Dennoch möchte ich ein paar Punkte streifen – das wird Sie nicht verwundern –, die ich in unserem so guten Petitionssystem als verbesserungswürdig erwähnen möchte. Im Bayerischen Landtag sind wir zu Recht stolz auf das System, in dem Petitionen behandelt werden. Dazu zählt die Öffentlichkeit im Petitionsausschuss und in den Fachausschüssen, das Rederecht der Petenten und die Tatsache, dass sich die Abgeordneten selber mit jedem Einzelfall auseinandersetzen.

Im Petitionsausschuss treten Fragen auf, die für die Arbeit des Parlaments auch über den konkreten Einzelfall einer Petition hinaus durchaus Bedeutung haben. In seiner ursprünglichen Absicht ist das Petitionsrecht ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat, das sich in den Beschwerden der Bürgerschaft ausdrückt. Zunehmend hat es dabei den Charakter eines politischen Mitwirkungsrechts erhalten. Manche nennen es das Volksbegehren im Kleinen. Durch beides erfahren wir Abgeordnete, ob und gegebenenfalls wo Probleme oder gar Missstände in diesem schönen Freistaat auftreten. Auf der Homepage des Bayerischen Landtags steht es leicht verständlich: Die Abgeordneten können ihre Kontrollaufgabe gegenüber Regierung und Verwaltung in sehr konkreter Weise ausüben. Warum sage ich das? – Ich sage das alles so ausführlich, weil man dennoch manchmal den Eindruck bekommen muss: Nicht allen Mitgliedern dieses Hauses ist immer bewusst, dass sie die Staatsregierung zu kontrollieren haben und nicht umgekehrt.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Weil es in der Natur der Sache liegen mag, dass es enge Beziehungen zwischen der Mehrheitsfraktion und der von ihr getragenen Staatsregierung gibt, findet zu jeder Petition vor ihrer Behandlung ein sogenanntes Briefing statt. Die Vertreter der Ministerien machen dann die Mitglieder der Mehrheitsfraktion, vorsichtig formuliert, darauf aufmerksam, mit welchem Ergebnis aus Sicht der Ministerien der jeweilige Einzelfall bitte schön entschieden werden möge. Da gerät die Kontrollfunktion des Parlaments manchmal leicht ein wenig aus dem Blick, obwohl Kontrolle an sich nichts Schlechtes ist – im Gegenteil. Die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Organe zum Zweck der Machtbegrenzung sichert die Freiheit. Daran muss man hin und wieder erinnern, auch wenn in der Ausschusssitzung vor lauter Eifer der Ministeriumsvertreter gelegentlich Voten für die Entscheidung des Ausschusses vorgegeben werden. Nennen wir es so: Die Ministerien regen im Ausschuss dringend an, wie der Ausschuss verfahren möge. So ist die Gewaltenteilung jedoch gerade nicht gedacht.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Sicherlich könnten theoretisch auch meine Fraktion oder die anderen Oppositionsfraktionen von der Möglichkeit des Briefings durch die Staatsregierung Gebrauch machen, aber das wollen wir nicht. Wir sind nämlich der festen Überzeugung, dass es unsere Verpflichtung als Abgeordnete ist, uns unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit zunächst selber eine Meinung zu bilden, ohne uns ausschließlich auf die Stellungnahme der Staatsregierung zu verlassen, deren Handeln wir nämlich zu überprüfen haben. Es liegt an uns, wie wir damit umgehen, ob wir Akteneinsicht beantragen oder einen Ortstermin anberaumen. Letzteres – Kollege Dr. Schwartz hat es dargestellt – geschieht im Petitionsausschuss häufig und erweist sich meist als sehr sinnvoll. Vom Recht auf Akteneinsicht machen wir dagegen so gut wie gar nicht Gebrauch. Das könnten wir in Zukunft aber ändern. Nach meinem Wissen ist im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zweimal in dieser Legislaturperiode vom Recht auf Akteneinsicht Gebrauch gemacht worden. Im Petitionsausschuss haben wir das zumindest in dieser Legislaturperiode bisher nicht getan.

Trotz dieser aus unserer Sicht manchmal etwas engen Allianz zwischen einem Teil des Petitionsausschusses und der Staatsregierung sehen wir von der Opposition aber auch durchaus die ungeheure Arbeit, die hinter den Stellungnahmen der Ministerien steht und danken den Beamtinnen und Beamten sehr herzlich dafür. Dasselbe gilt für die Vertreterinnen und Vertreter, die im Ausschuss unsere Fragen mit meist gro

ßer Geduld und hoher fachlicher Kompetenz beantworten.

Herr Kollege Dr. Schwartz hat die umfangreiche Statistik des Ausschusses dargelegt. Derartiges Material lebt jedoch nicht von den Zahlen allein, sondern macht im Untertext Inhaltliches deutlich. Das zeigt sich besonders bei der Auflistung der sogenannten Massen- und Sammelpetitionen. 48 der 66 Petitionen, die jeweils eine Unterstützerzahl von mehr als 100 hatten, waren einer ausländer- oder asylrechtlichen Fragestellung zuzuordnen. Das Petitum auf Nummer 1 der Rangliste richtete sich auf die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Flüchtlinge während des laufenden Asylverfahrens. Diese Petition haben 64.000 Menschen unterzeichnet. Acht der ersten zehn Petitionen auf dieser Liste haben sich für Aufenthaltsduldungen, für die Verbesserung der Flüchtlingssituation und für Arbeitserlaubnisse ausgesprochen. Dies zeigt nebenbei bemerkt, wieder einmal, wie viele engagierte Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer in Bayern größten Einsatz erbringen.

Der Petitionsausschuss ist auch dafür da, die Stimmung, die im Lande bei den Menschen herrscht, aufzunehmen. Er ist ein Seismograf in unterschiedlichen Bereichen. Das hat Herr Kollege Dr. Schwartz bereits gesagt. Dasselbe gilt für die vielen Petitionen aus dem kommunalen Bereich zu baurechtlichen Fragen. Ortstermine der Kolleginnen und Kollegen haben schon häufig zu sinnvollen Ergebnissen führen können. Der Petitionsausschuss übernimmt dabei oft auch unter Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung die Vermittlerfunktion, wenn in dem einen oder anderen Fall die beteiligten Personen tatsächlich nicht mehr bereit sind, sich ohne Unterstützung gemeinsam an einen Tisch zu setzen. Ebenfalls positiv möchte ich unsere Diskussionskultur im Petitionsausschuss herausstellen. Jeder von uns ringt oft um Einzelfälle, und niemand von uns macht es sich leicht in dem Wissen, dass menschliche Schicksale im Mittelpunkt stehen. Dass das Miteinander hierbei zumindest hin und wieder auch über Fraktionsgrenzen hinweg möglich ist, zeichnet diesen Ausschuss aus meiner Sicht ganz besonders aus.

Dies haben wir nicht zuletzt auch anlässlich einiger Petitionen feststellen können, bei denen die Petenten während des laufenden Petitionsverfahrens abgeschoben wurden. Hier war und ist es unser einhelliges Selbstverständnis als Parlamentarier, dass die gute Übung der Vergangenheit zu achten ist. Deshalb mein dringender Appell an die Staatsregierung, die heute leider nur spärlich vertreten ist, dass während laufender Petitionen vonseiten der Staatsregierung keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden dürfen.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Zum Schluss noch ein paar Worte zum Bürgerbeauftragten der Staatsregierung, von dem in letzter Zeit in diesem Hohen Hause immer wieder die Rede gewesen ist. Da möchte ich daran erinnern, was die Aufgabe eines jeden von uns Abgeordneten hier ist. Der maßgebliche Kommentator zum Bayerischen Petitionsgesetz, der Leitende Ministerialrat Dr. Klaus Unterpaul, hat es auf den Punkt gebracht: Petitionen sind der Dialog zwischen Repräsentanten und Repräsentierten.

Dieser Dialog aber muss unmittelbar sein. Deswegen wollen meine Fraktion und ich dafür keinen Sonderbeauftragten. Wir von der SPD finden, dass dieser Dialog ohne Einschaltung eines solchen Sonderbürgerbeauftragten stattfinden sollte. Natürlich achte ich die Tätigkeit des Kollegen Holetschek. Er mag sich auch gern mit den Administrativpetitionen beschäftigen, die an die Staatsregierung gehen; denn die hat ihn schließlich auch beauftragt, nicht dieses Hohe Haus.

Aber wir hier im Landtag sind selber Bürgerbeauftragte, 180 an der Zahl. Das Recht des Parlaments – Kollege Schwartz hat auch darauf hingewiesen – ist: Wir müssen und können das selber tun und uns direkt mit diesen Eingaben der Bürgerinnen und Bürger beschäftigen. Das gehört zum Kern unserer Arbeit. Deshalb sind und bleiben die Legislativpetitionen eben auch unser Geschäft, vor allem das Geschäft des Petitionsausschusses.

(Allgemeiner Beifall)

Nächster Redner ist der Kollege Zierer.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schwartz, vielen Dank für den Bericht und von meiner Seite insbesondere nochmal ein herzlicher Dank an Ihre Vorgängerin, Frau Stierstorfer, für ihre umgängliche, konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit, die diesen Ausschuss zu einer Reihe von Erfolgen geführt hat.

Mein besonderer Dank gilt dem Ausschussbüro, Herrn Wilhelm sowie seinen Mitarbeitern, und durchaus auch den Mitarbeitern der Staatsregierung, die auf Nachfragen manchmal ein bisschen gequält antworteten und manchmal ein bisschen Treiben gebraucht haben, aber immer an der Seite des Ausschusses gestanden sind, und wenn nicht, dann haben wir sie darauf hingewiesen, wie Frau Hiersemann trefflich ausgeführt hat. Nicht zuletzt möchte ich

mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss bedanken.

Schon bei der Halbzeitbilanz habe ich gesagt: Ich finde, dass es im Petitionsausschuss in erster Linie um die Petenten geht, nicht um Parteipolitik und nicht um Fraktionszugehörigkeit. Es ist schon klar, dass es zu bestimmten Themen grundsätzlich unterschiedliche Haltungen gibt, beispielsweise bei Asylfragen. Das spiegelt sich in den Entscheidungen wider, die dann demokratisch gefällt werden, wobei die Nachfragen der Opposition nicht immer den Nachhall finden, den wir uns wünschen.

Uns allen ist dennoch bewusst, dass insbesondere bei Asylfragen hinter jedem Fall ein Mensch steht und damit ein Schicksal verbunden ist. Gerade darum belasten uns Ablehnungsbescheide oft auch persönlich und geben uns etwas zum Nachdenken zu Hause auf.

Wir behandeln wirklich ein sehr breites Spektrum, angefangen von Baurechtsfällen über Gnadengesuche im Strafvollzug bis hin zu nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen sowie Asylverfahren. Viele Lebensschicksale und tragische Umstände sind dabei. Es gibt aber auch nervenzehrende Streitigkeiten, bei denen wir die letzte Instanz sein sollen, wenn die Lage schon völlig verfahren ist.

Wenn man sich mit den Petitionen als Berichterstatter tiefer beschäftigt und dann mit den Menschen spricht, merkt man, welche hohen Erwartungen die Leute an uns haben. Diese Erwartungen können wir zum Teil leider nicht erfüllen. Ich sage: leider.

Wir können nicht jedem Petenten helfen. Wenn man die Zahlen betrachtet, muss man feststellen: Es sind tatsächlich nur sehr wenige, die mit ihrer Petition wirklich Erfolg haben. Warum ist das so? – Es ist schon angesprochen worden. Viele Dinge bewegen sich im Rahmen des Baurechts, bei dem es zwar Spielräume gibt, aber oft haben wir es mit bockigen, sturen Behördenvertretern zu tun, die sich auch bei Ortsterminen Kompromissen verweigern. Leider ist das so. Was können wir da tun? – Wir können den Petenten aufzeigen, was sie rechtlich noch versuchen können. Wir können ihre Anliegen ernst nehmen und ein offenes Ohr haben. Das haben wir auf jeden Fall, auch wenn wir ihnen nicht helfen können, und wir können vielleicht im Rahmen der politischen Arbeit Verbesserungen anregen. Bei allen Gelegenheiten aus dem Bereich des Baurechts ist unser Einfluss sowieso begrenzt. Die kommunale Selbstverwaltung, die ein hohes Gut ist, lässt uns oft nur die Rolle eines Vermittlers. Oft fehlt nur ein Anstoß von außen, ein bisschen guter Wille, um rechtliche Spielräume, die es gibt, auszunutzen nach dem Motto: Ein guter Jurist

kann alles begründen, nur ein schlechter sagt immer Nein.

(Horst Arnold (SPD): Das kommt darauf an, wer zahlt!)