Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie (Drs. 17/21732) - Erste Lesung
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde ebenfalls auf eine Aussprache verzichtet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Aufhebung des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bau- und Wohnungswesens (Drs. 17/21733) - Erste Lesung
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde auf eine Aussprache verzichtet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie
als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Petra Guttenberger, Jürgen W. Heike, Bernd Kränzle u. a. (CSU) für ein Gesetz zur datenschutzrechtlichen Anpassung der Bayerischen Vollzugsgesetze (Drs. 17/21687) - Erste Lesung
Auch zu diesem Entwurf wurde auf eine Aussprache verzichtet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.
Da die Fraktionen bei den Tagesordnungspunkten 7 g und 7 j ebenfalls auf eine Aussprache verzichtet haben, rufe ich diese im Anschluss auf.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/21572) - Erste Lesung
Wie bereits mitgeteilt, findet auch hierzu keine Aussprache statt. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes (Drs. 17/21735) - Erste Lesung
Auch dieser Entwurf soll ohne Aussprache verwiesen werden. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (Drs. 17/21510) - Erste Lesung
Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Die Redezeit des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN beträgt 10 Minuten. Im Übrigen beträgt die Redezeit 24 Minuten. Als erste Rednerin bitte ich Frau Celina zum Rednerpult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto und wollen sich mit dem Gebrauchtwagenhändler über bisherige Reparaturen unterhalten. Oder stellen Sie sich vor, Sie wollen über Finanzierungsmöglichkeiten sprechen. Oder stellen Sie sich vor, Sie sind ein Wohnungseigentümer und müssen auf eine Eigentümerversammlung. Oder stellen Sie sich vor, Sie müssen auf eine Elternbeiratsversammlung, weil Sie ein gewählter Elternbeirat sind. Das ist ganz normales Alltagsleben und eigentlich ganz einfach, oder? – Stellen Sie sich vor, Ihre Eltern liegen im Krankenhaus und Sie möchten mit dem Arzt oder der Ärztin darüber reden, welche Reha-Maßnahme nach der Entlassung am besten wäre. Das ist normales Alltagsleben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Sie ist das normal und einfach. Auch für mich ist das normal und einfach. Für eine Person, die gehörlos ist, sind diese Ereignisse nicht normal und schon gar nicht einfach.
Gehörlose Menschen brauchen dafür einen Dolmetscher, und der kostet Geld. Er kostet Geld, das viele gehörlose Menschen trotz ihrer Erwerbsarbeit oder Rente nicht übrig haben. Viele dieser Menschen arbeiten in Berufen, in denen sie nicht gut verdienen. In bestimmten Situationen bekommen sie zwar die Kosten für einen Dolmetscher ersetzt, aber für die Situationen, die ich gerade beschrieben habe, gilt das nicht.
Sich einen Dolmetscher für das normale Leben leisten zu können, ist für diese Menschen elementar wichtig. Das ist eine Grundvoraussetzung für Teilhabe, und Teilhabe ist das, was das Leben ausmacht. Eine regelmäßige finanzielle Leistung kann das Leben von Menschen mit Behinderungen erleichtern. Dies war fraktionsübergreifender Konsens, als wir im letzten Jahr das Blindengeld für schwerstsehbehinderte Menschen beschlossen haben. Die Einführung eines Gehörlosengeldes beruht genau auf der gleichen Argumentation. Das ist ein Nachteilsausgleich. Das ist keine Subvention und auch kein Wahlgeschenk, von
denen vom Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung in der letzten Woche so viele versprochen wurden.
Ganz konkret: Wir wollen ab dem 1. Januar 2019 einen finanziellen Ausgleich für gehörlose und schwerhörige Menschen. Wir wollen gehörlose Menschen mit den Hör-Sehbehinderten gleichstellen, denen ein abgestuftes Blindengeld in Höhe von 60 % zusteht. Das sind 352 Euro monatlich. Für schwerhörige Menschen haben wir in diesem Gesetzentwurf die Hälfte dieses Betrages vorgesehen, nämlich 176 Euro monatlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Ihr Ministerpräsident hat in der letzten Woche einen Satz gesagt, den ich Ihnen in Erinnerung rufen möchte. Er sagte: "In anderen Ländern braucht man jahrelang, bis man kleine Maßnahmen umsetzt." Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie haben viele Jahre gebraucht, um eine kleine Maßnahme, das Blindengeld für Schwerstsehbehinderte, einzuführen. Zeigen Sie einmal, was Ihnen die gehörlosen Menschen wert sind, und entscheiden Sie etwas schneller!
In der gesamten Rede des Ministerpräsidenten in der letzten Woche habe ich nichts, kein einziges Wort, zum Thema Menschen mit Behinderungen gehört. Ich frage mich schon, warum das so war. Das Wort "behindert" kam kein einziges Mal vor und das Wort "Inklusion" auch nicht. Weder das Wort "Inklusion" noch das Wort "Behinderung" kam vor. Die Menschen mit Behinderung stehen nicht im Fokus des Ministerpräsidenten, sie könnten aber in Ihrem Interesse liegen – im Interesse der Abgeordneten bzw. im Interesse derer, die für den Haushalt zuständig sind. Das ist nicht der Ministerpräsident, sondern das sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch CSU-Politikerinnen auf Bundesebene haben schon beim Sozialministerium in Bayern um Stellungnahme gebeten, warum andere Bundesländer freiwillig ein Gehörlosengeld anbieten, nicht jedoch Bayern. Die Antwort des Sozialministeriums – Frau Müller, Sie kennen sie – liegt mir vor, und sie lautete, dass Forderungen anderer Behindertengruppen folgen könnten. Diese Argumentation ist armselig und ängstlich. Der Freistaat Bayern ist reich und sollte mutig genug sein, Maßnahmen umzusetzen, die wichtig sind.
Deswegen ist mein Appell: Lehnen Sie diesen Gesetzentwurf nicht ab. Sollten Sie das doch tun, lehnen Sie nicht irgendeinen Gesetzentwurf der GRÜNEN ab, sondern Sie lehnen es ab, die notwendigen Schrit
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben Verständnis für die Forderungen des Netzwerks Hörbehinderung in Bayern, die nun seitens der GRÜNEN als Änderungsgesetz eingebracht wurden. Auch die CSU-Fraktion ist sehr bemüht und kümmert sich um die Belange von Hörbehinderten und Gehörlosen – sie sind uns sehr wichtig.
Zum genannten Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Einführung eines Gehörlosengeldes wurde seitens der Antragsteller einiges gesagt. Wenn wir aber über die Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes sachgerecht diskutieren wollen, ist es wichtig, den Hintergrund und die Historie dieser bayerischen Leistung zu betrachten. Hintergrund zur geltenden Regelung ist, dass blinde Menschen das bayerische Blindengeld seit 1949 erhalten. Bayern war im Übrigen das erste Bundesland, das nach dem Krieg ein Landesblindengeldgesetz eingeführt hat. Dieses haben wir seither weiterentwickelt, und wir haben den Personenkreis ausgedehnt.
Ich nenne die letzten drei Änderungen: Seit dem 1. Januar 2013 erhalten taubblinde Menschen das doppelte Blindengeld in Höhe von 1.180 Euro als Taubblindengeld. Seit dem 1. Januar 2018 erhalten hochgradig sehbehinderte Menschen 30 % des Blindengeldes als Sehbehindertengeld. Taubsehbehinderte Menschen erhalten – ebenfalls seit dem 1. Januar 2018 – 60 % des Blindengeldes als Taubsehbehindertengeld. Die Höhe dieses Geldes kann man aus den ursprünglichen 590 Euro pro Monat errechnen. – Das Blindengeld wird einkommensunabhängig gewährt, während Leistungen in der Eingliederungshilfe einkommensabhängig gewährt werden. Der Freistaat Bayern wendet für die Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz im Jahr circa 92,5 Millionen Euro auf.
Hör- und sehbehinderte Menschen haben auch besondere Einschränkungen in der Kommunikation – Sie haben Beispiele genannt, Frau Kollegin Celina –, die ebenfalls einen Nachteilsausgleich für die entstehenden Aufwendungen rechtfertigen.
Die Einführung eines Blindengeldes hat aber, wie ich eingangs schon sagte, eine historische Ursache in der hohen Zahl der Kriegsblinden. Damals gab es die ausdifferenzierten Leistungen der Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderungen wie heute nach dem SGB XII noch nicht, die gerade behinderungsbedingte Bedarfe auffangen können. Wir müssen deshalb genau prüfen und uns gut überlegen, ob und welche neue Sonderleistung für weitere Bedarfe in Form eines Änderungsgesetzes eingeführt werden soll. Zudem gibt es weitere Gruppen von Menschen mit Behinderung – ich nenne beispielhaft die körperbehinderten Menschen, die geistig behinderten Menschen und Autisten – mit ebenfalls guten Gründen für die Forderung bzw. Gewährung eines einkommensunabhängigen Nachteilsausgleichs.
Wir müssen uns außerdem die Leistungen ansehen, die es für hörbehinderte Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bereits gibt. Enttäuscht bin ich an dieser Stelle, dass im Zuge des Bundesteilhabegesetzes auf Bundesebene ein Teilhabegeld für alle eingliederungshilfeberechtigten Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Art der Behinderung zwar diskutiert, aber letztendlich aufgrund des Kostenumfangs leider Gottes wieder verworfen wurde. Wir haben darüber auch schon mehrmals im sozialpolitischen Ausschuss diskutiert. Zur Wahrung des parlamentarischen Friedens erspare ich mir jetzt darauf hinzuweisen, wer in Berlin im maßgeblichen Ministerium in den letzten Jahren dafür die Verantwortung getragen hat.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass es in diesem Gesetzentwurf Ungereimtheiten und Mängel gibt, die beim späteren Vollzug zu Schwierigkeiten führen könnten. Bislang wird im Bayerischen Blindengeldgesetz nicht zwischen Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit differenziert. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Differenzierung würde für Bezieherinnen und Bezieher von Taubblinden- und Taubsehbehindertengeld hingegen einen Rückschritt gegenüber dem Status quo bedeuten; den wollen wir auf keinen Fall.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns geht es auch um ein Mehr für alle betroffenen Personenkreise, die Sie vorher genannt haben, und nicht nur für einen Personenkreis. Wir sprechen von Barrierefreiheit – auch das ist ein Teil davon; Sie hatten Beispiele aus dem Alltagsleben genannt – und möchten diese massiv vorantreiben. Das betrifft nicht nur den Abbau physischer Barrieren, sondern ich spreche auch von Barrieren für sinnesbehinderte Menschen. Wir müssen genau prüfen, wo wir helfen können, und Einschränkungen im Alltag aufdecken. Das sind – Sie haben einige genannt, ich zähle weitere auf – Durchsagen am Bahnhof, es ist die Möglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr oder die Teilnahme am Alltagsleben. Wir müssen auch dort ansetzen, wo beispielsweise steuerliche Erleichterungen jahrelang nicht angepasst wurden. Wir haben hier mehr vor uns,
als explizit für einen weiteren Personenkreis eine Änderung vorzunehmen, und ich möchte mir gerne ansehen, wo wir Barrieren im Ganzen abschaffen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das sind Beispiele in dieser Ersten Lesung, über die wir ausgiebig sprechen wollen und auch müssen. Das sollten wir im federführenden sozialpolitischen Ausschuss tun. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke schön. – Bitte bleiben Sie am Rednerpult, wir haben eine Zwischenbemerkung der Kollegin Celina.
Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben mit den Kriegsblinden begonnen, für die damals das Blindengeld eingeführt wurde – das ist richtig. Inzwischen haben wir aber die UN-Behindertenrechtskonvention, die uns die Augen geöffnet hat, was Teilhabe bedeutet. Diese UN-Behindertenrechtskonvention ist nun schon viele Jahre in Kraft. Ich wünsche mir, dass wir hier deutlichere Schritte vorangehen, und freue mich auf die ergebnisoffene Diskussion – ich hoffe, dass sie ergebnisoffen ist – im Ausschuss.
Gerade die Fälle, die ich aus dem Alltagsleben nannte, sind nicht eingerechnet dabei, was Blinde über die Eingliederungshilfe erhalten. Wenn sie selbst im Krankenhaus sind, ist es keine Frage. Sind aber ihre Eltern im Krankenhaus und sie haben ein legitimes Interesse daran, mit den Ärzten zu kommunizieren, ist das eben nicht dabei. Ich möchte das eigentlich aber auch nicht über den Bereich Eingliederungshilfe lösen und noch fünf Fälle hinzufügen, weil die Freiheit zu entscheiden, wann ich einen Dolmetscher für meine persönlichen Bedürfnisse bezahle, zu einem selbstständigen Leben gehört.
Der Abbau der Barrieren im öffentlichen Raum – Sie sprachen von Verkehr, Leitsystemen usw. – ist wichtig, das ist allerdings ein völlig anderer Topf. Hier geht es um Bereiche, wo die Kommunen und die Verkehrsträger in der Lage sind, das zu ändern. Aber das macht die Maßnahmen, die wir GRÜNE mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, nämlich ein Gehörlosengeld für Gehörlose einzuführen, nicht weniger wichtig. Man kann sich über Definitionen für "schwerhörig" und "gehörlos" usw. streiten – gerne. Aber die Maßnahme selber ist extrem wichtig. Ich würde mir wünschen, dass wir da den anderen Ländern nacheifern, die das schon längst haben, und bald zu einer Lösung kommen.