Zu sagen, wir schieben es der Staatsregierung zu, die unsere Forderungen umsetzen soll, und dann sagen wir den Wählern, dass es so nicht funktioniert, das reicht nicht. Sie müssen dann auch sagen, wie vorgegangen werden soll.
Das haben Sie zunächst mit Ihrem Gesetz versucht, indem Sie Kontingente vorgeschlagen haben. Es ist von einem Kontingenthandel die Rede gewesen. Dabei sind Sie darauf gekommen, dass das im Grunde die Verteufelung des ganzen Projektes wäre, weil Sie damit die armen Gemeinden ärmer und die reichen reicher machen. Damit behindern Sie die Entwicklung gerade in den ländlichen Regionen. Deswegen haben Sie diesen Vorschlag zu Recht zurückgezogen. Ansonsten sollte man schauen, wenn das Gesetz denn kommt, ob es umsetzbar ist.
Im Hinblick auf das Volksbegehren werden wir uns der CSU und der SPD anschließen. Wir sagen, dass es ein Problem mit der Umsetzung dieses Volksbegehrens gibt; nicht zuletzt deswegen halten wir es für nicht verfassungsgemäß. Das hat weniger mit dem Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung zu tun, die natürlich auch tangiert ist, sondern mehr damit, dass das Volksbegehren nicht konkret genug ist, dass man die Dinge umsetzen könnte, die man umsetzen möchte.
Das Ziel halten wir für sinnvoll und richtig. Der Weg aber, den Sie dafür einschlagen wollen, ist nicht gangbar.
Danke sehr. Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Wir haben eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Stümpfig.
Herr Kollege Streibl, ich habe eine Frage an Sie. Wir haben im Parlament einen Gesetzentwurf eingebracht, zu dem alles durchdiskutiert wurde. Im Wirtschaftsausschuss haben wir rauf und runter diskutiert, wie man Flächen sparen kann. Wir sind dann im Parlament an eine Mauer gestoßen, an der es nicht mehr weiterging. Wir haben unterschiedliche Anträge eingebracht. Ich nenne nur das Stichwort Gewerbeflächenkataster. Wir wissen, wie viele Kartoffeläcker es in Bayern gibt, wir wissen aber nicht, wie viele Gewerbeflächen vorhanden sind.
Dass Frau Guttenberger nicht eine einfache Antwort auf die Frage geben kann, was mit den 11.000 Hektar freien Gewerbeflächen geschehen soll, ist bezeichnend.
Es gibt das Planspiel vom Umweltbundesamt genau zu dieser Frage, wie das Ganze umzusetzen ist, und zu der Frage, wie man es auf die einzelnen Kommunen herunterbrechen kann. Mit dieser Frage haben sich viele Kommunen in Bayern beschäftigt. Die Anhörung vom letzten Donnerstag hat klar ergeben, dass wir etwas tun müssen. Alle Experten waren sich einig, dass alle Maßnahmen gut umsetzbar sind. Davon gibt es ein ganzes Bündel.
Von daher gesehen haben wir einen ganz klaren Plan. Deshalb fordere ich die SPD auf, sich das Protokoll der Anhörung noch einmal genau anzusehen. Sie werden sehen, wie viele gute Maßnahmen vorgeschlagen werden. Sie werden erkennen, dass dabei fünf Hektar vollkommen ausreichen. Insofern können wir den Kommunen die Planungsmittel an die Hand geben.
Die Antwort der SPD-Fraktion aus Nürnberg hat 50 Hektar Verbrauch ergeben, die für die Stadt Nürnberg jedes Jahr anfallen. Sie hätte laut Planspiel des Umweltbundesamtes 75 Hektar verbrauchen können. So viel Platz hat die Stadt Nürnberg gar nicht. So viel zu Ihrem Einwand, Kollege Arnold, dann sei kein Platz mehr fürs Wohnen vorhanden. Das ist schlicht und einfach falsch. Wir haben in vielen Bereichen, gerade in den ländlichen Regionen, wo ich zu Hause bin, den Baubedarf um 200 bis 300 % übertroffen. Die Innenstädte stehen dagegen leer. Das wollen wir umkehren. Und dazu haben wir klare Konzepte vorgelegt.
etwas tun, und man kann auch viel tun. Wenn man versucht, die Innenräume von Dörfern und Städten wieder zu beleben und zu verdichten, wenn man überlegt, wie man mit den Gewerbeflächen umgehen soll und wie viel man überhaupt braucht, stellt sich auch die Frage, mit wie vielen Finanzmitteln man die Kommunen ausstattet, damit sie nicht überall Gewerbeflächen ausweisen müssen. Diese Fragen sind alle enthalten. Insofern ist alles wichtig, was Sie sagen. Aber es gibt einen Fehler: Es steht nicht im Volksbegehren und ist nicht Thema dieser Debatte.
Danke sehr. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat die oben genannte Verfassungsstreitigkeit in seiner Sitzung am 25. April 2018 beraten und empfohlen:
Wer mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und ein Kollege der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Zuständigkeitsgesetzes (Drs. 17/20426) - Zweite Lesung
Im Ältestenrat wurde festgelegt, dass hierzu keine Aussprache erfolgt. Wir kommen deshalb gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/20426 sowie die Beschluss
empfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/21826 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 10 Absatz 3 die Wörter "für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst" durch die Wörter "für Wissenschaft und Kunst" zu ersetzen sowie in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Juni 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/21826.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen, bitte! – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSUFraktion, SPD-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsgesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/20761) - Zweite Lesung
Im Ältestenrat wurde auch zu diesem Gesetzentwurf festgelegt, dass keine Aussprache stattfindet. So kommen wir gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/20761 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/21816 zugrunde.
Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 als
Datum des Inkrafttretens den "1. Juni 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/21816. Darüber hinaus ist in § 2 Absatz 3, das ist die Änderung der Gemeindeordnung, der Verweis auf die letzte Änderung der Gemeindeordnung vom 22. März 2018 anzupassen. Dieser Verweis ist gegebenenfalls, je nach Veröffentlichung des vorher beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt, erneut der dann aktuellen Änderung anzupassen.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften".
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)
Von der Abstimmung ausgenommen sind die Listennummern 10 und 22. Es sind dies der Antrag der Abgeordneten Biedefeld, Woerlein, Ruth Müller (SPD) betreffend "Aktionsplan zur Gewährleistung des Tierschutzes in Bayern erstellen – unsere Tierheime nicht länger im Stich lassen und die Behörden im Bereich Tierschutz stärken" auf Drucksache 17/20700 und der Antrag der Abgeordneten von Brunn, Adelt, Scheuenstuhl und anderer (SPD) betreffend "Kein Wortbruch der Staatsregierung! Bayern braucht einen dritten Nationalpark" auf Drucksache 17/20936, die auf Wunsch der SPD-Fraktion einzeln beraten werden sollen. Diese Anträge werden voraussichtlich in der Sitzung am 15. Mai aufgerufen.
Über die übrigen Nummern lasse ich nun abstimmen. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine. Ich frage die fraktionslosen Abgeordneten. – Sie sind nicht da. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/21574) - Erste Lesung
Im Ältestenrat wurde vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.