Protocol of the Session on April 10, 2018

und Pflanzen. Die Bedeutung ist also klar. Der Dissens besteht darin – und ich sage, er wird weiterbestehen –, wie wir die Sicherheit der Gewässerrandstreifen angehen, wie wir sie umsetzen.

Ich brauche nicht so sehr darauf einzugehen: Der Initiativantrag der GRÜNEN sieht vor, im Wasserhaushaltsgesetz auf zehn Meter zu gehen. Bei der SPD findet sich eine Bandbreite von 5 Metern bis zu 30 Metern. Jetzt zitiere ich Sie: An der bewährten Praxis ist anzuknüpfen und festzuhalten. – Die bewährte Praxis ist nun einmal unser seit Jahren gepflegtes KULAP. Ich komme noch darauf zurück. – Und dann natürlich Verbote: bei den GRÜNEN des Einsatzes von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, des Umbruchs von Dauergrünland, der Ackernutzung, dann noch Kontrollen und Berichtspflicht. Ich würde sagen, der Strauß von Maßnahmen, mit dem die Staatsregierung, unser zuständiges Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, diese Schutzmaßnahmen seit Jahren begleitet und weiterentwickelt, ist für mich vielfältiger und erfolgversprechender.

(Horst Arnold (SPD): Ergebnislos!)

Ich fange mit dem Kulturlandschaftsprogramm an. Darin haben wir Maßnahmen zum Erosionsschutz: Schutzstreifen, um das Grundwasser zu entlasten, extensive Grünlandnutzung direkt am Gewässer und die Umwandlung von Acker in Grünland.

Jetzt komme ich auf eine Pressemeldung von unserem Landwirtschaftsminister a. D. zurück, der, was das Jahr 2017 betrifft, resümiert, dass wir 3.800 neue Anträge in diesem Bereich abschließen konnten. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 70 %. Von den 275 Millionen Euro, die für das Kulturlandschaftsprogramm in Bayern ausgegeben werden, werden wir alleine 120 Millionen Euro für Maßnahmen direkt am Gewässer und zum Gewässerschutz verwenden. Das ist der Erfolg einer Maßnahme. Inzwischen wurden in Bayern 37 Wasserberater installiert, die die Bauern beraten und die Einsicht fördern, entsprechende Maßnahmen aufzugreifen und umzusetzen. Dieses Programm wirkt also, und zwar nicht bloß auf einem Streifen von fünf oder zehn Metern, sondern dort, wo es sinnvoll ist, weiter in der Fläche.

Ein zweiter Ansatz: Wir haben seit 2014 die generelle Genehmigungspflicht für den Umbruch von Dauergrünland. Kollege Arnold, da gibt es keine Erlaubnis von Grünlandumbruch direkt am Gewässer mehr. Das ist passé. Ich weiß, es gab eine Zeit, in der wir mehr Probleme hatten. Aber auch dieser Aspekt ist seit dem Jahr 2014 geregelt, und überall dort, wo es erosionsempfindliche Situationen gibt, wird kein Grünlandumbruch mehr genehmigt.

Ein dritter Ansatz – das müsste auch von Ihnen einbezogen werden – betrifft die Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Hierzu gibt es seit dem Jahr 2017 die novellierte Düngemittelverordnung, die die Abstände und die Ausbringtechnik bei geneigtem Gelände vorsieht und regelt, dass man dort so gut wie nichts mehr spritzen und düngen darf. Das greift alles schon.

(Horst Arnold (SPD): Aber in Bayern gibt es dazu keine Ausführungsverordnung!)

Diese Maßnahmen greifen.

Einen vierten Ansatz dürfen wir in diesem Zusammenhang auch nicht außer Acht lassen: Das sind die Greening-Maßnahmen, die jeder Landwirt zu erbringen hat: Er muss 5 % der Fläche für natursinnvolle Maßnahmen vorsehen. Dabei ist ebenfalls der Gewässerschutz wichtig und interessant. Sie wissen, dass hier die anderthalbfache Fläche honoriert wird, um die Anlage von Gewässerstreifen stärker anzuregen. Ein Landwirt würde dort normalerweise auch seine Greening-Maßnahmen umsetzen. Macht er aber oft nicht. Ich weiß, dass diesbezüglich noch mehr passieren könnte.

Insofern schlage ich in Diskussionen immer wieder vor, dass ein Landwirt, der Ackerflächen am Gewässer hat, dort erst einen Schutzstreifen anlegen muss, bevor er irgendeine andere Greening-Maßnahme verwirklicht.

(Horst Arnold (SPD): Also doch Ordnungsrecht!)

Wir haben den "Wasserpakt Bayern" – auch eine freiwillige Maßnahme –, der Erzeuger, Wasserversorger, Verbände, Institutionen dazu veranlasst, hier im Sinne des Gewässerschutzes tätig zu werden.

Derzeit gibt es nicht mehr so viele Flurneuordnungsverfahren. Aber in den Flurneuordnungsverfahren der letzten 20 Jahre wurden an Gewässern dritter Ordnung überall Gewässerrandstreifen von 5 Metern, von 7 Metern bzw. 10 Metern Breite angelegt. Natürlich sind somit nur an Gewässern von Flurneuordnungsmaßnahmen Gewässerstreifen realisiert.

Zum nächsten Punkt: Unsere Wasserwirtschaftsverwaltung versucht, an den Gewässern zweiter Ordnung ständig die Gewässerschutzstreifen zu ergänzen. Als verantwortungsvoller Kommunalpolitiker sage ich: Jede Gemeinde hat ihren Landschaftsplan, und wenn sie Gewässer in ihrem Zuständigkeitsbereich hat, wird sie sinnvollerweise Ausgleichsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – das haben Sie auch gesagt –

(Horst Arnold (SPD): Eben!)

an den Gewässern vornehmen.

Wir haben als ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die den Gewässerschutz unterstützen. Ein Kriterium, warum wir dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen können, ist, dass sie an allen Gewässern Pufferstreifen von 10 Metern fordern. Lieber Christian Magerl, wir wissen, dass wir Gewässerstreifen an vielen Gewässerabschnitten gar nicht realisieren können. Wenn es nur an 50 % der Gewässerränder möglich ist, kann man in einem Antrag nicht formulieren: "an allen Gewässern".

Ich komme zum Schluss. Weil sich die Diskussion immer an der Tatsache entzündet, dass Bayern Gewässerrandstreifen freiwillig und 15 Bundesländer diese verpflichtend machen: Ich würde jedem empfehlen, wenn er im Urlaub unterwegs ist oder wenn er mit der Bahn nach Berlin fährt, einmal in den anderen Bundesländern, zum Beispiel in Hessen oder in Niedersachsen, nach Gewässern zu schauen und wie dort die Gewässerrandstreifen aussehen.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss!

Ja, ich komme zum Schluss. – Dort findet man an vielen Gewässern eben keine Gewässerrandstreifen. Es wird hier im Haus suggeriert,

(Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

dass Bayern allein das nicht zustande bringt, weil wir es freiwillig machen. Die anderen Bundesländer sind aber nicht weiter als wir. Das will ich mit aller Deutlichkeit sagen. Darum setzen wir weiterhin auf Freiwilligkeit und Kooperation. Wir können den Gesetzentwürfen der GRÜNEN und der SPD nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU – Horst Arnold (SPD): Lassen Sie uns das mal beraten!)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Kollege Kraus. Bitte schön, Herr Kraus.

Wertes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich sage einmal salopp: Gott sei Dank ist das Verhältnis zwischen den hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen nicht gleich der Wichtigkeit dieses Themas, über das wir jetzt sprechen. Dass uns das Thema sehr wichtig ist, ist uns allen klar. Das haben auch meine Vorredner schon gesagt. Aber wenn man hier vorn steht, dann sieht man, dass die Zahl der Anwesenden sehr überschaubar ist.

Es ist nicht das erste Mal, dass wir über Gewässerrandstreifen sprechen. Im Herbst 2014 – es ist bereits erwähnt worden – gab es ähnliche Anträge und auch einen Gesetzentwurf der GRÜNEN.

Kollege Magerl hat erwähnt, dass sich der GRÜNENGesetzentwurf auf fünf Spiegelstriche bezieht. Darüber möchte ich kurz sprechen: Der Umbruch von Dauergrünland – es ist gerade erwähnt worden – ist schon nicht mehr der Fall. Dann der Punkt Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln: Auch das ist erwähnt worden. Wir haben eine Düngemittelverordnung. Der Landwirtschaft steht mittlerweile eine ganz andere Technik zur Verfügung. Sicherlich gab es in der Vergangenheit eine Reihe schwarzer Schafe, die nicht korrekt gearbeitet haben, oder es ist der eine oder andere Tropfen oder das eine oder andere Körnchen Dünger in ein Fließgewässer oder in einen See gelaufen bzw. gefallen. Aber das ist bei den gut ausgebildeten jungen Landwirten heute nicht mehr der Fall. Die neue Technik macht es besser möglich, wirklich grenzgenau zu streuen, mit Abstandshaltern zu arbeiten oder Pflanzenschutzmittel mit Luftunterstützung, mit anderen Düsen, also mit besserer Technik, gezielter auszubringen, somit nicht mehr so viel abdriftet.

Wenn ich in dem Gesetzentwurf lese, dass der Ölwechsel oder das Waschen von Fahrzeugen, also der Chemieeintrag in Fließgewässer, verboten werden soll, dann frage ich mich: Wo leben wir denn? Es gibt schon Sachen, die für jeden von uns selbstverständlich sein sollten. Die Zeiten, in denen man einen Ölwechsel an Gewässern machte – hoffentlich gab es diese nie, ich weiß es nicht mehr –, gehören der Vergangenheit an. So etwas in einem Gesetzentwurf zu schreiben, ist aus unserer Sicht übertrieben. Im Jahr 2014 war das ähnlich.

Zum Gesetzentwurf der SPD: Es geht um Gewässerrandstreifen von 5 bis 30 Metern Breite. Das ist natürlich sehr verlockend. Das ist eine Variable, weil sie bis 30 Meter förderfähig sind. Aber – Kollege Hünnerkopf hat es auch angesprochen – im Bayerischen KULAP steht unter dem Kürzel B34, dass ein Gewässerrandstreifen bis 30 Meter entlang der Grenze förderfähig ist. Auch hier ist keine mineralische Düngung zulässig, und auch hier ist kein flächiger chemischer Pflanzenschutz möglich.

Ein punktueller Pflanzenschutz ist uns allen lieber als ein flächiger. Also dort hat es wirklich Lösungsmöglichkeiten gegeben.

Bei den Gewässerrandstreifen geht es aber nicht nur um den Gewässerabstand, sondern auch um die Erosion. Es gibt Wind- und Wassererosionen. Diesbezüg

lich ist es interessant, wie das an Hanglagen angenommen wird. Die aktuellen Zahlen dieses Programms lauten: Im Jahr 2017 waren es in Bayern weit über 4.000 Hektar, und in 2018, also bis jetzt, sind es über 6.000 Hektar. Diesbezüglich haben wir einen guten Zuwachs.

(Horst Arnold (SPD): Und gesamt?)

Das ist natürlich im Interesse der Landwirte und Grundstückseigentümer, aber auch im Interesse der Natur. Wir sind auf dem richtigen Weg.

Die FREIEN WÄHLER bauen nach wie vor auf das System der Freiwilligkeit. Wir sind der Meinung, dass man nicht überreglementieren sollte. Von den 100.000 Kilometern Fließgewässer erster, zweiter und dritter Ordnung sind circa 70.000 Kilometer mit Gewässerrandstreifen versehen; davon gehören fast 6.000 Kilometer sowieso dem Freistaat, und dieser ist hier natürlich selbst verantwortlich.

Ich möchte noch erwähnen, was ich heute in der Zeitung gelesen habe: Die Landwirtschaft werde immer gern als Prellbock oder als Verursacher für viele Probleme hergenommen. Ich habe ferner gelesen, dass heute die Fischer, die Jäger und die Vogelschützer nach Brüssel gefahren sind, um dort eine Wende in der Agrarpolitik zu fordern. Hierzu muss ich schon sagen: Wir reden wieder über die Bauern, aber nicht mit den Bauern.

Das erinnert mich, salopp gesagt, fast an einen Bilderwitz, der in den letzten Tagen ebenfalls in der Zeitung war: Drei Wölfe stehen um ein Lamm herum und überlegen sich, wie sie diesem armen Lämmchen helfen können. – Dass Wölfe kein Gras fressen, ist uns allen klar.

Als praktizierender und ausgebildeter Landwirt, der den Beruf wirklich gelernt hat, weigere ich mich, dass die Landwirtschaft immer zum Hauptverursacher all dieser Probleme abgestempelt wird. Wir sind aber auf dem richtigen Weg. Wir werden in den Ausschüssen interessante Diskussionen haben. Ich freue mich auf die weitere Arbeit in den Ausschüssen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank Herr Kollege Kraus. – Nächster Redner ist der Kollege Muthmann. Bitte schön, Herr Muthmann.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns hier zumindest über das Ziel einig, dass die Gewässerqualität nicht den Bach runtergehen soll, und dass wir insgesamt unsere An

strengungen angesichts der Ergebnisse, die wir zur Gewässerqualität in den letzten Wochen und Monaten immer wieder berichtet bekommen haben, verstärken müssen.

Ich habe in den letzten Jahren auch immer große Sympathie für eine Lösung auf freiwilliger Basis gehabt. – Wer nicht? Natürlich ist das die vornehmere Variante. Aber wenn der Kollege Hünnerkopf von einer bewährten Praxis über die letzten Jahre spricht,

(Horst Arnold (SPD): Eben!)

ist der Zeitpunkt erreicht, sich genauer anzuschauen, ob sich die bisherige Praxis, für die auch ich mich ausgesprochen hatte, tatsächlich bewährt hat. Man kann in die Bundesländer schauen, die mit gesetzlichen Vorgaben arbeiten, um zu sehen, wie sich die Dinge entwickeln und worin sie sich unterscheiden. Man sollte auch die bayerische Lösung noch einmal analysieren und genauer schauen, was wir an Verbesserungen erwarten dürfen, wenn man das gesetzlich entsprechend regeln würde.

In diesem Zusammenhang ist eine zentrale Frage, wie viele der Gewässer tatsächlich an beiden Ufern über den Vertragsnaturschutz überhaupt unter Schutz stehen. Oder erreichen wir damit gar keine relevante Größenordnung, nehmen wir damit in Kauf, dass die beabsichtigten Zielsetzungen nicht erreicht werden können?

(Horst Arnold (SPD): So ist es! Ganz genau!)

Nach meiner Überzeugung ist aus ordnungspolitischer Sicht ein staatliches Eingreifen nur dann zu rechtfertigen, wenn der offene Markt nicht zu den gewünschten Ergebnissen kommt. Dies ist sicherlich auch Aufgabe der Ausschussberatungen, hier noch einmal sauber zu analysieren und zu schauen, was mit den vorgelegten Gesetzentwürfen wirklich an Verbesserungen zu erreichen ist. Wenn spürbare Verbesserungen erreicht werden können, wird man nicht umhin kommen, auch zu anderen Instrumenten zu greifen; denn ich glaube, man kann, Stand heute, so nicht konstatieren, dass die Gewässergüte gut und dass die Praxis bewährt ist.

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 e auf: