Protocol of the Session on April 10, 2018

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 d auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes Schutz der Gewässerrandstreifen (Drs. 17/21325) - Erste Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von Brunn, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD) für ein Bayerisches Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gewässerrandstreifen und zur Änderung von Art. 21 Bayerisches Wassergesetz (Drs. 17/21530) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden jeweils miteinander verbunden. Damit beträgt die Redezeit für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10 Minuten und 11 Minuten für die SPD-Fraktion. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Magerl. Bitte schön, Herr Dr. Magerl.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf geht es um ein sehr wichtiges Anliegen, nämlich um den Schutz unserer Fließgewässer und um den Schutz des gesamten Wassers in Bayern. Fließge

wässer, das Grundwasser und stehende Gewässer hängen miteinander zusammen. Man muss feststellen – einmal mehr; wir hatten das Thema schon auf der Tagesordnung –: Um den Zustand des Wassers in Bayern steht es nach wie vor schlecht. Ich kann heute schon sagen, dass wir das Thema so lange auf der Tagesordnung haben werden, bis wir eine Verbesserung erreicht haben. So lange werden wir dieses Brett bohren.

Wenn wir uns die Daten anschauen, die wir vom Bayerischen Landesamt für Umwelt erhalten haben, dann stellen wir fest, dass nur wenige Prozent unserer Fließgewässer in gutem Zustand sind, was die Belastung mit chemischen Stoffen, aber auch, was den Naturzustand anbelangt. Der große Teil ist in mäßigem, schlechtem oder sogar sehr schlechtem Zustand. Das zeigen uns die amtlichen Kartierungen.

Man kann hinausgehen und das selbst anschauen. Als Biologe habe ich einen Blick dafür. Beim aktuellen Zustand können wir uns nicht zurücklehnen. Der aktuelle Zustand ist unbefriedigend; das muss man klar und deutlich feststellen. Wir erfüllen, was das anbelangt, unsere internationalen Verpflichtungen aus der Wasserrahmenrichtlinie, die wir längst umgesetzt haben müssten, nicht. In der Wasserrahmenrichtlinie hieß es ganz klar: Bis 2015 müssen unsere Gewässer in einem guten Zustand sein, und zwar sowohl was die Natur, als auch was die Belastung mit Chemikalien und Schadstoffen anbelangt.

Das haben wir nicht geschafft. Ich befürchte, wenn die CSU sich nicht endlich deutlich bewegt, dass wir auch die zweite Periode verstreichen lassen, die 2021 endet, und dann wiederum feststellen müssen: Unsere Gewässer sind nach wie vor nicht in einem guten Zustand. Wir müssen irgendwann einmal anfangen, das heißt, an einer Stelle sagen: Jetzt beginnen wir mit der Umsetzung!

Wir haben in Deutschland 15 Bundesländer, die in ihren jeweiligen Gesetzen Gewässerrandstreifen verpflichtend vorschreiben. Als einziges Bundesland schreibt der Freistaat Bayern solche Gewässerrandstreifen nicht vor. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf, den wir heute in den Landtag einbringen, erreichen, dass auch Bayern die Festlegung von Gewässerrandstreifen verpflichtend vorschreibt, in denen gewisse Bewirtschaftungsauflagen gelten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es ist nicht so, dass wir diese völlig aus der Nutzung herausnehmen wollen. Wir haben in unserem Gesetzentwurf aufgezählt, was wir dort untersagt haben wollen: Neben dem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und dem Umbruch von Dauergrünland

wollen wir die Ackernutzung dort unterbinden. Wir wollen dort das Entfernen von standortgerechten Gehölzen nicht mehr zulassen, mit Ausnahme der Entnahme im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, soweit diese bis an den Gewässerrand heranreicht. Wir wollen zudem erreichen, dass im Bereich der Gewässerrandstreifen kein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mehr stattfinden darf.

Ich meine, dass diese fünf Forderungen, die wir in unseren Gesetzentwurf aufgenommen haben, sinnvoll sind. Wir müssen sie umsetzen. Unser Wasser muss es uns wert sein, dass wir zehn Meter rechts und links der Gewässer diese Nutzungen untersagen, damit wir bei der Verbesserung der Sauberkeit unserer Gewässer endlich vorankommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Um auch das klar und deutlich zu sagen: Wenn man sich die Rote Liste der Fische in Bayern anschaut, dann stellt man fest, dass gerade in den Fließgewässern bis zu 80 % der Arten mehr oder weniger stark vom Aussterben bedroht sind. Es ist eine Schande, dass es in einem reichen Land nicht gelingt, die Gewässer in einen solchen Zustand zu versetzen, dass auch die Tierwelt gut darin leben kann. Insoweit besteht dringender Handlungsbedarf. Ich bitte Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Die SPD hat auch einen Gesetzentwurf vorgelegt; dieser folgt einem etwas anderen Ansatz. Demnach ist ein verpflichtender Gewässerrandstreifen von nur fünf Metern Breite vorgesehen.

Ich sage: Wir GRÜNEN sind da nicht so. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion unterstützen, wobei wir den unsrigen für den besseren Gesetzentwurf halten.

Wir sehen der Debatte im Ausschuss mit großer Spannung entgegen und geben die Hoffnung nicht auf, dass sich die CSU in diesem Bereich vielleicht doch endlich bewegt. Es wäre dringend erforderlich – im Sinne des Gewässerschutzes in Bayern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Dr. Magerl. – Nächster Redner ist Herr Kollege Arnold. Bitte schön, Herr Arnold.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist so, dass diese Gesetzentwürfe in dieser Legislaturperiode schon einmal auf dem Tisch des Hauses lagen. Man kann fragen: Warum? – Das hat einen sachlichen Grund: Wasser – Oberflächenwasser, aber auch Grundwasser – ist

eines der wichtigsten Güter, über die wir verfügen. Wasser ist nicht irgendein Lebensmittel; der Zugang zu Wasser ist auch ein Grundrecht aller Menschen. Wir im Freistaat Bayern sind sehr stark dafür verantwortlich, dieses Grundrecht und die Qualität des Wassers zu sichern.

Auf der einen Seite werden Hochglanzbroschüren herausgegeben. Auf der anderen Seite haben wir den Befund, den Kollege Dr. Magerl vorgetragen hat, dass nicht einmal 5 % der Gewässer in einwandfreiem Zustand sind. Wir brauchen übrigens nicht darüber zu reden, wie es aus Taktik teilweise geschieht, ob die eine oder andere Messstelle falsch gesetzt worden bzw. ob dort unter Umständen ein Messfehler entstanden ist. Die hohe Quote – über 80 % der Gewässer sind nicht in gutem Zustand – spricht Bände. So viel Manipulation ist nicht möglich, so viel schlechtreden kann man nicht.

(Beifall bei der SPD)

Auch wir wollen Bayern nicht schlechtreden. Wir wollen die Kraft, die dieses Land auch mit seinen Gewässern hat – es geht um 60.000 km Gewässerrandstreifen, 40.000 km grenzen an Ackerflächen, 20.000 km an Grünland –, gemeinsam bestmöglich nutzen. Das Parlament hat auch Sicherheit in dem Sinne herzustellen, dass diejenigen, die sich um das Problem kümmern und es anpacken wollen, eine griffige Masse an gesetzlichen Normen für die Umsetzung haben.

Bislang haben die Staatsregierung und die Mehrheitsfraktion auf die Devise "Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht" gesetzt. Das hatte 2014 sicherlich etwas für sich. Aber wenn wir heute, im Jahr 2018, zu keinem besseren Ergebnis gekommen sind, müssen wir uns doch die Frage stellen: Ist das wirklich zielführend?

Wir haben auch das Bewusstsein, dass wir in Bayern mit dem KULAP sehr gut bedient sind, was die Gewässerrandstreifen angeht. Es ist ein sinnvolles Programm, mit dem schon einige positive Ergebnisse erzielt worden sind. Dabei geht es aber um Freiwilligkeit, auch wenn entsprechende Maßnahmen vom Gesetzgeber besonders unterstützt werden.

Auf der anderen Seite stehen wir vor der Frage: Warum ist Bayern das einzige Bundesland, das von der bundesrechtlichen Regelung, Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern Breite verpflichtend vorzusehen, Abstand genommen hat? Warum ist das in Bayern so?

Das Argument, hier in Bayern funktioniere es besser, weil die Devise "Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht" laute, wird durch die Zahlen widerlegt. Auch die Be

hauptung, wir zeigten uns bei der Wahrnehmung unserer internationalen Verantwortung bei der Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie vorbildlich, wird widerlegt.

Wir haben jetzt ein weiteres Argument für andere Denkweisen: Die EU hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, in dem die Wasserqualität eine große Rolle spielt. Würden wir die Vorgaben nicht einhalten, das Verfahren also zu einem für uns ungünstigen Ende kommen, drohen dem Freistaat Bayern 900.000 Euro Strafzahlungen – jeden Tag! Haushalt hin, Haushalt her, ob er Finanzminister, Heimatminister oder Ministerpräsident ist: Das würde Herrn Söder nicht gefallen.

Angesichts all dessen dürfen wir nicht sagen: Das überlassen wir der Freiwilligkeit, das Ordnungsrecht lassen wir hintanstehen. – Dann würden schon wieder die Steuerzahlerin und der Steuerzahler aufs Tableau gerufen, um für die Lässlichkeiten, die der Gesetzgeber, aber auch die Regierung begangen hat, zu zahlen. Das ist eine Politik, die wir keinesfalls unterstützen.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf erneut vorgelegt. Er bietet eine Kombination aus bewährter Praxis und Rechtssicherheit. Wir definieren endlich, was ein Gewässerrandstreifen ist. Er ist grundsätzlich 30 Meter breit.

Zudem betonen wir die Eigentumspflichtigkeit des Eigentümers bzw. der Eigentümer. Diese ist in der Bayerischen Verfassung genauso verankert wie im Grundgesetz. Das bedeutet: Wenn ich Eigentum habe und die Allgemeinheit Anspruch darauf hat, dass es sinnvoll genutzt wird, dann habe ich auch Eingriffe in mein Eigentum zu dulden. Das gehört zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

Sichere Gewässerrandstreifen sind auch eine Forderung aller – so möchte ich es sagen – am Geschäftsleben beteiligten Verbände, ob es Wasserzweckverbände sind, ob es Bürgerallianzen sind, die das im Fischereiwesen zwingend einfordern. Sie alle wollen, dass endlich Rechtssicherheit geschaffen wird.

Wir haben in unserem Gesetz diese Kombination hergestellt, und sagen, fünf Meter müssen grundsätzlich freibleiben, aber man kann als Landwirt oder Landwirtin diese 30 Meter weiterhin fördern. In unserem Gesetzentwurf ist das KULAP erstmalig erwähnt. Damit ist anerkannt, dass das sinnvolle Maßnahmen sind. Aber diese fünf Meter hin oder her müssen insoweit bleiben.

(Beifall bei der SPD)

Weiterhin ist uns wichtig, elementare und fundamentale Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der direkte Eintrag von Dünger und Gülle – im Pflanzenschutz ist das größte Problem die Nitratbelastung – zurückgefahren wird. Meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU, hier geht es doch nicht darum, dass man Landwirtschafts-Bashing betreibt. Das ist mittlerweile ein Fakt. In der Kompensationsverordnung, die Sie auch ganz gut kennen, steht als Kompensationsmaßnahme die Schaffung von Gewässerrandstreifen in ausreichender Breite drin, eben um eine Eutrophierung oder eine Verschlammung von Wasser zu verhindern. Es geht darum, gemeinsam alle Möglichkeiten zu nutzen und eine Lösung zu erzielen, die vor den kritischen Augen der EU Bestand hat. Insofern ist uns wichtig, dass dieses Gesetz das Verbot enthält, auf diesen fünf Metern mit wassergefährdenden Stoffen zu operieren. Wir haben sogar den Begriff der Weidewirtschaft aufgenommen, weil es widersinnig wäre, wenn man eine Beweidung in diesem Bereich ausschließen und das Vieh mit einem Zaun in fünf Metern Abstand vom Gewässer halten würde. Das ist die Ausnahme. Wichtig ist auch, dass am Gewässerrandstreifen kein Umbruch von Grünland stattfindet. Das ist nicht nur positiv für das Gewässer, sondern dient dem Schutz vor Verschlammung und Erosion. Der Erosionsschutz gewinnt in unserem Bewusstsein in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung, sodass das in diesem Zusammenhang eine geeignete Maßnahme ist.

Wenn Sie in Ihrer Argumentation vorweggenommen von einer "Verbotskeule" sprechen, dann muss ich Ihnen sagen: Niemand hat sich vorzustellen gewagt, dass in Bayern eher aus Glyphosat ausgestiegen wird als im Bund. Von daher haben Sie doch jetzt in diesem Bereich alle Möglichkeiten, die von Ihrem Ministerpräsidenten geschlagene Schneise zu gehen und neue Wege zur Optimierung unserer Gewässersituation einzuschlagen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben in diesem Kontext aber die Situation – das ist der Kritikpunkt bei den GRÜNEN –, dass diese zehn Meter für die unterschiedliche Flächenstruktur in Bayern zu pauschal sind. Man muss unterscheiden, ob das Berchtesgaden ist oder ob das kleinere Flusstäler sind, die von der Talgröße her überhaupt wenig Gewässerstreifen haben. Wir sehen das als notwendig an, die Gewässerrandstreifen dort auf zehn Meter zu setzen, wo die Kreisverwaltungsbehörden vor Ort Kenntnis haben. Es gibt genügend rote Gebiete, die in dem Bereich überproportionale Nitratbelastung ausweisen. Ich schaue den Kollegen Hünnerkopf an. Wir

wissen, dass Unterfranken und Mittelfranken schon vom Boden her Probleme haben. Dort soll es für die Landratsämter als Kreisverwaltungsbehörde möglich sein, entsprechende Ausweitungen zu machen.

Im Übrigen wissen wir, dass jedes Gesetz möglicherweise eine Entwicklung nimmt, die zu überprüfen ist. Deswegen schlagen wir hier eine Berichtspflicht zur Wasserqualität nach zwei Jahren vor, dann in der Fortschreibung alle fünf Jahre, und ansonsten ist eine Evaluierung vorgesehen, die es ermöglicht, jederzeit flexibel zu reagieren.

Ich weiß, Sie favorisieren die Paragrafenbremse. Sie wollen in diesem Zusammenhang keine weiteren Vorschriften schaffen. Aber ich glaube, hier in diesem elementaren Bereich der Wasserabsicherung, aber auch bei der Sicherung des Haushaltes, unserer Lebensgrundlagen, und zur Befriedung der Verbände draußen wäre diese Maßnahme richtig, um im Bund gleichzuziehen, ohne dass man Dissonanzen hat. Wir würden uns da auch gar nichts vergeben und damit diejenigen, die weiterhin eine KULAP-Förderung mögen, nach dem Motto "Wo du verzichten musst, kannst du auch keine Förderung bekommen" nicht ausschließen. Ich weise auch darauf hin, dass das KULAP im letzten Jahr in angeblich 20.000 Fällen gezeichnet worden ist, aber dadurch begrenzt wurde und wird, dass entsprechende Haushaltsressourcen möglicherweise nicht mehr vorhanden sind. Es ist bitter genug, dass wir das letztes Jahr bei den Blühstreifen erlebt haben, die ökologisch notwendig und wichtig sind. Wir wollen nicht erleben, dass es in diesem Zusammenhang heißt, wir würden gerne, aber wir können nicht, wenn doch diese fünf Meter Randstreifen im ganzen Bundesgebiet anerkannt sind und nur Bayern eine Ausnahme mit zweifelhaften Ergebnissen und zweifelhafter Rechtssicherheit macht. Deswegen werbe ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Arnold. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Hünnerkopf. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Kollege Christian Magerl, Herr Arnold, ich bin froh, dass wir nicht darüber streiten müssen, wie wichtig und wie bedeutend unsere Gewässer sind. Da sind wir uns einig. Sie erfüllen in vielfältiger Weise Funktionen im Naturhaushalt. Sie sind Migrationsbänder. Sie sind die Leitlinien in der Landschaft, die entwässern, die das Wasser zusammenführen. Sie sind Lebensadern und auch – ich möchte sagen – Wanderkorridore für viele Lebewesen

und Pflanzen. Die Bedeutung ist also klar. Der Dissens besteht darin – und ich sage, er wird weiterbestehen –, wie wir die Sicherheit der Gewässerrandstreifen angehen, wie wir sie umsetzen.