Daher hat der Richter in Miesbach, der kürzlich in eigener Verantwortung das Kreuz abnehmen ließ und dies auch gut begründet hat, wie ich finde, völlig korrekt gehandelt. Dass er sich danach einem regelrechten Shitstorm aus dem konservativen und rechten Lager ausgesetzt sah und sogar ein Kabinettsmitglied meinte, in übergriffiger Art und Weise Einfluss auf den Richter nehmen zu können, spricht Bände für den Zustand in Bayern. Das entlarvt die spalterische Intention, die hinter diesem Gesetzentwurf steht.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Dieses Gesetz ist ganz und gar kein großer Wurf. Es ist ein Reförmchen, das an dem Stand der rechtswissenschaftlichen Debatten in unserem Land völlig vorbeigegangen ist.
Sie können hier dauernd Bemerkungen machen; das wird meine Position nicht ändern. Ich glaube nicht, dass Ihre Position noch ernst genommen wird, wenn sie permanent immer nur dagegenreden, dagegenreden und dagegenreden.
Hören Sie doch einfach einmal zu. Die bayerische Justiz arbeitet in der Regel sehr gut – auch das möchte ich ausdrücklich sagen –, obwohl sie nicht ange
messen ausgestattet ist und ihre Strukturen nicht zeitgemäß sind. Eine grundlegende Reform wäre dennoch überfällig. Dieses Gesetz will das nicht. Der Kollege Herrmann hat auch permanent reingerufen: Wir wollen das nicht, wir wollen das nicht, wir wollen das nicht! Wir nehmen das zur Kenntnis und lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Den Änderungsanträgen der Opposition stimmen wir zu.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich am Anfang den Kolleginnen und Kollegen, insbesondere den Kollegen Schindler und Streibl und besonders auch der Kollegin Guttenberger, für die sachliche und gute Diskussion über diesen Gesetzentwurf in der Ersten Lesung und im Ausschuss ganz herzlich danken. Bedanken möchte ich mich auch bei den Richterverbänden, die wir sehr frühzeitig eingebunden haben. Insgesamt haben wir über diese Fragestellungen wirklich intensiv und breit diskutiert.
Die Kollegin Gote erwähne ich bei diesem Dank ganz bewusst nicht. Das Zerrbild, das Sie, Frau Gote, gerade von unserer Justiz in Bayern gezeichnet haben, ist unglaublich. Das weise ich mit Entschiedenheit zurück. Die Fama einer Selbstverwaltung der Justiz, der Sie, meine Damen und Herren, nachlaufen, hat mit der Verfassungsrealität des Grundgesetzes nichts zu tun. Das muss man wissen.
Ich möchte aber wieder auf die positiven Seiten der Diskussion zurückkommen. Lieber Herr Schindler, natürlich werden Stärke und Unabhängigkeit der Justiz von unserer Bayerischen Verfassung und vom Grundgesetz sehr gestützt. Sie wissen aber auch, dass gerade die Frage, wie wir den Rechtsstaat noch besser unterstützen können, auf allen Ebenen aktuell diskutiert wird, sei es im Rahmen der Koalitionsbildung unter dem Stichwort "Pakt für die Justiz" oder in der Wissenschaft. Gegenwärtig findet die Assistententagung im Öffentlichen Recht in Regensburg statt. Ich war gestern dort. Die Diskussion auf dieser Tagung ist diesem Thema gewidmet.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf eines Richter- und Staatsanwaltsgesetzes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg, unsere Justiz voranzubringen und sie fit für die Zukunft zu machen. Wie Sie wissen, ist mir die Modernisierung der Justiz
seit meinem Amtsantritt ein wichtiges Anliegen. Wir haben schon viel erreicht. Ich will beispielsweise nur auf die über 1.000 neuen Stellen hinweisen, die wir seit meinem Amtsantritt geschaffen haben. Die Digitalisierung der Justiz mit der E-Akte und mit E-Justice geht weiter voran. Dabei gilt der Grundsatz: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Meine Damen und Herren, wer von der Fehlerkultur der Justiz in Bayern spricht, kann nicht ausblenden – es sei denn, er ist böswillig –, dass die Justiz sowohl einen Blick nach außen als auch einen Blick auf sich selbst geworfen hat. Wir haben uns im Rahmen einer intensiven Selbstverständnisdebatte in den vergangenen Jahren selbst hinterfragt. Diese Debatte habe ich angestoßen. Wir haben unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bürgernäher und transparenter gestaltet. Das sind nur einige Punkte. Bei dem allem können wir aber nicht stehen bleiben. Wir brauchen ein modernes Amtsrecht für unsere Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Meine Damen und Herren, unsere Richterinnen und Richter erwarten zu Recht, dass wir uns um ein zeitgemäßes Richterrecht kümmern. Ebenso erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass wir Antworten auf aktuelle gesellschaftliche Fragen geben. Diese beiden Ziele werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht. Ein modernes und zukunftsfähiges Richterrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es die richtigen Akzente setzt. Dies tun wir mit den Regelungen über den IT-Rat, über die Neutralität, die Fortbildung und die Richter-Dienstgerichte. Kollegin Guttenberger ist schon auf viele Aspekte eingegangen. Auch bei der Ersten Lesung bin ich bereits auf zahlreiche Aspekte näher eingegangen. Heute will ich noch zwei Punkte herausgreifen. Erstens will ich zu den diskutierten Richterwahlausschüssen Stellung nehmen und zweitens zur Neutralität der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Auch in einem modernen Richteramtsrecht sollten wir an Strukturen, die sich über Jahrzehnte bewährt haben, nicht rütteln. Die Personalentscheidungen in Bayern zeichnen sich durch klare Verantwortlichkeiten, kurze Entscheidungswege und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Richter- und der Staatsanwaltsvertretung aus. Wir wollen keine Instrumente einführen, die lediglich das Etikett "modern" tragen, die in Wahrheit aber nicht modern sind. Dies betrifft die Einführung von Richterwahlausschüssen. In der Praxis bedeuten diese nämlich mehr Bürokratie. Sie bergen die Gefahr der Politisierung von Personalentscheidungen in sich und führen zu Verzögerungen bei den Stellenbesetzungen zulasten unserer Richterinnen und Richter. Diesen Etikettenschwindel zulasten der Justiz lehne ich strikt ab.
An dieser Stelle will ich gleich auf den Vergleich unserer Regelungen mit der Justizorganisation in Polen eingehen, den die GRÜNEN in der Ersten Lesung gezogen haben. Ein solcher Vergleich ist klar zurückzuweisen. Die Situation in Bayern ist nicht im Ansatz mit der in Polen vergleichbar. Die hierzu ergangenen Empfehlungen der Europäischen Kommission an Polen machen dies auch deutlich. Die Kommission fordert ausdrücklich nicht die Einrichtung eines Richterwahlausschusses, sondern sie kritisiert vor allem die Möglichkeit, dass der Justizminister in Polen Gerichtspräsidenten ernennen und absetzen kann, ohne an konkrete Kriterien gebunden zu sein und ohne dass diese Entscheidungen gerichtlich überprüft werden können. Das in Bayern bestehende System einer streng am Leistungsgrundsatz orientierten Auswahlentscheidung mit einer natürlich retrograd möglichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte ist nicht im Ansatz mit einer Situation wie der in Polen vergleichbar. Unser System hat sich im Übrigen bestens bewährt. Für eine transparente und moderne Justiz brauchen wir keine Richterwahlausschüsse. Wir brauchen ein am Leistungsgrundsatz orientiertes Auswahlverfahren, und wir brauchen natürlich auch die Möglichkeit der Überprüfung auf dem Rechtsweg.
Einen zweiten Punkt möchte ich deutlich ansprechen, nämlich die Neutralität der Richterinnen und Richter. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass diejenigen, die die Verantwortung als Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tragen, neutral und nur nach Recht und Gesetz entscheiden. Das wird mit diesem Gesetzentwurf betont. Er enthält ein Verbot für Richter und Staatsanwälte, bei Amtshandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen. Lassen Sie mich eines klarmachen: Das Tragen religiös geprägter Kleidung und Symbole und das Kruzifix im Gerichtssaal sind zwei voneinander getrennte Fragen und werden das auch bleiben. In Bayern steht seit jeher fest, dass in bayerischen Gerichtssälen grundsätzlich Kreuze hängen. Sie sind Ausdruck der christlichen Tradition unseres Staatswesens. Das Kreuz verstößt auch nicht gegen die Pflicht des Staates zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität; denn die Wand, an der das Kreuz hängt, trifft keine Entscheidung. Entscheidungen treffen im Gerichtssaal allein die Richter und Staatsanwälte, und ihre Neutralität und Unabhängigkeit muss auch nach außen ganz deutlich sein. Meine Damen und Herren, weder die Brosche der Bhagwan noch das islamische Kopftuch gehört in Bayern und sonstwo in Deutschland auf die Richterbank; das muss ganz klar sein.
Das regeln wir in unserem Gesetz auch klipp und klar. Aber – daran besteht auch kein Zweifel –: Es gibt überhaupt keinen Grund, unsere christlichen Wurzeln zu verleugnen. Das tun wir auch nicht. Die Kreuze an der Wand bleiben hängen.
Meine Damen und Herren, nur kurz will ich an dieser Stelle auf die weiteren wesentlichen Änderungen durch das neue Gesetz eingehen, die Ihnen schon in der Ersten Lesung vorgestellt wurden. Wir haben natürlich dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen. Zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit – und das wird immer wichtiger – haben wir die IT-Räte eingerichtet. Außerdem wollen wir die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte stärker in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbeziehen. Fortbildung und Neuordnung der Dienstgerichte sind schon genannt worden.
Meine Damen und Herren, natürlich ist das Richter- und Staatsanwaltsgesetz nur ein Baustein einer modernen Justiz; aber es ist ein wichtiger Baustein. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass dieses Gesetz die bayerische Justiz weiter voranbringen und für die Zukunft fit machen wird. Darum bitte ich Sie hier herzlich nochmals um Zustimmung zu dem Gesetz.
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/18836, dazu die Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 17/19172 bis 17/19178, der Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER auf der Drucksache 17/19200 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf der Drucksache 17/20554 zugrunde.
Vorweg ist über die vom federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 17/19172 mit 17/19178 und den Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 17/19200 abzustimmen. Die Nummer 1 Buchstabe b des Änderungsantrags der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/19175 wird vom federführenden Ausschuss zur Annahme empfohlen. Die Nummer 1 Buchstabe a und die Nummer 2 werden zur Ablehnung empfohlen. Die Fraktionen sind übereingekommen, über die Voten der federführenden Ausschüsse abzustimmen. Der endberatende Ausschuss für Ver
fassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die übrigen Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 17/19172 mit 17/19174, 17/19176 mit 17/19178 zur Ablehnung. Ich lasse jetzt über das Ausschussvotum bei den Anträgen der SPD-Fraktion abstimmen. Wer mit der Übernahme des jeweils maßgebenden Ausschussvotums seiner Fraktion einverstanden ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/19172 mit 17/19178 mit Ausnahme der Nummer 1 Buchstabe b der Drucksache mit der Nummer 17/19175 sind abgelehnt.
Es folgt jetzt noch die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER auf der Drucksache 17/19200. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die CSUFraktion. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 45 Absatz 2 nach dem Wort "Richter" die Wörter "oder die Richterin" eingefügt werden und in Artikel 73a der Absatz 12 gestrichen wird. Des Weiteren schlägt er vor, in Artikel 74 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. April 2018" und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens des bisherigen Bayerischen Richtergesetzes den "31. März 2018" einzufügen. Darüber hinaus sollen in den Übergangsregelungen der Artikel 72, Artikel 72a, Artikel 73 Absatz 1 und Absatz 3 sowie in Artikel 74 Absätze 3 und 4 die entsprechenden Außerkrafttretens- und Übergangsdaten, überwiegend auch der 31. März 2018, eingefügt werden. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/20554. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Kollege Felbinger (fraktionslos). Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Kollege Felbinger (fraktionslos). Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat die Nummer 1 Buchstabe b des Änderungsantrags der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/19175 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (Drs. 17/19165) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache und möchte darauf hinweisen, dass 24 Minuten Redezeit vereinbart sind. – Erster Redner ist der Kollege Dr. Goppel.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Nachdem ich jetzt zum dritten Mal zum gleichen Thema ein paar Sätze sagen darf, möchte ich das ein bisschen anders strukturieren und um Verständnis dafür bitten, dass ich mit ein paar Sätzen auf die Geschichte des Entschädigungsfonds eingehe und mich dazu der Veröffentlichungen aus dem Ministerium bediene, weil ich glaube, dass sie deutlich beschreiben, was wir wollen und was herausgekommen ist. Auch, dass es Sinn macht, das fortzuschreiben, ergibt sich daraus. Wir tun das an einer Stelle der Entwicklung dieser Vorschrift, an der feststeht, dass die amtliche Bekanntmachung einer Verordnung ausläuft und sich so die Frage stellt, wie wir in der Zukunft weitergehen.
Unser Ziel ist es, mit der heutigen Festlegung zusammen mit der Staatsregierung festzuschreiben, dass die Mittel in der Denkmalpflege in der Zukunft in vergleichbarer Weise erhalten bleiben, unabhängig davon, dass ich als Vorsitzender des Landesdenkmalrates ausdrücklich sagen will, dass mir lieber ist, wenn sie auch noch steigen. Aber wenn sie wenigstens beibehalten werden, ist auch das etwas, das bei einer Verordnung sich anders auswirkt als bei einem Gesetz.
Damals ist geschrieben worden: "Zu den wirkungsvollsten Instrumenten von Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bayern zählt der sogenannte Entschädigungsfonds. Sein Name besagt: Er wurde geschaffen, um einen finanziellen Ausgleich, also eine Entschädigung, leisten zu können, wenn aus Gründen des Denkmalschutzes Forderungen gestellt werden müssen, die über den Rahmen der Sozialgebundenheit des Eigentums hinausgehen." Das beschreibt auch noch einmal, wie wir bei der Denkmalpflege insgesamt in der Finanzierung vorgehen.
"Im Lauf der Zeit entwickelte sich der Fonds nicht nur zur entscheidenden finanziellen Stütze des Denkmalschutzes, sondern weit über seine ursprünglich angedachte Aufgabe hinaus zum Motor der fachlichen Entwicklung der Denkmalpflege schlechthin. Blickt man auf die Anfänge des Entschädigungsfonds zurück, erscheint dieser wie ein Geburtshelfer des modernen heutigen Denkmalschutzes insgesamt. Sein Einsatz im ganzen Land bei Schlössern, Klöstern, Bürger- und Bauernhäusern verlieh dem Denkmalschutzgesetz und den mit ihm verfolgten Zielen in kurzer Zeit Glaubwürdigkeit, und wir streiten viel weniger darum, wer denn im Einzelnen einen Zugriff auf diese Denkmalschutzmittel hat, weil eine ganze Reihe von festen Regelungen auch dem Bürger klar macht: Wenn du ein Denkmal besitzt, dann musst du es nicht alleine instand halten, sondern die Steuergemeinschaft trägt dazu bei."
Ich zitiere noch einen Augenblick weiter: "Auf diese genannte Weise trug der Entschädigungsfonds zur Akzeptanz eines demokratisch verstandenen Denkmalbegriffes bei, der es jedem Bürger, ganz gleichgültig, aus welcher sozialen Schicht er stammt, ermöglichen möchte, seine geschichtlichen Wurzeln in gebauten Zeugnissen der Vergangenheit aufzusuchen" – Zitat Ende.
Notwendig und ausgesprochen wichtig fand ich es, wieder einmal daran zu erinnern, warum wir Denkmalpflege betreiben und dass sie insgesamt ein segensreiches Instrument zur Erhaltung unserer Identität geworden ist.
Die Staatsregierung hat wegen der gesetzlichen Lage – die Verordnung lief zum 31.12.2017 aus, und ab 01.01.2018 braucht es eine neue Grundlage – entschieden, dass das in Gesetzesform geschieht. Mir persönlich gefällt das ausgesprochen gut. Zum ersten Mal wird festgelegt: Wir sind nicht mehr gefesselt in einem Rahmen, in dem wir von heute auf morgen aufhören können zu finanzieren, weil Geldmittel fehlen – und das wird irgendwann einmal wieder der Fall sein –, sondern wir sind dann im Maß und Rahmen des Gesetzes gezwungen. Noch einmal: Mir wäre lieber,
es würde ein aufsteigendes Maß sein. Dies ist im Augenblick nicht möglich. Wenn dies aber insgesamt feststeht, ist dies positiv. Die Hälfte im Entschädigungsfonds zahlen die Kommunen, die andere Hälfte trägt der Freistaat bei. Der Freistaat Bayern ist derjenige, der die Kasse insgesamt verwaltet. In den einschlägigen Entscheidungsgremien sind die Kommunen aber entsprechend vertreten.
Die Vorgabe enthält keine Besonderheiten, über die wir miteinander streiten müssten. Gestritten wird letztlich über die Höhe – das ist immer das Gleiche. Eine gesetzliche Regelung hat den großen Vorteil, dass wir in diesem Zusammenhang, wie gesagt, wissen, dass es weitergeht und in der Regel wie. Eine ständige Mahnung ist damit auch ausgesprochen; denn wenn ein Gesetz vorhanden ist, wird überhaupt nicht darüber diskutiert – mit wem auch immer –, ob wir an dieser Stelle als Staat unserer Aufgabe weiter gerecht werden oder nicht. Das wird in der Summe auch in der Zukunft so sein. In diesem Zusammenhang gibt es zu allen Vorschriften keine Diskussion. Kosten werden nicht ausgelöst, jedenfalls nicht bei der heutigen Festschreibung.
Es wird an uns liegen, in den nächsten Jahren intensiv darüber zu diskutieren, wo wir unter Umständen zulegen oder uns auch manches ersparen können. Ich nehme an, dass das die Kollegen in den nächsten Parlamenten nicht zurückfahren müssen, weil die Denkmalpflege auch vorschreibt, dass nach einer gewissen Zeit der Substanzsicherung festgestellt wird, dass ein Gebäude oder ein Ensemble zur Denkmalpflege gehört. Nicht jedes Objekt gefällt jedem in der Denkmalpflege. Manchmal sehen wir etwas irgendwo im Land Stehendes auch als mahnendes Beispiel dafür, eine ähnliche Dummheit nicht zu wiederholen. Das wird auch in der Zukunft so sein, weil das ein Bereich ist, in dem wir ständig über Mode, über Substanz, über wichtige Geschichtsbewahrung und über neue Entwicklungen reden und das parallel zueinander in Ansatz bringen müssen und können.
Ich wünsche mir und ich bitte darum, dass wir im Parlament der Änderung von einer Verordnung zu einer gesetzlichen Regelung zustimmen, auch deswegen, weil wir uns auf diese Weise nicht alleine binden, sondern auch die Kommunen mit einbezogen finden. Das zusammen sichert, dass alle, die beteiligt sind, rechtzeitig gefragt werden, wenn wir eine Veränderung am Denkmalschutz vornehmen. Das wird nicht der Willkür überlassen bleiben, sondern bedarf einer ausdrücklichen, gemeinschaftlich gefundenen Regelung mit ihren Rahmenbedingungen. Das ist der Vorteil der neuen Bestimmung.