Protocol of the Session on February 22, 2018

Ich wünsche mir und ich bitte darum, dass wir im Parlament der Änderung von einer Verordnung zu einer gesetzlichen Regelung zustimmen, auch deswegen, weil wir uns auf diese Weise nicht alleine binden, sondern auch die Kommunen mit einbezogen finden. Das zusammen sichert, dass alle, die beteiligt sind, rechtzeitig gefragt werden, wenn wir eine Veränderung am Denkmalschutz vornehmen. Das wird nicht der Willkür überlassen bleiben, sondern bedarf einer ausdrücklichen, gemeinschaftlich gefundenen Regelung mit ihren Rahmenbedingungen. Das ist der Vorteil der neuen Bestimmung.

Ich bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist Kollegin Schmitt-Bussinger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Goppel, Sie haben dankenswerterweise das segensreiche Instrument des Entschädigungsfonds auch historisch dargestellt. Ich glaube, es ist wichtig, auch heute noch einmal darauf hinzuweisen, obwohl wir uns alle einig sind, das, was nun im Gesetzentwurf vorliegt, nämlich die Festlegung zur Höhe des Entschädigungsfonds, in das Bayerische Denkmalschutzgesetz zu integrieren. Darüber sind wir uns einig. Das ist grundsätzlich unproblematisch. Die kommunalen Spitzenverbände, die ja den Entschädigungsfonds zur Hälfte bestücken, haben dem auch zugestimmt. Man bräuchte darüber eigentlich gar nicht lange zu sprechen. Wir tun es aber, weil es Gründe gibt, nicht weil wir die Zeit herumbringen wollen, sondern weil – das haben Sie erwähnt, Herr Kollege Goppel – der Entschädigungsfonds ein wichtiges Instrument dafür ist, Denkmäler zu erhalten, vor allem Denkmäler von überregionaler Bedeutung und solche, die akut gefährdet sind; denn dafür ist der Entschädigungsfonds in erster Linie da.

Wir wissen aber auch, dass die derzeit mehr oder weniger festgeschriebene Summe von 27 Millionen Euro, die Staat und Kommunen dankenswerterweise gemeinsam finanzieren, auf Dauer nicht ausreichen wird. Ich glaube, das muss heute in der Diskussion gesagt werden; denn wenn die vielen erhaltenswerten Denkmäler auch tatsächlich erhalten werden sollen, braucht es mehr Geld.

Kolleginnen und Kollegen, zum Realitätssinn gehört natürlich auch, einzusehen, dass wir in einer Situation, in der mehr als 30 Millionen Euro aus dem Entschädigungsfonds quasi auf der hohen Kante liegen und zusätzlich mit den 27 Millionen Euro, die Jahr für Jahr zur Verfügung gestellt werden, keine Zustimmung finden, wenn wir mehr Geld wollen. Hinzu kommt das Ärgernis, dass wir aktuell für Anlagen in sechsstelliger Höhe, ich glaube, ab 175.000 Euro, Strafzinsen zahlen müssen, weil das Geld nicht ausgegeben werden konnte. Deswegen muss oberste Priorität sein, die vorliegenden Anträge, die in großer Zahl vorhanden sind, rasch abzuarbeiten und zu verbescheiden.

(Beifall bei der SPD)

Aus dem zuständigen Ministerium wissen wir, dass Anträge mit einem Volumen von 44 Millionen Euro in Bearbeitung sind, dass kein Antragsteller abgewiesen wird. Wie gesagt: Der Antragsstau muss schnellstens

abgebaut werden. Dazu braucht es das entsprechende Personal. Ich meine, es reicht nicht, wie es im Ausschuss vom Ministerium in Aussicht gestellt wurde, dass die Rückstände innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre abgearbeitet werden sollen. Das ist zu langsam. Wir meinen, das muss so weit als möglich im Jahr 2018 geschehen; der Antragsstau muss so weit wie möglich abgebaut werden. Im Interesse des Erhalts bzw. der Rettung von Denkmälern müssen die Verfahren massiv beschleunigt werden. Deswegen müssen wir unser Augenmerk auf die schnelle Abarbeitung und auf die entsprechende Personalausstattung legen.

Kolleginnen und Kollegen, ich halte für spannend und begrüßenswert – das will ich abschließend noch sagen –, dass es derzeit Überlegungen gibt, den Entschädigungsfonds auch für die kommunalen Denkmalkonzepte zu öffnen – ein neues, spannendes Projekt des Landesamts für Denkmalpflege. Darüber werden wir schon in der nächsten Woche im Ausschuss diskutieren können; denn wir haben dazu einen Antrag gestellt.

Ich meine, dass mit der Öffnung des Entschädigungsfonds für die kommunalen Denkmalkonzepte auch dieses Projekt einen großen Schub bekommen würde. Wenn aber quasi eine neue Aufgabe übernommen wird, braucht es auf Dauer natürlich mehr Geld. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werden die nächsten Haushaltsberatungen bringen. Das kann dann das neue Parlament entscheiden. Ich bitte diejenigen, die dann noch im Parlament sein werden, dies auf dem Schirm zu haben.

Kolleginnen und Kollegen, ansonsten bedanke ich mich für die konstruktive und kollegiale Debatte, auch im Ausschuss. Wir vereinen uns hinter dem Ziel, für Denkmalschutz die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen zu wollen. Wir seitens der SPD-Fraktion stimmen dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist Prof. Bauer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst herzlichen Dank für die einführenden Worte und für die Erklärung, Herr Kollege Goppel und Frau Schmitt-Bussinger. Sie haben die Kernpunkte herausgearbeitet und auch ganz klar dargestellt, dass wir uns im Kern einig sind und dass wir dieses Gesetz befürworten und auch unterstützen werden. Auch wir FREIE WÄHLER werden ihm zustimmen. Da die alte Regelung am 31. Dezember 2017 ausgelaufen ist, ist es wichtig – das haben

Sie hier am Rednerpult festgehalten –, dass wir jetzt im Gesetz neu festlegen, dass es weitergeht. Deswegen ebenfalls der Appell – das hat Frau Schmitt-Bussinger angedeutet –, dies weiterzuentwickeln und in der nächsten Legislaturperiode, wenn es dann mit den Kommunen weitergeht, darauf aufzubauen. Ich habe bereits bei der Ersten Lesung intensiv beklagt, dass im Ministerium gewisse "Mühlsteine" bestehen, insbesondere dass die Personalausstattung zu gering ist. Dies hat zum Entstehen eines Antragsstaus geführt und dazu, dass jetzt rund 30 Millionen Euro auf der hohen Kante liegen.

Erschwerend kommt hinzu, dass bei der EZB, der Europäischen Zentralbank, Strafzinsen anfallen, was auch Frau Schmitt-Bussinger angesprochen hat. Daran müssen wir als Steuerzahler jeden Tag denken. Es ist doch ein Unding, dass Steuergelder, die für bestimmte Zwecke ausgegeben werden sollen, gekürzt werden, weil aufgrund des Personalmangels Strafzinsen gezahlt werden müssen. Deshalb appelliere ich nochmals an das Ministerium, diesen Personalmangel frühzeitig zu beseitigen. Eine Aufarbeitung des Antragsstaus in zwei bis drei Jahren hilft uns nicht weiter. Das muss schneller gehen. In der Zwischenzeit fallen nämlich neue Strafzinsen an. Bis zum letzten Jahr waren das immerhin 175.000 Euro. Inzwischen haben sich wieder einige Tausend Euro aufgebaut, die gezahlt werden müssen. Da fällt doch jeder Steuerzahler vom Glauben ab. Wir werden Schwierigkeiten haben, das der Bevölkerung zu erklären.

Deshalb noch einmal ganz deutlich: Das muss im Ministerium schneller gehen. Die Anträge sind da, und der Bedarf ist da. Die Steuergelder müssen nach dem Willen des Parlaments für den Denkmalschutz ausgegeben werden. Das Ziel für die Zukunft muss sein, dass interne Probleme im Ministerium frühzeitig erkannt und aufgearbeitet werden und in der Folge Lösungsvorschläge entstehen, damit die bereitgestellten Gelder ihrem Zweck zugeführt werden können, nämlich für den Denkmalschutz.

Meine Damen und Herren. Ich kann damit schließen; denn die wichtigsten Argumente sind vorgetragen worden. Wir haben im Ausschuss über dieses Thema fair und offen diskutiert. Herzlichen Dank dafür! Wir werden zusammen mit den Kommunen diesen Weg zum Schutz der Denkmäler in Bayern konsequent weitergehen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Steinberger.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass wir uns

bei diesem Thema alle einig sind und dass wir alle diesen Gesetzentwurf unterstützen. Der Denkmalschutz ist ein wichtiges Thema. Deshalb ist es sinnvoll und richtig, dass wir heute im Plenum noch einmal über dieses Thema debattieren. "Bayern ist ein Kulturstaat", so steht es zu Recht in unserer Verfassung. Der Auftrag dieses Kulturstaates ist es, das bauliche und archäologische Erbe zu erhalten, zu bewahren und weiterzuentwickeln.

Ich habe einmal eine Anfrage gestellt, wie viele Baudenkmäler in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen sind. Es sind 110.000. Allein diese Zahl zeigt uns schon, dass es ein großes Erbe gibt, das es zu erhalten gilt. Das klappt nicht immer. In den letzten 15 Jahren mussten etwa 10.000 Einzelbaudenkmäler von der Denkmalliste gestrichen werden, weil sie entweder abgerissen oder so stark verändert worden waren, dass sie keine Denkmaleigenschaften mehr hatten. Warum ist das passiert? – Weil die Denkmalschutzbehörden zu spät oder gar nicht in eine Baumaßnahme einbezogen worden sind. Ich glaube, jeder von Ihnen wird das eine oder andere Beispiel im Kopf haben. Gerade in München gab es einige Fälle, die auch durch die Medien gegangen sind.

So geht allmählich ein großes Zeugnis unserer Vergangenheit verloren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das dürfen wir nicht weiter zulassen. Was sind denn die Gründe dafür, dass Denkmäler zerstört oder erhalten werden? – Für viele Denkmaleigentümer gibt es erhebliche finanzielle Hürden, ihr Denkmal zu erhalten, auch wenn der Wille dazu vorhanden wäre. Gerade für finanzschwache Eigentümer gibt es daher verschiedene Wege der Förderung. Die Förderung setzt voraus, dass den Denkmaleigentümern die Übernahme der Vollinstandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Das ist ein wichtiger Aspekt; denn im Förderverfahren werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Denkmaleigentümer überprüft. Wer kein Geld hat, kann durchaus auf diese Möglichkeit zurückgreifen. Der Entschädigungsfonds kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Ich möchte anmerken, dass aus diesem Fonds in erster Linie umfangreiche Maßnahmen und Denkmäler mit überregionaler Bedeutung oder einer akuten Gefährdung gefördert werden. Oft bekommen große Baumaßnahmen viel Geld aus diesem Fonds. Für kleine Maßnahmen bleibt dann oft nur noch sehr wenig oder gar nichts mehr übrig. Deshalb wäre es sinnvoll, dass wir uns einmal darüber Gedanken machen, ob auch kleinere Maßnahmen aus dem Entschädigungsfonds gefördert werden könnten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sicher wäre es auch sinnvoll, dafür die Mittel zu erhöhen. Das soll aber heute nicht Gegenstand unserer Debatte sein. Wir werden uns aber mit dieser Thematik sicherlich noch befassen müssen. Insgesamt können wir feststellen, dass der Entschädigungsfonds eine Erfolgsgeschichte ist. Seit seinem Bestehen wurden immerhin 850 Millionen Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Ich habe schon gesagt, wie viele Denkmäler es in Bayern gibt, die erhalten werden müssen und die einen großen Sanierungsbedarf haben. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll diese Förderung auf eine feste Basis gestellt werden. Das ist auf alle Fälle sinnvoll.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wollen weitere Zahlungen aus diesem Fonds sichern. In dem Gesetzentwurf ist geregelt, dass der Einfluss des Finanzministeriums nicht mehr gegeben ist, dass also der Denkmalschutz nicht mehr unter Finanzierungsvorbehalt gestellt wird. Das ist absolut richtig und wichtig. Wir halten es für gut, dass sich die Kommunen mit diesem Verfahren einverstanden erklärt haben, weil sie einen Teil dieses Fonds selbst finanzieren müssen. Das wird im Konsens geschehen.

Wir wollen aber nicht, dass diese 13,5 Millionen Euro nun auf ewig und für alle Zeiten festgeschrieben werden. Außerdem wollen wir, dass der Antragsstau endlich aufgelöst wird, was schon meine Vorrednerin und mein Vorredner angesprochen haben. Wir müssen uns deshalb natürlich auch über die personelle Ausstattung der Denkmalschutzbehörden unterhalten. Ich glaube, dass es dazu durchaus großen Anlass gibt. Darüber wollen wir aber an anderer Stelle sprechen. Das Thema ist noch lange nicht ausgestanden. Die Denkmalschutzbehörden müssen gut ausgestattet werden, damit sie ihre Aufgaben gut erledigen können. Für heute nur so viel: Wir stimmen dem Gesetzentwurf selbstverständlich zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Staatssekretär Sibler.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ganz herzlichen Dank für die große Harmonie, die wir hier bei diesem Thema im gesamten Hohen Haus spüren. Der Entschädigungsfonds ist tatsächlich ein riesiges Erfolgsmodell. Wir haben heute schon die Zahl von 860 Millionen Euro gehört, die dafür in den letzten Jahren investiert worden sind. Man muss sich einmal die Hebelwirkung vorstellen, die durch diesen Fonds ausgelöst worden ist. Durch dieses Geld ist nämlich noch einmal ein Volumen in Höhe von

3,5 Milliarden Euro angestoßen worden. Die anderen Finanziers sind nämlich noch hinzugekommen.

Wir sehen, dieser Entschädigungsfonds ist ein mächtiges Instrument, um den Denkmalschutz in Bayern nach vorne zu bringen. Der E-Fonds erfährt insgesamt eine Statusverbesserung von einer Verordnung zu einem Gesetz. Lieber Marcel Huber, das ist auch ein Beitrag zum Abbau von Bürokratie, da aus zwei eins gemacht wird. Das ist ein schöner Erfolg. Nebenbei ist das auch ein gutes Beispiel für eine gelebte Partnerschaft zwischen den Kommunen und dem Freistaat Bayern. Auf die hälftige Finanzierung wurde bereits hingewiesen.

Ich darf nebenbei erwähnen, dass die genannten 860 Millionen Euro einem Zuschussvolumen von etwa 90 % entsprechen. Dabei wird die finanzielle Potenz des jeweiligen Antragstellers berücksichtigt. Wo die finanzielle Potenz vorhanden ist, wird kein kompletter Zuschuss ausgereicht, sondern ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt, was momentan nicht sehr attraktiv ist. Dazu später mehr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Fonds ist insgesamt ein sehr gutes Instrumentarium. Wir senden heute aus dem Hohen Haus ein kräftiges Signal für den Stellenwert des Denkmalschutzes in unserem Staat aus. Der Denkmalschutz wird in der Bayerischen Verfassung bereits sehr früh erwähnt.

Zu den Punkten, die heute angesprochen worden sind: In der Bilanz sehen wir eine gute Mischung zwischen großen und kleinen Projekten. Für das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege haben wir in dem in der Debatte befindlichen Haushalt eine personelle Aufstockung vorgesehen. In diesem Bereich tragen wir die Verantwortung. Deshalb haben wir das Landesamt personell gut ausgestattet und verstärkt. Auf der Seite der Kommunen müssen wir sehen, wie die Arbeitsverteilungen sind.

Die Negativzinsen sind auch für uns ein extremes Ärgernis. Am Ende des Tages sind diese Zinsen auf die Zinspolitik der EZB zurückzuführen. Bei verschiedenen Fonds bekommen wir gar keine Zinsen mehr, Stichwort: Kulturfonds, worüber wir auch wieder eine Debatte führen. Hier müssen wir leider aufgrund der hohen Bestände bereits Negativzinsen bezahlen. Deshalb haben wir im Ministerium im Jahr 2017 das Personal aufgestockt. Natürlich müssen wir ein Stück weit abwägen; denn wenn wir weiteres Personal dazunehmen, muss dieses Personal geschult und ausgebildet werden. Das bindet zeitliche Kapazitäten, die beim Abarbeiten des ärgerlichen Antragsstaus fehlen. Deshalb müssen wir eine gute Mischung finden. Aber

auch da haben wir natürlich entsprechenden Bedarf. Hier wollen wir weiter vorangehen.

Das Instrumentarium "Kommunales Denkmalkonzept" – KDK – ist angesprochen worden. Hierüber führen wir die Diskussion. Liebe Helga Schmitt-Bussinger, ähnlich wie wir die Diskussion bei der Finanzausstattung des Entschädigungsfonds betreiben müssen, ist auch hier die Rücksprache mit den kommunalen Spitzenverbänden zu suchen. Das müssen wir zeitlich abstimmen. Aber grundsätzlich bestehen da keine Bedenken, weil das KDK ein wichtiges und mächtiges Instrument ist, um in den Kommunen eine Denkmalplanung auf den Weg zu bringen.

Ich war erst am Montag in der Oberpfalz, in einem sehr schönen Gebiet, mit den Bezirksheimatpflegern aller sieben bayerischen Regierungsbezirke beieinander, wo wir auch dieses Thema besprochen und ein tolles Denkmal gesehen haben. Auch dort wurde dieser Wunsch formuliert, das KDK weiter zu stärken und zu unterstützen, im Hinblick etwa auf Leerstände, aber auch auf Wertigkeiten und Bedeutungen von Denkmälern, vor allem in kleinen und mittleren Städten. Auf diesem Gebiet müssen wir auch die gesellschaftliche Diskussion nach vorne bringen. Es wäre gut, wenn wir dieses Anliegen mit der DenkmalschutzEntschädigungsfondsverordnung – DschEV – unterstützen können. Wir müssen dieses Thema aber erst mit den kommunalen Spitzenverbänden klären und deshalb bis kommenden Mittwoch die Debatten vielleicht noch etwas zeitlich strecken. Aber das muss in einer guten Partnerschaft mit den kommunalen Spitzenverbänden getan werden.

Ansonsten ganz herzlichen Dank für die hohe Übereinstimmung und Harmonie in diesem Hohen Haus. Das haben wir nicht bei jedem Thema. Aber hier ist das gemeinsame Interesse, das in Holz und Stein gewonnene Erbe des Freistaats Bayern weiter zu pflegen und auszubauen; denn in diesem wunderschönen Freistaat Bayern entstehen Identität und historisches Bewusstsein eben auch über Denkmäler, und zwar nicht nur über die sehr großen und prominenten, sondern auch über die kleinen und ab und zu unbequemen Denkmäler. Darüber müssen wir die gesellschaftliche Debatte führen. Hier hilft der Entschädigungsfonds hervorragend.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/19165 und die Beschlussempfehlung des

federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 17/20720 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie die Kollegen Felbinger (fraktionslos) und Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie die Kollegen Felbinger (fraktionslos) und Muthmann (fraktionslos). Darf ich bitten, die Gegenstimmen auf gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes".