Protocol of the Session on February 25, 2014

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Günther Felbinger von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Es ist durchaus sinnvoll, an der einen oder anderen Stelle bei der Durchsetzung eines politischen Ziels einmal die Meinung des politischen Gegners zu verinnerlichen. Darin ist der Herr Ministerpräsident geübt, und ich will mich heute auch einmal darin versuchen.

Ich zitiere aus dem Protokoll vom 25. April 2013; in der vergangenen Legislaturperiode haben wir das Gesetz zur erweiterten Schulleitung beraten. Ich zitiere:

Anzuerkennen sei, dass sich gerade die Grundund Mittelschulen an dem Modellversuch Modus F beteiligt hätten. Für diese Schulen wäre es nur gerecht gewesen, wenn sie mit dem Gesetzentwurf ebenfalls die Möglichkeit zu Veränderungen erhalten hätten. CSU und FDP regten deshalb an, in einem weiteren Schritt der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs diesen Schulen eine Teilnahme zu ermöglichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, diese Anregung des ehemaligen Kollegen Eduard Nöth von der CSU haben wir FREIE WÄHLER in unserem Antrag aufgegriffen. Wir wollen diesen weiteren Schritt jetzt machen. Artikel 57 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ermöglicht es allen Schularten – ich betone: allen Schularten -, eine erweiterte Schulleitung zu etablieren. Das Gesetz behandelt alle Schularten gleich. Es nimmt lediglich die Einschränkung vor, dass eine Schule eine bestimmte Größe haben muss. Das ist durchaus zweckmäßig. Dennoch hat das Kultusministerium die Grund-, Mittelund Förderschulen per Verordnung ausgeschlossen und damit de facto zu Schulen zweiter Klasse gemacht. Warum sind gerade die Grund-, Mittel- und Förderschulen, die MODUS F erfolgreich umgesetzt und evaluiert haben, von der Möglichkeit, eine erweiterte Schulleitung zu beantragen, ausgeschlossen

worden? Genau um diese Frage geht es; denn der Modellversuch MODUS F ist abgeschlossen und dokumentiert. Die auf Seite 55 der Dokumentation gestellte Frage, ob man diese Schulen einbeziehen solle, wird auf Seite 57 eindeutig positiv beantwortet: "Welche ungeahnten Kräfte frei werden, wenn Schule immer mehr Gestaltungsaufgaben und Verantwortung wahrnimmt, lässt sich in den MODUS F–Volks- und Förderschulen vielfach nachweisen." Bei diesem Modellversuch wurde eine eindeutig höhere Identifikation mit der Schule erreicht. Alle beteiligten 20 Schulen und um diese geht es - hatten eine erweiterte Schulleitung gebildet und positive Erfahrungen gemacht. Umso unverständlicher ist es natürlich, dass nun diese Schulen, die sofort starten könnten, im Antragsverfahren vom Kultusministerium ausgeschlossen wurden.

Wir fordern in unserem Antrag, dass das Antragsverfahren unverzüglich angepasst wird, damit sich auch diese 20 Grund-, Mittel- und Förderschulen auf freiwilliger Basis für eine erweiterte Schulleitung bewerben können. Wir haben dieses Thema am 23. Januar 2014 im Ausschuss diskutiert. Damals hat das Kultusministerium gesagt, die Optimierung der Personalführung werde schulartübergreifend angestrebt; deshalb sei die Einbeziehung dieser Schularten sachgerecht gewesen. Übersetzt heißt das nichts anderes als: Wir FREIEN WÄHLER liegen in der Sache absolut richtig. Das wird vom Kultusministerium bestätigt, aber von der CSU trotzdem abgelehnt. Das ist unverständlich und führt natürlich speziell an diesen 20 Grund- und Mittelschulen, die am Modellversuch MODUS F teilgenommen haben, zu Enttäuschungen. Ich fordere Sie deswegen auf: Überdenken Sie Ihre Haltung, und fördern Sie die Schulentwicklung an allen Schularten, wie es Artikel 57 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorsieht!

Professor Waschler sagte im Ausschuss, die CSU stehe dem Antragsverfahren grundsätzlich wohlwollend gegenüber, könne aber zum jetzigen Zeitpunkt dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Ich frage Sie: Wann ist genau der passende Zeitpunkt? Ich interpretiere diese Signale von der CSU so, dass man unseren Vorschlag eigentlich unterstützen möchte und es keinen sachgerechten Grund gibt, ihn abzulehnen. Deswegen erwarten wir FREIEN WÄHLER, dass die Grund-, Mittel- und Förderschulen den anderen Schularten gleichgestellt werden; nicht mehr und nicht weniger. In Richtung CSU sage ich: Dieses Signal können Sie heute geben. Wenn Sie eine Gleichstellung der Grund-, Mittel- und Förderschulen wollen, dann müssen Sie unserem Antrag zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Tobias Reiß von der CSU das Wort, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Felbinger, Sie üben vor allem insoweit Kritik, als das, was bisher zur Umsetzung der erweiterten Schulleitung passiert ist, in Richtung Grund-, Mittel- und Förderschulen nicht weit genug ausgeweitet wurde. Sie bestätigen aber durchaus die positiven Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren mit beiden Schulversuchen über eine Erweiterung der Schulleitung gemacht haben. Diese Erfahrungen waren Grundlage des Gesetzes, das im Hohen Haus im Juli 2013 zur Stärkung der eigenverantwortlichen Schule verabschiedet wurde. Diese gesetzliche Grundlage ermöglicht es jetzt allen an den Schulversuchen beteiligten Schulen, eigene Führungsmodelle einzuführen sowie die erweiterte Schulleitung und Personalentwicklung auf mehrere Köpfe zu verteilen. Das damit verbundene schulpolitische Ziel, an unseren Schulen mehr Eigenverantwortung und Selbstständigkeit umzusetzen, verfolgen wir seit Jahren. Wir werden den hier eingeschlagenen Weg in den nächsten Jahren fortsetzen, wie wir das auch in der Diskussion im Bildungsausschuss bestätigt haben. Das ist für uns keine Frage. Eine gute Schule braucht heute selbstverständlich eine zeitgemäße Führung. Das erfordert eine Schulleitung, die die moderne Personalentwicklung ernst nimmt. Herr Kollege Felbinger, dabei muss diese Schulleitung von uns selbstverständlich schulpolitisch in die Lage versetzt werden, die eigene Schule mit maßgeschneiderten Lösungen und Konzepten zu führen.

In den genannten zwei Schulversuchen – MODUS F und Profil 21 – wurden diese schulbezogenen Führungsstrukturen erfolgreich erprobt. Aufgrund der positiven Erfahrungen, die wir in diesen Schulversuchen gewonnen haben, werden bereits im laufenden Schuljahr 2013/2014 und im nächsten Schuljahr 2014/2015 – die Antragsverfahren laufen noch – an den weiterführenden Schulen, also an sämtlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen, die an diesen Schulversuchen teilgenommen haben, sowie zusätzlich an den größten Schulen dieser Schulart die erweiterten Schulleitungen eingeführt. Es ist klar, dass eine Ausweitung auf weitere Schulen nach den positiven Erfahrungen in den kommenden Schuljahren erfolgen muss. Wir müssen an allen Schulen eine moderne Führung einrichten und insofern die Situation zielgerichtet weiter verbessern. Dabei müssen wir der Schulleitung mehr Freiräume für pädagogische und konzeptionelle Aufgaben verschaffen. Das gilt auch für die Grund-, Mittel- und Förderschulen. Die Grund-,

Mittel- und Förderschulen, die am Modellversuch MODUS F beteiligt waren, haben zunächst die Möglichkeit, ihre Entwicklungsarbeit zu den gleichen Konditionen, wie sie im Schulversuch angelegt waren, fortzusetzen. Sie dienen bereits heute als Kompetenzzentren für eine weitere Ausweitung der mittleren Führungsebene auf diese Schularten.

Wir werden, wie im Bildungsausschuss angekündigt, weiter daran arbeiten und die entsprechenden Kompetenzen weiter ausbauen; denn unsere Schulen müssen auf die gesellschaftliche Entwicklung immer schneller reagieren und die Qualität von Bildung und Erziehung laufend weiterentwickeln. Das kann nicht allein durch zentrale Vorgaben erreicht werden. Die eigentliche Qualitätsentwicklung findet Tag für Tag an der Schule selbst statt, getragen durch eine gute Führung. Das ist die Erkenntnis aus den Schulversuchen. Bestimmte Fragen erfordern individuelle Lösungen in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten. Schulen müssen Entscheidungen vermehrt selbst treffen können. Dafür wurden die Handlungsspielräume der einzelnen Schulen in der Vergangenheit ständig vergrößert. Wir fordern, dass sich die Qualität unserer Schulen kontinuierlich weiterentwickelt und alle Mitglieder der Schulgemeinschaft angemessen daran beteiligt und eingebunden werden.

Herr Kollege Felbinger, dieser Prozess zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schule ist für alle Schularten aufgrund der erfolgreichen Schulversuche und der Ausweitung und Verstetigung im Gesetz auf einem guten Weg. Wir werden den Antrag – wie auch im Bildungsausschuss und im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes - ablehnen, weil er bereits erledigt ist und wir auf einem guten Weg sind.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat die Kollegin Margit Wild von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Den guten Weg, den Kollege Reiß eben zitiert hat, kann ich zwar erkennen. Er hat gute Worte gewählt, die Eigenverantwortlichkeit der Schulen gelobt und von Qualitätsanforderung und Qualitätsverbesserung gesprochen. Ich frage mich aber: Wenn das, was eben gesagt wurde, stimmt und wir Sie beim Wort nehmen, dann hätten Sie dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen können. Ich verstehe das Ganze nicht; denn es ist noch nicht allzu lange her, dass Herr Staatssekretär Sibler, der bis vor Kurzem für diesen Bereich zuständig war, den Versuch als ganz großes Modell verkündet hat. Er hat

quasi gesagt, so könne die moderne Führung an den Schulen aussehen. Bertram Brossardt hat sich gleichermaßen euphorisch geäußert. Ich frage mich, warum man diese Modellversuche, die man für gut hält und die nun evaluiert worden sind, nicht umsetzt. Warum nimmt man denn das Wort Eigenverantwortung in den Mund? Wenn man die Sache genauer betrachtet: Es geht um mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit unserer Schulen. Warum macht man das nicht für alle Schulen? Warum schiebt man so etwas immer hinaus? Ich sage Ihnen als Pädagogin: Es gilt doch an sich die Handlungsmaxime, dass wir die Pädagogen vor Ort anerkennen und wir ihnen vertrauen, weil sie wissen, was sie tun. Wir vertrauen darauf, dass sie es gut machen.

Ich erlaube mir, aus einer Anhörung zu zitieren. Wir hatten im Jahr 2012 eine Anhörung. Es ging um das G 8 und das G 9. Im Anhang waren erstaunliche Inhalte zu lesen. Zitate aus den Anhängen stammen nicht von irgendjemandem, sondern von Personen, denen Sie normalerweise sehr nahestehen und deren Worte für Sie nahezu heilig sind. Ich sage erst am Schluss, von wem die Zitate stammen. Ich zitiere:

Der Weg zur eigenverantwortlichen Schule ist ein wichtiger Ansatz, die Bildungsqualität an Schulen und damit die Ausbildungsqualität der Schüler zu steigern. Bildungspolitische Vorgaben von oben nach unten durchgereicht machen eine Schule nicht besser. Vielmehr benötigen sie für die Verbesserung ihrer Qualität erweiterte Freiräume für die Organisation des Lernens. Um wichtige Entscheidungen schnell und dezentral treffen zu können, ist es deshalb wichtig, dass alle Beteiligten, insbesondere Eltern und Lehrer, involviert sind. Eine Eigenverantwortung wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Schulfamilie und des Schullebens aus, da gemeinschaftlich die Schule flexibel und unbürokratisch gestaltet und das Schulprofil gestärkt werden kann. Zu berücksichtigen ist, dass die Eigenverantwortung von Schulen nicht Regelfreiheit und Beliebigkeit bedeuten darf, sondern Deregulierung und Regulierung in einem austarierten Verhältnis zueinander stehen müssen.

Weiter wird ausgeführt:

Eine eigenverantwortliche Schule muss unter anderem in den Bereichen Personal, Organisation und Haushalt autonome Entscheidungen treffen können. Damit werden die Entscheidungen dorthin verlagert, wo sie auch tatsächlich wirken. In der Organisation betrifft dies die freie Gestaltung des Unterrichts, die Zusammenarbeit mit Eltern

und anderen Partnern sowie die Gestaltung von Managementstrukturen.

Ich könnte noch weiter vorlesen, aber in jedem Fall wird deutlich, dass sich die eigenverantwortliche Schule und damit mehr Selbstständigkeit vor Ort und Entscheidungsfreiheit vor Ort außerordentlich positiv auf die Bildungsqualität und das Lernen der Schülerinnen und Schüler auswirken. Ich sage Ihnen nun, von wem das Zitat stammt. Es ist vom "vbw", also dem Verband der bayerischen Wirtschaft. Von Vertretern dieser Organisation ist das in dieser Anhörung gesagt worden. Ich finde, Sie sollten sich das sehr zu Herzen nehmen. Es kommt nicht von irgendjemandem, sondern, wie gesagt, von jemandem, dem Sie normalerweise sehr nahestehen.

Als Fazit wird Ihnen bezüglich der Handlungsfelder auf den Weg gegeben:

Die Kompetenzen müssen dorthin verlagert werden, wo sie sich direkt auswirken.

Damit meine ich: Trauen wir doch unseren Schulen, trauen wir unseren Lehrern und Lehrerinnen vor Ort. Sie wissen, was sie tun, und können es außerordentlich gut. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Ich kann Ihnen das auch gerne in Kopie geben. Die Worte sind das eine. Die Worte höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Ihr Abstimmungsverhalten ist ein anderes. Ihre Worte sind wie Potemkinsche Dörfer, und dahinter ist nichts.

(Beifall bei der SPD)

Als nächsten Redner bitte ich den Herrn Kollegen Gehring ans Rednerpult.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der FREIEN WÄHLER klopft ein bisschen ab, was hinter einem Gesetz steht, das im Juli vom Haus verabschiedet worden ist. Es ist ein Gesetz, das über die ganze Legislaturperiode angekündigt worden und mit großen Namen belegt worden ist, so zunächst mit "Schulinnovationsgesetz" und dann später mit dem Begriff "erweiterte Schulleitung". Später ist es dann als "eigenverantwortliche Schule" bezeichnet worden. Wir haben damals dagegengestimmt, weil nicht einmal die eigenverantwortliche Schule hinter dem Gesetzentwurf steckt. Es ging rein um die erweiterte Schulleitung.

Die FREIEN WÄHLER fragen nun in ihrem Antrag, was unter einer erweiterten Schulleitung gemeint ist und was im Hinblick auf den Begriff des Gesetzes zweckdienlich ist. Ist diese erweiterte Schulleitung –

das war unser damaliger Verdacht, der sich zu bestätigen scheint - vor allem dazu da, um die Regelbeurteilung besser durchbringen zu können? Handelt es sich also um ein Element eines hierarchischen Führungsverständnisses, und handelt es sich darum, Aufgaben auf mehrere Köpfe zu verteilen, weil es einer nicht schafft, oder ist erweiterte Schulleitung auch zweckdienlich, um eine neue Führungskultur an Schulen zu etablieren, also eine geringere Führungsspanne zu nutzen, um Feedback einzuführen, eine personale Entwicklung zu ermöglichen und Zielvereinbarungen zu schaffen? – Also Dinge, die in den Modellversuchen Modus F und Profil 21 versucht worden sind.

Unseres Erachtens ging es bei diesem Gesetzentwurf nie um die positiven Ziele der Personalentwicklung, sondern nur darum, das Element der Regelbeurteilung durchzusetzen. Deswegen hat man eine Beschränkung auf große Gymnasien, Realschulen und berufliche Schulen vorgesehen. Wenn es Ihnen mit einer neuen Führungskultur ernst wäre, dann müssten Sie dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen und das Modell auch auf Schulen ausweiten, in denen es nach den Modellen von Modus F und Profil 21 um Elemente einer neuen Führungskultur geht. Weil Sie das sicherlich nicht tun werden, stimmen Sie dem Antrag nicht zu. Dieses Vorgehen ist nur logisch. Wir werden dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen.

Als Nächsten bitte ich Herrn Staatssekretär Eisenreich ans Rednerpult.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die eigenverantwortliche Schule war in der letzten Legislaturperiode ein Projekt, über das wir lange diskutiert haben. Sie war ein großes Ziel, und ein Element daraus war die erweiterte Schulleitung. Wir haben das in je einem Schulversuch erprobt – Modus F, Profil 21. Das Ziel war, so wie es die Kolleginnen und Kollegen heute beschrieben haben, die Verbesserung der Personalentwicklung, der Personalführung und der Personalförderung. Es geht um eine neue Führungskultur, und es geht auch um eine verbesserte Schulentwicklung.

Wir haben letztes Jahr im Sommer diesen Gesetzentwurf eingebracht. Ich habe es zwar nicht mehr genau im Kopf, kann mich aber an zwei Dinge erinnern. Zum einen haben wir dafür viel Kritik erfahren, und zum zweiten hat die Opposition diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Ich muss insofern auf ein widersprüchliches Verhalten hinweisen. Erst wird ein Gesetzentwurf ab

gelehnt, dann geht es in der Umsetzung aber nicht schnell genug. Das passt nicht zusammen.

(Beifall bei der CSU)

Wir sind von dem Gesetzentwurf und den Zielen nach wie vor überzeugt, und deswegen sind wir auch dabei, dieses Projekt auszurollen. Darum können alle staatlichen Schulen, soweit sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, den Antrag stellen. Die Voraussetzungen sind – wie es richtig beschrieben wurde – eine entsprechende Größe der Schule und eine passende Schulstruktur.

Das bedeutet aktuell: Antragsberechtigt sind vor allem die Realschulen, die Gymnasien und die beruflichen Schulen. Derzeit ist die erweiterte Schulleitung für die Grundschulen, Mittel- und Förderschulen noch nicht möglich. Maßgebend dafür sind verschiedene Ursachen. Eine Ursache ist, dass die Schulleiter an diesen Schulen keine Dienstvorgesetzten sind, die Struktur der Schulaufsicht anders ist, die Schulen sehr heterogen sind und sehr viele kleine Schulen vorhanden sind.

Deswegen sind wir noch nicht am Ende der Diskussion. Wir müssen uns überlegen, ob wir auch an diesen Schulen die Voraussetzungen schaffen, damit auch dort erweiterte Schulleitungen eingerichtet werden können. Dies bleibt den Beratungen unter anderem des Bildungsausschusses im Hohen Hause vorbehalten.

Wichtig ist aber – es ist von den Kollegen schon gesagt worden: Die Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen im Modus-F-Versuch haben hervorragende Arbeit geleistet. Deswegen können sie die Strukturen und Führungselemente, die sie einsetzen, unter den gleichen Bedingungen auch fortsetzen. Die Arbeit ist nicht vergeblich, sie kann fortgesetzt werden. Diese Schulen sind wichtig als Kompetenzzentren für die Entwicklung der anderen Schulen.

Zusammenfassung: Wir haben diesen Gesetzentwurf letztes Jahr eingebracht. Dafür haben wir Kritik von der Opposition bekommen. Die Opposition hat ihn abgelehnt, wir haben ihn beschlossen. Wir sind für das Lob, dass dieser Gesetzentwurf richtig ist, dankbar. Wir werden, wie es Herr Kollege Reiß gesagt hat, weitergehen. Wir werden uns überlegen, ob an denjenigen Schularten, bei denen zurzeit die Voraussetzungen nicht vorliegen, entsprechende Voraussetzungen von uns geschaffen werden können. Dabei geht es ebenfalls um das Thema Dienstvorgesetzteneigenschaft bei den Schulleitern. Darüber muss man noch beraten.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, selbstverständlich.

Bitte schön, Herr Felbinger.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, dass wir einem Gesetzentwurf, der viele Löcher hat und nicht vollständig ist, nicht zustimmen, ist logisch. Ich kann da wohl auch für die Kolleginnen und Kollegen der SPD und der GRÜNEN sprechen. Deshalb haben wir dem Gesetzentwurf damals nicht zugestimmt. Diese eine Schwäche, dass Grund-, Mittelund Förderschulen im Gesetzentwurf nicht bedacht worden sind, wollen wir mit unserem Antrag ausgleichen. Sie können nicht sagen, dass wir dem Gesetzentwurf zwar damals nicht zugestimmt hätten, aber das jetzt plötzlich wollen. Das war das eine.

Sie müssen eine Frage stellen.

Bisher haben Sie kein Argument genannt, warum die CSU dagegen ist, obwohl sie eigentlich dafür ist. Da möchte ich endlich einen Grund von Ihnen dafür hören, warum sich die CSU negativ äußert.

Mit diesem Beitrag ist meine gesamte Redezeit reduziert worden. Ich habe noch zwei Sekunden Zeit.