Protocol of the Session on February 25, 2014

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abgeordneten Inge Aures (SPD))

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat nun Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat richtig: Das Gesetz muss rechtzeitig vor dem 1. April mit den Änderungen in Kraft treten, damit die betroffene Regelung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht völlig außer Kraft gesetzt wird. Insofern bedanke ich mich zunächst einmal sehr herzlich beim gesamten Hohen Haus, bei allen Fraktionen dafür, dass durch die zügige Beratung eine rechtzeitige Inkraftsetzung der Änderungen möglich geworden ist.

Ich bin der Meinung, dass die Regelungen, die beschlossen werden sollen, ausnahmslos bürgerfreundlich sind. Es sind fast ausschließlich Regelungen zugunsten der Bürger, die dort, wo es um das Verhältnis zwischen Kommunen und Bürgern geht, finanziell ein wenig zulasten der Kommunen gehen. Man entschei

det sich dafür, dass am Schluss entweder die Bürger oder die Kommunen besser dastehen.

Ausgangspunkt war die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das gesagt hat: Wenn eine Satzung nach Jahren als rechtswidrig, gar als nichtig erkannt wird, dann kann es nicht sein, dass nach 30 Jahren neue Verjährungsfristen beginnen, wenn die neue Satzung in Kraft tritt und damit die Kommunen die Bürger letztendlich ad infinitum zur Kasse bitten können. Es ist ein Fortschritt und im Interesse der Rechtssicherheit, dass in der Regel nach 20 Jahren abgerechnet sein muss, zum Beispiel nach Herstellung einer Straße.

Schließlich liegt es an der Kommune, ob sie eine rechtswirksame Satzung beschließt. Wenn keine Satzung vorliegt, ist nicht der Bürger schuld, sondern es ist Sache der Kommune. Wenn es die Kommune nach 20 Jahren nicht zuwege bringt, dann muss im Interesse der Rechtssicherheit für den Bürger irgendwann Schluss sein. Daraus müssen nun alle Kommunen ihre Konsequenzen ziehen. Eine kommunale Verwaltung, die nicht in der Lage ist, innerhalb von 20 Jahren eine Straße ordentlich abzurechnen und eine rechtsgültige Satzung zu erlassen, ist – ich sage das bei aller Sympathie, die ich generell für die Kommunen habe – wirklich selbst schuld. Jedenfalls kann das nicht auf Dauer auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen werden.

Herr Staatsminister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Wengert zu?

Aber gerne doch.

Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Staatsminister, würden Sie mir zustimmen, dass es sich bei der Kommune, also bei der örtlichen Gemeinschaft, um die Summe der Bürgerinnen und Bürger handelt? Können Sie nachvollziehen, dass ich deswegen darum bitten möchte, dass nicht ein Widerspruch zwischen dem einzelnen Bürger, dem Individuum Bürger auf der einen Seite, und der Gemeinde auf der anderen Seite, der Kommune, konstruiert wird?

Es ist keine abstrakte Größenordnung, es ist keine fremde Kasse, sondern es ist die Kasse der Menschen, die in einem Dorf, einer Stadt leben, die hier, je nachdem, wie die Gewichte verschoben werden, beansprucht wird oder nicht.

Alle Bürgerinnen und Bürger einer Kommune sind natürlich betroffen, wenn beispielsweise der Zinssatz so niedrig liegt, dass die Kommune, die Gemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger, letztlich draufzahlen muss, weil 1,37 %, nach derzeitigem Basiszinssatz berechnet, mindestens ein halbes Prozent unter den Kommunalkreditkonditionen liegt.

Herr Wengert, das war keine Frage, sondern eine Zwischenbemerkung. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Lieber Herr Kollege Wengert, es ist insofern sehr passend, weil Ihre Bemerkung sich nicht auf das bezog, was ich bisher gesagt habe, sondern sich darauf bezieht, was ich mit dem nächsten Punkt ansprechen wollte, nämlich die Zinsregelung. Insofern passt es hervorragend, wenn ich darauf eingehe.

Eine Frage zu dem, was ich bisher gesagt habe, haben Sie nicht gestellt. Doch ich fahre gleich fort mit dem Thema Zinssatz. Der feste Zinssatz von 6 %, der im Moment gilt, führt ganz eindeutig dazu, dass die Kommunen – mit Verlaub, Sie haben schon recht, es ist die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger, aber es geht immer um die Abwägung auch mit dem Individualinteresse – im Moment auf jeden Fall wesentlich höhere Zinsen bei den Bürgern abrechnen, als sie selbst für ihre Investitionen auf dem Finanzmarkt zahlen. Das ist Realität.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb hat die Staatsregierung und dem folgend auch die Mehrheit im Landtag gesagt, dass dies auf Dauer den Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten ist. Daher musste es geändert werden. Jetzt kann man sich darüber streiten, an welchem gleitenden Zinssatz man sich orientiert. Ich glaube jedoch, dass das eine sehr reelle und glaubwürdige Regelung ist, wenn wir den Basiszinssatz herannehmen.

Wenn hier Bürokratie und die Häufigkeit von Bescheiden ins Feld geführt werden, dann sage ich Ihnen: Die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger haben überhaupt kein Problem damit, wenn ihre örtliche Sparkasse sowohl dem einen als auch dem anderen jedes halbe Jahr einen anderen Zinssatz mitteilt und in Rechnung stellt. Das ist heute das Normalste der Welt. Es ist gar nicht sicher, dass der Basiszinssatz jedes halbe Jahr geändert wird; es könnte sein. Sie sehen im Moment auf der europäischen Ebene, dass er manchmal längere Zeit gleichbleibt. Ich glaube, dass das in der heutigen Zeit ohne Weiteres zumutbar ist.

Auf jeden Fall ist es richtig, dass wir bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht länger wesentlich höhere Zinsen abkassieren lassen, als der Kommune selbst entstehen. Deshalb ist es im Übrigen richtig – das ist positiv gewürdigt worden –, dass wir die Freigrenzen bei der Zweitwohnungsteuer anpassen. Die Zweitwohnungsteuer war ursprünglich einmal für Gemeinden gedacht, in denen Fremde investieren. Ich denke an Kurorte. Inzwischen wird weit mehr Zweitwohnungsteuer kassiert, zum Beispiel hier in der Millionenstadt München. Ich denke an einen Polizeibeamten aus der Oberpfalz – ich sage das im Interesse meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -, der sozusagen gegen seinen Willen zum Dienst in München verpflichtet und dann auch noch zur Zweitwohnungsteuer herangezogen wird. Ich meine, man sollte die Freigrenzen der Einkommensentwicklung anpassen. Dies ist ein Beispiel dafür, dass mit der Gesetzesnovellierung bürgerfreundliche Regelungen getroffen werden.

Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/370 und die Beschlussempfehlung mit dem Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 17/793 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/793.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? Keine. – Enthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des

BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz angenommen.

(Inge Aures (SPD): Der Ministerpräsident hat an der Abstimmung nicht teilgenommen!)

Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für die Datenschutzkommission (s. a. Anlage 2)

Gemäß § 39 der Geschäftsordnung wird beim Landtag eine Datenschutzkommission nach den Vorschriften des Artikels 33 des Bayerischen Datenschutzgesetzes gebildet. Neben den Mitgliedern, die der Landtag aus seiner Mitte bereits am 4. Dezember bestellt hat, ist vom Landtag jeweils ein weiteres Mitglied auf Vorschlag erstens der Staatsregierung, zweitens der kommunalen Spitzenverbände, drittens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration aus dem Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungsträger und viertens des Verbands Freier Berufe in Bayern zu bestellen. Für jedes Mitglied ist zugleich ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen.

Nach Artikel 33 Absatz 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes werden die weiteren Mitglieder der Datenschutzkommission für fünf Jahre bestellt. Die von den vorschlagsberechtigten Institutionen benannten Persönlichkeiten können der Ihnen vorliegenden Liste entnommen werden.

(Siehe Anlage 2)

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Wir kommen damit zur Abstimmung. Besteht damit Einverständnis, dass ich über die Vorschläge gemeinsam abstimmen lasse? – Widerspruch erhebt sich auch hier nicht. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer mit der Bestellung der auf der Ihnen vorliegenden Liste aufgeführten Persönlichkeiten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern der Datenschutzkommission einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 3)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 3)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, möchte ich Ihnen das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Rinderspacher, Halbleib, Aures und anderer und Fraktion (SPD) zur Durchsetzung eines Mindestlohns und zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Auftragsvergaben in Bayern, Drucksache 17/58, bekannt geben. Mit Ja haben 52 gestimmt, mit Nein haben 94 gestimmt, und es gab 13 Stimmenthaltungen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 7 auf:

Prüfung der Wahl zum Bayerischen Landtag gemäß Art. 33 Satz 1 der Verfassung und Art. 51 des Landeswahlgesetzes sowie der Volksentscheide vom 15. September 2013 gemäß Art. 80 des Landeswahlgesetzes

Eine Aussprache findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt auf Drucksache 17/792 folgende Beschlussfassung: "Die Gültigkeit der Wahl zum Bayerischen Landtag und der Volksentscheide vom 15. September 2013 wird festgestellt." Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist so beschlossen und damit die Gültigkeit der Wahl zum Bayerischen

Landtag und der Volksentscheide vom 15. September 2013 festgestellt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Günther Felbinger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Erweiterte Schulleitung für alle MODUS-F- oder Profil-21-Schulen ermöglichen und sukzessive an allen Schularten etablieren (Drs. 17/162)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Günther Felbinger von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.