Die Reallöhne sind im Jahre 2013 gesunken. Das gilt insbesondere für die Gering- und Geringstverdiener. Wir sind in der Pflicht, an dieser Situation gesetzlich etwas zu ändern. Herr Kollege Huber, wir haben das in der Großen Koalition vereinbart. Dennoch wird die CSU nicht müde, nach Ausnahmen zu schreien, zum Beispiel für die Rentner. Warum denn, bitte schön? Das wäre eine Altersdiskriminierung ersten Ranges.
- Das habt ihr schon weggelassen? Gut. – Ich bitte Frau Kollegin Ulrike Scharf, die zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen wird, in Ihrer Fraktion dafür zu werben, dass sich Ausnahmetatbestände aller Art auf das reduzieren, was wir in unserem Gesetzentwurf zur Durchsetzung eines Mindestlohns in Artikel 2 Absatz 2 geschrieben haben: "Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten nicht Auszubildende, Umschülerinnen und Umschüler nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungsziels eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, und Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 138 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch." Das reicht an Ausnahmetatbeständen. Mehr muss nicht sein, geschweige denn eine regionale Differenzierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern, mia san mia! Dennoch empfiehlt sich ein Blick über die Landesgrenzen nach Niedersachsen. Am 30.10.2013 hat der Niedersächsische Landtag ein Gesetz für den Mindestlohn und ein Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Bis auf eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro werden alle öffentlichen Aufträge davon erfasst. Dies könnten wir in Bayern auch einführen. Das wäre ein starkes Signal für Berlin. Wir müssen damit nicht bis zum Jahr 2017 warten. Bayern hat eine eigene Gestaltungskompetenz. Wir sind doch auch sonst immer so stolz darauf, was wir tun können. Wir haben auch, verdammt nochmal, allen Grund dazu. Die Landesgartenschau in Tirschenreuth hat aufgedeckt, wohin es führt, wenn trotz öffentlicher Mittel und Zuschüsse die Rechte der Arbeitnehmer mit Füßen getreten werden. Wir werden sehr genau hinschauen, wie es heuer, im Jahr 2014, bei der Landesgartenschau in Deggendorf laufen wird.
Insofern könnte man noch sehr viel sagen. Wir haben uns hier im Plenum schon mehrfach damit auseinandergesetzt, wir haben uns im Ausschuss gestritten, immer mit dem gleichen Ergebnis. Die Botschaft an die Menschen in Bayern ist: Die CSU will das nicht, sie will keine bayerische Privilegierung, sie will keine Besserstellung bayerischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedrigstlohnsektor. Das muss man den Menschen sozusagen als karges Frühstück auf den Tisch des Hauses legen. Das ist die Wahrheit. Dennoch werde ich nicht müde, für Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf zu plädieren. – Ich danke!
Danke schön, Herr Kollege. Als Nächste hat Frau Ulrike Scharf von der CSU das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Botschaft, die Sie, Herr Kollege Roos, zu verbreiten versuchen, die CSU wäre gegen einen Mindestlohn, kann ich vehement bestreiten. Wir haben den Koalitionsvertrag in Berlin unterschrieben.
Im Koalitionsvertrag in Berlin ist der Mindestlohn fest verankert. Er ist ein wirklich guter Kompromiss. Die großen Volksparteien haben damit bewiesen, dass sie Verantwortung für das Gemeinwohl in unserem Land übernehmen.
Entscheidend ist für uns in der Abwägung, dass die Fürsorgepflicht für diejenigen, die Arbeit suchen und einen Einstieg in ein niederschwelliges Arbeitsverhältnis brauchen, genauso gewichtet wird wie unsere Fürsorgepflicht für diejenigen, die einen Arbeitsplatz haben und für ihrer Hände Arbeit auch ein auskömmliches Einkommen erhalten sollen. An dieser Stelle ist mir wichtig, dass die seit Jahrzehnten bewährte Tarifautonomie nicht aus den Augen verloren werden darf bzw. im Mittelpunkt stehen muss.
Auf Seite 67 des Koalitionsvertrages ist im Kapitel "Gute Arbeit" der vereinbarte Mindestlohn nachzulesen.
(Dr. Paul Wengert (SPD): Wenn Sie von der Tarifautonomie reden, dann können die das doch vereinbaren! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Ich kann nicht nachvollziehen und verstehen, warum Sie an Ihrem Gesetzentwurf festhalten. Vielleicht reden Sie nicht mit Ihren Bundesgenossen, vielleicht haben Sie auch zu wenig Vertrauen darauf, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin den Mindestlohn umsetzen.
Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde für das gesamte Bundesgebiet zum 01.01.2015 vor. Sie wissen, dass Abweichungen davon für maximal zwei Jahre, also bis Ende 2016, gelten können. Ab 01.01.2017 gilt das gesetzliche Mindestlohnniveau bundesweit uneingeschränkt. Meine Damen und Herren, diese bundesweite Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns macht jede zusätzliche Landesregelung überflüssig. Vor allem bedarf es auch keiner früheren Einführung des Mindestlohns. Die vorgesehene Übergangsregelung bis 2017 ist notwendig. Sie dient der Rechtssicherheit und der Wahrung der Tarifautonomie.
Ihr Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, läuft zudem ins Leere - ich habe das bei der Ersten Lesung schon gesagt -, da der Freistaat Bayern, die Gemeinden und Gemeindeverbände bereits in den untersten Entgeltgruppen Löhne bezahlen, die den von Ihnen geforderten Mindestlohn überschreiten. Die gültige Entgelttabelle des Tarifvertrags für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern sieht in der niedrigsten Entgeltgruppe bereits ein Entgelt von 8,76 Euro pro Stunde vor. Auch bei den meisten bayerischen Gemeinden und Gemeindeverbänden werden die Beschäftigten grundsätzlich nach dem TVöD bezahlt. Auch hier wird in der untersten Entgeltgruppe der Mindestlohn von 8,50 Euro erreicht bzw. überschritten.
Auch der zweite Teil, auf den Sie jetzt noch nicht eingegangen sind, Herr Kollege Roos, nämlich Ihr Gesetzentwurf eines Bayerischen Vergabegesetzes, läuft ins Leere. Eine gesetzliche Bindung an die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgeschriebenen Löhne ergibt sich bereits aus dem Gesetz. Bei Leistungen, die in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fallen, ist eine spezielle vergaberechtliche Regelung, wie Sie sie in Ihrem Entwurf vorschlagen, überflüssig. Zudem werden bereits im Handbuch für die Vergabe und für die Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern ohnehin Angaben der Bieter zur Preisermittlung verlangt, aus denen die kalkulierten Stundenlöhne zu entnehmen sind. Wenn ein Bieter also gegen seine gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz verstößt, wird er wegen fehlender Zuverlässigkeit ausgeschlossen. Gleiches gilt übrigens für Vergaben im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs; das kann ich aus persönlicher Erfahrung sagen. Der Bereich des ÖPNV ist in Bayern weitestgehend tarifrechtlich abgedeckt. Auch hier wird die Bindung an die Tarifverträge verlangt. Ansonsten wird kein Vertrag zustande kommen. Auch würde die im Gesetzentwurf vorgesehene Kontrolle der Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes durch die Vergabestelle formal zu einer Mehrfachzuständigkeit führen. Die Zuständigkeit für diese Kontrolle liegt bei den Zollbehörden.
Wir sind generell bestrebt, die Regelungsdichte so weit wie möglich zu reduzieren und Bürokratie abzubauen. Ihre Forderung nach zusätzlichen Vergaberegeln ist damit in keiner Weise vereinbar.
Ich fasse zusammen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Grundsätzlich muss die angemessene Entlohnung von Arbeit ein klares Ziel unserer sozialen Marktwirtschaft sein. Der vorliegende Gesetzentwurf
der SPD erübrigt sich aus unserer Sicht. Wir stellen keinen Handlungsbedarf fest. Der flächendeckende Mindestlohn tritt ab dem 01.01.2015 in Kraft.
Der Gesetzentwurf wurde in verschiedenen Ausschüssen beraten: im federführenden Wirtschaftsausschuss, im Haushaltsausschuss, im Sozialausschuss und im Verfassungsausschuss. Alle Ausschüsse haben Ihren Gesetzentwurf abgelehnt; ich unterstreiche dieses Ablehnungsvotum.
Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat Herr Kollege Alexander Muthmann von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
(Vom Red- ner nicht autorisiert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes, lieber Kollege Roos, ist richtig. Und doch gibt es eine ganze Reihe von Anmerkungen und Fragen dazu, die wir auch schon im Rahmen der Ersten Lesung und in den Ausschüssen aufgeworfen haben. Leider konnten sie auch in den weiteren Beratungen nicht beantwortet werden. Meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen, dass das, was zur Beratung vorgetragen war, im Wesentlichen und in weiten Teilen bereits geregelt ist oder demnächst auf Bundesebene geregelt wird. Das führt doch zu der Erkenntnis, dass man das allein deswegen, weil es jetzt in den zuständigen Gremien und Parlamenten richtig auf den Weg gebracht ist, in Bayern nicht wiederholen muss. Nach unserer Überzeugung ist es zu wenig, wenn wir von diesem Gesetzentwurf zuletzt nur noch sagen können, dass er zum Inhalt hat, dass anderswo geregelte gesetzliche Bestimmungen auch in Bayern zu beachten sind.
Ich will keinen Zweifel daran lassen, dass es natürlich auch unsere Zielsetzung ist, dass die Menschen von ihrer Arbeit leben können müssen. Wir stellen erfreut fest, dass wir in den letzten Jahren begrüßenswerte Fortschritte erreicht haben und demnächst auf Bundesebene erwarten können. Der Gesetzentwurf enthält aber in Artikel 3 Absatz 3 eine Reihe von problematischen Detailregelungen; wir haben auf unsere Feststellungen leider keinerlei Reaktionen diesbezüglich erhalten. § 1 Artikel 3 Absatz 3 regelt zum einen, dass der Freistaat Bayern nach Artikel 23 der Bayerischen Haushaltsordnung nur dann Zuwendungen gewährt, wenn die Empfänger ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen. Aber hier haben wir eine Schieflage, wenn es nur um die Unternehmen geht, die Förderungen erhalten.
Noch schlimmer ist das Problem bei in Bayern beispielsweise ehrenamtlich geführten Vereinen. Ich erlebe gerade ein praktisches Beispiel: Ich bin Vorsitzender eines Vereines in Perlesreut, der ehrenamtlich eine Tribüne realisieren will. Wir bekommen staatliche Zuschüsse. Der Zuwendungsempfänger soll gewährleisten, dass der Mindestlohn gezahlt wird. Das ist Inhalt Ihres Gesetzentwurfes. Der Verein soll sicherstellen und überprüfen, dass die beauftragten Unternehmer, Bauunternehmer oder andere den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Das ist der falsche Weg. An dieser Stelle würden wir den Vereinen, den Verbänden, den Ehrenamtlichen Projekte und Initiativen verleiden. Das ist überzogen; denn der Kern der Gesetzesinitiative ist eigentlich die Erkenntnis, dass es Missstände gibt und so manche tarifliche Regelung unterlaufen worden ist. Aber die Antwort kann nicht lauten, ein weiteres Gesetz gleichen Inhalts zu erarbeiten und damit nicht nur eine bundesrechtliche oder tarifvertragliche, sondern zusätzlich noch eine bayerische Regelung zu treffen. Wenn wir Missstände feststellen, muss die Antwort vielmehr lauten: Aufsicht bzw. Kontrolle sind zu verbessern, und es ist für eine rechtskonforme Umsetzung zu sorgen.
Unsere Haltung ist: Wir teilen die Zielsetzung, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegt; das Problem der Umsetzung wird jedoch an vielen Stellen nicht zu unserer Zufriedenheit gelöst. Deswegen müssen wir uns der Stimme enthalten. Ich bitte um Verständnis.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Kerstin Celina von den GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Problem ist sehr einfach zu beschreiben: Die Schere zwischen Arm und Reich hat sich in den letzten Jahrzehnten, insbesondere in den vergangenen Jahren, immer weiter geöffnet. Immer mehr Menschen müssen zu Niedriglöhnen arbeiten. Immer mehr Menschen können von ihrer Arbeit nicht leben und müssen aufstockende Hartz-IV-Leistungen beantragen, um den gesetzlich festgestellten Mindestbedarf decken zu können.
Gleichzeitig gibt es immer mehr Menschen, die viel besitzen und viel verdienen. Wenn wir angesichts dieser Entwicklung nicht gegensteuern, das heißt, nicht regulierend eingreifen, dann wird die Schere zwischen den Menschen, die nur sehr wenig verdienen, und den Menschen, die sehr viel verdienen, immer weiter aufgehen. Wenn wir nicht gegensteuern, wird es nicht
Es ist zu begrüßen, dass die Forderungen der Verbände Eingang in die Gesetzgebung gefunden haben. Das wäre vor ein paar Jahren noch undenkbar gewesen. Aber der Wind hat sich bekanntlich gedreht. Er bläst übrigens immer noch, und zwar – wenn ich die "Süddeutsche Zeitung" heute richtig gelesen habe – ganz schön heftig. Auf der Titelseite ist nämlich zu lesen, dass das bayerische Wirtschaftsministerium vor wenigen Monaten festgestellt habe, die geplanten Stromtrassen seien nicht ausreichend, für Bayern werde eine Unterversorgung mit Energie befürchtet. Aber das nur am Rande.
Wir sehen bereits die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes. Die ersten Tarifabschlüsse sind vereinbart worden, zum Beispiel in der fleischverarbeitenden Branche, nach denen der Mindestlohn gezahlt werden wird, allerdings erst zum spätestmöglichen Zeitpunkt – 2017. Ohne Gesetz wäre allerdings gar keine Bewegung in die Sache gekommen. Das zeigt zweierlei: Die Politik kann Rahmenbedingungen setzen, und der gesetzliche Rahmen kann so weit wie möglich ausgeschöpft werden. Je enger der Rahmen, desto schneller erreicht man das anvisierte Ziel. Deswegen darf es vom Mindestlohn nur sehr wenige Ausnahmen geben. Generell gilt: Der Mindestlohn sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Das bayerische Mindestlohngesetz, das die SPDFraktion vorschlägt, steckt den Rahmen eng ab. Es verpflichtet den Freistaat, die Gemeinden und die Verbände zur Zahlung eines Mindestlohns. In dem vorliegenden Entwurf eines bayerischen Vergabegesetzes werden Regelungen zur Auftragsvergabe des Freistaates, der Gemeinden und der Gemeindeverbände festgelegt. Es geht also nur um öffentliche Aufträge – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Laut Entwurf sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge folgende Grundsätze zu beachten: Erstens. Das Unternehmen hat eine Tariftreueerklärung für Branchen mit allgemeinverbindlichem Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz abzugeben. Zweitens. Das Unternehmen verpflichtet sich, den Mindestlohn von 8,50 Euro zu bezahlen.
Der Einwand der CSU-Kollegen lautet, wir seien nicht zuständig, da wir keine Gesetzgebungskompetenz hätten. Ganz ehrlich – dieses Argument bringen Sie doch nur dann, wenn es Ihnen in den Kram passt.
Es geht hier um politisches Gestalten. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Den suchen Sie, wenn Sie manch anderes Ziel erreichen wollen, zum Beispiel die Pkw-Maut. Wenn Sie allerdings dort fündig werden, dann müsste das auch beim Mindestlohn möglich sein.
Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/58 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Für den Gesetzentwurf ist von der SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt worden. Dafür sind fünf Minuten vorgesehen. Die Abstimmungsurnen sind an den bekannten Plätzen aufgestellt. Ich eröffne die namentliche Abstimmung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmungszeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Saales ermittelt und dem Haus zu gegebener Zeit mitgeteilt.