Das muss erlaubt sein. Man muss auch Fragen stellen können. Wir beraten den Gesetzentwurf in Zweiter Lesung. Gut ist beispielsweise die neue Regelung bei der Kostentragung. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen, dass künftig die Kosten unabhängig vom Aufenthaltsstatus der unbegleitet Schutzsuchenden von den Bezirken erstattet werden. Das ist der erste Schritt, und er geht in die richtige Richtung. Wir sagen allerdings auch: Das muss noch verbessert werden. Wir wollen – auch das haben wir schon immer gesagt – die volle Kostenerstattung für die volljährigen Jugendlichen. Die 30 % genügen uns nicht. Das ist ein Drittel, und das ist insgesamt betrachtet zu wenig.
Der Hauptgrund aber, warum wir heute dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen werden, ist folgender: Es wird immer gesagt, es gibt eine Zweiklassen-Jugendhilfe. Es wurde behauptet, die gesamte Förderung werde jetzt nur unter dem Kostengesichtspunkt gesehen. Das ist aber nicht richtig. Wir müssen doch einmal alle Dinge insgesamt betrachten. Uns treibt die Frage um, wie wir einerseits die Standards nicht absenken, andererseits aber Kosten zumindest prüfen können. Das ist insgesamt gesehen doch ganz wichtig. Uns geht es außerdem um mehr Flexibilität, auch wenn nicht angezweifelt wird – und das will ich ausdrücklich sagen –, dass die Jugendämter verantwortungsvoll handeln.
Interessant ist für uns in diesem Zusammenhang eine Resolution des Bezirkstages der Oberpfalz, der ganz klar dafür plädiert, die gesetzlichen Regelungen zur ausnahmslosen Versorgung im System der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kriterien für die bedarfsgerechte Unterbringung und Betreuung insbesondere bei den jungen Volljährigen zu überprüfen, die Besonderheiten der jeweiligen Person zu beachten und die Kriterien an die Besonderheiten anzupassen. Selbst der Präsident des Bayerischen Landkreistages, Herr Bernreiter, hielt fest, dass die Betreuung der jungen Flüchtlinge in den Einrichtungen oft der Betreuung von schwer erziehbaren Jugendlichen aus zerrütteten Familien entspricht. Dies kann weder im Interesse der
Schutzbedürftigen noch des Freistaats sein, meine Damen und Herren. Schätzungen zufolge hat nur ein Drittel der jugendlichen Migranten hohen Betreuungsbedarf, sodass es richtig ist, dass wir diese umfassende Betreuung zumindest einmal konkret überprüfen.
Wir FREIE WÄHLER wollen keine pauschale Absenkung der Standards. Diese sollen grundsätzlich beibehalten werden, und die Maßnahmen, die kommen, müssen sich an der Jugendhilfe orientieren. Aber es muss immer auch die Kostenentwicklung im Blick behalten werden. Das ist auch die Position – deswegen bringe ich das – der Landräte der FREIEN WÄHLER. Diese haben wir zu diesem Punkt extra befragt.
Dann komme ich zu dem Vorwurf, bei Artikel 65, dem sogenannten Ermächtigungsartikel, käme es zu einem Zweiklassenrecht. Das ist für uns eigentlich nur ein Kampfbegriff. Hier steht lediglich drin, dass das Staatsministerium ermächtigt wird, die Einzelheiten zur Ausgestaltung von Aufgaben und Leistungen zielgruppenspezifisch durch Rechtsverordnung festzulegen. Das steht drin. Wir haben keinen Anlass, das jetzt hier als Zweiklassensystem zu kritisieren.
In der Sitzung des Sozialausschusses wurde auch von den GRÜNEN vor allem gegen die Ausweitung der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen argumentiert. Das mit den zwei Jahren ist richtig. Das sehen auch wir insgesamt relativ kritisch. Da haben auch wir ein wenig Bauchschmerzen. Unserer Meinung nach ist es aber trotzdem zu unterstützen, wenn gleichzeitig die Rahmenbedingungen verbessert werden. Das soll in dem Gesetzentwurf der Fall sein. In der Konsequenz heißt das, dass erstens auf Bundesebene Veränderungen angestrebt werden müssen. In diesem Fall kann ich natürlich verstehen, wenn die Frau Weikert sagt, wir müssten da noch abwarten. In der Anhörung wurde auch vom Vertreter der Bezirke gesagt, dass es jetzt wichtig ist, die Regelung schnell in Angriff zu nehmen.
Fazit: Es ist zu begrüßen, dass endlich eine Rechtsgrundlage bezüglich der Kostentragung bei unbegleiteten Minderjährigen geschaffen wird. Wir FREIE WÄHLER wünschen uns aber, dass in naher Zukunft auch bei den mittlerweile Volljährigen eine bessere, wir sagen, eine hundertprozentige Kostenerstattung erfolgt. Das müsste dann in einem nächsten Schritt kommen. Wir werden dann in jedem Fall einen Antrag stellen. Wir wollen die Kommunen unterstützen. Die Kommunen brauchen hier eine stärkere Unterstützung seitens des Freistaats.
Wir müssen an dieser Stelle noch einmal klar betonen, dass es unsere Städte und unsere Gemeinden waren, die bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise
Hervorragendes geschafft haben. Ganz gleich, ob sie schwarz, rot, orange oder grün regiert waren, sie haben alle Gutes geleistet. Wir appellieren an die Staatsregierung, auch in Zukunft die Leistungen der Kommunen nicht zu vergessen. Trotz gewisser Bedenken, die ich hier alle dokumentiert habe, werden wir dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen.
Danke schön, Herr Dr. Fahn. – Als Nächste hat nun die Frau Kollegin Kamm vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes beinhaltet drei Anliegen, die inhaltlich nicht viel miteinander zu tun haben, aber in der Form, in der Sie sie hier regeln wollen, alle drei abgelehnt werden müssen.
Sie regeln zum einen eine Kostenerstattung an die Kommunen, und zwar für die minderjährigen Flüchtlinge, und lösen damit eine Zusage vom 01.12.2016 – also ein Jahr ist es her – gegenüber den Kommunen ein. Bisher waren anerkannte Flüchtlinge von der Kostenerstattung ausgeschlossen. Das ist ein positiver Aspekt, dem aber viele unzureichende Aspekte bei der Kostenerstattung folgen. Beispielsweise sollen Kosten für junge Volljährige nicht ausreichend erstattet werden. Hier wird vom Freistaat nur noch eine Pauschale auf freiwilliger Basis bezahlt, aber eine gesetzliche Regelung fehlt. Außerdem wurde der vor einem Jahr erzielte Kompromiss, wonach sich der Freistaat in Form einer Pauschale an den Kosten der jungen Volljährigen beteiligt, nicht gesetzlich geregelt. Die vorgesehenen Kostenpauschalen, die Sie hier zugrunde legen, reichen nicht einmal aus, die Hälfte der angefallenen Kosten zu tragen.
In Ihrem Gesetzentwurf verbinden Sie eine teilweise und unzureichende Kostenerstattung mit weiterhin verfassungsfeindlichen Zielsetzungen. Sie wollen zukünftig Jugendliche ohne deutschen Pass, egal ob es sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge handelt oder um andere ausländische Jugendliche, etwa einen türkischen, russischen oder italienischen Jugendlichen, vom Prinzip einer bedarfsorientieren Jugendhilfe herausnehmen. Nur noch bei deutschen Jugendlichen sollen die Jugendämter entscheiden, welche Jugendhilfeleistungen erforderlich sind. Bei Jugendlichen mit ausländischem Pass soll durch Landesrahmenverträge geregelt werden, welche Leistungen gewährt werden und welche nicht. Wir meinen,
über den Förderbedarf muss weiterhin die Fachkompetenz der Jugendämter entscheiden, das sollten nicht Landesrahmenverträge zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern tun. Sie schaffen ein Zweiklassenrecht in der Jugendhilfe. Sie diskriminieren und verstoßen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Grundgesetzes. Wir sagen: Stimmen Sie unseren Änderungsanträgen zu. Lehnen Sie dieses Zweiklassenrecht in der Jugendhilfe ab.
Bewahren Sie das bisher bewährte Prinzip einer bedarfsorientierten Einzelfallprüfung, und zwar für deutsche und für ausländische Jugendliche. Bewahren Sie das Prinzip einer personenzentrierten Leistungserbringung, und verstoßen Sie nicht gegen die UN-Kinderrechtskonvention und unser Grundgesetz.
Ich sage Ihnen eines: Erzählen Sie nicht weiter irgendwelche Märchen, dass es doch gut und möglich wäre, Jugendliche in irgendwelchen Wohngemeinschaften zu betreuen. Die Realität ist die, dass viele Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünfte überstellt werden und dann vielleicht ein oder zwei Stunden pro Woche von einem Sozialarbeiter aufgesucht werden. Sie reißen mit diesen Maßnahmen, die Sie planen, das ein, was Sie bisher erreicht haben, was bisher die Träger erreicht haben, was bisher an Integrationschancen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge geleistet werden konnte. Eine Erfolgsgeschichte sollte man nicht so stoppen.
Als ob das nicht genug wäre, haben Sie noch ein weiteres höchst kritikwürdiges Unterfangen in dieses Gesetz hineingepackt. Sie wollen vorsehen, die erforderlichen Aufenthaltszeiten in den Aufnahmeeinrichtungen, in den sogenannten Aufnahme-, Rückkehr-, Transit- oder Transferzentren, oder wie sie alle heißen, auf zwei Jahre auszuweiten. Warum Sie das wollen, ist mir schleierhaft; denn bisher haben Sie immer gesagt, diese Einrichtungen schaffen Sie deswegen, um Asylverfahren möglichst schnell und effizient durchzuführen. Sie wollten Einrichtungen bündeln, um dann Asylverfahren zügig durchzuführen. Möglicherweise sind einzelne Asylverfahren zügig durchgeführt worden. Ob sie alle rechtsstaatlich durchgeführt worden sind, möchte ich wirklich bezweifeln; denn zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren gehört auf alle Fälle eine Möglichkeit, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, und gehören ausreichend Asylsozialberatungsstellen. Ich weiß, dass in Bamberg lange Zeit allenfalls zwei oder drei Asylsozialberatungsstellen vorhanden waren, und das Ganze bei 1.200 Geflüchteten. Das ist völlig unzurei
Hinzu kommt, dass eine Reihe von Flüchtlingen offenbar schon jetzt, aus welchen Gründen auch immer, unrechtmäßigerweise in Bamberg oder Manching weit länger als sechs Monate untergebracht sind. Ukrainer sind schon seit über einem Jahr – so wurde mir gestern beim Ehrenamtstreffen berichtet –, in Bamberg untergebracht. Ihr Ziel der schnellen Asylverfahren wird offenbar nicht erreicht, und mit der Ausweitung auf zwei Jahre hindern Sie Menschen in diesen doch sehr umstrittenen Einrichtungen in dieser Zeit an jeglicher Integration in unserer Gesellschaft: Dort gibt es keine Sprachkurse, keine Arbeitsmöglichkeiten, keine Möglichkeit, für sich selbst zu sorgen, keine Möglichkeiten, sich zu integrieren, nur sehr geringen Kontakt, wenn überhaupt, zu Ehrenamtlichen, keine Selbstverantwortung, keine eigene Lebensgestaltung, keine Privatsphäre in Wohnungen mit 13 Personen, keine Möglichkeit, eine Tür zuzusperren – hören Sie sich das ruhig an! –, und außerdem keine Chance, für die eigene Zukunft etwas gestalten und etwas lernen zu können, an Integrationskursen teilnehmen zu können. Über zwei Jahre wollen Sie das vorsehen.
Mittlerweile leben schon über 200 anerkannte Geflüchtete in Bamberg, die ohne Mithilfe des Ehrenamts bis jetzt keinen Anschluss an unsere Gesellschaft gefunden haben, die nicht in der Lage sind, sich selber – was sie natürlich dürften – eine Wohnung und Arbeit zu suchen.
Mein Appell an Sie ist: Verkleinern Sie die Massenunterkünfte in Bamberg, Manching, Regensburg und Deggendorf! Schaffen Sie menschenwürdige Zustände, sorgen Sie für rechtsstaatliche Asylverfahren, begrenzen Sie die Aufenthaltsdauer, und handeln Sie zukünftig wirtschaftlich sinnvoll! Diese Unterkünfte sind nicht nur menschenunwürdig, sondern auch unendlich teuer. Ein geregeltes Verfahren mit einer relativ kurzen Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung und anschließendem Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft ist menschenwürdiger und wesentlich preisgünstiger als das, was Sie dort veranstalten.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat der fraktionslose Abgeordnete Muthmann das Wort für drei Minuten. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Kürze der Zeit nur ein paar wenige Anmerkungen: Ziel der Gesetzesinitiative war zu Recht eine Regelung zur Finanzierung
der unbegleiteten jungen Flüchtlinge. Jetzt bekommen wir, obwohl sich das alles unter dem einheitlichen Regime des Jugendhilferechts abspielt, eine geteilte Lösung. Die Kostentragung für die Minderjährigen ist jetzt im Gesetz selbst geregelt, während die Kostentragung für junge Volljährige im wahrsten Sinne des Wortes ausgeklammert wurde. Es hätte einer einheitlichen Regelung bedurft. Alleine die Tatsache, dass Sie dabei gesetzestechnisch unterschiedlich agieren, macht das Vorgehen insgesamt schon verdächtig.
Richtig ist, dass der Staat im Wesentlichen die Kosten übernimmt und die finanziellen Lasten nicht den Kommunen überträgt und dort belässt. Ich verstehe schon – und das will ich auch noch einmal sagen –, dass die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung natürlich betrachtet werden muss. Ich will dazu sagen, dass ich unabhängig von der Thematik immer Sorge habe, wenn man eine Regelung trifft, wonach der eine entscheidet und ein anderer zu 100 % zahlt. Das ist immer problematisch und vielfach, wenn man es empirisch betrachtet, kostentreibend. Deshalb hätte ich an dieser Stelle auch verstanden, wenn man über pauschale Lösungen oder zumindest über einen, wenn Sie so wollen, kostendämpfenden Eigenanteil nachgedacht hätte. Aber jetzt ist es an der einen Stelle bei den Minderjährigen zu 100 % und im Übrigen bei den volljährigen Unbegleiteten nur zu einem erheblich reduzierten Teil wohl als Neuregelung zu erwarten. Das halte ich für unbefriedigend und falsch.
Zur Verordnung für zielgruppenspezifische Leistungen will ich auch ein paar Fragen aufwerfen: Erstens. Sind Ziel, Inhalt und Ausmaß dessen, was in der Verordnung zu erwarten ist, überhaupt ausreichend definiert? Übrigens ist dieses Instrumentarium unnötig und falsch; es schafft eine weitere Verordnungsbürokratie und schränkt Handlungsspielräume der Jugendämter völlig unnötig ein. Besser wäre es, die Jugendämter in ihren Kompetenzen zu stärken und zu unterstützen und sie nicht durch eine solche Verordnung zu bevormunden; denn die Jugendämter haben schon jetzt ein sehr austariertes Instrumentarium, und man muss auch bei den volljährigen Unbegleiteten nicht so tun, als ob da überhaupt nur die teuersten Lösungsmöglichkeiten denkbar wären oder immer zum Einsatz kämen. Lassen wir die Kompetenzen umfassend bei den Jugendämtern – das ist der richtige Weg.
Zuletzt noch einen Satz zu den 24 Monaten in den Aufnahmeeinrichtungen. Wir wollen integrieren, wir wollen auch die Akzeptanz, wir wollen auch, dass alle hier möglichst schnell zu Deutschkenntnissen kommen. Das wird durch diese Regelung erschwert. Fragen Sie die Verbände, fragen Sie die Wirtschaft! – Insgesamt sind die Probleme nur zum Teil gelöst, und
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat noch einmal der Kollege Unterländer von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Kollege Dr. Hans Reichhart sehr konzentriert gesprochen hat, haben wir noch etwas Luft bei dem Redezeitbudget. Ich kann gegenüber den Wortmeldungen der anderen Fraktionen nochmals fünf Fakten für meine Fraktion richtigstellen.
Erstens. Wir sind für Wertschätzung statt Generalverdacht gegenüber den Trägern, die in diesem Bereich tätig sind. Es ist doch ganz klar, dass diese Einrichtungen eine hervorragende Arbeit leisten, dass diese Einrichtungen in der bewährten Trägerschaft aus der freien Wohlfahrtspflege gerade in diesen schweren Zeiten, in denen ein hoher Druck vorhanden war und manche Strukturen noch nicht so richtig gegriffen haben, vieles aufgefangen und vieles präventiv erreicht haben, ohne das wir heute sicherlich wesentlich schlechter dastehen würden.
Zweitens. Es muss schon richtiggestellt werden, Frau Kollegin Weikert, dass für die Bezirke das Geschäftsführende Präsidialmitglied Frau Krüger gesagt hat, dass die zwischenzeitlich volljährigen Flüchtlinge einer besonderen Regelung bedürfen. Sie hat aber auch gesagt, wie sich die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Gesamtheit geäußert haben: Es bedarf einer Regelung, um eine Kostenerstattung tatsächlich zu ermöglichen. Ich frage mich wirklich, wenn man Vergleiche zu anderen Ländern herstellt – das ist auch erlaubt –, ob dort so klare und transparente Erstattungsstrukturen geschaffen werden, wie es hier bei uns der Fall ist, meine Damen und Herren.
Drittens. Die Kinder- und Jugendhilfe wird nicht ausgebremst, sondern Hilfeplanverfahren finden statt. Dieses Clearingverfahren wird es auch weiterhin differenziert geben.
Viertens. Ich denke, dass wir auch feststellen müssen – das ist uns teilweise in gemeinsamen Veranstaltungen berichtet worden –, dass eine Differenzierung bei den Angeboten natürlich gewünscht ist, auch von den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich. Deshalb ist dieser Ansatz eigentlich sogar zukunftsorientiert. Wir können nicht auf ein SGB VIII
Schließlich zu meiner fünften Bemerkung. Mir ist es ganz wichtig, noch einmal darzustellen, dass die Verordnungsermächtigung, von der wiederholt die Rede gewesen ist, auch mit einer Zusage des Sozialministeriums verbunden ist, Frau Staatsministerin. Ich erinnere hier an das Fachgespräch, das wir im sozialpolitischen Ausschuss geführt haben. Natürlich müssen die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in das Anhörungsverfahren einbezogen werden. Natürlich müssen die Fachkompetenz und die Vorstellungen mit einbezogen werden. Damit ist sichergestellt – ich sage das ausdrücklich noch einmal zu Protokoll –, dass die Bedürfnisse, die vorhanden sind, auch berücksichtigt werden können, sodass die Befürchtungen nicht eintreten werden.
Ich appelliere nochmals an das Hohe Haus, diesem wichtigen Gesetz in dieser Form zuzustimmen und das Ganze nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat nun Frau Staatsministerin Müller das Wort. Bitte schön, Frau Staatsministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den vorliegenden Gesetzentwurf bereits intensiv und breit mit Vertretern der öffentlichen und freien Jugendhilfe diskutiert und einen gemeinsamen Konsens erzielt. Wir machen das doch nicht einfach so! Wir wollen, dass es passgenaue Lösungen und auch in Zukunft Einzelfalllösungen gibt. Daran wollen wir nichts ändern.
Liebe Frau Weikert, wir reden ständig mit den Bezirken. Unser letztes Gespräch fand am letzten Freitag, dem 24. November, statt. In diesem Gespräch haben wir uns darauf verständigt, uns Anfang des Jahres 2018 wieder zu treffen und künftig auf der Basis einer aussagekräftigen Datenbasis zu diskutieren.
Ich kann doch, wenn es um Kosten geht, nicht über ungelegte Eier diskutieren, und ich kann nicht diskutieren, wenn wir zum Beispiel im Dezember eine Sitzung haben und die Bezirke die Kostenschätzungen aus dem März vorlegen, als es noch keine Veränderung gegeben hat. Das ist nicht seriös. Deshalb ist es richtig, dass wir die Daten künftig für das ganze Jahr erfassen und Anfang des nächsten Jahres darüber reden, welche Kosten die jungen Volljährigen jetzt für die Bezirke verursachen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wichtigste Anliegen dieses Gesetzes ist es, die verbindliche gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, die Jugendhilfekosten für alle unbegleiteten Minderjährigen zu übernehmen. Der Freistaat übernimmt rückwirkend zum 1. November 2015 die Kosten für alle unbegleiteten Minderjährigen in voller Höhe, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Damit schaffen wir den Widerspruch ab, dass die Jugendhilfe nicht nach dem Aufenthaltsstatus unterscheidet, die Kostenerstattung bislang aber schon. Wir lösen damit unser Versprechen gegenüber allen Kommunen ein. Der Freistaat zeigt damit einmal mehr, dass er beim Thema Zuwanderung und Integration seine Kommunen nicht alleine lässt, sondern auch hier die Verantwortung übernimmt.
Mit diesem Gesetz schaffen wir zwei Verordnungsermächtigungen, einerseits um ein einheitliches, verbessertes Verfahren bei der Kostenerstattung an die Bezirke zu gestalten, andererseits zur Weiterentwicklung der Angebotsbreite in der Jugendhilfe. Dabei geht es nicht um weniger, sondern um mehr. Im Mittelpunkt steht also eine finanzielle und verwaltungstechnische Entlastung der Kommunen.