Protocol of the Session on November 29, 2017

Mit diesem Gesetz schaffen wir zwei Verordnungsermächtigungen, einerseits um ein einheitliches, verbessertes Verfahren bei der Kostenerstattung an die Bezirke zu gestalten, andererseits zur Weiterentwicklung der Angebotsbreite in der Jugendhilfe. Dabei geht es nicht um weniger, sondern um mehr. Im Mittelpunkt steht also eine finanzielle und verwaltungstechnische Entlastung der Kommunen.

Mit der Verordnung zur Kostenerstattung sorgen wir für einen einheitlichen, gebündelten Vollzug. Ein einfaches, transparentes und unbürokratisches Kostenerstattungsverfahren war ausdrücklicher Wunsch aller Bezirke bei sämtlichen Gesprächen.

Darüber hinaus wollen wir mit den geplanten Änderungen einen wichtigen Impuls zur erforderlichen Weiterentwicklung der Angebotsbreite in der Jugendhilfe geben. Alle Beteiligten sind sich einig, dass das Spektrum der Angebote gerade für die Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen breiter werden muss. Fast 75 % der neu ankommenden unbegleiteten Minderjährigen gehören zur Altersgruppe der 16- bis 17-Jährigen. Diese Altersgruppe ist oft schon sehr selbstständig, in ihrem ganzen Verhalten und auch in ihrer Selbsteinschätzung. Oft lag der Schwerpunkt bei den unbegleiteten Minderjährigen trotzdem auf heilpädagogischen Angeboten, die aber in vielen Fällen gerade aufgrund der großen Selbstständigkeit nicht passen. In vielen Fällen ist ein weniger auf pädagogische Betreuung angelegtes Angebot wie zum Beispiel die Jugendsozialarbeit besser geeignet.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir daher auch neue Impulse zur Weiterentwicklung zielgruppenspezifischer Angebote setzen. Die jungen Menschen brauchen unsere Unterstützung vor allem bei der schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration. Die Jugendsozialarbeit ist dafür sicherlich ein richtiger Ansatzpunkt.

Auch das Wirtschaftlichkeitsprinzip, das vorhin bereits von mehreren Kollegen angesprochen worden ist, spielt natürlich eine Rolle. Es darf immer nur die erforderliche Leistung gewährt werden. Eine Versorgung über den Bedarf hinaus ist weder rechtmäßig noch zielführend. Das bedeutet nicht, dass wir die gesamte Förderung von unbegleiteten Minderjährigen nur unter dem Kostengesichtspunkt sehen, wie dies vorhin angesprochen worden ist. Dazu ist die Bedeutung der Jugendhilfe gerade für die Integration der jungen Menschen viel zu groß.

Wir müssen Leistungen der Jugendhilfe anbieten, die erforderlich, aber auch ausreichend sind, um auch eine selbstständige Lebensführung zu fördern. Eine passgenaue Jugendhilfe ist nicht automatisch auch die kostenintensivere Jugendhilfe.

Ich sage dies hier deshalb so klar, weil das auch für die Akzeptanz in der Bevölkerung sehr wichtig ist. Das ändert nichts daran, dass die Jugendämter den Hilfebedarf im Einzelfall beurteilen müssen. Hieran wollen wir natürlich überhaupt nicht rütteln. Das wollen wir auch in Zukunft nicht ändern.

In der Verbändeanhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf haben die kommunalen Spitzenverbände und die Trägerverbände der freien Wohlfahrtspflege den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. Die beiden Verordnungen, die in dem Gesetz vorgesehen sind, werden jetzt in enger Abstimmung mit den Verbänden ausgearbeitet.

Nicht gesetzlich geregelt wird eine Erstattung der Jugendhilfekosten auch für alle unbegleiteten Jugendlichen, die inzwischen volljährig geworden sind.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Bezüglich dieser jungen Volljährigen haben wir im Dezember letzten Jahres eine Einigung mit den Kommunen erzielt. Das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Der Freistaat beteiligt sich bis Ende 2018 mit bis zu 112 Millionen Euro an diesen Kosten. Der Freistaat unterstützt die Kommunen also auch bei den jungen Volljährigen in erheblichem Umfang. Allerdings ist auch klar, dass wir eine aussagekräftige Datenbasis darüber brauchen, wie sich die Unterbringung in der letzten Zeit verändert hat. Zur Umsetzung haben wir eine Vereinbarung mit den Bezirken geschlossen. Eine gesetzliche Regelung ist nicht notwendig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf wollen wir außerdem das Gesetz zur besseren

Durchsetzung der Ausreisepflicht umsetzen. Der Bund hat im Sommer auch auf Initiative Bayerns die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Asylbewerber ohne Bleibeperspektive längerfristig in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können, und zwar bis zu 24 Monate.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Mit der Umsetzung sorgen wir dafür, dass Asylverfahren in Bayern zügig bearbeitet und zum Abschluss gebracht werden können. Dies schafft Rechtssicherheit für alle.

Gleichzeitig wird durch eine Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung auch die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Asylbewerber deutlich erleichtert. Das ist ein wichtiges Signal, liebe Kolleginnen und Kollegen: Asylbewerber, die bei uns bleiben dürfen, integrieren wir. Diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, müssen wir konsequent in ihre Heimatländer zurückführen. Nur so kann es auf Dauer funktionieren.

Ich freue mich, dass wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf unsere Zusagen zur Kostentragung für unbegleitete Minderjährige umsetzen und zugleich den Anstoß zu einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Angebote der Jugendhilfe geben können. – Ich bitte Sie also um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/15589, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/15948, 17/17558, 17/16537 und 17/17214 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration auf Drucksache 17/19113.

Vorweg ist über die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzustimmen. Wie bereits angekündigt, ist für die Anträge der SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt worden. Wir beginnen die Abstimmung mit diesen beiden Anträgen. Ich lasse über den ersten Antrag fünf Minuten und über den zweiten Antrag drei Minuten abstimmen.

Ich beginne mit dem Antrag auf Drucksache 17/15948. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPDFraktion zustimmen möchte, der möge sich jetzt entsprechend in die Urnen einwerfen.

(Allgemeine Heiterkeit – Zurufe: Na, na, na!)

Sie werden wahrscheinlich nicht alle hineinpassen. – Die Urnen sind bereitgestellt. Ich eröffne die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 15.03 bis 15.08 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben. – Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen, damit wir fortfahren können, oder zumindest ruhiger zu werden, damit alle hören, über welchen Antrag wir jetzt abstimmen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich lasse nun in namentlicher Form über den Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/17558 abstimmen. Die Urnen sind wieder bereitgestellt. Sie haben drei Minuten Zeit. Ich eröffne die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 16.08 bis 16.11 Uhr)

Ich schließe die Abstimmung. Auch dieses Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später – natürlich noch vor der Gesamtabstimmung – bekannt gegeben. – Bitte nehmen Sie die Plätze wieder ein, damit wir die nächste Abstimmung in einfacher Form durchführen können.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich lasse jetzt noch über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/16537 abstimmen; das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Muthmann (fraktionslos). Gibt es Gegenstimmen? –Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich unterbreche nun die Sitzung, bis die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen vorliegen.

(Unterbrechung von 15.12 bis 15.13 Uhr)

Ich kann die Sitzung wieder aufnehmen und gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eingereichten Änderungsantrag der Abgeordneten Weikert, Rauscher, Deckwerth und Pfaffmann (SPD) auf Drucksache 17/15948 bekannt. Mit Ja haben 53 Abgeordnete

gestimmt, mit Nein 98. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Nun gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eingereichten Änderungsantrag der Abgeordneten Weikert, Rauscher, Deckwerth und Pfaffmann (SPD) auf Drucksache 17/17558 bekannt. Mit Ja haben 51 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 95. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen in Artikel 2 und Artikel 3 des Aufnahmegesetzes. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung dem Gesetzentwurf mit den vorgenannten Maßgaben ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in den jeweils betroffenen Vorschriften als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2018" und als Datum des Außerkrafttretens den "31. Dezember 2017" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/19113.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Die Gegenstimmen bitte. – Die SPDFraktion, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Kollege Muthmann (fraktionslos). Enthaltungen? – Keine. Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen sehe ich keinen Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Die Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Kollege Muthmann (fraktionslos). Gibt es Enthaltungen? – Keine Enthaltungen.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/17214 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 17/17532) - Zweite Lesung

Im Einvernehmen der Fraktionen wurde auf eine Aussprache verzichtet. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/17532 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration auf Drucksache 17/19104 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2018" und in § 3 Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens den "31. Dezember 2017" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/19104.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen dieses Hauses. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Enthaltungen? – Darf ich wissen, wie der Kollege Muthmann abgestimmt hat?