Ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Gesetzentwurf denen genauso schlampig vorgestellt haben, wie Sie ihn uns im Landtag vorgestellt haben.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/10203 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit empfiehlt auf Drucksache 16/11825 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenprobe! - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Einbürgerung von Kosovaren erleichtern (Drs. 16/10309)
Dazu hat die CSU-Fraktion - das habe ich vorhin versehentlich falsch gesagt - namentliche Abstimmung beantragt. Wir haben die Urnen an den üblichen Stellen aufgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. Wir nehmen uns dafür fünf Minuten Zeit; da gehe ich kein Risiko ein. Vielen Dank.
Die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Die Auszählung findet außerhalb des Plenarsaals statt. Ich gebe das Ergebnis gleich bekannt.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 26)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe viele Hände aus allen Fraktionen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Beides sehe ich nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Der Vorsitzende des Stiftungsrats, Herr Franz Pany, hat mitgeteilt, dass die fünfjährige Amtsperiode des
- Entschuldigung, meine Damen und Herren, würden Sie die Gespräche bitte außerhalb des Saales fortsetzen. Ich meine auch die Gespräche im Mittelgang.
In den neu zu bestellenden Stiftungsrat entsendet der Landtag gemäß Artikel 8 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Errichtung der Sudetendeutschen Stiftung wiederum fünf Mitglieder, die nicht dem Landtag angehören müssen. Nach dem Verfahren SainteLaguë/Schepers hat die CSU das Vorschlagsrecht für zwei Mitglieder. -
Nach dem Verfahren Sainte-Languë/Schepers hat die Fraktion der CSU das Vorschlagsrecht für zwei Mitglieder, die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN für jeweils ein Mitglied. Der FDP-Fraktion steht kein Vorschlagsrecht zu.
Die CSU-Fraktion hat als Mitglieder Frau Christa Matschl und Frau Staatsministerin a. D. Christa Stewens benannt. Vonseiten der SPD-Fraktion wurden Frau Christa Naaß, vonseiten der Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Bernhard Pohl und vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Ingeborg Keil als Mitglied vorgeschlagen.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass hierzu keine Aussprache stattfindet und über die Vorschläge gemeinsam abgestimmt werden kann. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Wer mit der Bestellung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten zu Mitgliedern des Stiftungsrats der Sudetendeutschen Stiftung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank. Ich sehe die Hände aus allen Fraktionen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist es so beschlossen. Ich wünsche den Gewählten viel Glück und Erfolg in ihrer Aufgabe.
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Errichtung der "Stiftung Opferhilfe Bayern" (Drs. 16/11626)
Die Fraktionen sind übereingekommen, dass wir keine Aussprache durchführen. - Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann haben wir das so beschlossen.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zu einem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) (Drs. 16/11995) - Erste Lesung
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL- StV) (Drs. 16/11996) - Erste Lesung
Die Staatsverträge werden vonseiten der Staatsregierung begründet. Zu Wort hat sich Herr Staatsminister Herrmann gemeldet. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Länger als ein Jahr wurde intensiv über eine Neuregelung des Glücksspielwesens verhandelt. Nunmehr ist mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag eine Lösung gefunden worden, die ein in sich stimmiges Gesamtkonzept darstellt.
Erstes und wichtigstes Ziel der Regulierung des Glücksspiels ist und bleibt die Suchtprävention sowie der Jugend- und Spielerschutz.
Bei Lotto sind sich die Länder einig, dass sich das staatliche Monopol bewährt hat und daran unverändert festgehalten werden soll. Im Bereich der Sportwetten hat dagegen die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags gezeigt, dass die bestehenden Monopolregelungen das Entstehen eines großen Schwarzmarktes, vor allem im Internet, leider nicht verhindern konnte. Dem wird nunmehr dadurch be
gegnet, dass der Sportwettenmarkt im Rahmen einer zeitlich befristeten Experimentierphase durch Vergabe einer begrenzten Zahl von Sportwettenkonzessionen maßvoll geöffnet wird. Zugleich werden Internetangebote für Lotterie, Sportwetten und Pferdewetten unter Beachtung strenger Anforderungen wieder zugelassen. Besonders wichtig scheint mir, dass mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag erstmals von der den Ländern durch die Föderalismusreform 2006 eröffneten Regelungskompetenz für Spielhallen Gebrauch gemacht wird. So wird zur besseren Steuerung des gewerblichen Spiels unter anderem eine eigenständige glücksspielrechtliche Erlaubnis für Spielhallen eingeführt. Auch muss zukünftig zwischen zwei Spielhallen ein bestimmter Mindestabstand liegen. Spielhallen, die in einem baulichen Verbund mit anderen Spielhallen stehen, die also in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht sind, erhalten keine Erlaubnis mehr. Damit sind Mehrfachkonzessionen verboten. Es wird keine weiteren Spielhallenkomplexe mehr geben.
Schließlich verpflichten sich die Länder, eine Mindestsperrzeit von mindestens drei Stunden einzuführen, um das Spielangebot zeitlich zu begrenzen. Flankiert werden diese Regelungen durch ergänzende Vorschriften im Bayerischen Ausführungsgesetz. Den Entwurf für dieses Ausführungsgesetz werden wir Ihnen in der ersten Sitzungswoche nach Ostern vorlegen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Insgesamt wird durch diese Maßnahme der Kritik des EuGH Rechnung getragen, der für die Kohärenz des deutschen Glücksspielrechts angemessene Regelungen des gewerblichen Spiels gefordert hatte. Gleichzeitig wird auf diese Weise der starken Expansion des gewerblichen Automatenspiels, wie wir sie in den letzten Jahren erleben mussten, entschieden entgegengewirkt. Die Länder können allerdings nur die Spielhalle selbst, also sozusagen die Gebäudehülle regeln. Die Zuständigkeit für die Geldspielgeräte selbst bleibt beim Bund. Das Bundeswirtschaftsministerium, das für die Spielverordnung zuständig ist, wird daher nun gefragt sein. Es hat den Entwurf einer neuen Spielverordnung vorzulegen, die den Schutz des Spielers in den Vordergrund stellt und die Anforderungen an gewerbliche Geldspielgeräte deutlich verschärft. Im Gespräch sind insbesondere die Begrenzung auf maximal zwei Automaten in Gaststätten, die Herabsetzung von Gewinn- und Verlustgrenzen sowie eine vollständige Spielunterbrechung und Nullstellung des Geräts nach einer bestimmten Spielzeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag bringt wichtige Entscheidungen bei den Sportwetten, dem Internetangebot und vor allem bei den Spielhallen, die den Eigenhei
ten des jeweiligen Sektors Rechnung tragen. Das oberste Ziel ist und bleibt, die Spielsucht zu bekämpfen und den Schutz des Spielers und der Allgemeinheit sicherzustellen.
Ich möchte mich kollegialiter bei den Fraktionen herzlich bedanken, dass mit der Verkürzung der Zeit Einverständnis bestand, damit wir das heute einbringen konnten.