Protocol of the Session on February 29, 2012

Danke, Kollege Dr. Vetter. Nächste Wortmeldung: Kollege Dr. Fischer von der FDP, bitte sehr.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Müller-Brot, ein traditionelles Familienunternehmen, gehört zu den führenden Backwarenunternehmen Europas und besitzt eine starke Marktposition mit sehr hohem Bekanntheitsgrad.

So kann man es immer noch auf der Homepage von Müller-Brot lesen. Das ist inzwischen fast schon als Zynismus zu werten.

Müller-Brot sagt von sich selbst, dass es sich als absoluter Frischeproduzent versteht und mit seinem Sortiment die Ansprüche des gesamten bayerischen Backgewerbes erfüllt. Maden im Mehl, Mäusekot in der Backfabrik - sie haben diesem Ruf schnell ein Ende bereitet. Das geht noch viel weiter, wie man

feststellt, wenn man die Probleme und Skandale der letzten Jahre Revue passieren lässt: Antibiotika in der Tiermast, Dioxin im Futter, Gammelfleisch. Der Skandal um Müller-Brot ist ein weiteres Glied in einer Kette der Verunsicherung der Verbraucher. Wie unbedenklich ist das, was wir essen und trinken? Das ist eine Frage, welche die Menschen in diesem Land elementar bewegt und die wir in der Politik beantworten müssen. Wir müssen diese Sorge ernst nehmen, und wir müssen alles tun, um nicht nur eine umfassende Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, sondern vor allem auch, um das Vertrauen in unsere Lebensmittel wiederherzustellen; denn Leidtragende solcher Skandale sind viele: Das sind nicht nur die verunsicherten Verbraucher und Verbraucherinnen, das sind auch die Beschäftigten in den Betrieben, die, wie jetzt bei Müller-Brot, ihren Arbeitsplatz gefährdet sehen oder ihn verlieren, ohne dass sie etwas dafür können. Das sind auch die Pächter der Filialen oder, in anderen Fällen, die Produzenten in der Landwirtschaft. Viele mittelständische Betriebe sind betroffen. Deswegen muss man sehr sorgfältig abwägen, was die richtigen Schritte sind.

Die SPD-Fraktion hat ihren Antrag mit der Formulierung überschrieben "Lehren aus Müller-Brot". Das hört sich zwar sehr gut und einfach an, aber leider führt das nicht in die richtige Richtung.

Ich beginne mit der ersten Forderung, der Forderung nach einer deutlichen Personalaufstockung. Wer würde dem widersprechen wollen, dass wir eine vernünftige Personalausstattung in der Lebensmittelüberwachung brauchen? Ich möchte aber darauf hinweisen, dass zusätzliche Lebensmittelüberwachungsbeamte in diesem Fall wohl kaum etwas geholfen hätten. Seit 2009 wurden 21 Kontrollen bei Müller-Brot durchgeführt. Fehlende Kontrollen waren also nicht die Ursache des Problems. Das heißt nicht, dass man die Personalausstattung nicht verbessern kann, aber eine zu geringe Personalausstattung kann nicht der Anlass sein, um hier diese Lehre zu ziehen. Wir haben aber Anlass, den vielen Lebensmittelüberwachungsbeamtinnen und beamten, die ihre Arbeit unter großen Schwierigkeiten leisten, unseren Dank und unsere Anerkennung auszusprechen. Sie sorgen für unsere Sicherheit und haben unseren Dank verdient.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Die zweite Forderung betrifft die Wiederbesetzungssperre. Darüber kann man reden, das hat durchaus seine Berechtigung.

Schwieriger ist es schon bei Ihrer dritten Forderung, das bisher übliche Verfahren, notwendige Proben an

hand von Einwohnerzahlen festzulegen, weiterzuentwickeln. Was meinen Sie damit? - Sie meinen damit den Probenplan des LGL, der Kriterien dafür enthält, wie viele Proben von welchem Landkreis eingesandt werden können. Das bedeutet aber gerade, dass vor Ort ein Entscheidungsspielraum besteht. Der Lebensmittelüberwachungsbeamte vor Ort kann entscheiden, wo ein Risikobetrieb besteht, und er weiß das am besten. In meinen Augen wäre es völlig unbehelflich, diesen Probenplan zu ändern.

(Sabine Dittmar (SPD): Das ist eine elementare Forderung!)

Unter Ziffer 4 fordern Sie, die Lebensmittelkontrolle direkt dem Staatsministerium zu unterstellen, um so die nötige Distanz zwischen Unternehmen und Kontrollbehörde herzustellen. Das hört sich sehr gut an. Das ist aber ein Antrag, aus dem das Misstrauen gegenüber dem Landrat der FREIEN WÄHLER im Landkreis Freising spricht, den ich nicht von einer Verantwortung freisprechen will; das kann ich auch gar nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Diese pauschale Maßnahme ist auch völlig unbehelflich, sie ist schlicht und einfach ein Weg in den Zentralismus. Der Zentralismus ist schon in der Sowjetunion gescheitert, und den brauchen wir in der Lebensmittelüberwachung nicht, im Gegenteil.

(Widerspruch bei der SPD - Inge Aures (SPD): So ein Kalauer!)

Was wir hingegen brauchen, sind Ortskenntnis und Sachnähe, und die hat man in dem Landkreis, in dem die Maßnahmen zu treffen sind. Deswegen sage ich, die Lebensmittelkontrolle ist bei den Kreisverwaltungsbehörden an der richtigen Stelle.

Damit bin ich bei der fünften und entscheidenden Forderung. Das ist der Punkt, um den es in diesem Skandal eigentlich geht, nämlich die Frage der Transparenz. Ich sage hier ausdrücklich: Wir müssen die Transparenz verbessern. Derzeit muss informiert werden, wenn die Gesundheit gefährdet ist, aber nicht, wenn etwas ekelerregend ist. Der Verbraucher kann schwer nachvollziehen, dass er nicht informiert wird, wenn der Mäusekot im Brot durchgebacken ist, weil der Kot dann nicht mehr gesundheitsgefährdend ist, sondern nur, wenn er in der Rohware ist. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher macht das keinen Unterschied; hier müssen wir Verbesserungen vornehmen.

(Beifall bei der FDP)

Ich meine dennoch, dass Ihr Antrag zu weit geht. Wenn man jeden Bericht veröffentlicht, erweckt man den Anschein, als gäbe es nur zwei Arten von Betrieben, nämlich jene, die sauber sind, und die Schmuddelkinder. Sie haben es so dargestellt, als wollten wir Schmuddelbetriebe schützen. Damit malen Sie ein wunderschönes Schwarz-Weiß-Bild. Dieses Bild ist aber auch von einer gewissen Naivität geprägt. Die Wahrheit liegt natürlich dazwischen. Frau Kollegin Franke, Sie haben in Ihrem Beitrag gesagt, zehn Prozent der kontrollierten Betriebe wiesen gravierende Mängel auf. Das sind aber nicht mehr wenige Schmuddelbetriebe, sondern damit stellen Sie eine ganze Branche unter Generalverdacht, und diesen Generalverdacht möchte ich zurückweisen.

(Beifall bei der FDP)

Man muss sehr sorgfältig differenzieren, welche Informationen für die Verbraucher wichtig sind, welche sie haben müssen und welche nicht wichtig sind. Man muss selbstverständlich auch eine Abwägung treffen. Keine Abwägung darf es geben, wenn die Gesundheit im Spiel ist. Da ist eine Abwägung nicht zulässig. Sobald die Gesundheit gefährdet ist, muss informiert werden. Bei ekelerregenden Lebensmitteln wäre ein geeigneter Anknüpfungspunkt die Frage, ob sich die ekelerregenden Stoffe im Endprodukt befinden oder ob es sich um Stoffe handelt, die irgendwo im Rahmen der Kontrolle aufgefallen sind. Ich glaube, es ist ein großer Unterschied, ob in einem Betrieb irgendwo an einer Fensterscheibe Spinnweben hängen oder ob sich Mäusekot im Brot befindet. Um diese Frage geht es hier, und danach ist zu differenzieren, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP)

Wir brauchen auch klare Regelungen für die Beamtinnen und die Beamten, die draußen tätig sind. Sie haben mit Ihrem Antrag den Anschein erweckt, dass Ihnen die Lebensmittelüberwachungsbeamten am Herzen liegen. Das nehme ich Ihnen auch ab. Dann müssen Sie aber auch dafür sorgen, dass diese Beamtinnen und Beamten nicht mit unbestimmten Rechtsbegriffen zurechtkommen müssen, sondern dass sie klare Regeln und damit nicht das Risiko haben, Regressforderungen ausgesetzt zu sein. Ein Beamter, der draußen steht und befürchten muss, auf Schadenersatz verklagt zu werden, wenn er bestimmte Sachverhalte an die Öffentlichkeit bringt, wird sehr vorsichtig sein. Das müssen wir ändern, Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei der FDP - Sabine Dittmar (SPD): Das entscheidet der Landrat!)

Eine sorgsam ausgewählte Lösung muss deswegen Folgendes berücksichtigen: Sie muss erstens die größtmögliche Transparenz schaffen, die wir schaffen können. Sie muss aber auch Rücksicht nehmen auf die Interessen der Betriebe und der dort Beschäftigten, die dann gefährdet sein können, wenn wir jede Information wahllos ins Internet stellen. Dann wären nämlich aus nichtigem Anlass Arbeitsplätze gefährdet und nicht deswegen, weil der Betrieb ein Schmuddelbetrieb ist. Die Lösung muss auch dafür Sorge tragen, dass die Beamtinnen und Beamten vor Ort bei ihren Kontrollen freie Hand haben und auch ohne Sorge vor Regressforderungen handeln können. Wenn wir alles das miteinander in Einklang bringen, können wir über einen gemeinsamen Vorschlag reden. Dann können wir auch über einen gemeinsamen Vorschlag reden, der zu mehr Transparenz führt. Das würde ich nachdrücklich begrüßen. Dem, was Sie in Ihrem Antrag darstellen, können wir leider nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt hat Herr Staatsminister Dr. Huber das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verbraucherschutz hat in Bayern einen hohen Stellenwert. Die Sorgen der Verbraucher, die vor allem in letzter Zeit wieder geäußert wurden, sind, wie ich glaube, verständlich. Jeder Verbraucher hat natürlich ein Recht darauf, einwandfreie Lebensmittel zu bekommen.

Die Diskussion, die in den letzten Wochen entstanden ist, empfinde ich manchmal - erlauben Sie mir, das zu sagen - als befremdlich. Wir müssen schon sehen, was tatsächlich passiert ist. Ich halte es für verquer, wenn jetzt in der Diskussion wieder darüber gesprochen wird, dass die fehlende Information zur Insolvenz eines Betriebes geführt hat. Meine Damen und Herren, das Missmanagement eines großen Unternehmens hat dazu geführt, dass ein Betrieb, von dem viele tausende Menschen abhängig sind, in Insolvenz gegangen ist. Ich habe in keinem einzigen Beitrag Kritik am rücksichtslosen Vorgehen der Manager gehört, die mit ihrem Missmanagement so viele Leute um ihren Arbeitsplatz gebracht haben. Die Kritik richtete sich ausschließlich an die Behörden. Ich konstatiere an dieser Stelle: Die Behörden haben die Defizite festgestellt.

(Volkmar Halbleib (SPD): Die sind dafür auch zuständig!)

Die Behörden haben mit ihren Nachkontrollen den Produktionsstopp erwirkt, obwohl an diesem Betrieb viele Arbeitsplätze hängen. Ich traue mir auch zu

sagen, dass die Behörden verantwortungsvoll mit diesem Fall umgegangen sind.

Sie versuchen, ein Kontrolldefizit zu konstruieren. Das ist genauso falsch wie die Aussage, die ich auch wieder hören musste, dass von diesem Betrieb gesundheitsgefährdende Produkte in Umlauf gebracht worden sind. Nach Einschätzung aller Experten und nach Auswertung aller Untersuchungen hat es zu keiner Zeit eine Gesundheitsgefährdung gegeben. Zu dem Zeitpunkt, als solche schwerwiegenden Hygienemängel festgestellt wurden, ist konsequent gehandelt worden. Zu diesem Zeitpunkt ist der Betrieb eingestellt worden.

Die Unternehmensführung hat versagt, die Überwachungsbehörden haben sachgerecht gehandelt, und zwar ohne Ansehen des Betriebs. Sie müssen sich vorstellen, was es heißt, einen solchen Schritt zu gehen, dieses schärfste Instrument der Überwachungsbehörden anzuwenden und einen Betrieb dazu zu bringen, dass er seine Produktion einstellt.

Ich darf noch einmal etwas zur Historie sagen, obwohl ich es im Ausschuss schon drei Stunden lang haarklein erklärt habe. Ende 2009 waren nicht nur die Prüfer des Landratsamts im Betrieb, auch die Spezialeinheit des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat diesem Betrieb einen guten baulichen und hygienischen Zustand attestiert. Im Folgenden ist es leider immer wieder in Teilbereichen zu Beanstandungen gekommen. Diese Beanstandungen haben dazu geführt, dass Änderungsbescheide erlassen worden sind. Teilweise sind Bußgelder verhängt worden. Der Staatsanwalt wurde eingeschaltet. Die ganze Palette der Druckmittel, die man ausüben kann, damit der Betrieb wieder in Ordnung kommt, ist ausgeschöpft worden. Jedes Mal waren auch alle Mängel abgestellt. Nur so war es möglich, dass die einzelnen Linien wieder in Betrieb gehen konnten.

Die vollständige Schließung des Betriebs war erst im Januar 2012 angesagt, weil sich die Befunde kumuliert haben. Ich möchte es an dieser Stelle noch einmal erwähnen, Frau Bause: Ich kann mich an das Gespräch mit Herrn Traublinger sehr genau erinnern. Ich dürfte es eigentlich gar nicht offenlegen, aber wir haben uns über Bürokratieabbau unterhalten und über die Nachverfolgbarkeit von Produkten unter Nutzung der modernen EDV in den Fällen, in denen die Produkte über Filialen vertrieben werden. Das war das Thema. Dabei hat Herr Traublinger gemerkt, dass ich Verständnis habe, weil ich diese Dinge in diese Richtung bewegen möchte. Daraus aber in der Öffentlichkeit und in der Presse den Vorwurf zu konstruieren, dass ich den Einflüsterungen der Lobby entspro

chen hätte, ist für mich unverschämt. An mir tropft dieser Vorwurf zwar ab, aber ich empfinde es als völlig verfehlt, dass Sie mit dieser Behauptung tausende von Bäckern, Metzgern und Gastwirten diskreditieren. Diesen Vorwurf kann ich in keiner Weise stehenlassen.

(Beifall bei der CSU)

Sie diskreditieren damit übrigens auch die wirklich nicht immer angenehme Arbeit der Lebensmittelüberwachung. Sie dürfen sich diese Arbeit nicht lustig vorstellen. Wenn Sie in einen Betrieb hineingehen und dort feststellen, dass etwas abgestellt werden muss, müssen Sie die Leute in dem Betrieb erst davon überzeugen, dass etwas falsch ist und dass das Abstellen Geld kostet. Das müssen Sie den ganzen Tag tun. Diesen Einsatz leisten 500 Leute in diesem Land täglich zu unser aller Sicherheit. Hinzu kommen noch die Amtsveterinäre und Fleischbeschauer. Viele arbeiten dafür, dass unsere Lebensmittel eine ordentliche Qualität haben. Diese Leute, die dies leisten, werden auch ständig angegriffen. Sie müssen nicht glauben, dass alle ihre Anordnungen akzeptiert werden. Wir werden ständig von Leuten angegriffen, die behaupten, wir würden übertreiben und die Betriebe schikanieren, wir würden zu viel machen und zu häufig kommen. Auf der anderen Seite wird uns vorgeworfen, dass viel zu selten kontrolliert und zu nachgiebig agiert wird. Das ist eine schwierige Position zwischen zwei Stühlen. Dafür, wie man sich in einer solchen Situation vernünftig orientieren kann, gibt es nur eine Lösung: Man handelt nach Recht und Gesetz.

Unsere Leute sind gut ausgebildet und arbeiten mit großem Engagement. Es ist bereits gesagt worden, dass es nicht nur um Richtwerte und Probezahlen geht, die vom Bund vorgeschrieben sind, sondern um eine spezifische Risikoorientierung. Das spezifische Risiko eines Betriebes wird berücksichtigt. Die duale Struktur der Lebensmittelüberwachung, die durch die Landratsämter und die Spezialeinheit des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - LGL ausgeübt wird, hat sich bewährt. Beides ist notwendig. Die Leute, die den Betrieb gut kennen, die Kompetenz vor Ort, können Probleme gezielt angehen. Sollte tieferer Sachverstand notwendig sein, ist es gut, wenn man auf die Leute vom LGL zugreifen kann, die mit ihren ausgewählten Spezialisten gemeinsam mit den Leuten vom Landratsamt die Probleme angehen.

Frau Dittmar, die Struktur wurde vom Rechnungshof nicht kritisiert. Das Rechnungshofgutachten besagt, dass die Strukturen in denjenigen Fällen zu verbessern seien, in denen länderübergreifende Lebensmittelskandale wie Ehec angegangen werden müssen.

Ich habe an der Sitzung in Berlin teilgenommen. Die meisten rot-grün geführten Länder haben eine rein kommunale Lebensmittelüberwachung. Als Musterbeispiel wurde in Berlin das bayerische System angeführt, in dem eine Kooperation zwischen Land und Kommune stattfindet. Wenn Sie mir ein paar hundert zusätzliche Stellen genehmigen, nehme ich diese gerne an. Der Herr Finanzminister wird das sicherlich gerne von Ihnen hören. Der Müller-Brot-Skandal ist aber nicht auf eine zu geringe Kontrolldichte und zu wenig Personal zurückzuführen.

Das Hauptproblem, über das wir uns auch im Ausschuss unterhalten haben, war die Auslegung des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches - LFGB - sowie die Information der Öffentlichkeit, die in Ihren Anträgen ebenfalls thematisiert wird. Die GRÜNEN fordern umfassende Transparenz. Der Verbraucher soll umfassend informiert werden. Die gesetzlichen Möglichkeiten, die wir heute haben, erlauben das einfach noch nicht. Die GRÜNEN haben auf die Beachtung der Verfassung hingewiesen. Das Beachten der Verfassung und das verhältnismäßige Abwägen kann nicht als Lobbyismus bezeichnet werden. Das ist das Einhalten von Recht und Gesetz. Das wird von jedem Staatsdiener verlangt. Ich habe es in diesem Parlament als befremdlich empfunden, als ich aufgefordert worden bin, mich in der Exekutive nicht hinter Paragrafen zu verschanzen. Was soll man als Exekutive denn sonst machen, als sich auf die Paragrafen und Gesetze zu stützen und diese haargenau auszuführen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine namentliche Nennung war nicht möglich. Die gesetzliche Grundlage der Verhältnismäßigkeit hat uns dies verboten. Eine Gesundheitsgefährdung hat nach Aussage aller Fachleute nicht bestanden. Damit war eine unverzügliche Information der Öffentlichkeit nicht möglich. Wenn man von einer Gesundheitsgefährdung warnen muss, ist das auf Initiative Bayerns jederzeit mit dem Internetportal "Lebensmittelwarnung.de" möglich. Heuer hat es schon Fälle gegeben, bei denen wir auf die Gesundheitsgefährdung hinweisen mussten. Das machen wir konsequent. Der Vorwurf, wir wären zögerlich, ist falsch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Fortbestand des Betriebes und die Erhaltung der Arbeitsplätze müssen ebenso ins Kalkül gezogen werden. Ich halte es für doppelzüngig, wenn Sie auf der einen Seite fordern, noch heute alle Ergebnisse zu veröffentlichen, und ein paar Seiten später im Text darauf hinweisen, dass nicht jeder Betrieb gleich wegen einer Kleinigkeit an den Pranger gestellt werden sollte. Das ist ein Entweder-Oder. Man sollte weder wirtschaftsfreundlich noch wirtschaftsfeindlich agieren

und sich nicht unter den Einfluss der Lobbyisten setzen. Stattdessen handelt es sich um eine Werteentscheidung, die uns unsere Verfassung vorgibt.

Erlauben Sie mir, das auch noch zu sagen: Birkel war nicht in Bayern. Derzeit werden jedoch die Schadensersatzforderungen der Firma Berger Wild vor Gericht verhandelt. Wir waren uns einig, dass wir nicht akzeptieren wollen, wie dort gearbeitet wurde. Die Tatsache, dass die Arbeitsweise des Betriebes öffentlich gemacht worden ist, hat zu dessen Konkurs geführt. Der Betrieb wehrt sich dagegen und sagt: Der Betrieb ist kaputtgegangen, weil Informationen an die Öffentlichkeit herangetragen worden sind, ohne dass eine Gesundheitsgefährdung bestanden hat. Wenn der Freistaat Bayern nach Ablauf des Prozesses zahlen müsste, frage ich mich, warum so lauthals gefordert wird, sich nicht hinter den Gesetzen zu verschanzen. Die Öffentlichkeit soll informiert werden, obwohl dies rechtlich gar nicht möglich ist.

Sie haben ebenfalls erwähnt, dass das Verbraucherinformationsgesetz, das wir in unser Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuch übertragen wollen, zukünftig die Möglichkeit eröffnen werde, die Bevölkerung früher zu informieren. Darüber bin ich froh. Im Rahmen der Bundesratsabstimmung haben wir diesen Vorstoß unterstützt. Endlich haben wir die Möglichkeit, auf diejenigen, die erhebliche und wiederholte Verstöße gegen das Lebensmittelrecht begehen, Druck auszuüben. Ich bin froh darüber, weil die Leute draußen - die Lebensmittelüberwacher, die Behörden vor Ort, das LGL - endlich eine Rechtsgrundlage haben werden, um die Verbraucher umfassend zu informieren. Außerdem wird damit der Druck auf Wiederholungstäter erhöht, die mit Strafandrohungen monetärer Art nicht beeinflusst werden können. Wenn die Betriebe an den Pranger gestellt werden, zeigt dies mehr Wirkung. Ich bin mir sicher, damit erhalten wir mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Aus unserer Sicht ist das der richtige Ansatz, weil wir damit nicht diejenigen treffen, wo mal etwas passiert ist, sondern die schwarzen Schafe und Wiederholungstäter, die wir treffen wollen. An dieser Stelle hilft uns das wesentlich mehr als andere Systeme.

Mit dem GRÜNEN-Antrag wird gefordert, Betriebe mit dem Smiley-System zu bewerten. Mit den bisherigen Entwürfen zum Smiley-System werden wir es nicht schaffen, die schwarzen Schafe zu treffen. Damit treffen wir alle. Aus diesem Grund hat der Freistaat Bayern diesem System im Bundesrat nicht zugestimmt. Das kann ich begründen: Mit dem Smiley-System kann über eine gute Dokumentation ein Hygienemangel ausgeglichen werden. Für den Fall Müller-Brot habe ich das ausrechnen lassen. Sie hätten im Falle Müller-Brot erwartet, dass Müller-Brot mit einem roten