Protocol of the Session on November 29, 2011

Sie haben den Lehrkörper angesprochen. Natürlich erfordert eine Integration behinderter Kinder in den Klassen mehr Personal und mehr Betreuung. Das Land trägt die laufenden Ausgaben für dieses Lehrpersonal. Die Kommunen haben ihrerseits die Verpflichtung als Sachaufwandsträger, an den Schulen die Barrierefreiheit sicherzustellen, etwa einen Aufzug oder eine Rampe zu bauen. Da muss einmalig etwas angeschoben werden. Hinzu kommt die Instandhaltung der Gebäude, aber das ist eher zu vernachlässigen. Das heißt, da gibt es eine deutliche Verschiebung der Kosten, denn das Land trägt den größeren Anteil an diesem Prozess; zu sagen "zulasten" ist die falsche Formulierung.

Als das Thema auf Bundesebene diskutiert wurde, hat auch der Deutsche Städtetag das Protokoll ratifiziert. Im Bundesgesetzesblatt wurde bezüglich der Konnexität keinerlei Aussage verankert, denn es war uns bewusst, dass jeder seinen Anteil tragen muss. Da sind die Lasten gut verteilt. Wenn Zahlen vorliegen und sich herausstellt, dass die Kommunen über Gebühr beansprucht wurden, kann man vielleicht nachjustieren. Wir haben aber in Bayern das bewährte Mittel der Schlüsselzuweisung. Das gilt auch, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt viele Schulen zu sanieren sind, Nachjustierungsbedarf besteht und Aufwände zu tragen waren. In diesem Fall kann nachjustiert werden. Aber daraus ist nicht unbedingt die Konnexität zu folgern. Deswegen ist diese Betrachtungsweise falsch.

Wir sollten um den besten Weg ringen. Wir sind beim Thema Inklusion interfraktionell auf einem sehr guten Weg. Natürlich bleiben Wünsche offen; nicht jeder Wunsch kann sofort erfüllt werden. Wir sind auf dem richtigen Weg: die Kommunen bei der Verbesserung

der Infrastruktur, wir bei der Ausstattung. Deswegen werden wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass in Bayern die Inklusion vorangetrieben wird. Ich freue mich, dass wir das gemeinsam tun können. Ich freue mich auf die weiteren Debatten, denke aber nicht, dass wir den Anträgen heute schon zustimmen können.

(Beifall bei der FDP)

Damit erteile ich Herrn Staatssekretär Sibler das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass Inklusion ein Prozess ist, den wir alle erst begonnen haben. Den Weg haben wir beschritten, vieles ist im Fluss. In dem richtungweisenden Programm sind viele Modelle festgelegt worden. Wir wissen auch, dass es für das Thema der Inklusion sehr unterschiedliche Grade von Akzeptanz gibt. Es gibt viele, die rückhaltlos begeistert sind und sagen, sie sei überfällig. Viele sagen dagegen: Hoppla, etwas langsamer. Eines ist jedoch klar: Für diesen Prozess ist eine Begleitung erforderlich.

Natürlich müssen wir für körperlich behinderte Menschen Rampen und Aufzüge bauen. Wir müssen aber auch sehr viele andere Maßnahmen noch besprechen. Deshalb sind wir auf einem guten Weg, wenn wir diesen Prozess als einen moderierten Prozess betrachten, den wir bei den Schulen führen müssen, den wir bei den Kommunen führen müssen und den wir auch noch mit den Eltern führen müssen, weil auch bei den Eltern nicht alle einheitlich Hurra schreien. Wir müssen noch viel Akzeptanz finden.

Ich will aber auch darauf hinweisen, dass eine Evaluation des gesamten Prozesses - das Stichwort Monitoring ist gefallen - einen riesigen Aufwand bedeuten würde. Diesen großen Aufwand würde ich viel lieber für die Kommunikation erbringen. Ich würde viel lieber die Grundidee, die hinter diesem Prozess steht, den Menschen vermitteln.

Abschließend möchte ich Folgendes dick unterstreichen: Mein Amtsvorgänger, Staatssekretär Thomas Kreuzer, der jetzige Staatsminister, hat bei der Verabschiedung des Gesetzes zugesagt, mit den Kommunen vor allem dann ständig in Kontakt zu bleiben, wenn klar ist, dass die finanziellen Belastungen durch die Inklusion zu groß werden. Ich will dieses Versprechen ausdrücklich übernehmen und den Kommunen zusagen, dass wir Maßnahmen ergreifen werden, wenn es erforderlich wird. Das ist der richtigere Weg, als uns mit bestimmten Daten und Fristen zu binden. Bringen wir den Prozess auf den Weg. Achten wir darauf, wie er sich wirklich entwickelt. Dann legen wir

uns keine Fesseln an, die uns nur in Schwierigkeiten bringen und dem Ziel entgegenstehen würden.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Kollege, bleiben Sie bitte noch kurz am Pult. Für eine Zwischenfrage hat es nicht mehr ganz gereicht. Eine Zwischenbemerkung der Kollegin Kamm ist aber noch möglich.

Sie sagen, Sie würden diesen Prozess schon regeln. Eigentlich müsste es aber klare Spielregeln geben. Deshalb möchte ich von Ihnen wissen, wie es bei den Kommunen aussieht, die keine eigene Haushaltsführung mehr haben. Wie sollen dort erforderliche Umbaumaßnahmen finanziert werden? Ab wann ist damit zu rechnen, dass es klare Förderrichtlinien für Umbauten gibt?

Meines Wissens gibt es über Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes diese Förderrichtlinien. Dort ist das ganze Verfahren geregelt. Zudem haben wir die Zuschussmöglichkeiten in den Spitzengesprächen über den kommunalen Finanzausgleich ein gutes Stück erhöht, sodass ein grundsätzlicher Rahmen vorhanden ist. Jetzt bitten wir darum, diesen Prozess weiterzubetreiben. Aus meiner kommunalpolitischen Erfahrung weiß ich, dass das funktioniert. Bei Handlungszwängen gibt es die Möglichkeit der Schlüsselzuweisungen, der Bedarfszuweisungen und der Beratungen durch die Landratsämter.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Sie erinnern sich, dass zum Antrag der SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt wurde. Deswegen lasse ich zunächst über den Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/9261 - das ist der Tagesordnungspunkt 6 - abstimmen. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache 16/10306 die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe die Stimmen der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Ich sehe die Stimmen von CSU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich lasse mir jetzt etwas Zeit, meine Damen und Herren, da von den 15 Minuten Wartezeit erst 13 Minuten um sind. Ich möchte es aber vermeiden, während der noch verbleibenden zwei Minuten eine neue Debatte anzufangen und sie dann zu unterbrechen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Sie können einen Schwank aus Ihrer Jugendzeit erzählen!)

Sie dürfen sich langsam bereit machen. Wir stellen schon die Urnen für die Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD bereit.

(Tobias Thalhammer (FDP): Du kannst auch Werbung für die Landtagsgaststätte machen!)

- Wenn wir eine Sitzung bis Mitternacht haben, kommen Sie selbst auf die Idee, dass die Landtagsgaststätte etliches für Sie bereithält.

Zur Abstimmung kommt gleich der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/9275, das ist Tagesordnungspunkt 7. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt wiederum die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wir haben die Urnen an den üblichen Stellen aufgestellt. Wir müssen noch eine Minute überbrücken, und dann haben wir alle Regularien, die wir uns selbst gesetzt haben, erfüllt. Wir können dann innerhalb von fünf Minuten die Abstimmung durchführen. Es sind noch 20 Sekunden. Gleich eröffne ich die Abstimmung. - Ich eröffne jetzt die Abstimmung und lasse sie um 15 Sekunden länger laufen. So großzügig können wir sein. Bitte stimmen Sie mit den Stimmkarten ab. Die Zeit läuft.

(Namentliche Abstimmung von 18.26 bis 18.31 Uhr)

Nehmen Sie bitte schon einmal die Plätze ein. Ich schließe die Abstimmung. Wir geben Ihnen das Ergebnis so schnell wie möglich bekannt. Es wird wie üblich außerhalb des Saales ausgezählt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Eva Gottstein u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bildungspolitisches Gesamtkonzept frühkindliche Bildung (Drs. 16/9402)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Kollegin Jung für die FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir FREIE WÄHLER fordern mit unserem Antrag, die frühkindli

che Bildung wieder vom Sozialministerium in die Zuständigkeit des Kultusministeriums zurückzuverlegen. Wir sind uns selbstverständlich dessen bewusst, dass wir damit nicht unbedingt auf Gegenliebe stoßen. Dennoch halten wir diese Änderung für sinnvoll und notwendig. Warum das so ist, werde ich Ihnen gerne im Folgenden erläutern.

1994 ist die frühkindliche Betreuung vom Kultusministerium ins Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen übertragen worden. Damals stand eindeutig der Betreuungsaspekt im Vordergrund. Familien sollten entlastet werden, und Frauen sollten die Möglichkeit erhalten, einer umfassenden Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der bildungstheoretische und pädagogische Ansatz spielte damals allenfalls eine untergeordnete Rolle. Betreuungsmöglichkeiten für noch nicht schulpflichtige Kinder wurden unter familienpolitischen Gesichtspunkten betrachtet. Insofern war die Anbindung an das Sozialministerium naheliegend und durchaus sinnvoll.

Meine Damen und Herren, seitdem haben sich die Zeiten massiv geändert, selbst wenn die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen das nicht unbedingt wahrhaben wollen. Viele Eltern wollen heute nicht nur eine mehr oder weniger qualitative Betreuung für ihre Kinder, sondern sie legen Wert auch auf pädagogische Konzepte. Eltern fordern für ihre Kinder Spracherziehung, ein Fremdsprachenangebot, musikalische und künstlerische Früherziehung, Umwelterziehung, Anregungen im MINT-Bereich, Suchtprävention und vieles mehr. Wir alle wissen, dass die frühkindliche Bildung auch und gerade für Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern ein wichtiges, vielleicht das wichtigste Element für Chancengleichheit ist. Mit anderen Worten: Wir bewegen uns immer weiter weg vom Betreuungsaspekt und hin zum Bildungsaspekt. Das ist unter mehreren Gesichtspunkten durchaus sinnvoll.

Immer wieder wird hier im Hohen Hause die Bedeutung der frühkindlichen Bildung betont. Alle Fraktionen fordern Konzepte für ein lebenslanges Lernen. Dieses soll bei der frühkindlichen Bildung beginnen und sich bis ins Seniorenalter fortsetzen. Das klingt gut. Dazu braucht es jedoch eine Stelle oder eine Institution, die mindestens große Teile dieses Bildungsprozesses gewissermaßen Bildung aus einer Hand - koordiniert. Genau das wollen wir FREIEN WÄHLER mit unserem Antrag erreichen.

In der Bildung heißt es immer wieder: Übergänge gestalten. Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist sicher einer der bedeutendsten. Das weiß jeder, der als Vater oder Mutter Kinder auf diesem Wege bereits begleitet hat. Dort besteht eine Schnitt

stelle zwischen zwei Ministerien. Wir denken, das kann nicht sinnvoll sein. Statt Synergieeffekte zu nutzen, haben wir völlig unnötige Reibungsverluste. Werfen wir doch einfach mal einen Blick in andere Bundesländer. Wir stellen fest, dass die Mehrzahl der Bundesländer frühkindliche Bildung folgerichtig dem jeweiligen Ministerium zugeordnet hat, das für Schule und Bildung zuständig ist. Auch der Aktionsrat Bildung fordert in seinem Jahresgutachten eine weit intensivere Verzahnung von Kindertagesstätten und Grundschulen.

Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben unseren Antrag im Sozialausschuss mit dem Argument abgelehnt, er sei zu wenig konkret. Dabei ging es um die Frage, ob frühkindliche Bildung nun vom ersten Tag an oder erst ab dem Zeitpunkt gilt, mit dem Kinder die Kindertagesstätte besuchen und damit das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG - greift. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER kann ich nur sagen: Dieses Gegenargument ist wenig überzeugend. Für beide Varianten gibt es sicherlich gute Argumente, die wir finden könnten. Wir FREIEN WÄHLER sind immer offen.

Grundsätzlich intendieren wir mit unserem Antrag, frühkindliche Bildung ab dem Zeitpunkt in das Kultusministerium zu verlagern, ab dem das Kind eine Betreuungseinrichtung besucht, für die das BayKiBiG gilt. Gar nicht nachvollziehbar ist für uns Ihr Argument, es wäre nicht der richtige Zeitpunkt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dann muss ich Sie fragen: Wenn nicht jetzt, wann denn dann? Deswegen möchte ich Sie von Herzen bitten, noch einmal in sich zu gehen und unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Für die CSUFraktion erteile ich das Wort Frau Kollegin Schorer.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag wurde schon mehrmals sehr ausführlich in den Ausschüssen behandelt. Ich stimme mit Frau Kollegin Jung darin überein, dass es wichtig ist, Erziehung und Bildung untrennbar miteinander zu verbinden. Dafür muss man eng zusammenarbeiten und bestehende Netzwerke ausbauen.

Selbstverständlich möchte ich auch zum Aufgabenzuschnitt Stellung nehmen. Es ist Ihr Anliegen, dem Sozialministerium die Zuständigkeit zu entziehen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie intensiv die beiden Ministerien sowie Erzieherinnen und Lehrkräfte in der frühkindlichen Bildung zusammengearbeitet haben. Gleichermaßen hat in Bayern in der frühkindlichen Bildung eine altersgerechte Förderung stattge

funden. Die altersgerechte Förderung ist in den vergangenen Jahren auf einem sehr hohen Niveau hervorragend gestaltet und gemeinsam weiterentwickelt worden. Selbstverständlich hat es im Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplan immer wieder Abstimmungen gegeben. Dabei handelte es sich um logische Abstimmungen über Inhalte und Methoden. In der Vergangenheit war das der richtige Weg. Diesen Weg sollten wir in Zukunft weitergehen. Effektives Lernen und eine effektive Entwicklung im Kindesalter kann nur gelingen, wenn Erzieherinnen, die mit Kindern im Vorschulalter arbeiten, mit Lehrkräften zusammenarbeiten, um gemeinsame Methoden zu entwickeln. Weitere Zuständigkeiten für die frühkindliche Entwicklung müssten ebenfalls verlagert werden. Dabei möchte ich zwei Punkte herausgreifen: Die Koordinierenden Kinderschutzstellen - KoKi - und die Familienhebammen. Wenn wir ein Gesamtpaket erstellen, müssten wir diese Zuständigkeiten des Sozialministeriums in ein anderes Ministerium verlagern.

Wir haben gesehen, dass in der Fachschaft hervorragende Arbeit geleistet worden ist. Die Stärken der frühkindlichen Bildung sind herausgearbeitet worden. In diesem Ministerium ist in den vergangenen Jahren alles hervorragend gelaufen. Die Kolleginnen und Kollegen - das ist auch bei mir der Fall - nehmen immer wieder Anteil an der Arbeit der Erzieherinnen und informieren sich, wie die Kooperationen umgesetzt werden. Man kann nur sagen: Es funktioniert gut. Im Moment werden Fortbildungsmodule für Grundschulkräfte weiterentwickelt. Wir sind auf einem guten Weg in die Zukunft.

(Zuruf der Abgeordneten Renate Ackermann (GRÜNE))

- Ich finde schon. Ich habe das in meinen Kindergärten erlebt. Ich denke, dass es hervorragend läuft.

Die praktische Arbeit zeigt, dass sie in die Zukunft gerichtet ist. Abschließend möchte ich deutlich machen, dass wir dem Antrag nicht zustimmen werden, weil wir nach wie vor der Meinung sind, dass die frühkindliche Bildung sehr gut beim Sozialministerium angesiedelt ist und sie dort weiterentwickelt wird. Das haben wir immer wieder deutlich gemacht. Wir sind bereit, mit allen Fraktionen daran zu arbeiten, dass die Arbeit noch besser ausgerichtet wird. Verbesserungen sind immer nötig.

(Beifall bei der CSU - Dr. Paul Wengert (SPD): Meint das auch die CSU?)

Einen Moment, Frau Kollegin Steiger. Ich gebe zunächst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeits

antrag der SPD auf Drucksache 16/9275, "Finanzielle Auswirkungen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Schulwesen (Inklusi- on) für die Kommunen evaluieren", bekannt. Mit Ja haben 62 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 88. Es gab keine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)